BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/158 21. Wahlperiode 07.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 31.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Babyklappen, anonyme und vertrauliche Geburten in Hamburg (II) Laut der Antwort des Senats auf meine Anfrage vom 11. März 2015 (Drs. 21/71) wurden im Jahr 2014 immerhin sechs Babys in den Hamburger Babyklappen abgegeben. 2013 und 2012 waren es jeweils drei und 2011 gar keines . Allerdings wurde in keinem der Fälle aus dem vergangenen Jahr ein Adoptionsverfahren eingeleitet. Besonders traurig ist, dass eines von zwei in einer Babyklappe in Wilhelmsburg abgegebenen Zwillingskindern nach Senatsangeben tot zur Welt gekommen ist. Die Zahl der vertraulichen Geburten, die auf Initiative der CDU seit dem 1. Mai 2014 bundesweit möglich sind, gibt der Senat in Drs. 21/71 für Hamburg mit zwei an. Allerdings wurde entgegen der ausdrücklichen Fragestellung nicht angegeben, in welchen Einrichtungen diese Geburten stattfanden. Auf Fragen zu anonymen Geburten antwortet der Senat, dass hierzu keine Angaben vorlägen. Allerdings konnte der Senat in der Antwort auf meine Anfrage vom 22. November 2013 (Drs. 20/10052) sehr wohl Angaben zu den anonymen Geburten in Hamburg machen. Die Fragen wurden damals unter Verweis auf die Hamburger Krankenhäuser mit geburtshilflichen Abteilungen beantwortet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die vorliegenden Erkenntnisse wurden auf der Grundlage von Auskünften des UKE beziehungsweise weiteren Institutionen gewonnen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Laut Drs. 21/71 wurde im Jahr 2014 in der von SterniPark im Kinderhaus Schönenfelder Straße in Wilhelmsburg betriebenen Babyklappe ein Zwillingspaar abgelegt. Eines der beiden Babys sei eine Totgeburt gewesen. a) Wann genau wurde das Zwillingspaar in der Babyklappe abgelegt? b) Wurden der Tod und die Todesursache des verstorbenen Babys rechtsmedizinisch untersucht? Wenn ja, durch wen und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? c) War die Staatsanwaltschaft mit diesem Fall befasst? Wenn ja, auf wessen Veranlassung und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? d) Was war die genaue Todesursache des verstorbenen Babys? Drucksache 21/158 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 e) Schließt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde aus, dass das verstorbene Baby bei der Ablage in der Babyklappe noch lebte und erst im Anschluss verstorben ist? Das Zwillingspaar wurde am 21. November 2014 in der Babyklappe abgelegt. Das Institut für Rechtsmedizin im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf hat eine Sektion durchgeführt. Ausweislich des Sektionsprotokolls habe die Todesursache nicht geklärt werden können. Es sei allerdings festgestellt worden, dass der Säugling zu keinem Zeitpunkt geatmet habe, sodass von einem intrauterinen Tod oder Tod unter der Geburt auszugehen sei. Hinweise für ein Fremdverschulden habe die Sektion nicht ergeben. Am 21. November 2014 wurde die Polizei über den Fund eines toten weiblichen Säuglings in der Babyklappe der Kita SterniPark e.V., Schönenfelder Straße 5, 21109 Hamburg, in Kenntnis gesetzt. Die Polizei leitete ein Todesermittlungsverfahren ein und übersandte den Vorgang am 21. November 2014 per Telefax an die Staatsanwaltschaft Hamburg, die am selben Tag die gerichtliche Anordnung der Sektion des toten Säuglings beim Amtsgericht Hamburg beantragte. Der Beschluss wurde noch am selben Tag erlassen. Ein Tatverdacht wegen eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Tötungsdelikts hat sich nicht ergeben. 2. Warum wurde bisher in keinem der in Drs. 21/71 genannten fünf Fälle aus dem Jahr 2014, in denen ein in einer Babyklappe abgegebenes Neugeborenes überlebt hat, ein Adoptionsverfahren eingeleitet? 3. Was tut der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, damit möglichst schnell Adoptionsverfahren eingeleitet werden und warum war dies bei den Fällen aus dem Jahr 2014 bisher nicht erfolgreich? Die in der Drs. 21/71 genannten Säuglinge wurden von der Adoptionsvermittlungsstelle Hamburg jeweils in Adoptionspflege vermittelt. Die Adoptionspflegezeit beträgt bei Säuglingen in der Regel ein Jahr. Während dieser Zeit werden sie und ihre Adoptivpflegeeltern von der Adoptionsvermittlungsstelle begleitet und betreut. Gegen Ende der Adoptionspflegezeit werden die Adoptionspflegeeltern aufgefordert, einen notariellen Adoptionsantrag zu stellen, der beim Familiengericht eingereicht wird. Damit beginnt das Adoptionsverfahren. In allen genannten fünf Fällen ist die Adoptionspflegezeit noch nicht so weit fortgeschritten, dass bereits jetzt ein Adoptionsantrag gestellt und ein Adoptionsverfahren eingeleitet werden konnte. Dies wird, sobald möglich, in jedem Einzelfall geschehen. Adoptionsverfahren mit dem Ziel des Ausspruches einer gerichtlichen Adoptionsentscheidung bedürfen im Vorwege einer angemessenen Adoptionspflegezeit zur Erprobung und zur Integration des Kindes in die Familie. Die Einleitung eines Adoptionsverfahrens erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, sobald die Vorrausetzungen dafür vorliegen . 4. In welchen Einrichtungen in welchen Bezirken sind die beiden genannten vertraulichen Geburten im Jahr 2014 durchgeführt worden und warum hat der Senat diese Frage aus Drs. 21/71 nicht beantwortet? Den zuständigen Behörden liegen zu den betreffenden Einrichtungen beziehungsweise Bezirken keine Informationen vor. Zum Schutz der personenbezogenen Daten wird im Verfahren der vertraulichen Geburt der zuständigen Behörde keine Rückmeldung über den Entbindungsort gegeben. 5. Warum liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde entgegen früherer Jahre keine Zahlen zu den anonymen Geburten im Jahr 2014 vor? Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bei den entsprechenden Krankenhäusern mit geburtshilflichen Abteilungen nachgefragt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum dieses Mal nicht, in früheren Jahren aber sehr wohl? Auf aktuelle Nachfrage haben die Hamburger Krankenhäuser mit geburtshilflichen Abteilungen mitgeteilt, dass es in 2014 keine anonymen Geburten gegeben hat.