BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15688 21. Wahlperiode 15.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse, Dr. Kurt Duwe und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 07.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Leitung des Bezirksamts Nord (IV) Vor mittlerweile fast einem Dreivierteljahr ist Frau Yvonne Nische (SPD) als Bezirksamtsleiterin gewählt worden, jedoch wurde sie vom Senat aufgrund der gegen sie laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit der „Rolling-Stones-Karten-Affäre“ noch nicht zur neuen Bezirksamtsleiterin ernannt. Seit über einem halben Jahr steht das Bezirksamt Nord damit ohne reguläre Amtsleitung da, nachdem der bisherige Amtsleiter Harald Rösler (SPD) Ende Juni 2018 in den Ruhestand gegangen ist. Mitte Oktober 2018 wurde Staatsrätin Elke Badde (SPD) vom Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) in den einstweiligen Ruhestand versetzt , nachdem bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft Anklage im Rahmen der „Rolling-Stones-Karten-Affäre“ gegen sie erheben wird. Medienberichten zufolge wurden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mittlerweile auf weitere Staatsräte sowie zahlreiche leitende Angestellte öffentlicher Unternehmen und Einrichtungen ausgeweitet. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Gegen wie viele ehemalige und aktuelle Mitglieder von Senat und Staatsrätekollegium wurde oder wird derzeit von der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der „Rolling-Stones-Karten-Affäre“ ermittelt? a. Seit wann genau laufen diese Ermittlungsverfahren jeweils? b. Wie viele der Verfahren wurden auf jeweils welcher konkreten Rechtsgrundlage beziehungsweise aus welchen Gründen jeweils wann genau eingestellt? c. Wie hoch war die Summe der in diesem Zusammenhang gegebenenfalls erteilten Geldauflagen? Drei. Ein Ermittlungsverfahren wurde am 27. Oktober 2017, die beiden weiteren am 30. Oktober 2018 durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet. Kein Verfahren wurde eingestellt . In einem Fall wurde Anklage erhoben. Im Übrigen dauern die Ermittlungen an. 2. Gegen wie viele ehemalige, aktuelle oder designierte Amtsleitungen wurde oder wird derzeit von der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der „Rolling-Stones-Karten-Affäre“ ermittelt? a. Seit wann genau laufen diese Ermittlungsverfahren jeweils? Drucksache 21/15688 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Wie viele der Verfahren wurden auf jeweils welcher konkreten Rechtsgrundlage beziehungsweise welchen Gründen jeweils wann genau eingestellt? c. Wie hoch war die Summe der in diesem Zusammenhang gegebenenfalls erteilten Geldauflagen? Zwei. Ein Ermittlungsverfahren wurde am 28. September 2017, das andere am 10. August 2018 durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an. 3. Gegen wie viele ehemalige oder aktuelle Mitglieder von Geschäftsführungen oder Vorständen öffentlicher Unternehmen beziehungsweise Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg wie beispielsweise Landesbetrieben , Museen oder Theatern wurde oder wird derzeit von der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der „Rolling-Stones-Karten- Affäre“ ermittelt? a. Seit wann genau laufen diese Ermittlungsverfahren jeweils? b. Wie viele der Verfahren wurden auf jeweils welcher konkreten Rechtsgrundlage beziehungsweise aus welchen Gründen jeweils wann genau eingestellt? c. Wie hoch war die Summe der in diesem Zusammenhang gegebenenfalls erteilten Geldauflagen? Sechs. Die Ermittlungsverfahren wurden am 30. Oktober 2018 eingeleitet. Ein Verfahren ist mit Verfügung vom 7. Januar 2019 gemäß § 153 a Absatz 1 Nummer 2 StPO gegen Geldauflage in Höhe von 2 000 Euro eingestellt worden. Im Übrigen dauern die Ermittlungen an. 4. In wie vielen der unter Fragen 1. – 3. genannten Fälle wurde durch die Staatsanwaltschaft bislang Anklage erhoben und die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragt? a. In wie vielen Fällen ist bereits ein entsprechender Eröffnungsbeschluss durch das zuständige Gericht ergangen? b. In wie vielen Fällen ist die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens durch das zuständige Gericht abgelehnt worden? Inwieweit hat die Staatsanwaltschaft hiergegen mit jeweils welchem Erfolg Beschwerde eingelegt? In einem Verfahren. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde bislang noch nicht entschieden. 5. Wurde gegen die designierte Leiterin des Bezirksamts Nord zwischenzeitlich durch die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben und die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragt? a. Wenn ja, wann genau? Ist bereits ein Eröffnungsbeschluss durch das zuständige Gericht ergangen? Falls ja: Wann genau und welche Taten beziehungsweise welche konkreten strafrechtlichen Normen liegen ihm zugrunde? b. Wenn nein, wurden die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zwischenzeitlich eingestellt oder dauern sie noch an? Nein. Die Ermittlungen dauern an. 6. Ist im Falle der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Staatsrätin bereits ein Eröffnungsbeschluss für das Hauptverfahren durch das zuständige Gericht ergangen? a. Wenn ja, wann genau? Welches Gericht ist aus welchen Gründen für die Hauptverhandlung zuständig? b. Welche Taten beziehungsweise welche konkreten strafrechtlichen Normen liegen dem Eröffnungsbeschluss zugrunde? Nein.