BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15687 21. Wahlperiode 15.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 07.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung 2018 Die 12. Buchungsperiode für das Haushaltsjahr 2018 sollte zumindest hinsichtlich der Finanzrechnung zwischenzeitlich abgeschlossen sein. Somit sind auch erste Aussagen über die Entwicklung des Schuldenstandes der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) zum Jahresende möglich. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie sehen auf Grundlage der zuletzt vorliegenden Beschlusslage der Fortgeschriebene Plan sowie das Soll 2018 der Gesamtergebnisrechnung aus? 2. Wie hoch lagen die jeweiligen Ist-Werte der Gesamtergebnisrechnung 2018 gemäß Sachstand nach der 12. Buchungsperiode? (Bitte Antworten zu Fragen 1. & 2. jahresweise analog zur Darstellung in den Quartalsberichten beziehungsweise Drs. 21/7585 auflisten.) 3. Wie sehen auf Grundlage der zuletzt vorliegenden Beschlusslage der Fortgeschriebene Plan sowie das Soll 2018 der Gesamtfinanzrechnung aus? 4. Wie hoch lagen die jeweiligen Ist-Werte der Gesamtfinanzrechnung 2018 nach der 12. Buchungsperiode? (Bitte Antwort zu Fragen 3. & 4. jahresweise analog zur Darstellung in den Quartalsberichten beziehungsweise Drs. 21/7585 auflisten.) 5. In welchem Umfang weichen die jeweiligen Hamburger Steuererträge 2018 voraussichtlich jeweils positiv sowie negativ von den mit dem dritten Quartalsbericht 2018 (Drs. 21/15014) und den mit der Oktober- Steuerschätzung (Drs. 21/14909) mitgeteilten Sachständen ab? (Bitte aktuelle Zahlen analog zur Übersicht zur Entwicklung der Hamburger Steuererträge in den Quartalsberichten und jeweilige Abweichungen gegenüber den genannten Quellen angeben.) 6. Wie hoch liegen die zum Stichtag 31.12.2018 neu aufgenommen sowie getilgten Kreditmarktschulden des Kernhaushalts sowie der Sondervermögen jeweils? Über den Stand der vorläufigen Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung, der Hamburger Steuererträge und der Schulden zum Jahresende 2018 wird der Senat gemäß § 10 Absatz 3 S. 6 Landeshaushaltsordnung und Drs. 21/9801 mit dem Bericht zum 4. Quartal 2018 bis Ende Februar berichten. Die Arbeiten zur Periodenschließung dauern noch an. Drucksache 21/15687 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Wie hoch lagen damit die dem Senat inklusive Ermächtigungsüberträgen aus Vorjahren per Jahresende 2018 noch zur Verfügung stehenden Aufnahmeermächtigungen für Deckungskredite? (Bitte Antworten zu Fragen 6. & 7. jeweils nach Kernhaushalt und Sondervermögen Schulimmobilien sowie Stadt & Hafen differenziert darstellen .) Zum Jahresende 2018 stehen noch Kreditaufnahmeermächtigungen in Höhe von 3 333,6 Millionen Euro für den Kernhaushalt, in Höhe von 76,9 Millionen Euro für das Sondervermögen Schulimmobilen sowie in Höhe von 20 Millionen Euro für das Sondervermögen Stadt und Hafen zur Verfügung. 8. Ist die Ländergarantie für die HSH Nordbank in Höhe von 10 Milliarden Euro durch die hsh finanzfonds AöR per 31.12.2018 vollständig an die Bank ausgezahlt gewesen? a. Wenn nein, in welchem Umfang war dies aus welchen Gründen noch nicht der Fall? Ja, siehe auch Drs. 21/15510. b. In welchem Umfang wurde der hsh finanzfonds AöR im vergangenen Jahr auf jeweils welchem Wege Liquidität aus dem Kernhaushalt bereitgestellt? Durch die Inanspruchnahme der Rückgarantie durch die hsh finanzfonds AöR sind zur Bedienung der Ausgleichzahlung an die HSH Nordbank AG 2.441 730 978,29 Euro aus dem Kernhaushalt der Freien und Hansestadt an die Anstalt ausgezahlt worden. Ferner sind der hsh finanzfonds AöR in 2018 Liquiditätshilfen gewährt worden (siehe Drs. 21/13661, 21/14538 und 21/15661). Die gewährten Liquiditätshilfen sind von der Anstalt vollständig zurückgeführt worden.