BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15779 21. Wahlperiode 22.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 14.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Umsetzung des Ausbaus für herkunftssprachlichen Unterricht Im Bericht des Schulausschusses Drs. 21/11306 äußert sich der Senat sehr aufgeschlossen gegenüber dem großen Interesse vieler Eltern an herkunftssprachlichem Unterricht. Zitat: „Ihr Wunsch sei, ihre ohnehin bereits vorhandenen Sprach- und Wahlpflichtangebote in den verschiedenen Sprachen auf diesen Bedarf hin zu überprüfen und auch auszubauen. Ziel dabei sei, dass den Schülerinnen und Schülern deutlich werde, das die Stadt ihre Bedürfnisse ernst nehme und ihr Anrecht würdige, die Zweisprachigkeit auszubauen und dabei etwas über die Kultur und den Hintergrund ihrer eigenen Heimat oder der Heimat ihrer Eltern zu erfahren.“ (Seite 4.) Es wurde folgende Ausschussempfehlung einstimmig beschlossen: „Der Schulausschuss empfiehlt der Bürgerschaft 1. … 2….. „Der Senat wird ersucht, 1. den herkunftssprachlichen Unterricht insbesondere in Grundschulen und im Wahlpflichtbereich der Sekundarstufe I insgesamt in Hamburg auszubauen und durch entsprechende Maßnahmen einer breiten Schüler- und Elternschaft bekannt zu machen. 2. den Bedarf an herkunftssprachlichem Unterricht in den Grundschulen und in der Sekundarstufe I regelmäßig zu ermitteln. 3. die Möglichkeiten etwaiger regionaler Zusammenführung von Unterrichtsangeboten an einzelnen Standorten zu prüfen, um trotz örtlich unterschiedlicher Nachfrage einen hinreichenden Umfang an Unterrichtsangeboten planbar anbieten zu können. 4. die Möglichkeiten einer stärkeren Berücksichtigung des Ganztages im Rahmen des herkunftssprachlichen Unterrichts zu prüfen. 5. weiterhin regelmäßig vom Recht auf Hospitation beim Konsulatsunterricht Gebrauch zu machen und sich in diesem Kontext mit dem Konsulat über den Unterricht auszutauschen. Drucksache 21/15779 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. zu prüfen, durch welche Maßnahmen hinreichend qualifizierte Lehrkräfte für den auszubauende Bereich des herkunftssprachlichen Unterrichts gewonnen werden können. 7. der Bürgerschaft zu den Ziffern 1 bis 6 bis zum Schuljahr 2019/2020 zu berichten.““ Ich frage den Senat: 1. Damit der Senat seiner Berichtspflicht im Sinne der oben zitierten Beschlussfassung, Ziffer 7., zur Stärkung und Ausweitung des herkunftssprachlichen Unterrichts auch vollumfänglich nachkommen kann, wird er bereits geeignete Maßnahmen und Verabredungen getroffen und eingeleitet haben. Welche sind diese im Einzelnen jeweils bezogen auf die Petitumspunkte 1. bis 6.? Bitte darlegen und erläutern. Die für Bildung zuständige Behörde bearbeitet kontinuierlich alle aufgeführten Petita und hat zunächst Gespräche mit Schulen und einzelnen ausländischen Vertretungen geführt. Auf deren Basis erfolgen zurzeit Planungen zum Ausbau der Unterrichtsangebote und die Entwicklung von Unterstützungsangeboten. Zudem finden im laufenden Schuljahr Hospitationen in bis zu fünf Standorten für Konsulatsunterricht statt. Im Übrigen sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen. Eine Berichterstattung wird, wie vorgesehen, im 2. Quartal 2019 vorgelegt.