BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15747 21. Wahlperiode 18.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 11.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Steuerung der öffentlichen Unternehmen – Veränderungen bei BIO- WERK Hamburg GmbH & Co KG Ende 2018 wurde bekannt gegeben, dass die Stadtreinigung die Anteile der beiden Mitgesellschafter an der BIOWERK zum Jahresende 2018 übernimmt und damit ihren Anteil an dieser Gesellschaft von 47,5 Prozent auf 100 Prozent aufstockt. Gemäß § 65 der Landeshaushaltsordnung ist vor einer Anteilsaufstockung der Freien und Hansestadt Hamburg an privatrechtlichen Unternehmen die Einwilligung der Finanzbehörde einzuholen. In der Antwort des Senats in Drs. 21/15608 wird allerdings keine entsprechende Genehmigung der Finanzbehörde zur Übernahme dieser Anteile im letzten Jahr aufgeführt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH), wie folgt: 1. Welche Vereinbarungen hat die Stadtreinigung im Einzelnen wann genau zur Übernahme weiterer Anteile an BIOWERK abgeschlossen? Wann war der Aufsichtsrat damit befasst? Bereits in 2014 haben sich die Gesellschafter der BIOWERK GmbH mit der kritischen technischen Stabilität der Biogasanlage, verbunden damit auch mit der wirtschaftlichen Perspektive der Gesellschaft, auseinandergesetzt und über den Fortbestand der BIOWERK GmbH ausführlich diskutiert. Die SRH hat darüber regelhaft im Aufsichtsrat berichtet. Mit einem Schaden an der Biogasanlage in 2016 war eine lange Ausfallzeit der Anlage verbunden. Es wurden erhebliche Instandhaltungsmaßnahmen notwendig, was die BIOWERK GmbH in eine negative Ergebnissituation brachte. Weiterführende Schwierigkeiten in der Beständigkeit der Anlagenleistung führten dazu, dass die Ergebnisse der Gesellschaft nicht mehr zufriedenstellend waren. Zeitgleich haben Planungsarbeiten für das Zentrum für Ressourcen und Energie (ZRE) am Standort Schnackenburgallee begonnen. Untersuchungen in diesem Zusammenhang haben gezeigt, dass eine Schließung von BIOWERK für die Realisierung des ZRE nennenswerte Vorteile bietet. Vor diesen Hintergründen wurde die Entscheidung zur Einstellung der Betriebstätigkeit des BIOWERKs getroffen. Um die Schließung und den Rückbau des BIOWERKs zeitnah für die Weiterentwicklung der ZRE-Planung zu ermöglichen, haben die Gesellschafter ihre Anteile auf die SRH Verwaltungsgesellschaft mbH (SRHV) übertragen . Der Aufsichtsrat der Stadtreinigung Hamburg AöR hat dem in seiner Sitzung am 12. April 2018 zugestimmt. Drucksache 21/15747 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wann und in welcher Form war die Finanzbehörde im Einzelnen an der Planung und Durchführung der Anteilsaufstockung beteiligt? Warum gibt es gemäß Drs. 21/15608 hierfür keine Genehmigung der Finanzbehörde ? Aufgrund der Minderheitsbeteiligung der SRH war ein Abstimmungsverfahren nach § 65 LHO nicht durchzuführen. Eine Auflistung in der Antwort auf die Drs. 21/15608 ist daher unterblieben. Im Übrigen ist die Finanzbehörde im Aufsichtsrat der Stadtreinigung Hamburg AöR vertreten, siehe dazu auch Antwort zu 1. 3. Welche genauen finanziellen Auswirkungen ergeben sich durch den Anteilserwerb auf die Stadtreinigung Hamburg AöR? 4. Welche genauen finanziellen Auswirkungen hat die Einstellung der von BIOWERK betriebenen Biogasanlage auf die Gesellschaft sowie die Stadtreinigung Hamburg AöR? Durch den Erwerb der Biogasanlage und den geplanten Rückbau entstehen der SRH voraussichtlich Kosten in Höhe von circa 1 100 000 Euro. Die Kosten für den Anteilserwerb und den Rückbau von BIOWERK werden durch die Kostenvorteile für das ZRE mehr als kompensiert. 5. Ist eine Abwicklung, eine Änderung des Unternehmenszwecks oder Ähnliches bei der BIOWERK geplant? Wenn ja, wann und in welcher Form? BIOWERK hat den Betrieb eingestellt und wird rückgebaut. Darüber hinaus sind derzeit keine weiteren Maßnahmen geplant.