BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1582 21. Wahlperiode 13.10.15 Große Anfrage der Abgeordneten Richard Seelmaecker, Dennis Gladiator, Joachim Lenders, Dennis Thering, André Trepoll (CDU) und Fraktion vom 15.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Arbeitsbedingungen in den hamburgischen Justizvollzugsanstalten Die Arbeitsbedingungen in den hamburgischen Justizvollzugsanstalten sind für die Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes (AVD) sehr anspruchsvoll, was die überdurchschnittliche Fehlzeitenquote über alle Anstalten hinweg beweist: während sie im Jahr 2014 in der hamburgischen Verwaltung insgesamt 7,7 Prozent betrug, lag sie im AVD im letzten Jahr bei 12,3 Prozent und in den ersten beiden Monaten des Jahres 2015 stieg sie sogar auf 13,5 Prozent. Nach Angaben des Landesverbandes Hamburgischer Strafvollzugsbediensteter sollen rund 80 Stellen unbesetzt sein. Der Senat gab in seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 21/378 an, dass Soll-Stellen im Sinne der Fragestellungen im Haushalts- und Organisationsrecht nicht vorgesehen sind. Dies verwundert, da der Senat die Entwicklung der Soll- und Ist-Stellen der Zentralen Revisionsabteilung in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/358 hingegen angeben konnte und im Haushaltsplan 2015/2016, Einzelplan 2, für den Justizvollzug ein Stellenbestand von 1.513,68 Stellen genannt ist. Während das Stellen-Ist im Dezember 2014 laut Antwort des Senats 1.425,48 betrug, stieg diese Zahl bis zum März 2015 auf 1.473,48. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wenn der Begriff der „Soll-Stellen“ nicht im Sinne des Haushalts- oder Organisationsrechts verwendet wurde, in welchem Zusammenhang war dieser Begriff in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/358 zu verstehen? Mit dem Begriff „Soll-Stellen“ wurde im Rahmen der Beantwortung der Frage 2. der Drs. 21/358 der Personalbedarf der Revisionsgruppe der Abteilung Justizvollzug dargestellt . 2. Im Haushaltsplan 2015/2016 ist für den Justizvollzug (Einzelplan 2, Aufgabenbereich 236) ein Stellenbestand von 1.513,68 vorgesehen. a) Wie sind diese Stellen auf die einzelnen Justizvollzugsanstalten verteilt und welchen Anteil haben dabei jeweils die Stellen des AVD? Bitte prozentual und absolut angeben. Aktuell stehen dem Justizvollzug 1.473,21 Stellen zur Verfügung. Die Veränderungen ergeben sich durch Stellenverlagerungen zum Aufgabenbereich 233 im Rahmen des Drucksache 21/1582 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Projekts Reorganisation und Modernisierung der früheren Behörde für Justiz und Gleichstellung (JB) (ReMo) sowie durch die Streichung von Stellen im Umfang von 9,6 VZÄ zur Finanzierung der Hebung von 70 Stellen des allgemeinen Vollzugsdienstes (AVD) von A 7 nach A 9. Die Anzahl der den jeweiligen Einheiten zugewiesenen Stellen orientiert sich an dem für jede Einheit ermittelten Personalbedarf (VZÄ), ist aber nicht deckungsgleich. Die Stellenbestände im Justizvollzug (Stand 31. August 2015) sind wie folgt: Organisationseinheit Stellenbestand Verwaltung/ Fachdienste Stellenbestand (AVD) Stellenbestand Gesamt Anteil AVD Stellen vom Gesamtbestand in Prozent Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder 63,50 269,10 332,60 80,91% JVA Fuhlsbüttel 58,50 211,61 270,11 78,34% Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 27,50 71,00 98,50 72,08% JVA Glasmoor 23,00 58,00 81,00 71,60% JVA Hahnöfersand 43,67 163,40 207,07 78,91% Untersuchungshaftanstalt 45,00 284,50 329,50 86,34% Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftan - stalt 21,93 57,50 79,43 72,39% Abteilung Justizvollzug 39,00 15,00 54,00 27,78% Stellenpool Anstalten* 9,00 10,00 19,00 52,63% Stellenpool Abteilung Justizvollzug * 2,00 0,00 2,00 0,00% Gesamt 333,10 1140,11 1473,21 77,39% * Stellen, die aufgrund von Organisationsveränderungen aktuell keinem konkreten Dienstposten zugeordnet werden können, werden vorübergehend in den sogenannten Stellenpool verlagert . b) Welches Konzept steht hinter dieser Stellenverteilung? Woran wird der Bedarf an AVD-Stellen in den einzelnen Anstalten bemessen und inwieweit, wenn es eine Personalbedarfsplanung gibt, werden zum Beispiel bei Baumaßnahmen in Justizvollzugsanstalten und Haftplatzkapazitätsabsenkungen Anpassungen vorgenommen und umgesetzt? Die interne Stellenzuweisung orientiert sich an der Personalbedarfsberechnung. Der Bedarf an AVD-Stellen wird dienstpostenbezogen ermittelt. Die notwendig einzurichtenden Dienstposten einer JVA richten sich nach den jeweiligen Anstaltsstrukturen, der Haftart mit den besonderen Behandlungs- und Sicherheitsbedürfnissen und der Anzahl der zu besetzenden Stationen. Bei großen, mehrjährigen Baumaßnahmen werden Dienstposten für die Überwachung der Baumaßnahmen eingerichtet. Die Anzahl der Dienstposten orientiert sich an der Größe und Komplexität einer Baumaßnahme. Bei einer langfristigen Absenkung der Belegungsfähigkeit, zum Beispiel wegen geringer Auslastung einer JVA und bei Teilschließungen zur Durchführung von Baumaßnahmen , werden die Personalbedarfe jeweils angepasst. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1582 3 c) Wie viele der unter 2. a) benannten Stellen des AVD waren zu den Stichtagen 30. Juni 2015 sowie jeweils zum 30. Juni sowie 31. Dezember seit 1. Januar 2012 nicht besetzt? Nicht alle hier genannten vakanten Stellen sind nach der Personalbedarfsplanung auch zu besetzen. 30.06.2012 Verwaltung/ Fachdienste AVD Justizwachtmeister Gesamt Organisationseinheit Stellen Stellen vakant Stellen Stellen vakant Stellen Stellen vakant Stellen vakant JVA Billwerder 65,63 4,04 316,73 14,18 0,00 0,00 18,22 JVA Fuhlsbüttel 56,50 1,43 240,93 12,76 0,00 0,00 14,19 Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 26,33 1,56 66,50 2,00 0,00 0,00 3,56 JVA Glasmoor 20,00 0,00 57,00 5,50 0,00 0,00 5,50 JVA Hahnöfersand 42,80 4,13 166,40 1,64 0,00 0,00 5,77 Untersuchungshaftanstalt 43,00 3,45 263,06 3,01 33,00 4,00 10,46 Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt 23,70 3,40 57,50 4,00 0,00 0,00 7,40 Strafvollzugsamt 67,50 1,50 28,25 1,25 0,00 0,00 2,75 Stellenpool Anstalten 6,86 3,24 2,27 0,27 0,00 0,00 3,51 Stellenpool Strafvollzugsamt 3,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Stellenpool Schließung des Hauses I der JVA Fuhlsbüttel* 5,75 3,76 72,00 72,00 0,00 0,00 75,76 Gesamt 361,07 26,51 1.271,64 116,61 33,00 4,00 147,12 * Im Zuge der Schließung des Hauses I der JVA Fuhlsbüttel wurde zunächst ein Stellenpool eingerichtet und im weiteren Verlauf aufgelöst. 31.12.2012 Verwaltung/ Fachdienste AVD Gesamt Organisationseinheit Stellen Stellen vakant Stellen Stellen vakant Stellen vakant JVA Billwerder 69,00 3,57 314,70 21,73 25,30 JVA Fuhlsbüttel 57,00 1,96 238,86 16,32 18,28 Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 26,33 1,26 66,50 2,12 3,38 JVA Glasmoor 23,00 1,00 56,00 5,25 6,25 JVA Hahnöfersand 42,67 3,65 166,40 5,64 9,29 Untersuchungshaftanstalt 45,00 4,23 290,56 9,64 13,87 Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt 23,63 2,09 57,50 4,21 6,30 Strafvollzugsamt 67,50 1,40 28,10 2,10 3,50 Stellenpool Anstalten 6,00 3,68 0,27 0,27 3,95 Stellenpool Strafvollzugsamt 3,00 0,00 1,00 0,00 0,00 Gesamt 363,13 22,84 1.219,89 67,28 176,29 Drucksache 21/1582 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 30.06.2013 Verwaltung/ Fachdienste AVD Gesamt Organisationseinheit Stellen Stellen vakant Stellen Stellen vakant Stellen vakant JVA Billwerder 67,50 4,00 295,70 8,66 12,66 JVA Fuhlsbüttel 58,50 3,00 224,61 6,58 9,58 Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 27,50 2,05 64,50 2,00 4,05 JVA Glasmoor 23,00 1,00 55,00 3,25 4,25 JVA Hahnöfersand 43,67 4,47 163,40 4,38 8,85 Untersuchungshaftanstalt 45,00 4,85 281,50 3,28 8,13 Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt 22,93 2,26 56,50 3,98 6,24 Strafvollzugsamt 67,00 1,00 27,00 1,00 2,00 Stellenpool Anstalten 5,00 3,30 0,27 0,27 3,57 Stellenpool Strafvollzugsamt 2,00 0,00 0,10 0,10 0,10 Gesamt 362,10 25,93 1.168,58 33,50 59,43 31.12.2013 Verwaltung/ Fachdienste AVD Gesamt Organisationseinheit Stellen Stellen vakant Stellen Stellen vakant Stellen vakant JVA Billwerder 65,50 5,54 274,20 7,19 12,73 JVA Fuhlsbüttel 58,50 3,00 215,61 4,58 7,58 Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 27,50 1,97 71,00 5,50 7,47 JVA Glasmoor 23,00 2,00 58,00 4,25 6,25 JVA Hahnöfersand 42,67 5,47 159,40 3,38 8,85 Untersuchungshaftanstalt 45,00 3,97 285,50 10,40 14,37 Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt 21,93 1,76 57,50 4,99 6,75 Strafvollzugsamt 67,00 2,90 28,00 1,00 3,90 Stellenpool Anstalten 9,00 5,20 1,27 1,27 6,47 Stellenpool Strafvollzugsamt 3,00 0,00 0,10 0,10 0,10 Gesamt 363,10 31,81 1.150,58 42,66 74,47 30.06.2014 Verwaltung/ Fachdienste AVD Gesamt Organisationseinheit Stellen Stellen vakant Stellen Stellen vakant Stellen vakant JVA Billwerder 64,50 4,39 274,20 15,82 20,21 JVA Fuhlsbüttel 58,50 2,78 212,61 10,59 13,37 Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 27,50 3,97 71,00 4,50 8,47 JVA Glasmoor 23,00 0,00 58,00 4,62 4,62 JVA Hahnöfersand 43,67 7,64 157,40 6,02 13,66 Untersuchungshaftanstalt 45,00 3,28 285,50 16,07 19,35 Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt 21,93 0,00 57,50 7,46 7,46 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1582 5 30.06.2014 Verwaltung/ Fachdienste AVD Gesamt Strafvollzugsamt 66,00 3,23 30,00 2,00 5,23 Stellenpool Anstalten 9,00 7,20 5,27 5,27 12,47 Stellenpool Strafvollzugsamt 3,00 0,00 0,10 0,10 0,10 Gesamt 362,10 32,49 1.151,58 72,45 104,94 31.12.2014 Verwaltung/ Fachdienste AVD Gesamt Organisationseinheit Stellen Stellen vakant Stellen Stellen vakant Stellen vakant JVA Billwerder 63,50 4,29 267,10 18,21 22,50 JVA Fuhlsbüttel 58,50 5,98 211,61 12,50 18,48 Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 27,50 1,87 71,00 3,50 5,37 JVA Glasmoor 23,00 0,00 58,00 5,62 5,62 JVA Hahnöfersand 43,67 7,39 153,40 13,02 20,41 Untersuchungshaftanstalt 45,00 3,00 296,50 19,20 22,20 Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt 21,93 1,20 57,50 7,46 8,66 Abteilung Justizvollzug 39,00 2,50 13,00 2,00 4,50 Stellenpool Anstalten 10,00 5,20 17,27 17,27 22,47 Stellenpool Abteilung Justizvollzug 2,00 0,00 0,10 0,10 0,10 Gesamt 334,10 30,34 1.145,39 98,79 130,22 30.06.2015 Verwaltung/ Fachdienste AVD Gesamt Organisationseinheit Stellen Stellen vakant Stellen Stellen vakant Stellen vakant JVA Billwerder 63,50 4,23 273,10 21,56 25,79 JVA Fuhlsbüttel 58,50 4,91 211,61 13,17 18,08 Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 27,50 1,87 71,00 6,50 8,37 JVA Glasmoor 23,00 1,00 58,00 1,74 2,74 JVA Hahnöfersand 43,67 4,27 162,40 17,24 21,51 Untersuchungshaftanstalt 45,00 3,97 287,50 14,20 18,17 Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt 21,93 0,29 57,50 6,50 6,79 Abteilung Justizvollzug 38,50 1,75 15,00 1,50 3,25 Stellenpool Anstalten 9,00 5,20 4,67 3,67 8,87 Stellenpool Abteilung Justizvollzug 2,00 0,00 0,10 0,10 0,00 Gesamt 332,60 27,49 1.140,88 86,18 113,57 d) Wie bewertet die zuständige Behörde diese Situation? Inwieweit können die laufenden Ausbildungslehrgänge die vorhandenen Vakanzen planerisch kompensieren? Die Überlegungen zur Neustrukturierung des Hamburger Justizvollzugs sind noch nicht abgeschlossen. Sie haben maßgeblichen Einfluss auf den Ausbildungsbedarf in den kommenden Jahren. Nach den aktuellen Planungen werden in den nächsten drei Jahren mindestens drei Ausbildungslehrgänge pro Jahr mit 25 Anwärterinnen und Anwärtern pro Lehrgang durchgeführt. Drucksache 21/1582 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 3. Wie viele sicherheitsrelevante Dienstposten sind in den einzelnen Justizvollzugsanstalten jeweils am Wochenende maximal zu besetzen? (Bitte pro Justizvollzugsanstalt und Schicht darstellen.) a) Wie viele dieser Dienstposten müssen zwingend besetzt sein? Bitte pro Justizvollzugsanstalt und Schicht darstellen. b) Wie stellt sich die tatsächliche Besetzung der mindestens zu besetzenden Dienstposten an den Wochenenden im ersten Halbjahr 2015 dar? Bitte pro Justizvollzugsanstalt und Schicht darstellen. Zu der Anzahl der sicherheitsrelevanten Dienstposten können aus Gründen der Anstaltssicherheit keine Angaben gemacht werden. c) Wie wird gewährleistet, dass die Mitarbeiter des AVD ihre vorgesehenen Pausen nehmen können? Die organisatorischen Abläufe in den JVAen sind derart gestaltet, dass die Durchführung der Pausen umschichtig gewährleistet werden kann. d) Falls eine echte Inanspruchnahme der vorgesehenen Pausen durch Rufbereitschaft oder das Verbringen auf Station nicht gewährleistet werden kann, wie wird dies dann in der Stundenabrechnung der Bediensteten berücksichtigt? Sofern ausnahmsweise die vorgesehenen Pausen aus Gründen der Aufrechterhaltung der Sicherheit einer Anstalt nicht gewährt werden können, werden bei der Berechnung der Arbeitszeit keine Pausenzeiten von der Anwesenheitszeit abgezogen. 4. Ist es richtig, dass ein Nachtdienstposten in der Untersuchungshaftanstalt aufgrund der dort stattfindenden Bauarbeiten zunächst gestrichen werden sollte? a) Ist es richtig, dass dieser Nachtdienstposten doch erhalten blieb, aber nicht besetzt wird? Falls ja, weshalb und auf wessen Veranlassung geschah dies? Im Rahmen der Einrichtung von Haftplätzen für Untersuchungsgefangene in den JVAen Billwerder und Hahnöfersand sind die Personalbedarfe der betroffenen Anstalten überprüft und angepasst worden. Die zuständige Behörde hat im Einvernehmen mit der Untersuchungshaftanstalt entschieden, die Anzahl der Nachtdienstposten in der Untersuchungshaftanstalt unverändert beizubehalten. Die Leitung der Untersuchungshaftanstalt hat im Hinblick auf bestehende Vakanzen entschieden, einen der Nachtdienstposten regelhaft nicht zu besetzen. b) Falls der Nachtdienstposten nicht besetzt werden sollte, gab es Petitionen oder Anträge des zuständigen Personalrats dazu? Falls ja, wann, in welcher Form und mit welcher Zielrichtung? Der Personalrat der Justizvollzugsanstalten hat sich mit E-Mail vom 22. Januar 2015 an die damalige Präses der zuständigen Behörde gewandt, auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht und um eine Weisung gegenüber der Untersuchungshaftanstalt gebeten. Mit Schreiben vom 31. März 2015 an den Amtsleiter der zuständigen Behörde stellte der Personalrat der Justizvollzugsanstalten den Antrag auf vollständige Besetzung der Nachtdienstposten und auf Einrichtung einer Schlichtungsstelle gemäß § 81 Absatz 1 HmbPersVG. c) Falls der Nachtdienstposten nicht besetzt werden sollte, könnte dies ein Sicherheitsrisiko darstellen. Wie beurteilt die zuständige Behörde dies? Es stellt kein Sicherheitsrisiko dar, wenn ein Nachtdienstposten in der Untersuchungshaftanstalt regelhaft unbesetzt bleibt. 5. Erschwerend zu den nicht besetzten Stellen wurde bereits aus der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/378 deutlich, dass sich die Fehlzeitenquote erneut negativ entwickelt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1582 7 a) Wie hoch war neben der Problematik der nicht besetzten Stellen im AVD die Fehlzeitenquote insgesamt und in den einzelnen Justizvollzugsanstalten von März bis August 2015? Bitte für alle Beschäftigten und den AVD gesondert pro Monat angeben. Die Auswertung der Fehlzeiten liefert erst nach Ablauf von einigen Monaten valide Ergebnisse. Daher können hier nur die Fehlzeiten für die Monate März bis Juni mitgeteilt werden. Alle Anstalten März April Mai Juni AVD 13,7 12,9 11,6 11,2 Alle 13,1 12,1 10,8 10,8 JVA Billwerder März April Mai Juni AVD 15,3 11,9 13,2 12,5 Alle 15,5 11,7 12 13,3 JVA Fuhlsbüttel März April Mai Juni AVD 15,6 14,5 14,4 12,5 Alle 15,4 14,8 13,4 12,4 JVA Glasmoor März April Mai Juni AVD 13,5 10,7 8,6 13,4 Alle 11,4 8,6 7,1 10,6 JVA Hahnöfersand März April Mai Juni AVD 15,1 16,0 11,5 12,2 Alle 13,9 13,4 9,8 9,9 Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg März April Mai Juni AVD 13 11,8 12,4 9,1 Alle 10,6 10,7 10,2 8,9 Untersuchungshaftanstalt März April Mai Juni AVD 10,8 11,5 8,7 8,6 Alle 10,7 11,2 9,6 8,9 b) Welche Erklärung beziehungsweise Erkenntnisse haben der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde für diese Entwicklung? In der nachfolgenden Tabelle werden die durchschnittlichen Fehlzeitenquoten für das Jahr 2014 und die durchschnittliche Fehlzeitenquote der Monate Januar bis Juni 2015 angegeben. Justizvollzugsanstalt AVD 2014 AVD 2015 Alle 2014 Alle 2015 JVA Billwerder 14,8 14,3 13,0 14,0 JVA Fuhlsbüttel 13,1 14,3 12,6 14,2 JVA Glasmoor 11,3 11,7 9,6 9,5 JVA Hahnöfersand 9,3 13,5 8,8 12,1 Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 11,9 11,5 11,4 10,1 Untersuchungshaftanstalt 11,2 10,6 10,5 10,3 Drucksache 21/1582 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Justizvollzugsanstalt AVD 2014 AVD 2015 Alle 2014 Alle 2015 Alle Justizvollzugsanstalten 12,3 12,7 11,3 12,0 Die Fehlzeitenquote ist im AVD im ersten Halbjahr 2015 im Vergleich zum Jahr 2014 in der JVA Billwerder, der Sozialtherapeutischen Anstalt Hamburg und der Untersuchungshaftanstalt zurückgegangen. In der JVA Fuhlsbüttel ist die Fehlzeitenquote gestiegen, was auf die sehr hohe Anzahl von Langzeiterkrankten zurückzuführen ist. In der JVA Glasmoor ist es zu einem leichten Anstieg gekommen. Schwankungen der Fehlzeitenquote sind aufgrund des kleinen Personalkörpers nicht ungewöhnlich, weil wenige Krankheitsfälle die Fehlzeitenquote stark beeinflussen. Ein signifikanter Anstieg kann daraus nicht abgeleitet werden. In der JVA Hahnöfersand ist der Anstieg der Fehlzeitenquote mit der Verlagerung der Untersuchungshaft für erwachsene Frauen in die JVA Hahnöfersand im Februar 2015 in Verbindung zu bringen. Die Fehlzeitenquote ist bis Juni 2015 wieder deutlich gesunken. Die hohen Fehlzeitenquoten in der JVA Fuhlsbüttel und der JVA Hahnöfersand, aber auch die relativ hohe Fehlzeitenquote in der JVA Billwerder in den Monaten Februar und März 2015, die mit der Einrichtung von Haftplätzen für männliche erwachsene Untersuchungsgefangene in der JVA Billwerder in Verbindung gebracht werden muss, hat insgesamt zu einem leichten Anstieg der Fehlzeitenquote im Allgemeinen Vollzugsdienst geführt. Die Fehlzeitenquote bezogen auf alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JVAen ist in der JVA Glasmoor, der Sozialtherapeutischen Anstalt Hamburg und der Untersuchungshaftanstalt zurückgegangen. In den JVAen Billwerder, Fuhlsbüttel sowie Hahnöfersand hat sich die Fehlzeitenquote für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den oben genannten Gründen erhöht. 6. Wie haben sich Belegungsfähigkeit und tatsächliche Belegung in den einzelnen Justizvollzugsanstalten seit dem 15. Mai 2015 – Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/435 – entwickelt? Bitte pro Justizvollzugsanstalt darstellen. Die Belegungsfähigkeit und tatsächliche Belegung werden bezogen auf die einzelnen Justizvollzugsanstalten einmal wöchentlich jeweils mittwochs erhoben und beliefen sich am 20. Mai 2015 auf folgende Werte: Anstalten Tatsächliche Belegungs-fähigkeit Gesamtinhaftierte JVA Billwerder 638 526 JVA Fuhlsbüttel 309 240 JVA Glasmoor 209 205 JVA Hahnöfersand Teilanstalt für Frauen (TAF) 291 171 Sozialtherapeutische Anstalt 163 125 Untersuchungshaftanstalt 420 306 Im Übrigen siehe Drs. 21/1802. a) Wie stellt sich nach Ansicht der zuständigen Behörde insbesondere die Situation in der Untersuchungshaftanstalt am Holstenglacis dar? Siehe Drs. 21/1802. b) Inwiefern ist infolge des Flüchtlingsstroms und damit einhergehender Schleuserkriminalität eine Zunahme an Untersuchungshäftlingen zu verzeichnen beziehungsweise wird diese von der zuständigen Behörde für die kommenden Monate erwartet? Siehe Drs. 21/1802. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1582 9 c) Wie viele Untersuchungsgefangene sind beziehungsweise waren seit dem Jahr 2012 für welchen Zeitraum aus welchem Grund in der JVA Billwerder untergebracht? In dem Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 15. September 2015 waren in der JVA Billwerder insgesamt 519 Gefangene in 571 Fällen in Untersuchungshaft. Die Zeiträume ergeben sich aus der folgenden Tabelle: Dauer der Untersuchungshaft in der JVA Billwerder (in Tagen) Anzahl der Fälle 1 51 2 20 3 9 4 2 5 3 6 14 7 10 8 20 9 11 10 7 11 13 12 14 13 12 14 11 15 8 16 19 17 11 18 3 19 14 20 6 21 6 22 4 23 14 24 7 25 9 26 5 27 7 28 7 29 8 30 7 31 3 32 5 33 6 34 5 35 9 36 7 37 7 38 6 39 8 40 3 41 3 42 3 43 8 44 4 45 2 46 2 47 1 48 1 49 4 Drucksache 21/1582 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Dauer der Untersuchungshaft in der JVA Billwerder (in Tagen) Anzahl der Fälle 50 2 51 4 52 1 53 1 54 1 55 4 56 3 57 5 58 2 59 3 60 1 61 3 62 4 63 1 64 3 65 2 66 1 67 2 68 2 69 3 70 1 71 4 72 3 73 2 74 2 75 1 76 1 78 1 79 3 80 1 83 1 84 1 85 2 86 1 88 1 89 1 90 3 91 2 93 2 94 1 95 2 97 3 99 3 100 2 102 2 104 2 105 1 106 4 107 2 108 1 110 2 111 1 113 2 115 1 116 1 118 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1582 11 Dauer der Untersuchungshaft in der JVA Billwerder (in Tagen) Anzahl der Fälle 124 1 126 3 129 1 130 1 131 1 132 1 134 1 135 1 137 2 141 1 146 1 148 1 153 2 154 1 157 1 159 2 162 1 170 1 171 1 187 1 190 1 191 1 196 1 198 1 203 1 204 1 205 1 211 2 212 1 216 1 226 1 331 1 363 1 433 1 Gesamt 571 Fälle Bis zum 31. Januar 2015 waren vereinzelt Untersuchungsgefangene aus Trennungsgründen in der JVA Billwerder untergebracht. Dies erfolgte immer dann, wenn größere Tätergruppen voneinander zu trennen waren und die Trennungsmöglichkeiten in der Untersuchungshaftanstalt nicht ausreichten, um dies zu gewährleisten (sogenannte Konzerntrennungen). Zudem wurden in der Auswertung auch Gefangene erfasst, die aufgrund einer Anschlussnotierung (Untersuchungshaft) nach ihrer verbüßten Strafhaft binnen ein bis vier Tagen in die Untersuchungshaftanstalt verlegt wurden. Seit dem 1. Februar 2015 wird ein Teil der Untersuchungsgefangenen wegen Sanierungsmaßnahmen in der Untersuchungshaftanstalt regelhaft in der JVA Billwerder untergebracht (siehe Drs. 20/14143). d) Wie wird eine getrennte Unterbringung der Untersuchungsgefangenen von den Strafgefangenen in der JVA Billwerder sichergestellt? e) Falls keine getrennte Unterbringung von Untersuchungsgefangenen erfolgt, aus welchem Grund nicht? Untersuchungsgefangene und Strafgefangene sind in räumlich voneinander getrennten Bereichen untergebracht. f) Sind in der JVA Billwerder ausreichend Haftplatzkapazitäten vorhanden , um alle Häftlinge, die Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen, aufzunehmen? Drucksache 21/1582 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Die JVA Billwerder ist nach dem geltenden Vollstreckungsplan vom 15. Januar 2015 (http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/av-der-behoerde-fuer-justiz-undgleichstellung -nr-9-2015-vom-15-01-2015-vollstreckungsplan) zuständig für erwachsene männliche Strafgefangene mit einer Vollzugsdauer bis zu zwei Jahren und sechs Monaten. Vollzugsdauer ist die Zeit, die Gefangene vom Aufnahmetag an im Justizvollzug zu verbringen haben (§ 23 StrVollstrO, Nummer 5 VGO). Außerdem ist die JVA Billwerder zuständig für die Aufnahme von erwachsenen männlichen Gefangenen , die ausschließlich eine Ersatzfreiheitstrafe verbüßen. Gefangene, die eine Ersatzfreiheitstrafe im Anschluss an eine vorherige Freiheitsstrafe verbüßen, verbleiben in der dafür zuständigen Anstalt. Aktuell bestehen ausreichend Haftplatzkapazitäten. Aufgrund einer derzeit hohen Anzahl von Untersuchungsgefangenen sollen jedoch vorübergehend Gefangene, die ausschließlich eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, neben der JVA Billwerder auch in der JVA Fuhlsbüttel untergebracht werden, damit in der JVA Billwerder eine weitere von Strafgefangenen getrennte Station für Untersuchungsgefangene eingerichtet werden kann. g) Bestehen in der zuständigen Behörde Planungen, an der Aufteilung der Häftlinge, die Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren verbüßen (JVA Billwerder), und denen, die Freiheitsstrafen ab drei Jahren verbüßen (JVA Fuhlsbüttel), etwas zu ändern? Falls ja, was ist aus welchem Grund konkret geplant? Nein. Aktuell bestehen keine Planungen, etwas an der Zuständigkeit der JVA Billwerder für männliche erwachsene Strafgefangene mit einer Vollzugsdauer bis zu zwei Jahren und sechs Monaten und der Zuständigkeit der JVA Fuhlsbüttel für männliche erwachsene Strafgefangen mit einer Vollzugsdauer ab zwei Jahren und sechs Monaten zu ändern. h) Sind die Haftplatzkapazitäten in der JVA Billwerder ausreichend, um eine die Sicherheit der Mitgefangenen und Bediensteten erhöhende stationsweise Binnendifferenzierung zwischen den Insassen durchzuführen ? Ja. 7. Wie soll nach der geplanten Verlagerung der Teilanstalt für Frauen in die JVA Billwerder eine strikte Trennung zwischen Männer- und Frauenvollzug gewährleistet werden und wie viel zusätzliches Personal wird hierfür konkret in der JVA Billwerder benötigt? Weibliche und männliche Inhaftierte werden in getrennten Hafthäusern untergebracht. Ihnen stehen räumlich voneinander getrennte Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung . Im Übrigen wird eine Trennung der Gemeinschaftseinrichtungen, zum Beispiel Besuchsräume, Anstaltskaufmann, Ambulanz, Kirche, Sporthalle durch unterschiedliche Nutzungszeiten für weibliche und männliche Gefangene gewährleistet. Hierfür wird zusätzliches Personal im Umfang von 3,26 Vollzeitäquivalenten benötigt. 8. Welches Fazit zieht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde insgesamt aus der Personalsituation im AVD? Aufgrund der Einsparverpflichtungen der vergangenen Jahre ist es in den Justizvollzugsanstalten zu einer Verdichtung der Aufgaben und damit zu einer Erhöhung der Arbeitsbelastung gekommen.