BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15713 21. Wahlperiode 15.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 09.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Barrierefreiheit und Behindertengerechtigkeit der Bezirksämter Viele Hamburger sind in ihrer Bewegung eingeschränkt. Das Spektrum reicht von der Mutter, die mit dem Kinderwagen unterwegs ist, bis hin zu Rollstuhlfahrern und Nutzern von Rollatoren. Gerade die Größe der letzteren Gruppe wird aufgrund des demografischen Wandels in Zukunft vermutlich noch zunehmen. Doch auch andere Einschränkungen, wie zum Beispiel Seh- oder Hörbehinderung, können bestehen. Durch die Bezirksämter muss in allen Fällen stets sichergestellt werden, dass jeder die dortigen Leistungen ohne Probleme erlangen kann. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Senat und Bezirksämtern ist der barrierefreie Zugang zu den Gebäuden der Bezirksverwaltung ungeachtet der rechtlichen Vorgaben ein wichtiges Anliegen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksämter unterstützen Kundinnen und Kunden mit Mobilitätseinschränkungen oder Seh- und Hörbehinderungen und gehen auf deren besondere Bedürfnisse ein. Bei Neubauten beziehungsweise -anmietungen hat die barrierefreie Ausgestaltung hohe Priorität, in Bestandsgebäuden werden ständig Verbesserungsmöglichkeiten angestrebt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Sind die Bezirksämter und ihre ausgelagerten Fachabteilungen alle barrierefrei ausgestaltet? Wenn nein, welche Bezirksämter beziehungsweise Standorte sind es nicht? Alle Publikumsdienststellen der Bezirksämter Hamburg-Mitte, Eimsbüttel, Hamburg- Nord, Bergedorf und Harburg sowie sämtliche Dienstgebäude des Bezirksamtes Altona sind barrierefrei erreichbar. Das Bezirksamt Wandsbek verfügt überwiegend über ältere Bestandsgebäude mit eingeschränkter Barrierefreiheit. Soweit baulich möglich und umsetzbar, sind die von Kundinnen und Kunden frequentierten Bereiche barrierefrei (Kundenzentren, Soziale Dienstleistungszentren, Häuser der Jugend und Elternschulen). Bei Neuanmietungen oder Neubauten wird darauf geachtet, dass die DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen umgesetzt wird. 2. Gibt es derzeit weitere Planungen bezüglich der barrierefreien Ausgestaltung von Bezirksämtern? In den Bezirksämtern Hamburg-Mitte, Altona, Bergedorf und Harburg sind gegenwärtig keine Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau vorgesehen. Im Bezirksamt Eims- Drucksache 21/15713 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 büttel ist geplant, die Flurtüren mit elektrischen Oberschließern sowie die Aufrufanlage des Standesamtes mit Brailleschrift auszustatten. Außerdem wurden Angebote für die Standarderhöhung in einem bereits bestehenden Behinderten-WC eingeholt (siehe Drs. 20-3037 der Bezirksversammlung Eimsbüttel). Das Bezirksamt Hamburg-Nord plant mit Fachleuten ein inklusives Leit- und Orientierungssystem sowie die Verbesserung der barrierefreien Zugänglichkeit der Dienstgebäude, angefangen beim Dienstgebäude in der Kümmellstraße 5 – 7. Das Bezirksamt Wandsbek hat einige Gebäude mit Sachverständigen begehen lassen , um Maßnahmen im Hinblick auf Barrierefreiheit für Mobilitätseinschränkungen und Seh- und Hörbehinderungen feststellen zu lassen und prüft gegenwärtig ihre Finanzierung und Umsetzbarkeit. Vorbehaltlich der Zustimmungen durch die jeweiligen Eigentümer sind am Standort Schloßstraße 60 ein Changing Place (Wickelmöglichkeit für Erwachsene) sowie ein optimierter Zugang für Menschen mit Sehbehinderungen , am Standort Rahlstedter Straße 151 – 157 der barrierefreie Umbau des Zugangs vom Kundenzentrum und der WC-Anlage sowie die Umrüstung des Aufzugs für Menschen mit Seh- und Hörbehinderung, am Standort Am Alten Posthaus 4 (Bürgersaal ) der Einbau eines Lifts für die Nutzung der Bühne durch mobilitätseingeschränkte Menschen sowie die Wegeführung im Objekt und vor dem Objekt für Menschen mit einer Sehbehinderung und am Standort Wandsbeker Allee 71/73 die Anbringung zusätzlicher Handläufe geplant. Für den derzeit in Planung befindlichen Verwaltungsneubau auf der Wandsbeker Zollinsel wird der barrierefreien Ausgestaltung ein besonders hoher Stellenwert eingeräumt. Um die Anforderungen für den Hochbaulichen Wettbewerb definieren zu können, erfolgen diesbezüglich noch Abstimmungen, unter anderem wurde mit der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen ein erstes Gespräch geführt. 3. Waren Aufzüge in den Bezirksämtern 2016, 2017 und 2018 außer Betrieb? Wenn ja, wie lange dauerten die Ausfälle jeweils? Bitte nach Bezirksämtern aufschlüsseln. In Eimsbüttel war im Dienstgebäude Grindelberg 62 – 66 im Jahr 2018 einer der beiden Paternoster für sechs Monate außer Betrieb. Im Bezirksamt Bergedorf war im Gebäude Herzog-Carl-Friedrich-Platz 1 im Jahr 2018 ein Aufzug am 15. Oktober ausgefallen . Im Bezirksamt Harburg gab es im Dienstgebäude Harburger Rathausplatz 4 im Jahr 2016 fünf und im Jahr 2017 sechs Ausfälle, die entweder am selben Tag beziehungsweise spätestens am folgenden Morgen behoben wurden. Im Gebäude Harburger Ring gab es im Jahr 2018 am 2. Januar und am 1. März Ausfälle. Hinzu kommen turnusmäßige Wartungsarbeiten mit kurzfristigen Ausfallzeiten, die nicht gesondert dokumentiert werden. Darüber hinaus werden die erfragten Daten von den Bezirksämtern nicht gesondert statistisch erfasst. Die Betreiberpflicht liegt bei den jeweiligen Eigentümern der Objekte. 4. Welche Maßnahmen wurden von den Bezirksämtern ergriffen, um Menschen mit Seh- und Hörbehinderung den Zugang zu den behördlichen Dienstleistungen zu ermöglichen? Welche Maßnahmen sind geplant? Im Hauptgebäude des Bezirksamtes Hamburg-Mitte Caffamacherreihe 1 – 3 ist ein taktiles Blindenleitsystem und im Fahrstuhl eine Lautsprecheransage mit Stockwerkansage installiert. Im Bezirksamt Eimsbüttel wurden kürzlich drei Aufzüge mit einer akustischen Stockwerksansage ausgestattet. Im Dienstgebäude Kümmellstraße 5 – 7 testet das Bezirksamt Hamburg-Nord aktuell ein Bodenleitsystem im Außenraum und Innenbereich , taktile Türkennzeichnungen und Beschilderungen sowie ein digitales Leitsystem . Zusätzlich wurde die Beleuchtung in einigen Dienstgebäuden verbessert und einige Aufzüge wurden mit akustischer Signalfunktion und taktiler Tastatur für Menschen mit Sehbehinderung ausgestattet. Das Bezirksamt Wandsbek hat in dem unter anderem für die Bezirksversammlung und allgemein für das Ausschusswesen zu nutzenden Bürgersaal im Gebäude Altes Posthaus 4 eine induktive Höranlage einbauen lassen. Im Gebäude Rahlstedter Stra- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15713 3 ße 151 – 157 laufen Planungen für eine Fahrstuhlumrüstung, der auch Menschen mit den oben genannten Beeinträchtigungen den Zugang und die Orientierung erleichtert. Zwei Beschäftigte des Fallmanagements im Fachamt Eingliederungshilfe beherrschen die Gebärdensprache und stehen als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung. Darüber hinaus steht den Beschäftigten des Fallmanagements ein Diensthandy für die SMS-Kommunikation mit den Hörgeschädigten zur Verfügung. In den Fahrstühlen der Dienstgebäude des Fachamtes sind teilweise Hinweise für Hörgeschädigte und Sehbehinderte (Brailleschrift) angebracht. Das Bezirksamt Bergedorf prüft, ob die Installation einer Induktionsschleifenanlage im Sitzungssaal der Bezirksversammlung umsetzbar und finanzierbar ist. Im Rahmen des Neubaus der Dienststellen des Bezirksamts Harburg im Harburger Rathausforum 1 – 3 wurde die DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen einschließlich Wegeführung der dazugehörigen Außenanlagen umgesetzt. Aktuell sind keine weiteren Maßnahmen geplant. Bei Personen mit Hörbehinderung ist im Übrigen grundsätzlich die Begleitung durch Gebärdendolmetscher möglich. 5. Werden von den Bezirksämtern auch Hausbesuche angeboten? Wenn ja, wie viele wurden 2016, 2017 und 2018 jeweils durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Ja. Hausbesuche werden beim Fachamt Grundsicherung und Soziales durchgeführt. Eine Statistik wird allerdings nur für das Teilsegment „Pflegefachkräfte in der Bedarfsfeststellung “ geführt. Im Jahr 2016 (Juli – Dezember) gab es insgesamt in den Bezirksämtern 1 413, im Jahr 2017 2 845 und im Jahr 2018 (Januar – Juni) 1 548 Hausbesuche. In den Jugend- und Gesundheitsämtern und im Fachamt Eingliederungshilfe sind Hausbesuche fester Bestandteil der Arbeit. In Meldeangelegenheiten haben im Jahr 2018 seit Einführung des mobilen Teams acht Hausbesuche stattgefunden. Im Standesamtsbereich werden vereinzelt Hausbesuche (zum Beispiel Nottrauungen) wahrgenommen , die statistisch nicht erfasst werden. Beim Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz des Bezirksamtes Altona werden schätzungsweise in 80 Prozent der Fälle regelhaft Hausbesuche durchgeführt. Das waren im Jahr 2016 5 956, im Jahr 2017 6 769 und im Jahr 2018 6 913 Hausbesuche. Wie viele der Klientinnen und Klienten in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind beziehungsweise Seh-oder Hörbehinderungen haben, wird statistisch nicht erfasst. Für eine händische Auswertung müssten allein für das Fachamt Eingliederungshilfe circa 17 000 Fallakten ausgewertet werden, was in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Im Übrigen werden keine Statistiken zu Hausbesuchen geführt. Eine persönliche Vorsprache ist in vielen Fällen nicht erforderlich, weil viele Anliegen per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail übermittelt werden können. Für andere Leistungen der Bezirksämter ist aufgrund der vor Ort vorhandenen und erforderlichen technischen Verfahren ein Hausbesuch nicht möglich. 6. Welche Beratungszentren für Mobilitätseinschränkungen und Behinderungen gibt es in den Bezirksämtern? Wie viele Termine wurden 2016, 2017 und 2018 jeweils vereinbart? Wie viel Personal wird durch die Beratungszentren beschäftigt? Siehe Anlage. Name/Bezeichnung Beratungsstelle/ -zentrum Beschäftigte VzÄ 2016 2017 2018 Hamburg-Mitte Beratungszentrum für ältere, pflegebedürftige und körperbehinderte Menschen und Pflegestützpunkt 20 17,30 * * * Beratungszentrum für ältere, pflegebedürftige und körperbehinderte Menschen und Pflegestützpunkt 7 6,89 * * * Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht im Fachamt Hilfen nach dem Betreuungsgesetz ** 6 5,50 4.198 4.532 4.823 Eimsbüttel Beratungszentrum für ältere, pflegebedürftige und körperbehinderte Menschen und Pflegestützpunkt 9 8,00 * * * Beratungszentrum *** - Sehen - Hören - Bewegen - Sprechen Beratungszentrum für ältere, pflegebedürftige und körperbehinderte Menschen und Pflegestützpunkt Wandsbek Beratungsstelle für körperbehinderte Menschen und Pflegestützpunkt 1 1,00 321 279 283 Bergedorf Beratungszentrum für ältere, pflegebedürftige und körperbehinderte Menschen und Pflegestützpunkt 7 5,75 * * * Harburg Beratungszentrum für ältere, pflegebedürftige und körperbehinderte Menschen und Pflegestützpunkt 8 6,49 * * * Quelle: Angaben der Bezirksämter ** zentrale Aufgabenwahrnehmung durch das Bezirksamt Altona *** zentrale Aufgabenwahrnehmung durch das Bezirksamt Hamburg-Nord Anzahl TermineAnzahl * Termine werden statististisch nicht gesondert erfasst. Eine manuelle Auswertung würde die Durchsicht mehrerer Tausend Akten erfordern, was in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Altona Hamburg-Nord 35 26,22 * * * Drucksache 21/15713 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 15713ska_Text 15713ska_Anlage Frage 6