BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15718 21. Wahlperiode 15.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 09.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Immobilienverkauf LIG/Sprinkenhof (2) In der Drs. 21/14986 zum Verkauf städtischer Immobilien an die Sprinkenhof GmbH spricht der Senat von einer systematischen Zuordnung der städtischen Bestandsimmobilien auf Gesellschaften der Freien und Hansestadt Hamburg. Nach der in Drs. 20/14486 dargelegten Zielsetzung sollen die bislang zum LIG (Landesbetrieb Immobilienmanagement) gehörenden Gebäude auf städtische Immobiliengesellschaften übertragen werden. Abweichend davon hat der Finanzsenator aber in der Beratung des Haushaltsausschusses zu Drs. 21/14986 am 27. November 2018 ausgeführt, dass die Auswahl der Immobilien intensiv mit den Bezirken abgestimmt worden sei und dass in einigen Fällen ursprünglich für eine Übertragung vorgesehene Objekte nicht übertragen werden. So umfasst die Drs. 21/14986 insgesamt 62 Objekte des LIG, während es zuvor bereits hieß, dass für die Übertragung „eine erste Tranche von rund 70 Objekten weitgehend geklärt“ sei (Sprinkenhof GmbH, Geschäftsbericht 2016). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Aus welchen genauen Gründen wurden Bestandsimmobilien der Stadt von dem vorgesehenen Verkauf an die Sprinkenhof GmbH wieder ausgenommen ? 2. Wer hat diese Ausnahmen von der Übertragung wann genau entschieden ? Der Senat hat die Bürgerschaft mit der Drs. 20/14486 über seine Ziele bei der Neuordnung und Optimierung des Immobilienmanagements (OPTIMA) in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) unterrichtet. Die Grundzüge der Strategie umfassen unter anderem eine an dem Nutzungszweck orientierte systematische Zuordnung der städtischen Bestandsimmobilien zu den entsprechenden städtischen Immobilienunternehmen. Die bisher im Eigentum des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) stehenden Gebäude sollen im Rahmen dieser Strategie schrittweise auf die städtischen Immobiliengesellschaften SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg (SAGA) oder die Sprinkenhof GmbH (Sprinkenhof) übertragen werden. Grundsätzlich werden im LIG alle Immobilien des Allgemeinen Grundvermögens regelmäßig auf ihre Entwicklungspotenziale (zum Beispiel Wohnungsbaupotenziale, Gewerbeflächenpotenziale oder auch potenzielle Fläche für eine spätere Ausgleichsund Grünflächenentwicklung) überprüft und bewertet. Vor diesem Hintergrund wurden die 62 Objekte ausgewählt und insbesondere mit den örtlich zuständigen Bezirksämtern auch im Hinblick auf bezirkliche beziehungsweise soziale, kulturelle oder gemeinnützige Belange (vergleiche Drs. 21/14986, Ziffer 3) abgestimmt. Im Übrigen sieht der Drucksache 21/15718 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Senat in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, die Position einzelner Vertreterinnen und Vertreter der Behörden oder Bezirks- und Senatsämter selbst im behördeninternen Abstimmungsverfahren zur Vorbereitung von Senatsentscheidungen darzustellen . 3. Sollen diese Objekte im Allgemeinen Grundvermögen der Stadt bleiben? Wenn ja, warum? Wenn nein, in welche Verwaltungsvermögen soll eine Übertragung erfolgen ? Die Planungen und Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 4. Um welche Liegenschaften handelt es sich dabei im Einzelnen? Siehe Antwort zu 1. und 2. 5. Welche von den Grundsätzen der Drs. 20/14486 und 21/14986 abweichenden Modelle der Bewirtschaftung und Sanierung städtischer Immobilien werden derzeit im Einzelnen geprüft oder umgesetzt? Der LIG hat für die Bewirtschaftung und Sanierung bebauter Immobilien Verwalterund Treuhandverträge mit Immobiliendienstleistern abgeschlossen. 6. In welchen Fällen und aus welchen Gründen sollen Bestandsimmobilien der Stadt abweichend von der Darstellung in Drs. 20/14486 zukünftig weiterhin zum LIG gehören? Die Planungen und Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.