BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15706 21. Wahlperiode 15.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 08.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Asylbewerber 2018 Nachdem von extrem hohen Zugangszahlen geprägten Jahr 2015 mit 22 315 Personen verliefen die Jahre 2016, 2017 und 2018 in Bezug auf die nach Hamburg kommenden Flüchtlinge zwar durchaus weniger dramatisch, trotzdem wurden Hamburg noch immer 9 448, 5 408 beziehungsweise 4 780 Asylbewerber zugewiesen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat, 1. Aus welchen Herkunftsländern stammen die im Jahr 2018 Hamburg zugewiesenen Flüchtlinge? Die Hauptherkunftsländer der insgesamt 4 780 Hamburg zugewiesenen Personen können der folgenden Übersicht entnommen werden: Herkunftsland Personen Afghanistan 749 Syrien 732 Iran 510 Irak 378 Ghana 311 Türkei 221 Eritrea 187 Albanien 180 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 177 Somalia 164 2. Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer wurden Hamburg im Jahr 2018 insgesamt zugewiesen? Aus welchen Ländern stammen sie? Bei wie vielen wurde eine ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung veranlasst und wie war jeweils das Ergebnis? Im Jahr 2018 wurde Hamburg vom Bundesverwaltungsamt kein unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) zugewiesen. Vorläufig in Obhut genommen wurden im Jahr 2018 in Hamburg 586 junge Ausländer, davon verblieben nach Altersfeststellung 305 Minderjährige als unbegleitete minderjährige Ausländer in der Hamburger Jugendhilfe. Diese kamen aus folgenden Herkunftsländern : Herkunftsland Anzahl Afghanistan 60 Ägypten 4 Albanien 27 Algerien 7 Drucksache 21/15706 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Herkunftsland Anzahl Äthiopien 1 Benin 2 Brasilien 2 Bulgarien 2 Elfenbeinküste 1 Eritrea 18 Gambia 1 Ghana 4 Guinea 28 Guinea-Bissau 1 Irak 6 Iran 25 Kongo 1 Libyen 2 Marokko 42 Mazedonien 2 Niger 1 Palästina 2 Saudi-Arabien 1 Serbien u. Montenegro 5 Somalia 33 Sudan 1 Syrien 15 Tschetschenien 1 Tunesien 2 Türkei 1 Vietnam 6 Westsahara 1 Gesamtergebnis 305 Quelle: LEB Bei 124 nach eigenen Angaben unbegleiteten minderjährigen Ausländern wurde im Rahmen der Altersfeststellung ein medizinisches Altersgutachten erstellt. In 67 Fällen wurde hierbei Minderjährigkeit festgestellt, in 57 Fällen Volljährigkeit. 3. Wie viele UMA haben sich im Jahr 2018 eigenmächtig aus der Inobhutnahme entfernt? Bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln. 2018 haben 91 unbegleitete minderjährige Ausländer eigenmächtig die Inobhutnahme verlassen. Diese kamen aus folgenden Herkunftsländern: Herkunftsland Anzahl Afghanistan 11 Ägypten 2 Albanien 7 Algerien 5 Elfenbeinküste 1 Eritrea 1 Ghana 1 Guinea 1 Irak 2 Jordanien 1 Libyen 2 Marokko 36 Mazedonien 1 Palästina 1 Serbien u. Montenegro 1 Somalia 8 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15706 3 Herkunftsland Anzahl Syrien 1 Tunesien 3 Vietnam 5 Westsahara 1 Gesamt 91 Quelle: LEB 4. Wie viele sogenannte Duldungsantragsteller wurden Hamburg im Jahr 2018 zugewiesen? Aus welchen Herkunftsländern kamen sie? Wie viele erhielten davon eine Duldung, auf welcher rechtlichen Grundlage wurde diese gewährt und für wie lange jeweils? Im Jahr 2018 verblieben insgesamt 996 sogenannte Duldungsantragsteller in Hamburg . Die Hauptherkunftsländer sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsland Personen Ghana 280 Albanien 97 Mazedonien 91 Serbien 55 Afghanistan 48 Türkei 37 Iran 33 Nigeria 23 Ägypten 19 Guinea 19 Eritrea 16 145 Personen erhielten eine Duldung gemäß § 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) für die Dauer von zwei Monaten. 851 Personen erhielten eine Duldung gemäß § 60a AufenthG für die Dauer von einem Monat. Bezüglich der einzelnen Monate siehe Drs. 21/12037, 21/12359, 21/12704, 21/13055, 21/13466, 21/13796, 21/14071, 21/14381, 21/14611, 21/15064, 21/15560 (monatliches Flüchtlingsmonitoring). 5. Wie viele Asylanträge wurden im Jahr 2018 in Hamburg insgesamt gestellt? 6. Wie viele Asylanträge wurden im Jahr 2018 mit jeweils welchem Status positiv beschieden? Wie sieht in Hamburg für das Jahr 2018 die Schutzquote insgesamt und nach Herkunftsländern aufgeschlüsselt aus? 7. Wie viele Asylanträge wurden abgelehnt? Wie viele Abgelehnte erhielten eine Duldung beziehungsweise wegen Vorliegen eines Abschiebungshemmnis doch noch eine befristete Aufenthaltserlaubnis? Da die Statistik für den Monat Dezember 2018 noch nicht vorliegt, kann noch keine Gesamtzahl genannt werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/12037, 21/12359, 21/12704, 21/13055, 21/13588, 21/13796, 21/14071, 21/14381, 21/14611, 21/15064, 21/15560 (monatliches Flüchtlingsmonitoring). 8. Wie viele Mitarbeiter beschäftigte das BAMF mit Stand Ende 2018 insgesamt in Hamburg und wie viele davon im Ankunftszentrum? Nach einem Bericht des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom 17. Dezember 2018 zum Stand 30. November 2018 waren in der Außenstelle Hamburg insgesamt 121 Vollzeitäquivalente beschäftigt; wie viele davon im Ankunftszentrum ist dem Bericht nicht zu entnehmen. 9. „Im Jahr 2017 wurden insgesamt 1 988 Rückführungen vorbereitet. Davon konnten 1.211 Rückführungen vollzogen werden“, so Drs. 21/11521. Wie viele vorbereitete, vollzogene und gescheiterte Rückfüh- Drucksache 21/15706 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 rungen beziehungsweise Abschiebungen gab es im Jahr 2018 jeweils insgesamt? Im Jahr 2018 wurden insgesamt 1 695 Rückführungen vorbereitet. Davon konnten 1 076 Rückführungen vollzogen werden. 619 vorbereitete Rückführungen konnten nicht vollzogen werden. 10. Wie viele Personen sind im Jahr 2018 über den Familiennachzug von Flüchtlingen nach Hamburg gekommen? Wie viele davon waren Ehefrauen , Ehemänner, Kinder oder sonstige Anverwandte? Eine Auswertung aus dem ausländerbehördlichen Fachverfahren, die ausschließlich den Familienzuzug zu „Flüchtlingen“ abdeckt und die jeweiligen Verwandtschaftsverhältnisse berücksichtigt, ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Hierfür wäre neben aufwändigen Programmierarbeiten auch in vielen Fällen eine händische Nachbearbeitung erforderlich gewesen. Dargestellt werden kann nur die Zahl der im Zusammenhang mit Familiennachzügen erteilten Aufenthaltserlaubnisse unabhängig davon, ob diese an Flüchtlinge oder andere Personen erfolgte. Für insgesamt 2 383 Personen wurden im Jahr 2018 unmittelbar nach der Einreise Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 30, 32 oder 36a AufenthG erteilt. Die Darstellung für die fünf Hauptherkunftsländer ist der folgenden Übersicht zu entnehmen : Männer Frauen Kinder Gesamt Syrien 7 163 221 391 Indien 6 88 108 202 Irak 11 28 105 144 Iran 24 51 67 142 Türkei 21 67 41 129 Afghanistan 13 40 72 125 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 11 48 60 119