BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15774 21. Wahlperiode 22.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Richard Seelmaecker und Dennis Thering (CDU) vom 14.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Barrierefreier Ausbau des U-Bahnhofs Klein Borstel Bis zum Jahr 2022 soll der barrierefreie Ausbau aller Haltestellen im Hamburger Schnellbahnnetz abgeschlossen sein. In der Drs. 21/13029 gibt der Senat für die Haltestelle Klein Borstel an, dass das Genehmigungsverfahren laufe und der Ausbau im Jahre 2019 beginne. Für die Anwohner stellt sich die Frage der durch die Bauarbeiten bedingten temporären Einschränkungen . Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Wann beginnt der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Klein Borstel? Der Baubeginn ist für Mai 2019 geplant. 2. Welche konkreten Maßnahmen werden dabei umgesetzt? Folgende Maßnahmen werden umgesetzt: Abbruch und Erneuerung des Bahnsteiges als Vollerhöhung, Anpassung der Gleisanlagen an neue Trassierung, Abbruch der vorhandenen Treppe, einschließlich der Treppeneinhausung ab Oberkante Bahnsteig, Herstellung eines Aufzugsschachtes mit Steganlage und Erneuerung der festen Treppe innerhalb des Gebäudes, Herstellung einer neuen Treppeneinhausung, Aufstellung einer provisorischen Fahrgasttreppe. 3. Für welchen Zeitraum sind die Bauarbeiten angesetzt? Die Bauzeit ist von Mai 2019 bis ins Frühjahr des Jahres 2020 angesetzt. Die wesentlichen gleisberührenden Arbeiten, wie die Gleisbauarbeiten und der Bahnsteigneubau, werden während einer zwölfwöchigen Streckensperrung vom 3. Juni 2019 bis 25. August 2019 ausgeführt. Anschließend werden die Arbeiten im Treppenzugang fortgesetzt , es folgen die technischen Ausbaugewerke. Die Inbetriebnahme für den Aufzug und die Fertigstellung der Bauarbeiten ist für Frühjahr des Jahres 2020 angesetzt. 4. Zu welchen konkreten Einschränkungen wird es für die Nutzer des Bahnhofs in dieser Zeit kommen? Inwiefern wird es während der Baumaßnahmen zu Verringerungen der Fahrradabstellplätze kommen? Drucksache 21/15774 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Während der Streckensperrung wird ein Schienenersatzverkehr eingerichtet. Die Haltestelle kann jedoch nicht direkt angefahren werden. Die Ersatzhaltestelle befindet sich im Kreuzungsbereich Wellingsbütteler Landstraße/Erdkampsweg. Nach der Streckensperrung bleibt die Treppenanlage weiterhin gesperrt. Es wird eine provisorische Fahrgasttreppe zum Erreichen des Bahnsteiges eingerichtet bis voraussichtlich Anfang des Jahres 2020. Während der gesamten Bauzeit werden zwölf Fahrradbügel im Bereich des Kranstandortes entfallen. Diese werden im Anschluss in gleicher Lage und Anzahl wieder aufgestellt.