BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15770 21. Wahlperiode 22.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 14.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Kosten für Dienstleistungen im Rahmen von Stützung und Verkauf der HSH Nordbank (II) Seit der entsprechenden Entscheidung der EU-Kommission im Herbst 2015 war bekannt, dass die HSH Nordbank verkauft oder abgewickelt werden muss. Im Vorwege dieser Entscheidung sowie danach wurde von den Ländern viel externe Expertise eingekauft. Ende November 2018 wurde schließlich das Closing des Verkaufs der Bank erreicht, sodass die mit Drs. 21/11810 vom Senat gemachten Angaben zwischenzeitlich entsprechend ergänzt werden können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HSH Nordbank AG (HSH), der HSH Beteiligungs Management GmbH (HoldCo), hsh finanzfonds AöR (hsh finfo) und der hsh portfoliomanagement AöR (hsh pm) wie folgt: 1. Wie hoch waren jeweils die seit 2015 angefallenen Aufwendungen für jeweils welche Rechts- und Unternehmensberatungen sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei der HSH Nordbank AG (OpCo), der hsh finanzfonds AöR (hsh finfo), der hsh portfoliomanagement AöR (hsh pm) und der HSH Beteiligungs Management GmbH (HoldCo) sowie unmittelbar den Länderhaushalten selber? a. Wie hat sich insbesondere jeweils der Aufwand für Restrukturierung und Privatisierung der HSH Nordbank in den Jahren 2017 und 2018 entwickelt? b. Mit circa welchen weiteren, bislang noch nicht in Rechnung gestellten Beträgen wird bei den jeweiligen Organisationen für in Anspruch genommene Dienstleistungen gerechnet? (Bitte nach genannten Organisationen differenziert jahresweise sowie als Summe auflisten.) 2. Welche weiteren Dritten wurden zu welchen jährlichen Kosten durch jeweils wen mit jeweils welchen Dienstleistungen beauftragt, die in Zusammenhang mit dem Verkauf der HSH Nordbank stehen? (Bitte nach Organisationen differenziert jahresweise sowie als Summe auflisten und dabei jeweiligen Auftraggeber benennen.) Zu den für die Jahre 2015 bis 2017 abgerechneten Kosten siehe Drs. 21/11810. Aufgrund von Gutschriften oder durch später eingegangene Rechnungen haben sich folgende Werte gegenüber der Drs. 21/11810 verändert: bei der HoldCo Kosten für Rechtsberater (6 442 000 Euro im Jahr 2017) und Wirtschaftsprüfer (1 664 000 Euro Drucksache 21/15770 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 im Jahr 2017), bei der finfo Kosten für Rechtsberater (1 557 000 Euro im Jahr 2017), für Unternehmens- und Privatisierungsberater (10 155 000 Euro im Jahr 2016 und 10 342 000 Euro im Jahr 2017) sowie für Treuhänder (18 876 000 Euro im Jahr 2017). Für das Jahr 2018 wurden bisher für Rechtsberatung 4 550 000 Euro (HoldCo), 554 000 Euro (finfo) und 1 554 000 Euro (hsh pm), für Unternehmens- und Privatisierungsberater 13 629 000 Euro (finfo) und 225 000 Euro (hsh pm), für Wirtschaftsprüfer 263 000 Euro (HoldCo), 54 000 Euro (finfo) und 2 089 000 Euro (hsh pm) sowie für Treuhänder 9 930 000 Euro abgerechnet. Unmittelbar aus dem Haushalt der Länder finanzierte Kosten für Beratungsleistungen fielen nicht an. Die HSH hat hierzu mitgeteilt, der Sachaufwand aus Restrukturierung habe einschließlich der Beratungsleistungen 36 Millionen Euro für 2015, 52 Millionen Euro für 2016 und 25 Millionen Euro für 2017 betragen, der Aufwand aus der Privatisierung 3 Millionen Euro für 2016 und 52 Millionen Euro für 2017. Eine weitere Abgrenzung von Aufwendungen im Sinne der Fragestellung sei nicht möglich. Für das Jahr 2018 seien die Zahlen erst mit der Veröffentlichung des Jahresabschluss 2018 verfügbar. Mit Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erteile sie zudem keine Informationen zu einzelnen Beratungsgesellschaften.