BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15766 21. Wahlperiode 22.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 14.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Förderung parteinaher politischer Stiftungen (Jahresabfrage 2018) Die parteinahen politischen Stiftungen werden unter anderem aus den Haushalten der Länder institutionell und projektbezogen gefördert. Aus öffentlichen Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg werden derzeit mindestens folgende parteinahe Stiftungen in Hamburg gefördert: die Friedrich -Ebert-Stiftung (SPD), die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU), die Friedrich -Naumann-Stiftung (FDP), die Heinrich-Böll-Stiftung (Bündnis 90/Die Grünen) und die Rosa-Luxemburg-Stiftung (DIE LINKE). Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Wie hoch fielen im Jahr 2018 die finanziellen Gesamtförderungen der Freien und Hansestadt Hamburg pro Stiftung aus? Die Zuwendungen erfolgten von der für Bildung zuständigen Behörde im Rahmen der jährlichen Antragstellung der jeweiligen Stiftung gemäß der Förderrichtlinie für die politische Bildung (siehe Drs. 21/9309). Die Höhe der finanziellen Gesamtförderungen der Freien und Hansestadt Hamburg betrug, wie in den Vorjahren, für das Jahr 2018 für die oben genannten Stiftungen: Einrichtung Betrag in € Konrad-Adenauer-Stiftung 37 670 Umdenken – Heinrich Böll-Stiftung 92 000 Friedrich-Ebert-Stiftung 37 000 Friedrich-Naumann-Stiftung 27 000 Rosa-Luxemburg-Stiftung 47 000 Quelle: Zusammenstellung von Daten der für Bildung zuständigen Behörde 2. Mit welchen Geldbeträgen unterstützte die Freie und Hansestadt Hamburg im Jahr 2018 einzelne Projekte/Veranstaltungen parteinaher Stiftungen ? Bitte für die projekt-/veranstaltungsbezogenen Zuwendungen differenziert aufschlüsseln nach Titel, Referent(en), Beschreibung des Projekts/der Veranstaltung und Zuwendungssumme. Die „Umdenken – Heinrich-Böll-Stiftung“ hat für die Veranstaltung „Dreitägiger Workshop mit eintägiger Exkursion nach Berlin mit Besuch des Bundestages“ eine Zuwendung in Höhe von 6 450 Euro für das Jahr 2018 erhalten. Es handelt sich dabei um Sondermittel für Informationsveranstaltungen für Erst- und Jungwählerinnen und Jungwähler (siehe Drs. 21/6982). Angaben zu den Referenten der Veranstaltung werden von der für Bildung zuständigen Behörde nicht erfasst.