BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15820 21. Wahlperiode 22.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 16.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Beobachtung linksextremistischer Gruppierungen seit 2015 In Drs. 21/1364 antwortet der Senat auf die Frage, warum die VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten) nicht im aktuellen Hamburger Verfassungsschutzbericht aufgeführt wird (Frage 3.), wie folgt: „Das LfV Hamburg informiert im Verfassungsschutzbericht grundsätzlich über die relevanten extremistischen Organisationen, daher werden im Bericht nicht alle Gruppierungen aufge-führt. Die VVN-BdA wird seit 2013 aufgrund einer internen Prioritätensetzung auf gewaltorien-tierte Personenzusammenschlüsse nur noch nachrangig beobachtet.“1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg informiert gemäß § 4 Absatz 1 Satz 4 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) die Öffentlichkeit über Gefahren für die Schutzgüter des § 1 HmbVerfSchG. Dieser gesetzliche Auftrag zur Unterrichtung der Öffentlichkeit bedeutet nicht, dass das LfV Hamburg zur Berichterstattung aller Beobachtungsobjekte im Verfassungsschutzbericht verpflichtet ist. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Frage wie folgt: Welche Personenzusammenschlüsse im Bereich „Linksextremismus“ wurden 2015, 2016, 2017 und 2018 gemäß § 4 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetzes (HmbVerfSchG) (nachrangig) beobachtet, obwohl sie nicht im jeweiligen Verfassungsschutzbericht aufgeführt wurden und welche Personenzusammenschlüsse wurden vorrangig und mit Erwähnung im jeweiligen Verfassungsschutzbericht beobachtet? Im nachgefragten Zeitraum waren auch die folgenden Organisationen im Bereich des linksextremistischen Spektrums als Beobachtungsobjekt eingestuft. Marxistische Gruppe (MG) Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten e.V. (VVN- BdA) Antideutsche Gruppierungen und Strukturen 1 Drs. 21/1364. Drucksache 21/15820 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Hinsichtlich der anderen nachgefragten Personenzusammenschlüsse wird auf die Jahresberichte des LfV Hamburg verwiesen; https://www.hamburg.de/innenbehoerde/publikationen-verfassungsschutz/231572/ verfassungsschutzberichte-pdf/. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.