BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15744 21. Wahlperiode 18.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Ewald Aukes (FDP) vom 10.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Verkauf der Anteile der Hochbahn AG an der Tochtergesellschaft BeNEX Über die 51-Prozent-Beteiligung an der BeNEX GmbH ist die Hamburger Hochbahn AG (HHA) an diversen Nahverkehrsaktivitäten auch außerhalb der Metropolregion Hamburg beteiligt. Da diese Aktivitäten aus wettbewerbsrechtlichen Gründen einer weiteren Direktvergabe von Busdienstleistungen an die HHA durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) entgegenstehen , müssen die entsprechenden Beteiligungen verkauft werden. Der bestehende Vertrag zwischen der Hansestadt Hamburg und der HHA läuft ausweislich der Senatsangaben im Ausschuss für öffentliche Unternehmen (vergleiche Drs. 21/14545) zum November 2019 aus und muss neu verhandelt werden. Ein Verkauf der BeNEX-Anteile sollte deshalb gemäß Senat bis Ende des Jahres 2018 erfolgen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Was ist der aktuelle Stand des Verkaufs der BeNEX Anteile? Ist bereits ein Vertrag über eine entsprechende Anteilsveräußerung unterzeichnet worden? a. Wenn ja, wann genau? Wer ist der Käufer der Anteile und warum wurde dieser ausgewählt? Wie viele Mitbieter gab es? Zu welchem Preis wurden die Anteile veräußert? b. Wenn nein, warum nicht? Für wann sieht der aktuelle Zeitplan der HHA den vollständigen Verkauf der Anteile vor? Siehe Drs. 21/15697. 2. Ist die Direktvergabe von Busdienstleistungen an die HHA im Verlauf des Jahres 2019 mittlerweile möglich beziehungsweise wettbewerbsrechtlich zulässig? a. Wenn ja, wann ist der spätmöglichste Termin einer Direktvergabe von Busdienstleistungen an die HHA? Wann genau läuft der derzeitige Vertrag mit ihr aus? b. Wenn nein, welche alternativen Maßnahmen plant der Senat? Inwieweit ist er insbesondere auf eine mögliche europaweite Ausschreibung vorbereitet? Die sich aus der Verordnung (EG) Nummer 1370/2007 ergebenden Voraussetzungen für eine Direktvergabe müssen zum Zeitpunkt der beabsichtigten Direktvergabe gege- Drucksache 21/15744 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ben sein. Mit Ablauf der im Hinblick auf Busverkehrsleistungen endenden Bestandsbetrauung ist ab dem 27. November 2019 eine weitere Direktvergabe an die Hochbahn im Hinblick auf Bus- und U-Bahn Verkehrsleistungen vorgesehen. Im November des Jahres 2018 wurde daher eine Vorabbekanntmachung zur beabsichtigten Direktvergabe an die HOCHBAHN entsprechend der Vorgaben der Verordnung (EG) Nummer 1370/2007 veröffentlicht. Siehe https://ted.europa.eu/TED/notice/udl?uri=TED:NOTICE:522867-2018:TEXT:DE: HTML&src=0. Der Senat wird weitere erforderliche Schritte zu gegebener Zeit veranlassen. 3. Wurden Closing-Bedingungen für den rechtskräftigen Abschluss des Verkaufs der BeNEX-Anteile vereinbart? Wenn ja, welche? Bis wann sollen sie erfüllt und der Verkauf somit endgültig abgeschlossen sein? 4. Wie wurde die Frage der Nachhaftung geregelt? Welche Risiken bestehen hierdurch noch bis wann für die HHA? Siehe Drs. 21/15697. 5. Wie hoch war der Aufwand für Rechts- und Unternehmensberatungen sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, der im Zusammenhang mit dem Verkauf der BeNEX-Beteiligung stand? Welche Unternehmen wurden hiermit jeweils betraut? Der Aufwand für Beratungsleistungen Dritter unterliegt während des laufenden Veräußerungsprozesses der Vertraulichkeit. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 6. Wie hoch waren die Effekte auf das Ergebnis der HHA durch die BeNEX-Beteiligung in den Jahren seit 2011? Worauf genau waren sie im Einzelnen zurückzuführen? In den Jahren 2011 bis 2017 wurden bei der HOCHBAHN Beteiligungserträge und Erträge aus der Genussrechtskapitalverzinsung in Höhe von 14,3 Millionen Euro eingenommen . In diesem Zeitraum erfolgte eine Wertberichtigung auf die Finanzanlage BeNEX sowie eine Risikovorsorge aufgrund einer strittigen Finanzierungsverpflichtung der agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG in Höhe von jeweils 16 Millionen Euro. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. 7. Ist der Rechtsstreit zwischen HHA und BeNEX zwischenzeitlich vor dem OLG behandelt oder eine mündliche Verhandlung anberaumt worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis beziehungsweise zu welchem Termin? Die Parteien haben in dem Rechtsstreit vor dem OLG bislang lediglich schriftsätzlich vorgetragen. Das Gericht hat weder Einschätzungen zu dem Verfahrensstand geäußert noch eine mündliche Verhandlung terminiert.