BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15723 21. Wahlperiode 18.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 10.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Rückführung oder Strafverfolgung – Wann hat welches Interesse Vorrang ? Nachdem im August erneut ein ausreisepflichtiger Straftäter im Verdacht stand, eine weitere Straftat begangen zu haben, teilte Justizsenator Dr. Steffen mit, dass es eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Staatsanwaltschaft und Einwohnerzentralamt unter Beteiligung von Justiz- und Innenbehörde geben werde, die die Gewichtung von Rückführungs- und Strafverfolgungsinteressen in den Blick nimmt. Das „Hamburger Abendblatt“ berichtete in seiner Ausgabe vom 14. August 2018 dazu: „Zwar bleibe es dabei, dass die Staatsanwaltschaft letztlich entscheidet , ob sie einer von der Ausländerbehörde beantragten Abschiebung eines Straftäters zustimmt. ‚Ziel der Arbeitsgruppe wird jedoch sein, Klarheit darüber zu erlangen, unter welchen Umständen und Kriterien der Staat eine Rückführung stärker gewichtet und die Strafverfolgung aussetzt‘, sagte Steffen . Dazu sollten das Einwohnerzentralamt, dem die Ausländerbehörde unterstellt ist, und die Staatsanwaltschaft eine „gemeinsame Haltung“ entwickeln . Beide Behörden entscheiden bislang nach eigenen Kriterien.“ In der Drs. 21/14373 erklärte der Senat hierzu: „Zuletzt haben sich die Staatsrätin der Justizbehörde und der Staatsrat der Behörde für Inneres und Sport gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern ihrer Häuser, der Staatsanwaltschaft und des Einwohner-Zentralamtes Ende August dieses Jahres getroffen und die vor einer rechtskräftigen Entscheidung bei der Abwägung zwischen Strafverfolgungs- und Rückführungsinteresse zu beachtenden Gesichtspunkte einvernehmlich erörtert. Die maßgeblichen Kriterien und Wege wurden dabei gemeinsam geprüft und als angemessen und zielführend bewertet. Zugleich wurde zwischen Staatsanwaltschaft und Einwohner- Zentralamt verabredet, die Kommunikation in konkreten Einzelfällen noch weiter zu intensivieren, um das gegenseitige Verständnis zu verbessern und die effektive Bearbeitung weiterhin zu sichern.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Hat die Arbeitsgruppe ihre Arbeit abgeschlossen? Falls ja, wann und wie häufig hat sie getagt? Falls nein, wann wird dies voraussichtlich der Fall sein? 2. Nach welchen konkreten Kriterien entschied das Einwohnerzentralamt vor Einsetzung der Arbeitsgruppe, nach welchen die Staatsanwaltschaft ? Drucksache 21/15723 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Auf welche konkreten maßgeblichen Kriterien und Wege hat man sich nun im Hinblick auf die Frage, wann der Staat eine Rückführung stärker gewichtet und die Strafverfolgung aussetzt, geeinigt? 4. Hinsichtlich wie vieler konkreter Einzelfälle fanden zwischen Staatsanwaltschaft und Einwohnerzentralamt seit Einsetzung der Arbeitsgruppe Besprechungen mit jeweils welchem Ergebnis statt? Im Ergebnis des im August 2018 geführten Gespräches zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Justizbehörde und der Behörde für Inneres und Sport wurde festgestellt , dass die in Drs. 21/14373 dargestellten Abwägungskriterien nach den Erfahrungen aus der Praxis grundsätzlich zu sachgerechten Ergebnissen führen. In Einzelfällen kann eine vertiefte Betrachtung der konkreten Rückführungsmöglichkeiten im spezifischen Fall sowie der präventiven Aspekte erforderlich sein. Diese Betrachtung erfolgt für solche Einzelfälle auf Initiative der Staatsanwaltschaft gemeinsam mit der Ausländerbehörde und der Polizei im Rahmen der Vorgaben des § 72 IV des Aufenthaltsgesetzes . Das Gespräch hat damit das weitere Verfahren geklärt. Bisher sind in der Praxis keine Fälle aufgetreten, die einen über das Regelverfahren hinausgehenden Austausch im speziellen Einzelfall erforderlich gemacht haben. Im Übrigen siehe Drs. 21/13956 und 21/14373.