BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15756 21. Wahlperiode 22.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 14.01.19 und Antwort des Senats Betr.: HSH Beteiligungs Management GmbH – Wie geht es weiter mit der HoldCo und wann sind alle Unklarheiten bezüglich der Verwendung des Kaufpreises geklärt? Mit der Drs. 21/15510 informiert der Senat erstmalig darüber, dass die HSH Beteiligungs Management GmbH nach dem Closing der Verträge zum HSH- Verkauf noch mindestens drei Jahre bestehen bleiben soll. Die HSH Beteiligungs Management GmbH wurde 2016 als Holdinggesellschaft eingerichtet, um die HSH Nordbank von Garantieprämienzahlungen zu entlasten. Nach den Angaben in Drs. 21/15510 kann nun der von der HSH Beteiligungs Management GmbH vereinnahmte Kaufpreis noch nicht zur Begleichung der Verbindlichkeiten gegenüber der hsh finanzfonds AöR (Finfo) als Garantiegeberin eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HSH Beteiligungs Management GmbH (HoldCo) wie folgt: 1. Welche steuerlichen, bilanziellen, rechtlichen und ähnlichen Fragestellungen sind bei der HSH Beteiligungs Management GmbH bezüglich des vereinnahmten Veräußerungserlöses sowie der Begleichung der Verbindlichkeiten aus den Garantieprämien im Einzelnen noch zu klären? Welche Stellen sind derzeit damit befasst beziehungsweise damit beauftragt worden? Bis wann wird mit einem Abschluss dieser Klärungen gerechnet? 2. Warum kann mit der bei der HSH Beteiligungs Management GmbH verfügbaren Liquidität noch keine Ablösung von Garantieprämienverbindlichkeiten gegenüber der hsh finanzfonds AöR (Finfo) erfolgen? Vor dem Hintergrund der bilanziellen Rahmenbedingungen der HoldCo kann der Veräußerungserlös nicht unmittelbar an die Gesellschafter ausgezahlt werden. Die HoldCo hat im Wege einer dreiseitigen Schuldübernahmevereinbarung zwischen ihr, der HSH Nordbank AG (HSH) und der hsh finanzfonds AöR (Finfo) einen Großteil der Prämienverpflichtungen von der HSH übernommen. Durch die Übernahme der Prämienverpflichtungen liegt bei der HoldCo eine Unterbilanz vor. Aus diesem Grund haben die HoldCo und die Finfo in Übereinstimmung mit dem Zusagenkatalog im Rahmen der Entscheidung der Europäischen Kommission eine Rangrücktritts- und Stundungsvereinbarung bezüglich der übernommenen Prämienverpflichtungen geschlossen. Der im Rahmen des Privatisierungsverfahrens erzielte Veräußerungserlös beseitigt die derzeit bestehende Unterbilanz der HoldCo nicht, das heißt, auch nach erfolgreichem Abschluss des Privatisierungsverfahrens besteht weiterhin eine Unterbilanz. Damit unterliegen sämtliche die Unterbilanz vertiefende Zahlungen an die Gesellschafter der HoldCo – einschließlich der Befriedigung der Prämienverpflichtungen gegenüber der Drucksache 21/15756 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Finfo – dem kapitalerhaltungsrechtlichen Auszahlungsverbot des § 30 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung. 3. Zu welchen genauen Konditionen, für welchen Zeitraum und mit welchen Kündigungsmöglichkeiten hat die HSH Beteiligungs Management GmbH der Finfo die liquiden Mittel aus der Kaufpreiszahlung als Darlehen zur Verfügung gestellt? Das zu marktüblichen Konditionen gewährte unkündbare Schuldscheindarlehen hat eine Laufzeit von drei Jahren. Der Kupon beträgt aufgrund der für dreijährige Laufzeiten negativen Renditen 0,001 Prozent p.a. bei einem Preis von 100,243 Prozent. 4. Fallen weiterhin Stundungszinsen bei der HSH Beteiligungs Management GmbH gegenüber der Finfo an? Wenn ja, in welcher Höhe? 5. Wann wurde gegebenenfalls die Stundungsvereinbarung zwischen Finfo und HSH Beteiligungs Management GmbH aus welchen Gründen und in welchen Punkten geändert? Ja. Der von der Europäischen Kommission im Rahmen der Beihilfeentscheidung geforderte Zinssatz beträgt 10 Prozent. Aufgrund des abgeschlossenen Privatisierungsverfahrens entfallen die Zusagen gegenüber der Europäischen Kommission, weshalb die Vertragsparteien eine zeitnahe Absenkung des Zinssatzes beabsichtigen. Im Übrigen: entfällt. 6. Auf Basis der Verträge zum HSH-Verkauf wurde erwartet, dass die HSH Beteiligungs Management GmbH Verbindlichkeiten gegenüber der Finfo in Höhe von rund 1 180 Millionen Euro begleichen kann (Jahresabschluss 2017 der Finfo, Seite 27). 6.1. Gehen die zuständigen Stellen weiterhin davon aus, dass mit den bei der HSH Beteiligungs Management GmbH verfügbaren Mitteln rund 1 180 Millionen Euro für übernommene Garantieprämien an die Finfo gezahlt werden können? Wenn nein, welche Änderungen haben sich im Einzelnen aus welchen Gründen ergeben? Ja. Im Übrigen siehe Antwort zu 1 und 2. 6.2. Welche Risiken bestehen derzeit im Einzelnen, die dazu führen können, dass ein geringerer Betrag von der HSH Beteiligungs Management GmbH an die Finfo abschließend gezahlt wird? Der zuständigen Behörde sind derzeit keine Risiken bekannt. 7. Gehen die zuständigen Stellen davon aus, dass die Abrechnung der HSH Beteiligungs Management GmbH mit einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag abschließt? Ja. 8. Sind bei der HSH Beteiligungs Management GmbH nach dem Closing des HSH-Verkaufs Änderungen des Gesellschaftsvertrages, der Organbesetzungen oder der Gesellschafterstruktur vorgesehen? Wenn ja, wann und in welcher Form? Änderungen des Gesellschaftsvertrages der HoldCo sind nicht vorgesehen. Mit dem Abschluss der Privatisierungstransaktion am 28. November 2018 endete das zwischen der HoldCo und der HSH bestehende Konzernverhältnis. Dies hat zur Folge, dass der HoldCo keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der HSH mehr zugerechnet werden und die HoldCo daher nicht mehr der gesetzlichen Mitbestimmung und folglich der Aufsichtsratspflicht unterliegt. Vor diesem Hintergrund hat die Geschäftsführung der HoldCo ein Statusverfahren zur Abschaffung des Aufsichtsrats eingeleitet, welches zeitnah abgeschlossen sein wird. Aus dem gleichen Grund ist die Position eines Arbeitsdirektors nicht mehr erforderlich, weshalb die Geschäftsführung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15756 3 der HoldCo auf eine Person reduziert wird. Angestrebt wird ferner eine Vereinfachung der Gesellschafterstruktur. 9. Hat die Freie und Hansestadt Hamburg die Anteile der HGV an der HSH Beteiligungs Management GmbH (siehe Protokoll 21/33 des Ausschusses Öffentliche Unternehmen, Seite 7) für circa 35 Millionen Euro übernommen ? Wenn nein, warum wurde die Put-Option der HGV nicht ausgeübt? 10. Welche Auswirkungen hat die Übernahme der Anteile von der HGV für den Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg an welchen einzelnen Stellen? Welche Ermächtigungen wurden zur Finanzierung des Ankaufs genutzt? Ist eine Wertberichtigung des übernommenen Anteils an der HSH Beteiligungs Management GmbH erforderlich? Ja. Die Vereinbarung der Put-Option zwischen der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) und der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) diente dazu, der HGV ansonsten entstehende steuerliche Nachteile auszugleichen. Die Ausübung der Put-Option wurde in ihrer wirtschaftlichen Wirkung im Haushalt, konkret im Einzelplan 9.2 in der Produktgruppe 283.05, abgebildet. Für die Zahlung an die HGV in Höhe von circa 35 Millionen Euro wurde die gemäß Drs. 21/5859 ermächtigte und im Abschluss 2016 der FHH gebildete Drohverlustrückstellung in Höhe von 32,5 Millionen Euro aufgelöst. Die darüber hinaus erforderliche Kostenermächtigung in Höhe von 2,5 Millionen Euro stand in der Produktgruppe 283.05 zur Verfügung. Die FHH hat die nicht-werthaltigen Anteile an der HoldCo zu ihrem Restbuchwert bei der HGV von 1 Euro übernommen. Bei der HGV ergibt sich ein Ertrag von circa 35 Millionen Euro, sodass die Übernahme der Anteile im Ergebnis für die FHH neutral ist.