BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15808 21. Wahlperiode 22.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 15.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Hat es der Finanz- und Bezirkssenator wirklich verschlafen, die Zuständigkeitsanordnung für die zentrale Unterstützung der Kundenzentren durch seine Behörde rechtzeitig zu verlängern? Vor dem Hintergrund klarer Zuständigkeiten in der Verwaltung und eigenständiger Aufgaben der Bezirke waren die Bezirksämter bis 2017 alleine zuständig für wesentliche Aufgaben der Einwohner- und Meldeangelegenheiten . Im Zuge des Projekts „Neuorganisation Kundenzentren“ wurden dann Mitte 2017 die Anordnungen über Zuständigkeiten im Meldewesen sowie im Pass- und Ausweiswesen dahin gehend befristet erweitert, dass bis zum 31.12.2018 auch zusätzlich die Finanzbehörde für die entsprechenden Durchführungsaufgaben zuständig war. Ich frage den Senat: Zur Umsetzung der mit Drs. 21/7805 von der Bürgerschaft beschlossenen Angebotsoffensive haben Finanzbehörde und Bezirksämter das Projekt „Neuorganisation Kundenzentren in Hamburg“ mit der Zielsetzung eingesetzt, das Serviceangebot der Verwaltung im Sinne der Drucksache durch Ausdehnung der Öffnungszeiten und ein erhöhtes Terminvolumen zu steigern. Damit das dafür notwendige Personal schnellstmöglich eingesetzt werden konnte, sind die genannten Zuständigkeitsanordnungen geändert worden, da zu Beginn des Projektes der Prozess zur Installation des Leitstandes mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Personalvertretungen noch abschließend geregelt werden musste. Parallel wurde mit den Spitzenorganisationen der Arbeitnehmervertretungen eine Vereinbarung nach § 93 Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) verhandelt. Hierbei wurde auch der Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Leitstands bezirksamtsübergreifend geregelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Leitstandes sind Beschäftigte der Finanzbehörde und können durch die Vereinbarung nach § 93 HmbPersVG in einem vereinfachten Verfahren in die jeweiligen Bezirksämter abgeordnet werden. Damit ist der flexible Einsatz über Bezirksgrenzen hinweg möglich. Die geänderten Zuständigkeitsanordnungen sind nicht zur Anwendung gekommen und daher nicht verlängert worden . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Behörden sind seit dem 1. Januar 2019 in Hamburg für die Durchführung des Meldewesens sowie des Pass- und Ausweiswesens (Bundesmeldegesetz, Passgesetz, Personalausweisgesetz) zuständig? Zuständig für die Durchführung des Melde-, Pass- und Ausweiswesens sind die Bezirksämter sowie die Behörde für Inneres und Sport nach Maßgabe der vorbezeichneten Zuständigkeitsanordnungen. Drucksache 21/15808 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Haben Beschäftigte der Finanzbehörde seit dem 1. Januar 2019 Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung des Meldewesens sowie des Pass- und Ausweiswesens übernommen? Wenn ja, auf welcher genauen rechtlichen Grundlage? Ja, siehe Vorbemerkung. 3. Welche Bedeutung haben formale Zuständigkeitsanordnungen für Regelaufgaben der Verwaltung für den Senat sowie den für Finanzen zuständigen Senator im Einzelnen? Mit förmlichen Zuständigkeitsanordnungen grenzt der Senat die einzelnen Verwaltungszweige nach Artikel 57 Satz 2 Hamburgische Verfassung gegeneinander ab, soweit es sich um Aufgaben mit Außenwirkung handelt und sich die Zuständigkeit nicht ausnahmsweise unmittelbar aus einem Gesetz oder einer Rechtsverordnung ergibt. 4. Wann genau wurde in welcher Form die Zuständigkeit der Finanzbehörde für Aufgaben in der Durchführung des Meldewesens sowie des Passund Ausweiswesens für welchen Zeitraum über den 31. Dezember 2018 hinaus verlängert? 5. Wann soll gegebenenfalls die Zuständigkeit der Finanzbehörde für Aufgaben in der Durchführung des Meldewesens sowie des Pass- und Ausweiswesens für welchen Zeitraum nach dem 31. Dezember 2018 hinaus verlängert werden? Siehe Vorbemerkung. 6. Wie sind derzeit die genauen Überlegungen, Planungen und Vorbereitungen zur Übertragung der im Zuge des Projekts „Neuorganisation Kundenzentren“ im Einzelplan 9.1 geschaffenen Stellen auf die Bezirksämter ? Wann soll dies erfolgen? Geplant ist eine Übertragung zum Ende des Projektes. Darüber hinaus sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen.