BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15805 21. Wahlperiode 22.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 15.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Mit wie vielen Flüchtlingen mit Unterbringungsbedarf rechnet der Senat für das Jahr 2019? Ende November 2018 lebten rund 28 000 Flüchtlinge mit Unterbringungsbedarf in einer Erstaufnahme (EA) oder einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft (örU) in Hamburg. Weitere Flüchtlinge wohnen bereits in regulären Wohnungen . Insgesamt waren Ende November 2018 55 964 Personen mit Aufenthaltserlaubnis (34.097), Niederlassungserlaubnis (8 845), Aufenthaltsgestattung (7 409) und Duldung (5 613) in der Stadt, zudem weitere 1.927 Personen , die sofort ausreisepflichtig sind. Im Jahr 2018 wurden Hamburg 4 780 Flüchtlinge zugewiesen, davon 2 947 mit Unterbringungsbedarf. Derzeit gibt es nur noch sechs Erstaufnahmen plus Ankunftszentrum und 128 Folgeunterkünfte . Mit welchen genauen Platzzahlen und welchen Standorten der Senat für das Jahr 2019 plant, ist allerdings unklar. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Mit wie vielen Flüchtlingen mit Unterbringungsbedarf plant der Senat zum Jahresende 2019? Wie viele Plätze davon in EAs und wie viele davon in örU? Auf welchen Annahmen basieren diese Prognosen? Die Zugangsprognose für 2019 mit der entsprechenden Kapazitätsplanung befindet sich noch in der Endabstimmung und wird anschließend veröffentlicht. Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Zu den Grundlagen der Planung siehe Drs. 21/13044. 2. Mit welchem Zahlen beim Familiennachzug rechnet der Senat für das Jahr 2019? Beim Familiennachzug rechnet die zuständige Behörde unabhängig vom Unterbringungsbedarf mit einer vergleichbaren Größenordnung des Vorjahres, siehe dazu Drs. 21/15706. Eine leichte Erhöhung ist bei Familiennachzügen nach § 36a AufenthG zu erwarten, da diese im Vorjahr erst seit Inkrafttreten dieser Neuregelung am 1. August 2018 begonnen haben, im Jahr 2019 aber ganzjährig zu erwarten sind. 3. Welche neuen Standorte mit jeweils wie vielen Plätzen sind für das Jahr 2019 geplant? 4. Welche Standort-Schließungen mit jeweils wie vielen Plätzen stehen für das Jahr 2019 an? Siehe Antwort zu 1. 5. Wie viele Flüchtlinge sind bereits in reguläre Wohnungen gezogen? Bitte zusätzlich nach Jahren aufschlüsseln. Drucksache 21/15805 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Mit wie vielen Flüchtlingen in regulären Wohnungen rechnet der Senat zum Jahresende 2018? Auf welchen Annahmen basieren diese Prognosen ? 7. Rund 15 526 der 26 723 Flüchtlinge in örU, also knapp 60 Prozent (Stand Ende November 2018 laut Drs. 21/15560), verfügen bereits über eine Wohnberechtigung. Wie gedenkt der Senat, trotz fehlender Sozialwohnungen im Jahr 2018 die Vermittlung von Flüchtlingen in regulären Wohnraum, der auch der Integration dient, zu fördern? Die Vermittlung von Geflüchteten in Wohnraum ist in 2018 in erheblichem Umfang gelungen, siehe Drs. 21/15509. Zusätzlich zu den vorhandenen Instrumenten zur Wohnraumvermittlung, siehe Drs. 21/9012 und Drs. 21/2095, wird die Vermittlung mit der Verstärkung der Fachstellen, siehe Drs. 21/15398, und dem Auszugsmanagement von f & w fördern und wohnen AöR (f & w), Drs. 21/15401, weiter unterstützt.