BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15729 21. Wahlperiode 18.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Dolzer (DIE LINKE) vom 10.01.19 und Antwort des Senats Betr.: (Rechtskräftige) Urteile gegen G20-Aktivisten/-innen (II) Seit dem G20-Gipfel sind mittlerweile 1,5 Jahre vergangen, die strafrechtliche Verfolgung der Geschehnisse rund um den G20-Gipfel dauert aber an. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Urteile und/oder Strafbefehle wurden in den Verfahren gegen G20-Aktivisten/-innen bis zum heutigen Tag gesprochen? Bitte einzeln nach Urteilen/Strafbefehlen, Gericht und Instanz aufführen und die Tabelle in Anlage 1 zu Drs. 21/11804 entsprechend ergänzen und fortführen . 2. Was war der jeweilige Anklagevorwurf, auf Grundlage welcher Straftatbestände und mit welchem Strafmaß wurde in den jeweiligen Fällen geurteilt? 3. Wie viele und welche dieser Urteile und/oder Strafbefehle sind bisher rechtskräftig geworden? Im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg wird nicht erfasst, ob Beschuldigte „G20-Aktivistinnen und G20- Aktivisten“ sind. Im Übrigen siehe Drs. 21/15649. Für eine Beantwortung in Form einer Ergänzung der Tabelle der Drs. 21/11804 müsste zunächst festgestellt werden, in welchen Verfahren seit dem 1. Februar 2018 im Vorgangs- und Verwaltungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft erstmals Urteile erfasst wurden. Anschließend müssten die erforderlichen Daten im Rahmen einer MESTA-Einzelauswertung ermittelt und nachgetragen werden. Hinzu käme zumindest eine Überprüfung der noch nicht rechtskräftigen Entscheidungen. Dies ist in der für eine Schriftliche Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden/werden insgesamt im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel geführt? a. Wie viele davon wurden nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt? Bitte ursprünglichen Tatvorwurf benennen. b. Wie viele davon wurden nach §§ 153 fortfolgende StPO eingestellt? Bitte ursprünglichen Tatvorwurf und gegebenenfalls Auflage der Einstellung benennen. c. Bei wie vielen Verfahren wurde mittlerweile Anklage erhoben? Insgesamt wurden Verfahren gegen 956 Personen eingeleitet (Stichtag 10. Januar 2019). Zur Beantwortung wurden im Vorgangs- und Verwaltungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft das Register 7120 Js, in dem mit Ausnahme der Verfahren gegen Polizeibeamte sämtliche Verfahren gegen Beschuldigte eingetragen sind, gegen die Drucksache 21/15729 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 der Anfangsverdacht einer im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel begangenen Straftat besteht, sowie drei Verfahren aus dem Register 6500 Js, die dort zur Unterstützung der Abteilung 71 geführt wurden, ausgewertet. Danach gab es 309 Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO und 53 Einstellungen nach §§ 153 fortfolgende StPO. Gegen 317 Beschuldigte wurde Anklage erhoben. Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO: Anzahl* Delikt** 1 Beihilfe (es handelt sich um eine offensichtlich unvollständige Eintragung ) 3 Beleidigung 1 Belohnung und Billigung von Straftaten 1 Besitz von BtM ohne Besitzerlaubnis 89 Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs 1 Betrug 1 Brandstiftung 1 Brandstiftung 1 Diebstahl 8 Durchführung verbotener/nicht angemeldeter Veranstaltungen 8 Erwerb, Beförderung, Verkehr o. Umgang von u. mit explosionsgefährlichen Stoffen 14 Gefährliche Körperverletzung 2 Gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr 6 Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr 2 Hausfriedensbruch 23 Landfriedensbruch 37 Nötigung 10 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten 38 Sachbeschädigung 1 Schwere Körperverletzung 2 Sonstiges Verbrechen oder Vergehen 1 Straftat nach dem Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts 2 Straftat nach dem Waffengesetz (Verbrechen) 3 Straftat nach dem Waffengesetz (Vergehen) 1 Tateinheit (es handelt sich um eine offensichtlich unvollständige Fehleintragung ) 1 Üble Nachrede 11 Unerlaubte Einreise in das Bundesgebiet 14 Unerlaubte Waffenführung 1 Verstoß geg. § 22 Abs. 1 S. 2 und 3, Abs. 2 bis 4 SprengG 8 Verstoß gegen das Schutzwaffenverbot 9 Verstoß gegen das Vermummungsverbot 4 Vorsätzliche Körperverletzung 3 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 1 Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel Verfahrenseinstellung nach §§ 153ff. StPO: Anzahl* Delikt** 1 Abweichen von Angaben in der Anmeldung; Nichtbefolgen von Auflagen 4 Beleidigung 14 Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs 5 Diebstahl 1 Durchführung verbotener/nicht angemeldeter Veranstaltungen 1 Erwerb, Beförderung, Verkehr o. Umgang von u. mit explosionsgefährlichen Stoffen 1 Gefährliche Körperverletzung 1 Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15729 3 Verfahrenseinstellung nach §§ 153ff. StPO: Anzahl* Delikt** 3 Landfriedensbruch 1 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten 3 Sachbeschädigung 4 Straftat nach dem Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts 1 Straftat nach dem Waffengesetz (Verbrechen) 1 Straftat nach dem Waffengesetz (Vergehen) 1 Verstoß gegen das Schutzwaffenverbot 1 Verstoß gegen das Vermummungsverbot 1 Versuch (es handelt sich um eine offensichtlich unvollständige Eintragung ) 9 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte * Die Anzahl wurde gezählt nach Beschuldigten; soweit eine Person in mehreren Verfahren Beschuldigter ist, wurde diese mehrfach gezählt. ** Über die programmtechnische Abfrage lässt sich nur das führende Delikt feststellen. Ob dieser Tatvorwurf zutrifft sowie ob weitere Vorwürfe Gegenstand der Ermittlungen waren, lässt sich nur durch eine Beiziehung und händische Auswertung der Akten klären. Dies ist im Rahmen der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . Von den 53 Verfahren, die nach §§ 153 fortfolgende StPO eingestellt wurden, erfolgte die Einstellung in sechs Verfahren nach § 153a StPO (einschließlich vorläufiger Einstellungen ). Eine händische Auswertung ergab in fünf Verfahren nachfolgende Vorwürfe und Auflagen. Die Beiziehung des sechsten Verfahrens war innerhalb der für eine Schriftliche Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Auflagenhöhe in € Delikt 300 Beleidigung 300 Beleidigung 500 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 300 Diebstahl 200 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 5. Wie viele Verfahren im Zusammenhang mit G20 sind bereits für das Jahr 2019 terminiert? Sofern dazu keine Angaben möglich sind, bitte angeben , mit wie vielen Hauptverhandlungen im Jahr 2019 gerechnet wird. Für das Amtsgericht Hamburg sind in 19 Verfahren 33 Termine notiert, für das Amtsgericht Altona 13 Termine in acht Verfahren, für das Amtsgericht Barmbek zwei Termine in zwei Verfahren, für das Amtsgericht Blankenese ein Termin in einem Verfahren und für das Amtsgericht St. Georg drei Termine in drei Verfahren. Am Landgericht Hamburg sind in sechs Verfahren bereits 31 Verhandlungstermine angesetzt. Ein Termin hat bereits stattgefunden. 6. Wie viele Personen befinden sich aktuell wegen strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel a. in Untersuchungshaft? b. in Strafhaft? Bitte Strafmaß angeben. In Hamburg befinden sich vier Personen in Untersuchungshaft und drei Personen in Strafhaft. Das Strafmaß beträgt einmal drei Jahre, einmal ein Jahr und vier Monate und einmal drei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe.