BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15727 21. Wahlperiode 18.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 10.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Schulbaustellen – Sicherheitsrisiko für Schüler und Umzugsstress für Lehrer? Seit rund einem Jahr wird der Westflügel der Schule Leuschnerstraße, in dem das ReBBZ untergebracht ist, grundsaniert. Die Kinder, welche das dortige ReBBZ besuchen, wurden während der Bauphase monatelang in Containern unterrichtet. Nachdem deren Mietvertrag jedoch zu Ende November ausgelaufen ist, fehlte es an geeigneten Unterrichtsräumlichkeiten und die Kinder wurden entweder in Klassenräumen mitten auf einer Baustelle unterrichtet oder der Schulalltag wurde mit Ausflügen gestaltet. In Presseberichten wurde von unzumutbaren und gefährdenden Zuständen durch im Flur herumstehende Leitern und für jedermann zugängliche Werkzeuge berichtet. Auch die Grundschule Leuschnerstraße ist im Zuge der Gesamtsanierung des Gebäudes von Baumaßnahmen betroffen gewesen. Im Ausschreibungstext zur Sanierung des Gebäudes (veröffentlicht 2014) heißt es, „die Sanierung des Gebäudes soll (…) bei laufendem Schulbetrieb durchgeführt werden . Die Aufstellung von mobilen Klassenräumen als Ausweichfläche soll vermieden werden.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen inklusive der Entscheidung über den Einsatz von mobilen Klassenräumen wird in Abstimmung mit den Schulen geplant. Grundlage sind die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung als Mieterin, dem Sondervermögen Schulimmobilien als Vermieterin und den für den Schulbau zuständigen Dienstleistern. Darin ist geregelt, dass grundsätzlich Ersatzflächen oder Ausweichflächen angeboten werden, wenn dies für einen geordneten Schulbetrieb erforderlich ist. Um den geordneten Schulbetrieb sicherzustellen, werden die Bauabschnitte, die von Handwerkern saniert werden, deutlich durch Bauzäune, Staubschleusen und Provisorien von den Bereichen abgetrennt, die von Schülern schulisch genutzt werden. Die Arbeiten am ReBBZ Leuschnerstraße sind inzwischen bis auf kleinere Restarbeiten abgeschlossen. Während der Sanierung erfolgte eine Auslagerung der betroffenen Schülerinnen und Schüler in mobile Klassenräume, welche temporär bis zum Vertragsende Ende November 2018 auf dem Sportplatz zur Verfügung standen. Aufgrund der schlechten Bausubstanz und zum Teil mangelhaft ausgeführter Arbeiten konnten die Sanierungsmaßnahmen jedoch nicht vollständig zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. In Absprache mit der Schulleitung wurden Gebäudeteile des ReBBZ Anfang Dezember in Teilnutzung genommen. Für die im Bau befindlichen WC- Anlagen wurden zur Kompensation Ausweichmöglichkeiten in anderen Gebäudebereichen beziehungsweise WC-Container auf dem Schulhof angeboten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/15727 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Ist es die grundsätzliche Intention von Schulbau Hamburg, auch aufwendige Baumaßnahmen wie Grundsanierungen, bei laufendem Schulbetrieb und ohne Nutzung von Ausweichflächen (zum Beispiel mobilen Klassencontainern) durchzuführen? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie stellt Schulbau Hamburg in diesen Fällen sicher, dass sowohl die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern als auch die lernfördernde Umgebung nicht gefährdet werden? Welche Arbeitsanweisungen gibt Schulbau Hamburg beispielsweise vor, damit zum Beispiel Säge- und Bohrarbeiten nicht direkt vor den Unterrichtsräumen beziehungsweise in der Unterrichtszeit stattfinden? Bei Baumaßnahmen während des laufenden Schulbetriebs wird in den regelhaften Baubesprechungen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Baufirmen und Vertreterinnen und Vertretern der Schule abgestimmt und festgelegt, wie die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern und eine lernfördernde Umgebung gewährleistet werden. Die Baumaßnahmen finden unter Beachtung der Arbeitsschutzbestimmungen statt. Die Einhaltung der notwendigen Sicherungsmaßnahmen auf den Baustellen wird von den Baumanagerinnen und Baumanagern von GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) und SBH │Schulbau Hamburg (SBH), den verantwortlichen Architektinnen und Architekten sowie einem externen Sicherheitsbeauftragten (SIGEKO) und unangemeldet auch von der für die Wahrnehmung der Bauaufsicht zuständigen Behörde überprüft. Bauarbeiten verursachen immer Lärm- und auch Staubimmissionen. In Abstimmung mit der Schulleitung wird allerdings im Rahmen des Möglichen auf die schulischen Abläufe, zum Beispiel Prüfungen, Rücksicht genommen. Dieses Abstimmungsverfahren wird in der Leistungsbeschreibung Bau (LBBau, gilt für alle Bauvorhaben von SBH/GMH) beschrieben. Demnach ist vorgesehen, dass vor der geplanten Durchführung einer Baumaßnahme in Gesprächen mit der Schulleitung die Schutzmaßnahmen wie Bauzäune, Baustellenzugang, Staubschutzwände, et cetera, aber auch Beschränkungen für lärmintensive Baumaßnahmen abgesprochen werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Welche Arbeitsanweisungen gehen regelhaft an die Handwerker vor Ort, um die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern nicht zu gefährden? Grundlegende Hinweise zum Baustellenbetrieb und zur Vermeidung von Gefahren, von Lärm- und Staubimmissionen erhalten die beauftragten Firmen bereits mit dem Leistungsverzeichnis. Detaillierte Anweisungen, die unter anderem aus den bauvorbereitenden Gesprächen mit der Schule zum Thema „Baumaßnahmen während des Schulbetriebs“ resultieren, werden von SBH beziehungsweise den beauftragten bauleitenden Büros im Rahmen der regelhaften Baubesprechung an die ausführenden Firmen vermittelt. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. sowie Vorbemerkung. 4. Welche Maßnahmen werden von Schulbau Hamburg ergriffen, um anlassbezogene, spontane Absprachen zwischen Handwerkern vor Ort und Schulleitung jederzeit treffen zu können? Ist dafür gesorgt, dass zum Beispiel immer ein Handwerker vor Ort ist, der die deutsche Sprache spricht? Die Baufirmen sind verpflichtet, anlassbezogene Änderungen der Bauarbeiten vorab mit der Bauleitung und mit der Schule abzustimmen. Die Schulleitung kann eine Baufirma auch ohne Abstimmung mit der Bauleitung anweisen, die laufenden Arbeiten einzustellen, wenn sie die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern gefährdet sieht. Zudem wird zu Beginn der Baumaßnahme die Schulleitung regelhaft zur Baustellenbesprechung eingeladen. Die Baustellenleitung vor Ort spricht stets deutsch, so wie auch die meisten Vorarbeiter der Gewerke. Grundsätzlich sind sowohl die Baumanagerin beziehungsweise der Baumanager von SBH/GMH als auch die Bauleiterin beziehungsweise der Bauleiter mobil erreichbar. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15727 3 5. Bei zeitweiser Unterrichtung in Ausweich-Klassenräumen müssen Tische, Stühle, sonstige Einrichtungsgegenstände und diverse Lehrmaterialien mindestens zwei Mal ein- und ausgepackt beziehungsweise transportiert werden. a. Gibt es für die Schulen hierfür eine Verwaltungsunterstützung oder wer plant die Organisation der Umzüge? b. Wer führt die Umzüge letztendlich durch? c. Gibt es hierfür regelhaft Unterstützung durch gesondertes Personal oder werden die Umzüge allein durch schuleigenes Personal bewältigt ? Wenn ja, welchen Ausgleich gibt es hierfür für die Lehrkräfte? Bei Umzügen, die mit Baumaßnahmen in Zusammenhang stehen, ist SBH für die Planung und die Durchführung verantwortlich. Die Umzüge werden regelhaft durch den Hausmeister/Hausarbeiter sowie durch das schuleigene Personal hinsichtlich des Ein- und Auspackens der Lehr- und Lernmittel, Schrank- und Regalinhalten und Ähnlichen unterstützt. Schulleitungen haben die Möglichkeit, den Einsatz von Lehrkräften zu berücksichtigen und im Rahmen des Lehrerarbeitszeitmodells anzurechnen.