BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15821 21. Wahlperiode 22.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 16.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Elternwahlrecht und Gymnasialempfehlung auf dem Prüfstand (Schuljahresabfrage 2017/2018) So wie im gesamten Bundesgebiet drängt auch in Hamburg ein zunehmender Anteil jedes neuen Jahrgangs auf die Gymnasien. So erfreulich die steigende Attraktivität derjenigen weiterführenden Schule ist, die Schüler zur allgemeinen Hochschulreife heranbilden soll, so berechtigt scheint auch die Sorge, dass es hierdurch zu einer Verwässerung von Leistungsstandards kommt. Begünstigend auf den ungebremsten Zustrom von Schülern an die Gymnasien wirkt sich dabei auch das Elternwahlrecht aus, in Hamburg in § 42 Absatz 4 S. 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) normiert: Wo eine Gymnasialempfehlung nicht bindend ist, entfällt die überdurchschnittliche Leistungsfähigkeit eines Grundschülers als Hürde, um den Bildungsweg zur allgemeinen Hochschulreife einzuschlagen. Gewiss geht damit die Chance einher, zu Grundschulzeiten zu Unrecht unterschätzte Schüler an einer anspruchsvollen Ausbildung teilhaben zu lassen . Gleichwohl birgt das Elternwahlrecht das Risiko, dass die Sorgeberechtigten entgegen der Empfehlung seiner Grundschullehrer die gymnasiale Laufbahn wählen, obwohl der Betroffene dieser Herausforderung offensichtlich nicht gewachsen ist. In der Konsequenz scheitert entweder der entsprechende Schüler unnötigerweise am gymnasialen Leistungsdruck oder das Gymnasium senkt – im Einzelfall oder gar flächendeckend – den Erwartungshorizont. Weder im einen noch im anderen Fall könnten die jeweiligen Schulen dann noch der Forderung nach hehren Bildungsstandards gerecht werden, die gesellschaftlich und individuell an sie gestellt wird. Dies macht es notwendig, die Konsequenzen des Elternwahlrechts sorgfältig zu überprüfen, um die Grenzen seiner Zweckdienlichkeit hinsichtlich des Ziels einer hochwertigen Ausbildung möglichst vieler Schüler zu bestimmen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Behauptung, der Anteil der Übergänge auf das Gymnasium steige weiter an, trifft nicht zu. Der Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen bewegt sich in den vergangenen Jahren auf einem konstanten Niveau (siehe https://www.hamburg.de/contentblob/4462798/7e2eea88b55ec90746671e3512cbe48 c/data/zeitreihe-eingangsklassen-1-5-7-und-11-nach-rechtstatus-2010-2014.pdf). Drucksache 21/15821 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 So gingen beispielsweise im Schuljahr 2014/2015 45 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Klasse 5 auf eine Stadtteilschule, 50,5 Prozent besuchten ein Gymnasium; in 2017/2018 besuchten 45,3 Prozent die Jahrgangsstufe 5 in Stadtteilschulen, 50,7 Prozent in Gymnasien. Hamburg verfügt über ein umfassendes Bildungsmonitoring, das die Leistungsentwicklung der Schülerinnen und Schüler beschreibt (Monitoring der zentralen Abschlussprüfungen, KERMIT-Untersuchungen, IQB-Bildungstrend et cetera). Keine dieser Quellen liefert empirische Hinweise auf eine Abnahme des Leistungsniveaus am Gymnasium. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. An welchen Hamburger Grundschulen wurden im Schuljahr 2017/2018 wie viele Gymnasialempfehlungen im Sinne des § 42 Absatz 4 S. 1 HmbSG ausgesprochen, an welchen wurden keine ausgesprochen? Und wie hoch war an diesen Schulen im besagten Zeitraum jeweils der Anteil der Schüler mit Gymnasialempfehlung? Die angefragten Zahlen liegen noch nicht vor. Die Daten zur Übergangsempfehlung der Viertklässler des Schuljahres 2017/2018 werden mit der Schuljahresstatistik 2018 übermittelt und werden nach Validierung und Qualitätssicherung nach derzeitigem Planungsstand im Februar 2019 veröffentlicht. 2. Für wie viele Schüler ohne Gymnasialempfehlung wurde im Schuljahr 2017/2018 jeweils durch die Erziehungsberechtigten der Besuch eines Gymnasiums als weiterführende Schule beantragt? Diese Angaben werden von der für Bildung zuständigen Behörde nicht erfasst. Sie sind für die Schulorganisation nicht relevant, da sich die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an staatlichen weiterführenden Schulen an den Kriterien des § 42 Absatz 7 Hamburgisches Schulgesetz orientiert. 3. Wie viele Schüler, denen keine Gymnasialempfehlung erteilt wurde, besuchten im Schuljahr 2017/2018 die Jahrgangsstufe 5 der verschiedenen Hamburger Gymnasien in absoluten und relativen Zahlen (bitte aufschlüsseln nach Gymnasien und Jahren)? Siehe Anlage. Anzahl in % Albert-Schweitzer-Gymnasium 17 11,81% Albrecht-Thaer-Gymnasium 26 23,01% Alexander-von-Humboldt-Gymnasium 36 32,14% Carl-von-Ossietzky-Gymnasium 29 25,89% Charlotte-Paulsen-Gymnasium 24 16,44% Christianeum 13 8,90% Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium 31 27,93% Friedrich-Ebert-Gymnasium 50 43,10% Gelehrtenschule des Johanneums 16 11,76% Goethe-Gymnasium 53 39,55% Gymnasium Allee 37 27,21% Gymnasium Allermöhe 49 43,75% Gymnasium Alstertal 43 40,19% Gymnasium Altona 12 10,71% Gymnasium Blankenese 15 10,95% Gymnasium Bondenwald 26 18,31% Gymnasium Bornbrook 40 31,50% Gymnasium Buckhorn 20 14,39% Gymnasium Corveystraße 22 13,25% Gymnasium Dörpsweg 25 21,93% Gymnasium Eppendorf 13 11,50% Gymnasium Farmsen 27 24,32% Gymnasium Finkenwerder 21 41,18% Gymnasium Grootmoor 32 19,16% Gymnasium Hamm 25 33,33% Gymnasium Heidberg 23 21,90% Gymnasium Hochrad 13 9,29% Gymnasium Hoheluft 13 15,66% Gymnasium Hummelsbüttel 17 21,25% Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer 19 13,57% Gymnasium Klosterschule 20 17,86% Gymnasium Lerchenfeld 23 13,61% Gymnasium Lohbrügge 39 23,78% Gymnasium Marienthal 55 39,01% Gymnasium Meiendorf 27 20,45% Gymnasium Oberalster 12 10,71% Gymnasium Ohlstedt 16 20,50% Gymnasium Ohmoor 33 19,19% Gymnasium Oldenfelde 28 24,78% Gymnasium Osterbek 31 36,47% Gymnasium Othmarschen 16 14,29% Gymnasium Rahlstedt 34 20,12% Gymnasium Rissen 32 36,78% Gymnasium Süderelbe 73 48,03% Hansa-Gymnasium Bergedorf 31 22,14% Heilwig-Gymnasium 31 27,68% Heinrich-Heine-Gymnasium 31 29,25% Heisenberg-Gymnasium 30 21,58% Helene Lange Gymnasium 21 15,00% Helmut-Schmidt-Gymnasium 44 31,43% Immanuel-Kant-Gymnasium 22 27,50% Johannes-Brahms-Gymnasium 28 33,33% Kurt-Körber-Gymnasium 49 43,75% Schule Schülerinnen und Schüler (SuS) der Jahrgangsstufe 5 ohne Gymnasialempfehlung an Hamburger Gymnasien und deren Anteil an allen SuS dieser Jahrgangsstufe des jeweiligen Gymnasiums nach Rechtsform und Name des Gymnasiums im Schuljahr 2017/18 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15821 3 Anlage Anzahl in %Schule Schülerinnen und Schüler (SuS) der Jahrgangsstufe 5 ohne Gymnasialempfehlung an Hamburger Gymnasien und deren Anteil an allen SuS dieser Jahrgangsstufe des jeweiligen Gymnasiums nach Rechtsform und Name des Gymnasiums im Schuljahr 2017/18 Lise-Meitner-Gymnasium 43 30,71% Luisen-Gymnasium Bergedorf 43 27,74% Margaretha-Rothe-Gymnasium 29 29,00% Marion Dönhoff Gymnasium 10 8,93% Matthias-Claudius-Gymnasium 16 11,35% Struensee Gymnasium 32 23,02% Walddörfer-Gymnasium 52 32,70% Wilhelm-Gymnasium 13 16,25% Quelle: Schuljahresstatistik 2017 Drucksache 21/15821 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 15821ska_text 15821ska_Antwort_Anlage Tabelle1