BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/157 21. Wahlperiode 07.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 31.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Geschlossene Unterbringung von intensivpädagogisch zu betreuenden Jugendlichen Nach Schließung der umstrittenen „Haasenburg-Heime“ der Brandenburger Haasenburg GmbH, die aufgrund von Misshandlungsvorwürfen vor rund anderthalb Jahren geschlossen wurden, galt es für die Hamburger Sozialbehörde unter Sozialsenator Detlef Scheele, schnellstmöglich nach Lösungen für eine Unterbringung schwerkrimineller Jugendlicher zu sorgen. An einer geschlossenen Unterbringung jugendlicher Intensivtäter führt zum Schutz der Bürger kein Weg vorbei. Auch ist eine Unterbringung dieser Art meist der letzte Ausweg für Jugendliche, um sie vor dem sicheren Gang in den Jugendknast zu bewahren. Laut Zeitungsberichten finden derzeit Verhandlungen zwischen den Ländern Hamburg und Bremen statt, die möglicherweise als Kooperationslösung in einer gemeinsamen geschlossenen Unterbringung münden. Danach habe der rot-grüne Bremer Senat beschlossen, dass „kurzfristig mit einem Träger aus Hamburg verhandelt werden soll“, um eine Kooperationsvereinbarung für den zeitlich befristeten Betrieb am Standort der Vollzugsanstalt Fuchsberg zu treffen. Als späterer Zeitpunkt sei das seit 2003 geschlossene Jugendgefängnis Blockland im Gespräch (vergleiche http://www.taz.de/!156854/). Die Sozialbehörde bestätigte nun, dass es sich bei dem Träger um die von der Stadt Hamburg gegründete Gesellschaft PTJ – Pädagogisch Therapeutische Jugendhilfe GmbH handelt, an der die Stadt mit 10 Prozent beteiligt ist und die sie im Jahr 2014 extra für eine geschlossene Unterbringung gegründet hatte. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei der Gesellschaft PTJ – Pädagogisch Therapeutische Jugendhilfe GmbH handelt es sich nicht um eine von der Freien und Hansestadt Hamburg allein gegründeten Gesellschaft. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist an der Gesellschaft lediglich mit 10 Prozent beteiligt. Siehe auch Drs. 20/14138. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Auf welchen Beschluss des rot-grünen Senats der Freien Hansestadt Bremen sind die kurzfristigen Verhandlungen mit dem Hamburger Träger PTJ – Pädagogisch Therapeutische Jugendhilfe GmbH genau zurückzuführen und wann ist er genau erfolgt? Zwischen der zuständigen Fachbehörde des Senats der Freien Hansestadt Bremen und der zuständigen Fachbehörde des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg bestehen schon seit längerer Zeit Arbeitskontakte zu gemeinsamen Anliegen in der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Arbeitskontakte haben zu den jetzt stattfindenden Gesprächen zu Fragen einer intensivpädagogischen Einrichtung für Kinder und Jugendliche geführt. Drucksache 21/157 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Darüber hinaus nimmt der Senat keine Stellung zu Entscheidungen oder Beschlüssen anderer Länder, da diese außerhalb des Verantwortungsbereichs des Senats und der parlamentarischen Kontrolle der Bürgerschaft liegen und daher auch vom parlamentarischen Fragerecht nicht erfasst werden. 2. Auf welchem Stand befinden sich die Verhandlungen zwischen den Ländern Hamburg und Bremen in Bezug auf eine Kooperationslösung für eine gemeinsame geschlossene Unterbringung von intensivpädagogischen Jugendlichen? Welcher konkrete Klärungsbedarf besteht noch? Bis wann rechnet der Senat mit einem Abschluss der Verhandlungen? 3. Welche Überlegungen und Planungsvarianten bestehen hinsichtlich der Platzzahl einer Einrichtung am Standort der Vollzugsanstalt Fuchsberg? 4. Ist der Standort nur für die geschlossene Heimunterbringung vorgesehen ? Sollen dort alle Hamburger Kinder und Jugendliche, für die eine geschlossene Unterbringung vorgesehen ist, untergebracht werden? 5. Wie viele Plätze stehen am Standort der Vollzugsanstalt Fuchsberg zur Verfügung? 6. Welche Betreuungskonzepte sollen der geschlossenen Unterbringung der intensivpädagogischen zu betreuenden Jugendlichen zugrunde gelegt werden? Die Überlegungen zu den vorstehenden Fragen sind noch nicht abgeschlossen. Zu Fragen seiner internen Meinungsbildung nimmt der Senat grundsätzlich keine Stellung . Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 7. Welche übergeordneten Gremien würden den Träger PTJ – Pädagogisch Therapeutische Jugendhilfe GmbH kontrollieren, um eine sichere Unterbringung der Jugendlichen zu gewährleisten, damit Zustände, wie sie zuletzt in den Haasenburg-Heimen herrschten, von Anfang an ausgeschlossen werden können? Die hamburgische Aufsichtskommission kann nach § 27a Absatz 1 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (AG SGB VIII) aufgrund einer besonderen Vereinbarung, deren Abschluss mit den Trägern von außerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg gelegenen Einrichtungen anzustreben ist, auch Einrichtungen in anderen Ländern besuchen , wenn Hamburger Kinder und Jugendliche dort untergebracht sind und diese Einrichtungen die im Gesetz aufgeführten Aufgaben wahrnehmen. Darüber hinaus nimmt die jeweils zuständige Behörde des Landes, in dem sich die Einrichtung befindet, die Aufsichts- und Kontrollpflichten sowie die Qualitätsentwicklung nach §§ 45/46 SGB VIII wahr.