BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15716 21. Wahlperiode 15.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten André Trepoll (CDU) vom 09.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Rolling-Stones-Freikartenaffäre Im Rahmen der sogenannten Freikartenaffäre haben sich in der Zwischenzeit weitere Nachfragen ergeben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Gebühren musste der Veranstalter des Rolling-Stones- Konzertes entrichten und wie wurden diese jeweils auf welcher rechtlichen Basis berechnet? Warum wurden die Gebühren nicht auf Basis der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen (WegeBenGebO) berechnet, sondern nur in Anlehnung an diese? Wie hoch wären die Gebühren gewesen , wenn diese auf Basis der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen berechnet worden wären? Bitte Mindestbetrag und Höchstbetrag jeweils angeben . 2. Waren die erhobenen Gebühren nach Meinung des Senats aus heutiger Sicht marktüblich und für eine derartige Veranstaltung auch im Rahmen der Vorgaben von § 64 in Verbindung mit § 63 Landeshaushaltsordnung HO und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften angemessen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Der Senat äußert sich in ständiger Praxis grundsätzlich nicht zu laufenden Ermittlungsverfahren . Da der Gesamtermittlungskomplex noch nicht abgeschlossen ist, sieht der Senat von einer vollständigen oder auch nur teilweisen Beantwortung der Fragen ab. 3. Wann wurde der entsprechende Vertrag ins Transparenzportal eingestellt ? Sofern der entsprechende Vertrag bisher nicht dort eingestellt worden sein sollte, warum nicht, auf welcher rechtlichen Basis wurde der Vertrag bisher nicht im Transparenzportal eingestellt und wann wird er voraussichtlich im Transparenzportal eingestellt? Eine Veröffentlichung im Transparenzportal ist bisher nicht erfolgt, da die Originalunterlagen Gegenstand der Ermittlungen sind und daher dem Bezirksamt Hamburg-Nord derzeit nicht zur Verfügung stehen. 4. Trifft es zu, dass das Schreiben an die ehemalige Staatsrätin für die Bezirke in der Finanzbehörde, Frau Badde, zwecks Genehmigung der Freikarten zurückdatiert wurde? Drucksache 21/15716 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, wer hat das Schreiben und die Rückdatierung veranlasst? Wann hat der damals zuständige Bezirks- und Finanzsenator, Herr Dr. Tschentscher, von diesem Vorgang Kenntnis erhalten? 5. Bleibt der Senat bei seiner Darstellung, dass der ehemalige Präses der Finanzbehörde von der Freikartenaffäre erstmals zum Zeitpunkt der Presseberichterstattung im November 2017 Kenntnis erhalten hat? 6. In welchem Rahmen hat sich der ehemalige Bezirks- und Finanzsenator, Herr Dr. Tschentscher, mit der ehemaligen Staatsrätin für die Bezirke, Frau Badde, in der Finanzbehörde wie oft über bezirkliche und andere Themen inhaltlich ausgetauscht und informiert? Senator und Staatsrätin der für Bezirke zuständigen Behörde tauschen sich wie in anderen Behörden fortlaufend und anlassbezogen über ihre Zuständigkeitsbereiche aus. Anzahl, Form und Inhalt des Austausches werden nicht gesondert dokumentiert. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. sowie Drs. 21/13315. 7. Trifft es zu, dass vonseiten des Bezirksamtes Hamburg-Nord ein Gutachten beziehungsweise Vermerk erstellt wurde, wonach die Annahme der 100 Freikarten völlig korrekt sei? Wenn ja, von wann stammt das Papier und von wem und auf wessen Wunsch wurde dieses erstellt? Wenn nein, wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht des Senats dar? 8. Ist es richtig, dass zumindest einige der Inhaber der 100 Freikarten vom Veranstalter vor dem Konzert zu einem speziellen Empfang eingeladen wurden? Wenn ja, wer wurde hierzu eingeladen und welchen Zweck hatte der gesonderte Empfang? 9. Trifft es zu, dass es vonseiten des Bezirksamtes Hamburg-Nord neben den 100 Freikarten gegenüber dem Veranstalter eine Forderung nach weiteren 300 bevorzugte „Kaufkarten“ gegeben hat? Wenn ja, wer hat diese „Kaufkarten“ vom Veranstalter eingefordert und wann hat dieser die Zusage für diese Kaufkarten von wem erhalten? Wem wurden diese „Kaufkarten“ jeweils angeboten? Wenn nein, wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht des Senats dar? 10. Welche Hamburger Senatoren und Senatorinnen haben das Angebot an Freikarten beziehungsweise bevorzugte Kaufkarten in welcher Anzahl in Anspruch genommen? 11. Welche Hamburger Staatsräte und Staatsrätinnen haben das Angebot an Freikarten beziehungsweise bevorzugte Kaufkarten in welcher Anzahl in Anspruch genommen? Siehe Antwort zu 1. und 2. 12. Bleibt der Senat bei seiner gängigen Praxis, dass bei Anklageerhebung gegen ein Mitglied des Senats unmittelbar die Entlassung aus dem Senat beziehungsweise die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand erfolgt? Die Mitglieder des Senats sind keine Beamtinnen und Beamten und können daher auch nicht in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Über ihre Entlassung entscheidet der Erste Bürgermeister nach Artikel 34 Absatz 2 S. 1 Hamburgische Verfassung . Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.