BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15803 21. Wahlperiode 22.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Philipp Heißner und Franziska Rath (CDU) vom 15.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Schließung der Kita an der Billrothstraße In den Medien wurde berichtet, dass die seit fast 40 Jahren bestehende Kita an der Billrothstraße in Altona zum August 2019 geschlossen werden soll. Grund dafür seien unter anderem bauliche Mängel am Gebäude der Kita. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Ist dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde die Schließung der Kita bekannt? Wenn ja, wann und wie wurde Sie in Kenntnis gesetzt? Der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde ist die Schließung der Kita in der Billrothstraße bekannt. Die Geschäftsführung des Trägers Kita-Werk Altona-Blankenese des Ev. Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein hat die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) mit Schreiben vom 16.11.2018 darüber in Kenntnis gesetzt. 2. Hat der Senat mit der Geschäftsführung Gespräche geführt? Wenn ja, was wurde dabei besprochen? Wurden der Geschäftsführung Alternativen zur Schließung der Einrichtung aufgezeigt? Wenn ja, welche? Warum wurde darauf nicht eingegangen? Die Trägerberatung der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde hat am 06.12.2018 und am 19.12.2018 in Telefonaten mit der Geschäftsführerin des Trägers Kita-Werk Altona-Blankenese des Ev. Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein ausführlich das weitere Vorgehen hinsichtlich der Schließung besprochen. In beiden Gesprächen wurden die Beweggründe für die Kitaschließung und der Schließungsprozess erörtert. Demnach ist das Kitagebäude in einem baulich schlechten Zustand, sodass es dem Träger nicht möglich ist, die für den weiteren Betrieb notwendigen Umbaumaßnahmen umzusetzen. Da die qualitativen Ansprüche an Räume der Kindertagesbetreuung aus Sicht des Trägers somit nicht mehr erfüllt sind, sah er sich dazu gezwungen, keine Verlängerung des Mietverhältnisses zu erwirken und den Betrieb einzustellen. Die Geschäftsführerin des Trägers hat mehrfach betont, dass die Familien während des Schließungsprozesses intensiv begleitet und bei der Suche nach einem geeigneten neuen Kita-Platz unterstützt werden. So haben alle Familien die Möglichkeit, in einer der anderen Kitas des Trägers ihre Kinder zukünftig betreuen zu lassen. Hierfür hatten die Eltern bis zum 7. Januar 2019 die Möglichkeit, ihre Präferenzen für andere Einrichtungen mitzuteilen. Des Weiteren plant der Träger, die Übergänge der Kinder in andere Kitas so zu gestalten, dass diese in ihren Peer-Groups und mit ihren Bezugserziehenden entsprechend die Einrichtung wechseln können. Beziehungsabbrüche sollen so vermieden und den Kindern ein guter Start in der jeweils neuen Einrichtung ermöglicht werden. Um dies zu gewährleisten, hat der Trä- Drucksache 21/15803 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ger seinen Kitas einen vorübergehenden Aufnahmestopp für externe Familien auferlegt , um sicherzustellen, dass genügend Platzkapazitäten für den Wechsel der Familien aus der Billrothstraße vorhanden sind. Die Trägerberatung der zuständigen Behörde hat den Träger dazu befragt, ob eine Alternative zur Schließung infrage kommt. Dieses wurde mit Hinblick auf die hohen Kosten von Trägerseite abgelehnt. 3. Hat die Behörde der Kita-Geschäftsführung bei Gesprächen Ausweichflächen angeboten? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Städtisch verfügbare, für Kindertagesbetreuung gesicherte Flächen müssen in einem geregelten Interessenbekundungsverfahren ausgeschrieben werden, um eine Gleichbehandlung aller in der Freien und Hansestadt Hamburg aktiven Träger gewährleisten zu können. Deshalb konnten dem Träger keine Ausweichflächen angeboten werden. Die zuständige Behörde hat dem Träger das Angebot gemacht, unterstützend bei der Suche nach kitageeigneten Flächen mitzuwirken, was der Träger jedoch abgelehnt hat. Weiterhin hat die zuständige Behörde dem Träger das Angebot zur Beratung für den weiteren Prozess der Schließung der Einrichtung und zur Unterstützung bei Elternbeschwerden unterbreitet. Auf Grundlage dieser wurde vereinbart, dass der Träger mit der zuständigen Behörde fortlaufend im Gespräch bleibt. 4. Wie will der Senat die Kita-Betreuung nach der Schließung der Kita in diesem Stadtteil gewährleisten? Werden den Eltern Plätze in anderen Kitas angeboten? Wenn ja, in welchen? Um wie viele Plätze handelt es sich? Der Träger Kita-Werk Altona-Blankenese des Ev. Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/ Südholstein hat der zuständigen Behörde mitgeteilt, dass derzeit 31 Kinder in der Kita Billrothstraße betreut werden. Die Geschäftsführung hat allen Familien angeboten, sich aussuchen zu können, in welcher Einrichtung ihr Kind zukünftig betreut werden soll. Es stehen folgende Einrichtung zur Auswahl: Kita Friedenskirche in der Otzenstraße , Kita St. Petri Altona in der Schillerstraße, Kita bei der Pauluskirche und die Kita Mitte Altona in der Harkortstraße. Die genaue Verteilung der Plätze wird mit den Eltern auf einem weiteren Elternabend im Januar 2019 ausführlich besprochen. Im Übrigen siehe Antworten zu 2. und zu 3.