BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15772 21. Wahlperiode 22.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke, Daniel Oetzel und Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 14.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Marienthaler Tennis und Hockey Club e.V. (MTHC) bald ohne Hockeyplätze ? Nach Angaben des Marienthaler THC (MTHC) wurde diesem zum März 2019 die Pacht für das Gelände, auf dem die Hockeyplätze des Clubs liegen, von der Stadt gekündigt. Das Gelände soll von der HOCHBAHN zur Lagerung von dem entstehenden Erdaushub im Zusammenhang mit der U4-Verlängerung Richtung Horner Geest genutzt werden. Vor diesem Hintergrund spricht der MTHC auf seiner Homepage davon, dass die Existenzfähigkeit des Vereins absehbar infrage gestellt sei. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Das zuständige Bezirksamt und die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) haben bereits am 03.11.2017 dem Marienthaler Tennis und Hockey Club e.V. (MTHC) die Planung für die Verlängerung der U4 auf die Horner Geest vorgestellt und den Flächenbedarf erläutert. Dabei wurde der Verein auch über die Auswirkungen der Bautätigkeit auf den Vereinsbetrieb informiert. In der von der Bürgerschaft im September 2018 beschlossenen Drucksache „Stadtraum Horner Geest – Zukunftsbild 2030“ (Drs. 21/13680) heißt es zum Thema Wohnungsbau unter anderem: „Das Potenzial kann zum größten Teil durch eine städtebauliche Weiterentwicklung der Wohnungsbestände aus den 1950er bis 1960er Jahren sowie ergänzend durch den Neubau auf Sportflächen östlich der Horner Rennbahn aktiviert werden.“ Das Vereinsgelände des MTHC unterteilt sich in eine nördliche und südliche Teilfläche (siehe Anlage). Mit Mietvertrag vom 23./29.05.1954 und mit Nachschrift vom 21.03.1961 wurde dem MTHC die Nutzung der Gesamtfläche „Bei den Tennisplätzen“ (nördliche und südliche Teilfläche) gestattet. Der Mietvertrag war befristet bis zum 30.09.1984. Für die nördliche Teilfläche wurde am 06.02.1980 ein neuer Überlassungsvertrag geschlossen, der den ursprünglichen Mietvertrag ersetzte. Hinsichtlich der südlichen Teilfläche sollte der ursprüngliche Mietvertrag jedoch weiterhin Bestand haben. Nach Ablauf der Befristung am 30.09.1984 wurde dem MTHC mit Schreiben vom 15.04.1985 weiterhin die kostenfreie Nutzung der südlichen Teilfläche gestattet. Auf der nördlichen Teilfläche befinden sich das Vereinshaus, elf Ascheplätze, drei Bambini-Plätze, zwei Hallenplätze in der MTHC-Halle, fünf Hallenplätze in der HTV- Halle (Tennis), die Hockeyhalle und der Kleinfeldhockeyplatz. Auf der südlichen Fläche befinden sich ein Kunstrasenplatz und eine reine Naturrasenfläche. Drucksache 21/15772 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für die geplante Verlängerung der U4 im Bereich der Horner Geest stellt der zuständige Bezirk temporär mehrere Flächen als Baustelleneinrichtung zur Verfügung. Hiervon ist eine circa 12 000m² große, vereinsseitig genutzte Naturrasenfläche (circa die Hälfte der südlichen Teilfläche des MTHC) betroffen, die für die Umsetzung der Baumaßnahmen im Bereich der Horner Rennbahn von zentraler Bedeutung ist. Die Fläche entspricht etwa einem Fünftel der vom Verein genutzten Gesamtfläche und umfasst lediglich Naturrasenflächen, aber keine Kunstrasenfelder. Im Vorfeld der ausgesprochenen Kündigung der südlichen Teilfläche hat das Bezirksamt mit dem MTHC mehrere Gespräche geführt und Ausweichflächen angeboten. Am 17.01.2019 fand ein weiteres Gespräch zwischen dem zuständigen Bezirksamt und dem MTHC statt mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung zu ermöglichen. Die Parteien haben sich dabei darauf verständigt, dass dem MTHC temporäre Ersatzflächen für die Naturrasenfläche angeboten werden. Darüber hinaus wird die Kunstrasenfläche auf der südlichen Teilfläche dem MTHC weiter zur Verfügung gestellt. Nach derzeitiger Einschätzung ist durch die Kündigung nicht mit negativen Auswirkungen auf den Spielbetrieb zu rechnen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Wann wurden zu wann mit welcher Frist welche Pachtverträge zwischen dem MTHC und der Stadt gekündigt? Das zuständige Bezirksamt hat den MTHC am 09.01.2018 erstmalig über eine mögliche Kündigung der fraglichen Teilfläche informiert. Die Kündigung für die Nutzung der südlichen Teilfläche erfolgte am 21.12.2018 mit Wirkung zum 31.03.2019. 2. Durch wen wurden die Pachtverträge aus welchen Gründen gekündigt? 3. Was ist Gegenstand des Kündigungsschreibens? Der Mietvertrag über die südliche Teilfläche wurde vom zuständigen Bezirksamt gekündigt. Darüber hinaus ist ein Vertrag in Vorbereitung, der die weitere Nutzung der ebenfalls auf der südlichen Teilfläche gelegenen Kunstrasenfläche durch den MTHC sicherstellt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Inwieweit wurden die entsprechenden Pachtverträge zum Beispiel hinsichtlich der weiter durch den MTHC zu nutzenden Fläche angepasst oder verändert? Eine Anpassung oder Veränderung des Überlassungsvertrages vom 06.02.1980 für die nördliche Teilfläche war nicht erforderlich. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. und 3. 5. Welche Flächen, die aktuell durch den MTHC genutzt werden, sollen explizit zur Lagerung des Erdaushubs beziehungsweise anderer anfallender Abbauprodukte für welchen Zeitraum genutzt werden? (Bitte nach Möglichkeit auch anhand einer Abbildung beziehungsweise eines Lageplans darstellen.) Als Baustelleneinrichtungsfläche soll etwa die Hälfte der südlichen Teilfläche (Naturrasenfläche ) für eine Dauer von bis zu sieben Jahren in Anspruch genommen werden (siehe Anlage). 6. Von welcher Menge Erdaushub beziehungsweise anderer anfallender Abbauprodukte geht der Senat aus? Die Menge des Erdaushubs beträgt insgesamt circa 500 000 Kubikmeter. 7. Wurden alternative Flächen zur Lagerung des Erdaushubs beziehungsweise anderer anfallender Abbauprodukte geprüft? Wenn ja, welche und mit welchem jeweiligen Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Ja. Es wurden alle Freiflächen im direkten Umfeld der Baustelle geprüft. Sie erwiesen sich als ungeeignet oder nicht ausreichend. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15772 3 Zudem wurden 17 Flächen in einem Umkreis der Baustelle von bis zu 2,5 km geprüft. Keine der Flächen entsprach den Anforderungen bezogen auf die verkehrliche Erschließung, die Beeinträchtigung angrenzender Nutzungen beziehungsweise die Anforderungen des Biotop-, Arten- und Wasserschutzes. Aus Gründen des Umweltschutzes, der Baulogistik sowie der Belastung der Anwohner und des Straßennetzes stellen die gewählten Flächen die geeignetsten Flächen dar. Für ein Bauprojekt dieser Größenordnung sind baustellennahe Lagerflächen unabdingbar . Für den Bodenaushub und die teilweise benötigte Zwischenlagerung des Bodens für den U-Bahn-Bau werden zusammenhängende Lagerflächen in einer Größenordnung von circa 30 000 Quadratmetern benötigt. Die Lagerflächen müssen so liegen, dass sie während aller Bauphasen auf kurzem Wege erreichbar sind und somit Belastungen von Anwohnerinnen und Anwohnern durch Schwerlastverkehr möglichst gering gehalten werden. 8. Hat die Stadt dem MTHC Ausweichflächen zur (gegebenenfalls temporären ) Nutzung angeboten? Wenn ja, welche und wie ist der Verhandlungsstand hinsichtlich der Nutzung der Alternativflächen durch den MTHC? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 9. Werden die Flächen nach Fertigstellung der Arbeiten zur Verlängerung der U4 erneut zur Pacht angeboten beziehungsweise werden die Flächen zur Verpachtung wieder dem MTHC angeboten? Wenn ja, in welchem Zustand und zu welchen Bedingungen? Wenn nein, warum nicht? Der Vereinbarungsentwurf zwischen dem zuständigen Bezirksamt und der HOCH- BAHN sieht vor, dass die HOCHBAHN die Flächen nach Beendigung der Nutzung als Baustelleneinrichtungsfläche entsprechend dem vorherigen Zustand wiederherstellt und gegebenenfalls erforderliche Ersatzpflanzungen vornimmt. Zusätzlich ist vorgesehen , vor der und – je nach Erforderlichkeit – im Anschluss an die Inanspruchnahme durch die HOCHBAHN ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Die anschließende Nutzung ist zwischen den Beteiligten abzustimmen und kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden. Bild: © FHH LGV Drucksache 21/15772 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 15772ska_Text_Farbe 15772ska_Anlage