BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15761 21. Wahlperiode 22.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 14.01.19 und Antwort des Senats Betr.: 8-Euro-Wohnungen – Langfristiges Modell oder Eintagsfliege? Der Senat propagiert ein Programm zur Schaffung günstigen Wohnraums mit einem Mietpreis von 8 Euro pro Quadratmeter. Am Wohnungsmarkt ist davon bisher allerdings wenig erkennbar. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit dem 8-Euro-Wohnungsbau verfolgt der Senat das Ziel, ohne Mietpreis- und Belegungsbindung bezahlbaren Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die mit ihren durchschnittlichen Erwerbseinkommen oberhalb der Einkommensgrenzen des 1. Förderwegs des geförderten Wohnungbaus liegen, jedoch mit aktuellen Angeboten im frei finanzierten Neubau überfordert sind. Die hierfür vorgesehenen städtischen Grundstücke werden für eine Wohnnutzung ohne Belegungsbindungen und Inanspruchnahme von Mitteln der Wohnungsbauförderung ausgeschrieben. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Informationen der SAGA wie folgt: 1. Wann wurde das Programm zur Schaffung günstigen Wohnraums mit einem Mietpreis von 8 Euro pro Quadratmeter offiziell gestartet und bis wann soll es bestehen? Die ersten Ausschreibungen von städtischen Flächen für den frei finanzierten Mietwohnungsbau mit der Bindung an eine Nettokaltmiete von maximal 8,00 Euro/m² Wohnfläche (8-Euro-Wohnungsbau) wurden am 18.5.2016 veröffentlicht. 2. Ist das Programm zur Schaffung günstigen Wohnraums mit einem Mietpreis von 8 Euro pro Quadratmeter begrenzt? Wenn ja, inwiefern und warum? Nein. 3. Welches quantitative Potenzial sieht der Senat insgesamt im Programm zur Schaffung günstigen Wohnraums mit einem Mietpreis von 8 Euro pro Quadratmeter hinsichtlich der Entstehung zusätzlichen Wohnraums? Bitte Anzahl der potenziellen Wohneinheiten und Quadratmeter Wohnfläche angeben und aufschlüsseln nach Bezirken. Die Entscheidung darüber, welche und wie viele städtische Grundstücke für den 8- Euro-Wohnungsbau ausgeschrieben werden, erfolgt nach Prüfung der Eignung der Flächen. Insoweit gibt es keine Zielzahlen. 4. Wie viel Wohnraum für 8 Euro Miete pro Quadratmeter wurde seitdem fertiggestellt? Bitte Anzahl der Wohneinheiten und Quadratmeter Wohn- Drucksache 21/15761 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 fläche angeben und aufschlüsseln nach Bezirken, Stadtteilen, Belegenheit und Kalenderjahren. 5. Wie viel Wohnraum für 8 Euro Miete pro Quadratmeter wurde seitdem baugenehmigt und befindet sich im Bau, wurde aber noch nicht fertiggestellt ? Bitte Anzahl der Wohneinheiten und Quadratmeter Wohnfläche angeben und aufschlüsseln nach Bezirken und Kalenderjahren der Baugenehmigung und der geplanten Fertigstellung angeben. Baugenehmigungen Wohneinheiten Wohnfläche erteilt in 2018 457 ca. 36 980 m² davon Bezirk Altona 79 ca. 7 660 m² Bezirk Wandsbek 336 ca. 24 720 m² Bezirk Harburg 42 ca. 4 600 m² Im Bau Wohneinheiten Wohnfläche insgesamt 378 ca. 29 320 m² davon Bezirk Wandsbek 336 ca. 24 720 m² Bezirk Harburg 42 ca. 4 600 m² Geplante Fertigstellung Wohneinheiten Wohnfläche 2019 182 ca. 12 600 m² davon Wandsbek 182 ca. 12 600 m² 2020 196 ca. 16 720 m² davon Wandsbek 154 ca. 12 120 m² davon Harburg 42 ca. 4 600 m² 2021 79 ca. 7 660 m² davon Altona 79 ca. 7 660 m² Bisher wurden noch keine Projekte des 8-Euro-Wohnungsbaus fertiggestellt. 6. Wer nimmt das Programm zur Schaffung günstigen Wohnraums mit einem Mietpreis von 8 Euro pro Quadratmeter in Anspruch? Bitte Aufschlüsseln nach städtischen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und privatwirtschaftlichen Vermietern und jeweils die Anzahl der Wohneinheiten und Quadratmeter Wohnfläche angeben. Baugenehmigungen Wohneinheiten Wohnfläche Städtisches Wohnungsunternehmen 261 ca. 20 260 m² Wohnungsbaugenossenschaften 90 ca. 6 720 m² Private Investoren 106 ca. 10 000 m² 7. Für welche Zeiträume sind die Miethöhen festgeschrieben? 8. Werden in dem Programm Steigerungen der Lebenshaltungskosten umgelegt, oder gibt es festgelegte Mietsteigerungen und wie sind diese gegebenenfalls festgelegt? Bei den ersten Ausschreibungen des 8-Euro-Wohnungsbaus darf die vorgegebene Miete von 8,00 Euro/mtl. je Quadratmeter Wohnfläche innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ab Aufnahme der Nutzung des Gebäudes, auch bei einem Mieterwechsel, nicht überschritten werden. Mieterhöhungen sind in diesem Zeitraum nicht zulässig. Nach Ablauf dieses Zeitraums gelten die Regelungen zur Erhöhung der Miete nach dem BGB. Im Rahmen der Weiterentwicklung des 8-Euro-Wohnungsbaus beträgt die Laufzeit der Mietpreisbindung nun mindestens 30 Jahre. Die monatliche Nettokaltmiete kann aus- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15761 3 gehend von 8,00 Euro/mtl. je Quadratmeter Wohnfläche ab dem vierten Jahr um 0,30 Euro je Quadratmeter/mtl. je Wohnfläche angehoben werden. Weitere Anhebungen sind anschließend alle zwei Jahre um bis zu 0,30 Euro je Quadratmeter Wohnfläche möglich. Die Vorgabe einer Erhöhung orientiert an den Lebenshaltungskosten gibt es nicht. 9. Sind die vorgegebenen Miethöhen auf die Erstvermietung beschränkt? Wenn nein, warum nicht und wie wird die Einhaltung der Vorgaben sichergestellt? Wenn ja, warum und wie wird die Einhaltung der Vorgaben sichergestellt ? Sofern Kontrollen erfolgen, bitte darstellen, durch wen, in welcher Form und in welchen Abständen diese Kontrollen vorgenommen werden. Die Einhaltung der Verpflichtungen zu den Miethöhen wird dinglich gesichert und die Mieter werden über die Regelungen hinsichtlich der Miethöhe informiert. Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Einhaltung der Regelungen im Einzelfall durch Vorlage der Mietverträge vom Eigentümer nachzuweisen.