BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15771 21. Wahlperiode 22.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 14.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Rehabilitationssport (IV) Aufgrund aktueller Berichte steht die Versorgung der Freien und Hansestadt Hamburg mit zureichenden Rehabilitationssportangeboten infrage (siehe HSB-Magazin 2018/03, „Beim Reha-Sport ist Hamburg Schlusslicht“, Seiten 20 – 21). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Beim Rehabilitationssport im Sinne der Fragestellung handelt es sich um Angebote, die vom für die Durchführung des Rehabilitationssports zuständigen Fachverband (Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Hamburg e.V. (BRSH)) anerkannt sind. Mit der Anerkennung des Angebots ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Qualität und Art der Durchführung des Angebotes sichergestellt. Ausschließlich für diese Angebote übernimmt der jeweils zuständige Rehabilitationsträger (Krankenkassen , Renten- oder Unfallversicherung) die Kosten für die Teilnahme. Alle vom Fachverband anerkannten Angebote können unter https://www.brs-hamburg.de/ sportangebote/rehabilitationssport/angebote-fuer-interessierte.html eingesehen werden . Es handelt sich dabei überwiegend um gemeinnützige Anbieter mit der Rechtsform des eingetragenen Vereines (e.V.). Der Senat beantwortet die Fragen daher ausschließlich für die vom zuständigen Fachverband BRSH anerkannten Rehabilitationssportangebote. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hoch ist die Versorgungsdichte mit Rehabilitationssportgruppen in den Hamburger Bezirken? (Bitte um Angabe von Rehabilitationssportgruppe je Einwohnerzahl.) Bezirk Anzahl der anerkannten Rehabilitationssportgruppen Rehabilitationssportgruppen je 1 000 Einwohner HH-Mitte 85 0,28 Altona 133 0,49 Eimsbüttel 250 0,95 HH-Nord 148 0,48 Wandsbek 276 0,63 Bergedorf 93 0,72 Harburg 182 1,10 Zusammenfassung 1 167 0.71 (Stand 01.01.2018/Quelle: BRS Hamburg)  Vergleiche auch https://www.hamburger-sportbund.de/system/files/downloads/files/ 181218_position_des_brsh_zum_sportstaettenbedarf_fuer_den_rehabilitationssport_ in_hamburg_2018_final.pdf. Drucksache 21/15771 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie stellt sich die Versorgungsdichte mit Rehabilitationssportgruppen im bundesweiten Vergleich dar? (Bitte um Angabe von Rehabilitationssportgruppe je Einwohnerzahl.) Der Senat gibt grundsätzlich keine Auskünfte zu Fragestellungen, die andere Länder betreffen. 3. Wie hoch sollte die Versorgungsdichte mit Rehabilitationssportgruppen in Hamburg aus Sicht des Senats sein? (Bitte um Angabe von Rehabilitationssportgruppe je Einwohnerzahl.) Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. 4. Welche Faktoren beeinflussen die Versorgung mit Rehabilitationssportgruppen in der Freien und Hansestadt Hamburg aus Sicht des Senats negativ oder positiv? Die Höhe der Vergütungssätze der Rehabilitationsträger sowie die in der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (https://www.barfrankfurt .de/fileadmin/dateiliste/publikationen/empfehlungen/downloads/ Rahmenvereinbarung_Rehasport_2011.pdf) geregelten Bestimmungen sind entscheidende Faktoren. Zudem stellen die Richtlinie zur Durchführung des Rehabilitationssports des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) e.V. (zu finden unter https://www.dbs-npc.de/sportentwicklung-rehabilitationssportanerkennungsverfahren .html) ebenso wie die zur Verfügung stehenden (kostenfreien beziehungsweise kostengünstigen) Sporthallen beziehungsweise Bewegungsräume und gegebenenfalls weitere Gegebenheiten entscheidende Faktoren für die Versorgung mit Rehabilitationssportangeboten dar. Insbesondere die Vergütungshöhe der Rehabilitationsträger spielt eine entscheidende Rolle, da Vereine für die Durchführung der Rehabilitationssportangebote keine verpflichtenden, zusätzlichen Gebühren von den Teilnehmern verlangen dürfen. 5. Welche Bemühungen unternimmt der Senat zur Reduzierung der negativen Faktoren gemäß Frage 4.? Im Zuge der Umsetzung des Masterplans Active City steht der Senat auch bezüglich der geplanten Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Sport in engem Austausch mit dem BRSH und dem Hamburger Sportbund e.V. Bei Neuplanungen von Sportanlagen entstehen zunehmend kleine Sport- und Gymnastikräume, die insbesondere für Rehabilitationssport geeignet sind. Bei Sanierung und Neubau von Sporthallen und Bewegungsräumen wird darauf geachtet, dass diese barrierefrei sind und rehabilitationssportfreundlich gestaltet werden. Des Weiteren wurden die für die Anmietung von Wasserzeiten zur Verfügung gestellten Mittel für das Jahr 2019 um rund 100 000 Euro erhöht. Hiervon profitieren die schwimmsporttreibenden Verbände und damit auch der für den Rehabilitationssport zuständige BRSH. Über die konkrete Verwendung dieser zusätzlichen Mittel für Schwimmangebote entscheiden die Verbände im Sinne der Autonomie des Sports eigenverantwortlich. Im Übrigen werden zu diesem mehrere Fachbehörden betreffenden Thema derzeit Gespräche geführt, die noch nicht abgeschlossen sind. 6. Betrachtet der Senat die Förderungssumme für den Rehabilitationssport von insgesamt 207 008,09 Euro im Jahr 2018 (siehe Drs. 21/14654, Frage 3.) als ausreichend zur Erreichung des Ziels nach Frage 3.? Siehe Antwort zu 3. 7. Wird der Senat die Förderungssumme für den Rehabilitationssport gemäß Frage 6. im Jahr 2019 verändern? a. Wenn ja, in welcher Höhe? b. Wenn ja, welche Angebote werden in welcher Höhe gefördert? c. Wenn nein, warum wird die Förderungssumme nicht verändert? Sofern sich die Fragestellung auf die Fördersumme in Frage 6. bezieht, fördert der Senat den BRSH zur Erfüllung seiner Aufgaben in 2019 mit 85 529,76 Euro in etwa Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15771 3 gleicher Größenordnung wie 2018. Die Förderung des Hamburger Gehörlosen Sportvereins von 1904 e.V. mit einer Zuwendung in Höhe von 101 811,45 Euro im Jahr 2019 hat sich bei gleicher Zielsetzung verringert, da im Jahr 2018 Kosten für einmalige projektbezogene Gebärdensprachdolmetscher unabhängig vom Betrieb der Geschäftsstelle anfielen.