BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15711 21. Wahlperiode 15.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 09.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Verhältnis von Ladesäulen und potenziellen Nutzern Unter anderem in seiner Antwort auf die Drs. 21/14502 hat der Senat bereits einige Angaben zu Art und Anzahl von in Hamburg installierten beziehungsweise angemeldeten Ladepunkten und Elektrofahrzeugen gegeben. Um den weiteren Ausbau der Elektroverkehrsinfrastruktur zumindest bedarfsgerecht zu gestalten, sind allerdings noch detailliertere Angaben zu Ort und Anzahl der jeweiligen Verkehrsbestandteile notwendig. Insbesondere um Fehlinvestitionen zu vermeiden und die kostspielige Ladesäuleninfrastruktur nicht an Orten zu errichten, an denen es gar nicht genug Nutzer dafür gibt, ergeben sich daher unter anderem folgende Fragen. Dies vorausgeschickt, fragen ich den Senat: 1. Nach welchen Kriterien wurden die bisherigen Standplätze für Ladesäulen im Stadtgebiet ausgesucht? Um geeignete Standorte für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Hamburg zu ermitteln , wurde bereits im Jahr 2014 eine Standortbestimmungsmethodik entwickelt. Entscheidende Kriterien hierbei sind eine hohe Wohn- und Gewerbedichte, die Nähe zu Orten mit ausreichender Verweildauer wie zum Beispiel Einkaufsmöglichkeiten, Sportzentren oder touristisch interessanten Zielen sowie eine gute Erreichbarkeit, Sichtbarkeit , Zugänglichkeit sowie intermodale Angebote (U- und S-Bahn, Bus, StadtRAD) zur Fortsetzung seiner Wegstrecke ab dem Ort des Ladepunktes (und zurück). Auf der Mikroebene (Fläche) werden verschiedene Aspekte der Integration in den Stadtraum und der Stadtbildverträglichkeit ebenso berücksichtigt, wie möglichst niedrige Netzanschlusskosten sowie Aspekte der Sicherheit und Ordnung des ruhenden und fließenden Verkehrs, des Denkmalschutzes oder vergleichbarer Schutznormen. 2. Haben sich bei den bisher installierten Ladesäulen erkennbare Nutzungsunterschiede ergeben? Falls ja, wie sehen diese aus? Die Nutzung der Ladesäulen unterscheidet sich hinsichtlich der Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer, der Anzahl und (tages)zeitlichen Verteilungen der Ladevorgänge sowie in der Menge der abgegebenen Ladevolumina. Als generelle Tendenz kann festgestellt werden, dass wochentags eine stärkere Inanspruchnahme stattfindet als am Wochenende, und dass tagsüber die in der Innenstadt und den bezirklichen Zentren gelegenen Standorte stärker genutzt werden als abends, während dies in dezentraleren Lagen eher umgekehrt ist. 3. Mit welcher durchschnittlichen Auslastung der Ladesäulen wurde bei ihrer Installation gerechnet? Wie stellt sich die tatsächlich eingetretene Auslastung dar? Drucksache 21/15711 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das Ziel des Hamburger Ladeinfrastrukturkonzeptes ist es, eine Netzabdeckung möglichst über den gesamten Stadtbereich zu erreichen, um ein Nachladen zu ermöglichen und somit der sogenannten Reichweitenangst als eines der meistgenannten Hemmnisse für den Einsatz von E-Fahrzeugen entgegenzuwirken. Hamburg hat damit die Basis für einen Umstieg auf Elektromobilität geschaffen. Die eingetretene Auslastung stellt sich positiv dar und ist weiterhin steigend. 4. Gibt es stadteilgenaue Statistiken über zugelassene Elektrofahrzeuge? Falls ja, wie viele Elektrofahrzeuge sind in jedem Stadtteil zugelassen und wie viele Ladepunkte jeweils installiert? Passen diese Zahlen mit den Durchschnittsauslastungen der Ladesäulen überein? Falls nein, wodurch wird diese Diskrepanz erklärt? 5. Falls entsprechende Statistiken noch nicht vorliegen, bis wann wird es soweit sein? Siehe Anlage. Die dort aufgeführten Daten beziehen sich nur auf die als reine Batterieelektrofahrzeuge betriebenen Pkw gemäß § 2 Nummer 2 Elektromobilitätsgesetz (EmoG). Eine darüber hinausgehende Auswertung wird beim Statistikamt Nord nicht geführt. Eine stadtteilgenaue Statistik zur Ladeinfrastruktur wird nicht geführt. 6. Wie ist das Verhältnis zwischen Elektrofahrzeugen und für diesen Fahrzeugtyp reservierten Stellplätzen? Für die Antwort wurde die Begriffsbestimmung gemäß § 2 Elektromobilitätsgesetz (EmoG) für elektrisch betriebene Fahrzeuge zugrunde gelegt. Danach sind elektrisch betriebene Fahrzeuge reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge nach § 2 EmoG. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren nach dem Datenbestand des Landesbetriebs Verkehr (LBV) 4 354 elektrisch betriebene Fahrzeuge gemäß § 2 EmoG in Hamburg zugelassen. Zum gleichen Stichtag waren an Ladesäulen im öffentlichen Raum 664 Stellplätze für E-Fahrzeuge reserviert. 7. Wie ist dieses Verhältnis zwischen den übrigen Fahrzeugen und den übrigen Stellplätzen? Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren nach dem Datenbestand des LBV 921 963 Kraftfahrzeuge in Hamburg zugelassen. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde keine Aussagen zu den übrigen Stellplätzen treffen. 8. Welche Verbesserungen in der Planung und bedarfsgerechten Installation der Elektroladeinfrastruktur sind derzeit vorgesehen? Bei dem derzeit laufenden weiteren Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Hamburg, die sich als Nachverdichtung des bisher erreichten Versorgungsangebots darstellt, ist die Nutzerperspektive handlungsleitend. Dies gilt auch weiterhin . Jede zu prüfende Standortoption wird daraufhin untersucht, welche potenziellen Nutzergruppen an diesem Standort einen Ladevorgang in ihre jeweiligen Prozessabläufe integrieren können. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass aus der bisherigen Praxis gewonnene Erkenntnisse angemessen berücksichtigt werden. Ein grundlegender Verbesserungsbedarf ist bisher nicht ersichtlich. Stadtteil Anzahl Hamburg-Altstadt 73 HafenCity 44 Neustadt 42 St.Pauli 12 St.Georg 14 Hammerbrook 65 Borgfelde 3 Hamm 22 Horn 4 Billstedt 8 Billbrook 10 Rothenburgsort 14 Veddel 6 Wilhelmsburg 25 Kleiner Grasbrook 5 Steinwerder 11 Waltershof 3 Finkenwerder 18 Altona-Altstadt 22 Sternschanze 5 Altona-Nord 4 Ottensen 18 Bahrenfeld 23 Groß Flottbek 7 Othmarschen 19 Lurup 6 Osdorf 12 Nienstedten 6 Blankenese 17 Iserbrook 5 Sülldorf 7 Anzahl der als reine Batterieelektrofahrzeuge betriebenen PKW gemäß § 2 Nr. 2 Elektromobilitätsgesetz (EmoG) in den Hamburger Stadtteilen (Stand 1. Januar 2018) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15711 3 Anlage Anzahl der als reine Batterieelektrofahrzeuge betriebenen PKW gemäß § 2 Nr. 2 Elektromobilitätsgesetz (EmoG) in den Hamburger Stadtteilen (Stand 1. Januar 2018) Rissen 12 Eimsbüttel 21 Rotherbaum 33 Harvestehude 30 Hoheluft-West 7 Lokstedt 15 Niendorf 20 Schnelsen 11 Eidelstedt 10 Stellingen 19 Hoheluft-Ost 6 Eppendorf 16 Groß Borstel 12 Alsterdorf 15 Winterhude 44 Uhlenhorst 18 Hohenfelde 6 Barmbek-Süd 24 Dulsberg 4 Barmbek-Nord 19 Ohlsdorf 12 Fuhlsbüttel 7 Langenhorn 23 Eilbek 4 Wandsbek 19 Marienthal 4 Jenfeld 2 Tonndorf 14 Farmsen-Berne 7 Bramfeld 79 Steilshoop 0 Wellingsbüttel 15 Sasel 17 Poppenbüttel 20 Hummelsbüttel 19 Lemsahl-Mellingstedt 9 Duvenstedt 5 Wohldorf-Ohlstedt 8 Bergstedt 3 Volksdorf 15 Rahlstedt 56 Drucksache 21/15711 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anzahl der als reine Batterieelektrofahrzeuge betriebenen PKW gemäß § 2 Nr. 2 Elektromobilitätsgesetz (EmoG) in den Hamburger Stadtteilen (Stand 1. Januar 2018) Lohbrügge 12 Bergedorf 45 Curslack 8 Altengamme 5 Neuengamme 2 Kirchwerder 8 Ochsenwerder 1 Reitbrook 0 Allermöhe 1 Billwerder 1 Moorfleet 0 Tatenberg 0 Spadenland 0 Neuallermöhe 3 Harburg 29 Neuland 5 Gut Moor 0 Wilstorf 1 Rönneburg 2 Langenbek 2 Sinstorf 5 Marmstorf 5 Eißendorf 5 Heimfeld 20 Moorburg 0 Altenwerder 1 Hausbruch 4 Neugraben-Fischbek 9 Francop 1 Neuenfelde 1 Cranz 0 Insel Neuwerk 0 Unbekannt 1 Hamburg insgesamt 1.387 Quelle: Daten vom Kraftfahrtbundesamt, aufbereitet durch die Firma TDS, zur Verfügung gestellt vom Statistikamt Nord. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15711 5 15711ska_text 15711ska_Antwort_Anlage