BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15800 21. Wahlperiode 22.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Feineis (AfD) vom 15.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Einsatz von Wachpersonal in der Betreuung von Jugendlichen In Drs. 21/13093 erklärt der Senat, dass der städtische Landesbetrieb Erziehung (LEB) bei der Betreuung von Jugendlichen seit etwa zehn Jahren auf externes Wachpersonal zurückgreife. Nachdem diese Praxis zunächst nur an einem Standort zum Einsatz gekommen sei, sei sie im Mai 2017 bereits in 16 Einrichtungen mit insgesamt 370 Plätzen genutzt worden.1 Obwohl SPD und GRÜNE diese Praxis ursprünglich abgelehnt hatten, halten sie nun an ihr fest. Da die Debatte über die Zweckmäßigkeit des Einsatzes von Security- Personal im Bereich der Betreuung von Jugendlichen als Ersatz von staatlich geschulten Mitarbeitern kontrovers geführt wird, soll im Folgenden Klarheit über wichtige Fragen geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit Drs. 21/13093 und Drs. 21/14054 hat der Senat umfangreich und ausführlich über den Einsatz von Sicherheitsdiensten in Einrichtungen des Landesbetriebes für Erziehung und Beratung (LEB) informiert. Hierbei wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten Minderjährige weder pädagogisch noch in anderer Weise betreuen. Sicherheitsdienste werden im LEB ausschließlich in zwei Aufgabenbereichen eingesetzt : - Sie übernehmen in größeren Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Ausländer mit vergleichsweise hohen Platzzahlen ordnende Tätigkeiten, insbesondere in der Nacht. - Zum Schutz der Mitarbeiter und Sicherung der Betreuungsarbeit in Betreuungssettings mit Minderjährigen mit stark selbst- oder fremdgefährdendem Verhalten. Diese Sicherheitskräfte unterstützen die Arbeit des pädagogischen Personals in eskalierenden Situationen, um die pädagogische Interventionen der Pädagogen abzusichern und gewalttätige Übergriffe auf die Pädagogen zu verhindern. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In wie vielen Standorten setzt der LEB gegenwärtig Wachpersonal zur Betreuung von Jugendlichen ein? 2. In welchen Standorten hat diese Praxis bis heute Anwendung gefunden? Die betroffenen Einrichtungen bitte chronologisch aufzählen. 3. Wie hat sich die Anzahl des zur Betreuung von Jugendlichen eingesetzten Wachpersonals bis heute entwickelt? 1 Confer Drs. 21/13093. Seite 2. Drucksache 21/15800 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche juristischen und fachlichen Voraussetzungen muss das eingesetzte Wachpersonal erfüllen für: a) den Wachdienst? b) die Betreuung von Jugendlichen in Standorten des LEB? 5. Wie stellt der LEB sicher, dass die Jugendlichen von Wachleuten genauso angemessen betreut werden, wie von staatlich geschulten Mitarbeitern ? Siehe Vorbemerkung. 6. Wie viele der eingesetzten Wachleute sind deutsche Staatsbürger, Doppelstaatler beziehungsweise Ausländer? Bitte jeweils auch die weitere beziehungsweise ausländische Staatsbürgerschaft nennen. 7. Hat es in der Vergangenheit bereits Probleme bei der Betreuung der Jugendlichen durch Wachpersonal gegeben? Falls ja, wann und worin haben diese bestanden? Die Staatsbürgerschaft ist für einen Einsatz im LEB nicht relevant, Informationen zur Staatsangehörigkeit liegen daher beim LEB nicht vor. Entscheidend sind die fachlichen und persönlichen Qualifikationen und die formalen Voraussetzungen für eine Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Sind dem Senat Fälle bekannt, bei denen junge Flüchtlinge salafistisch von Angehörigen des Wachpersonals beeinflusst worden sind? Falls ja, wann beziehungsweise unter welchen Umständen ist dies erfolgt? Entsprechende Fälle sind nicht bekannt. 9. Inwieweit ist sichergestellt, dass die Sicherheit am Standort nicht unter der zunehmenden Betreuungstätigkeit des Wachpersonals leidet? 10. Hat die Betreuung von Jugendlichen Auswirkungen auf das Gehalt der Wachleute? Siehe Vorbemerkung.