BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15799 21. Wahlperiode 22.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 15.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Ausstehende BAföG-Schulden von Studenten Das Berufsausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) stellt eine staatliche Förderung für Studenten und Schüler dar. Das neue BAföG für Studenten regelt, wer die Beihilfe in Anspruch nehmen kann und in welcher Höhe eine Förderung gewährt wird. Als staatliche Unterstützung setzt sich BAföG zu einer Hälfte aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und zur anderen Hälfte aus einem unverzinslichen Darlehen zusammen. Dadurch soll Menschen unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation die Möglichkeit eröffnen, ein Wunschstudium zu absolvieren. Besonders wenn durch Nebenjobs nicht genügend verdient wird oder ein teures Auslands-Studium eingeplant ist, erweist sich das Studenten-BAföG als gute Finanzierungsquelle. Grundsätzlich gilt, dass ein Leistungsbezieht fünf Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit mit der Rückzahlung des gewährten Darlehens beginnen muss. Für die Tilgung der Gesamtsumme stehen insgesamt 20 Jahre zur Verfügung, wobei der Rückzahlungsbetrag jedoch nicht höher als 10 000 Euro liegen darf. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Verwaltung der Darlehen nach § 18 Absatz 1 BAföG wird ausschließlich vom Bundesverwaltungsamt (BVA) für alle Länder wahrgenommen. Die zuständige Behörde führt zu den Darlehensrückflüssen keine gesonderten statistischen Erhebungen durch. Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat alle zwei Jahre über die Entwicklungen im BAföG. Für den Berichtszeitraum 2012 bis 2016 ist die Bundesregierung der Berichtspflicht mit dem „einundzwanzigsten Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2“ vom 13.12.2017 nachgekommen (http://docs.dpaq.de/13054-21._baf_g-bericht.pdf). Die Entwicklung der Staatsdarlehen wird im Kapitel II.3.4 dargestellt. Die Daten des Statistischen Bundesamts für 2018 liegen noch nicht vor. Zur Beantwortung der Fragen 1. und 2. wurde deshalb hilfsweise die Auszahlungsstatistik der zuständigen Behörde zugrunde gelegt, die allerdings auch Nachzahlungen und damit Doppelnennungen enthält. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Studenten beziehen in Hamburg gegenwärtig BAföG? 8 504 Studierende bezogen laut Auszahlungsstatistik der zuständigen Behörde im Januar 2019 in Hamburg in der Inlandsförderung Leistungen nach dem BAföG durch das Studierendenwerk Hamburg. Drucksache 21/15799 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Wie hoch beläuft sich im Wintersemester 2017/2018 die bewilligte Fördersumme für Studenten im Durchschnitt? Nach den Auszahlungsstatistiken der zuständigen Behörde wurden in der Inlandsförderung in den Monaten Oktober 2018 bis Januar 2019 durchschnittlich 528,70 Euro pro Studierenden ausgezahlt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele Studenten, die seit dem 1. September 1971 BAföG erhalten haben, sind ihrer Rückzahlungsverpflichtung nach dem Ablauf von 20 Jahren nicht nachgekommen? 4. Wie viele Studenten, die seit dem 1. Oktober 2000 BAföG erhalten haben, sind ihrer Rückzahlungspflicht nach dem Ablauf von fünf Jahren nicht nachgekommen? 5. In wie vielen Fällen ist es daraufhin zu zivilrechtlichen Klagen gekommen ? 6. Wie hoch beläuft sich die gegenwärtig ausstehende Gesamtschuld säumiger BAföG-Bezieher? Siehe Vorbemerkung. 7. Welche Rechtsmittel stehen zur Verfügung, um Schulden einzuklagen, die sich aus dem Bezug von BAföG ergeben? Die Beitreibung von Forderungen erfolgt durch das BVA nach Abschluss des Mahnverfahrens im Wege eines Vollstreckungsverfahrens durch die Hauptzollämter des Bundes. 8. In wie vielen Fällen ist die Obergrenze von 10 000 Euro bei der Rückzahlung von BAföG-Schulden bis heute in Hamburg erreicht worden? 9. Welche Studienfächer waren hiervon betroffen? Siehe Vorbemerkung. 10. Wie viele Fälle von BAföG-Missbrauch sind dem Senat seit dem 1. Januar 2000 zur Kenntnis gelangt? In Fällen, in denen ein begründeter Anfangsverdacht vorliegt, werden die Fälle an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Seit dem Jahr 2000 wurden insgesamt 1 238 Fälle von dem Studierendenwerk Hamburg der Staatsanwaltschaft zugeleitet. Es liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse dazu vor, in wie vielen Fällen es zu einer Anklage und Verurteilung gekommen ist.