BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15819 21. Wahlperiode 22.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 16.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Anteilnahme des Senats: 17. Gedenktag zu den Terroranschlägen vom 11. September 2001 (Jahresabfrage 2018) Der islamistische Terroranschlag vom 11. September 2001 in New York jährte sich im vergangenen Jahr das 17. Mal. Wieder gedachten viele Menschen auf der Welt der etwa 3 000 Todesopfer – darunter auch elf Deutsche. Zu den deutschen Todesopfern zählt auch der aus Ahrensburg stammende und lange Zeit in Hamburg lebende Christian Wemmers (42), der im Nordturm starb. Maßgeblich beteiligt an der Planung und Durchführung der Anschläge war eine Gruppe von radikal-islamistischen Muslimen aus Hamburg, allesamt Mitglieder der al-Qaida. Mutmaßlicher Kopf der al-Qaida-Gruppe war Mohammed Atta, der in der Marienstraße in Hamburg-Eißendorf wohnte und an der TU-Hamburg-Harburg studierte. Mohammed Atta steuerte das erste Flugzeug in den Nordturm des WTC. Zu den weiteren Mitgliedern der Hamburger Terrorzelle gehörten: Marwan Yousef al-Shehhi (Student der TU Hamburg-Harburg und Pilot des Flugzeuges, welches in den Südturm des WTC flog) Ziad Jarrah (Student der Fachhochschule Hamburg und Entführer des Flugzeuges, welches über Pennsylvania abgestürzte) Ramzi Binalshibh (Mitbewohner Attas in der Marienstraße, heute inhaftiert im US-Gefangenenlager Guantanamo) Said Bahaji (Student der TU Hamburg-Harburg und Mitbewohner Attas in der Marienstraße, heutiger Aufenthalt unbekannt) Zakariya Essabar (gemeldet in der Hamburger Marienstraße, Aufenthalt unbekannt) Mounir al-Motassadeq (Student der TU Hamburg-Harburg, verurteilt wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen) Die Mitglieder der Hamburger Terrorzelle verkehrten häufig in der Hamburger al-Quds-Moschee, die für ihre salafistische Lehre bekannt war. Drei der insgesamt vier Terrorpiloten vom 11. September stammten aus der Hamburger Zelle. Fünf der sieben Mitglieder der Hamburger Zelle studierten an Hamburger Hochschulen. Alle Mitglieder hatten in den Jahren der Planung und vor Drucksache 21/15819 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 der Durchführung der Anschläge ihren Lebensmittelpunkt in Hamburg. Die Hamburger Terrorzelle hat nachweislich einen maßgeblichen Anteil am größten Terrorverbrechen der Geschichte. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Haltung des Senats hat sich gegenüber der Drs. 21/10949 nicht geändert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Hat der Senat – unabhängig von einer Einladung – Repräsentanten zu den Gedenkfeiern am 11. September 2018 nach New York oder den weiteren Orten des Terroranschlages vom 11. September 2001 entsandt oder andere Trauerbekundungen (zum Beispiel Kranzniederlegungen) vor Ort unternommen? Nein. 2. Hat der Senat ein offizielles Schreiben der Anteilnahme an Vertreter der US-amerikanischen Bundesregierung, der betroffenen US-Bundesstaaten , die Hinterbliebenen und Opfer des Terroranschlages versandt? 3. Hat der Senat anlässlich der Gedenkfeiern zum 17. Jahrestag der Terroranschläge vom 11. September 2001 Flaggen vor oder am Rathaus sowie an anderen Gebäuden der Freien und Hansestadt Hamburg auf Halbmast gesetzt oder andere Formen der Trauer gezeigt? 4. Hat der Senat ein Anteilsschreiben an die Hinterbliebenen des Hamburger Terror-Opfers Christian Wemmers oder an die Hinterbliebenen der anderen deutschen Terroropfer versandt? 5. Hat der Senat in den vergangenen 17 Jahren überhaupt die Hinterbliebenen von Christian Wemmers oder die Hinterbliebenen der anderen deutschen oder US-amerikanischen Terroropfer direkt kontaktiert? 6. Gab es Anteilnahmen im Sinne der Fragestellungen 1. – 5. von Vertretern der TU-Hamburg-Harburg oder der Fachhochschule Hamburg anlässlich des 17. Jahrestages der Terroranschläge? Siehe Vorbemerkung. 7. Wie wird an den Hamburger Schulen eine Erinnerungskultur zu den Anschlägen vom 11. September 2001 und ihre Ursprünge in der Hamburger Terrorzelle gepflegt und welche Veranstaltungen/Projekte wurden an welchen Schulen dazu im Jahr 2018 durchgeführt? Auf der Grundlage der rechtlichen und der pädagogisch-didaktischen Vorgaben (unter anderem Bildungspläne) gestalten die Hamburger Schulen im Rahmen ihrer Selbstverantwortung ihren Unterricht entlang schuleigener Curricula aus. Dabei können sie schulindividuell thematische Schwerpunkte in Fächern, Lernbereichen oder Aufgabengebieten setzen. Hierzu kann auch das Gedenken an Daten und die damit verbundenen Ereignisse von historisch, politisch oder gesellschaftlich herausragender Bedeutung wie derer des 11. September 2001 oder anderer zählen. Inwieweit einzelne Schulen dieses oder andere Ereignisse in herausgehobener Weise zum Gegenstand des Unterrichts und/oder des Gedenkens machen, wird von der für Bildung zuständigen Behörde nicht zentral erfasst. Im Übrigen siehe Drs. 21/4343.