BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15822 21. Wahlperiode 22.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 16.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Gemeinsame Anti-AfD-Demonstration Hamburger Lehrer mit Linksextremisten Am 3. Dezember 2018 demonstrierten Lehrer, Schüler und Gewerkschafter gemeinsam mit verschiedenen vom Bundesamt oder von einzelnen Landesämtern für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuften Organisationen wie der SDAJ (Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend), der Linksjugend Solid (Jugendorganisation der Partei DIE LINKE) oder dem VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten) unter dem Motto „Wir gehen auf die Straße. Demonstration gegen Schülerportal der AfD“ in der Hamburger Innenstadt. Die Erkennungszeichen der extremistischen Organisationen waren durch Flaggen und Transparente für die Demonstrationsteilnehmer an mehreren Stellen des Demonstrationszuges deutlich erkennbar. Die Demonstrationsteilnehmer skandierten Parolen wie „Ganz Hamburg hasst die AfD“ oder die bei gewaltorientierten Linksextremisten geläufige Losung „Alerta, alerta, Antifaschista“.1 Von einzelnen Teilnehmern wurden Transparente mit der Aufschrift „F*** AFD“ gezeigt und Flyer der SDAJ verteilt. Ferner nahm eine Gruppe des linksextremen Hamburger Bündnisses „Bildung ohne Bundeswehr“ (BoB)2 unter Verwendung eines großen Banners an der Demonstration teil. Unterstützt wurde die Demonstration außerdem vom linksextremistisch beeinflussten „Hamburger Bündnis gegen Rechts“. Presserechtlich verantwortlich für den Internetauftritt des Hamburger Bündnisses gegen Rechts ist der Hamburger Linksextremist Olaf Harms, der gleichzeitig Vorsitzender der vom Landesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuften Partei „Deutsche Kommunistische Partei“ (DKP, Landesverband Hamburg) ist.3 Die AfD-Bürgerschaftsfraktion hat mehrere Hinweise darauf erhalten, dass an verschiedenen Hamburger Schulen zu der oben genannte Demonstration aufgerufen wurde. Es wird berichtet über Fälle, in denen die Demonstrationsaufrufe als Plakate an den schwarzen Brettern aufgehängt wurden, Flyer in den Fächern der Lehrer verteilt wurden oder Demonstrationsaufrufe in Mails oder in Clouds versendet/geteilt wurden. Lehrer dürfen sich als Beamte oder Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes nur eingeschränkt politisch betätigen. Das sogenannte Mäßigungsgebot ergibt sich für Beamte aus § 33 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und gilt für Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes gleichermaßen. Die Beschäftigten 1 Zum Beispiel: https://www.facebook.com/afd.hamburg.wandsbek/videos/284839322170657/ (abgerufen am 13.12.2018). 2 Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg, Bericht 2012, Seite 132. 3 https://www.keine-stimme-den-nazis.org/kontakt (abgerufen am 13.12.2018). Drucksache 21/15822 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 im öffentlichen Dienst müssen jeder verfassungsmäßigen Regierung zur Verfügung stehen. Im Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG), heißt es: „33 Grundpflichten (1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. (2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.“ Die folgenden Ausführungen tragen zunächst die wichtigsten Erkenntnisse des Bundesamtes sowie einzelner Landesämter für Verfassungsschutz zu den an der Demonstration vom 3. Dezember beteiligten linksextremistischen und linksextremistisch beeinflussten Gruppierungen zusammen: I. An der Demonstration beteiligte offen linksextremistische oder linksextremistisch beeinflusste Organisationen und Bündnisse a) SDAJ (Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend) Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die SDAJ als linksextremistisch ein. Zu Inhalten und Zielen der Organisation stellt es in seinem Bericht aus dem Jahr 2017 fest: „Der marxistisch-leninistisch orientierte Jugendverband „Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend“ (SDAJ) ist formal unabhängig, betrachtet sich aber als Nachwuchsorganisation der DKP. Ziel der SDAJ ist die Errichtung einer sozialistischen /kommunistischen Gesellschaft. In dem 2012 beschlossenen „Zukunftspapier“, der programmatischen Grundlage der SDAJ, heißt es: „Unsere Grundrechte können nur in einer Gesellschaft ohne Ausbeutung und Krieg, ohne Erwerbslosigkeit und Rassismus durchgesetzt werden, also im Sozialismus. (…) Der Sozialismus öffnet damit zugleich den Weg zu einer kommunistischen Gesellschaft, in der jeder nach seinen Fähigkeiten tätig und nach seinen Bedürfnissen leben kann.“ (Homepage SDAJ, 13. Dezember 2017) Die SDAJ sieht in der Bündnispolitik eine entscheidende Voraussetzung für den revolutionären Kampf. Bei der Wahl ihrer Bündnispartner schließt sie gewaltbereite Linksextremisten nicht aus. Die Akteure bemühen sich durch nachhaltige Agitation in Theorie (u.a Aufrufe, Erklärungen, Solidaritätsbekundungen ) und Praxis (u.a. Beteiligung an Demonstrationen, Veranstaltungen , Aktions-/Blockadetrainings) darum, ihre politischen Ansichten öffentlichkeitswirksam zu bewerben und die „revolutionären Kräfte“ in Deutschland zu stärken, um auf diese Weise den Boden für eine künftige Systemänderung zu bereiten. Neben den Aktionsfeldern, in denen sich auch die DKP betätigt, liegt der Fokus der SDAJ auch auf der Schul- und Jugendpolitik . Die SDAJ richtet traditionell im Zweijahresrhythmus stattfindende sogenannte Pfingstcamps aus.“4 Das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg schreibt in seinem Bericht aus dem Jahr 2016 über die ideologische Ausrichtung der SDAJ und berichtet über die Teilnahme an Demonstrationen mit gewalttätigen Ausschreitungen : „Am 21. Januar 2016 bezeichnete die SDAJ auf ihrer Facebookseite W.I. Lenin anlässlich dessen Todestages weiterhin als Vorbild. Am 13. Februar 2016 beteiligten sich Hamburger SDAJ-Angehörige an einer Demonstration gegen die NATO-Sicherheitskonferenz in München. Die SDAJ beteiligte sich auch an dem unangemeldeten „Schanzenfrühjahrsfest“ am 26. März 4 Bundesamt für Verfassungsschutz, Bericht 2017, Seite 145. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15822 3 2016, welches mit Ausschreitungen gegen Polizeibeamte endete. Die thematischen Schwerpunkte der SDAJ Hamburg waren die aktuellen Entwicklungen in der Türkei und Kuba und die Beteiligung an der Friedensbewegung.“5 b) Linksjugend Solid (Eigenschreibweise linksjugend ['solid]) Das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg stuft die Jugendorganisation der Partei DIE LINKE, Linksjugend Solid, als Gruppierung ein, bei der die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, es sich mithin um eine extremistische Gruppierung handelt.6 Im Bericht des Jahres 2016 führt das Landesamt aus: „Die Mitgliederstruktur von Linksjugend [´solid] weist Überschneidungen zur trotzkistischen „Sozialistischen Alternative“ (SAV) auf. Schwerpunktthemen der Gruppe waren 2016 „Antimilitarismus“ und „Antirassismus“. Im Juli 2015 gründeten Jugendliche aus verschiedenen Landesverbänden und der SAV in Hamburg den Verband „Revolutionäre Linke in [´solid]“. In der Gründungserklärung werden Jugendliche des Verbandes aufgerufen, gemeinsam „für einen klassenkämpferischen Jugendverband“ einzutreten. Ziel sei es „eine neue Generation junger revolutionärer Kräfte zu organisieren“, um „den Kapitalismus zu stürzen und durch eine demokratische, sozialistische Ordnung zu ersetzen“. In einem Beitrag auf der RL-Internetseite am 4. Februar 2016 heißt es dazu: „Unser Ziel ist letztlich die soziale Revolution, also die Enteignung der herrschenden Klasse.““7 c) VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten) Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz listet die VVN-BdA als linksextremistische Vereinigung. Im aktuellen Bericht (2017) beschreibt es die ideologische Ausrichtung und das Agitationsfeld der VVN-BdA wie folgt: „Die VVN-BdA ist die bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus. Sie arbeitet mit offen linksextremistischen Kräften zusammen. In der VVN-BdA wird nach wie vor ein kommunistisch orientierter Antifaschismus verfolgt. Diese Form des Antifaschismus dient nicht nur dem Kampf gegen den Rechtsextremismus. Vielmehr werden alle nicht-marxistischen Systeme – also auch die parlamentarische Demokratie – als potenziell faschistisch, zumindest aber als eine Vorstufe zum Faschismus betrachtet, die es zu bekämpfen gilt.“8 Noch im Jahr 2015 stellte der Senat gemäß Drs. 21/1364 zur VVN-BdA fest: „Die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ (VVN) wurde seit 1950 vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg beobachtet. 1971 fusionierten VVN und „Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V.“ (BdA) zur Organisation VVNBdA, die seitdem auch vom LfV beobachtet wird. Gemäß § 4 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetzes (HmbVerfSchG) beobachtet das LfV Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Die VVN-BdA, in der Extremisten und Nicht- Extremisten zusammenarbeiten, ist eine Organisation, die insbesondere auf Funktionärsebene unter orthodoxkommunistischem Einfluss steht. Vor dem Hintergrund seiner ideologischen Positionierung, der anlassbezogenen Zusammenarbeit mit Linksextremisten im Aktionsfeld Antifaschismus und der Beeinflussung durch die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) liegen bei 5 Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg, Bericht 2016, Seite 126. 6 Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg, Bericht 2017, Seite 265. 7 Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg, Bericht 2016, Seite 127. 8 Landesamt für Verfassungsschutz Bayern, Bericht 2017, Seite 223. Drucksache 21/15822 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 der VVN-BdA tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vor.“9 d) Bündnis „Bildung ohne Bundeswehr“ (BoB) Das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz erwähnt erstmals in seinem Bericht aus dem Jahr 2012 unter der Rubrik „Orthodoxe Kommunisten und andere revolutionäre Marxisten“ das Hamburger Bündnis „Bildung ohne Bundeswehr“ (BoB) und beschreibt es als eine Gruppierung, die von der linksextremistischen Linksjugend solid, antiimperialistischen Gruppen und der linksextremistischen SDAJ getragen werde. Die Gruppe hat nach Angaben des LfV auch personelle Bezüge zur linksextremistischen „Sozialistischen Alternative“ (SAV).10 Im Bericht aus dem darauffolgenden Jahr (2013) wird das Bündnis vom LfV unter dem Begriffspaar „linksextremistische und linksextremistisch dominierte Organisationen“ erwähnt.11 Zur personellen und organisatorischen Zusammensetzung des Bündnisses und seiner Agitationsweise schreibt der Verfassungsschutz: „In dem Hamburger Bündnis BoB sind Linksextremisten, vornehmlich aus den Gruppen [`solid], SAV und SDAJ aktiv. Treffort ist das Hamburger DKP-Zentrum (MTZ). Es sieht seine Aufgabe darin, über die Rekrutierung und die öffentlichen Auftritte der Bundeswehr in Hamburg zu informieren und gemeinsam Protest und Widerstand dagegen zu organisieren. BoB nutzt insbesondere öffentliche Veranstaltungen, in denen die Bundeswehr um Nachwuchs wirbt, an Schulen, bei Arbeitsämtern und auf Berufsmessen, um durch Störungen auf seine Ziele aufmerksam zu machen. (…) Gegen eine öffentliche Veranstaltung mit dem Generalinspekteur der Bundeswehr am 04.12.2013 an der Universität Hamburg kündigte BoB eine Störaktion an. Das Uni-Präsidium wurde aufgefordert, die Veranstaltung abzusagen. „Die Universität sollte ein Ort der unabhängigen Lehre und Forschung sein, anstatt sich für die Propagandamaschine der Bundeswehr herzugeben!“ Die Absage der Veranstaltung aus Termingründen verbuchte das Bündnis als eigenen Erfolg.“12 Behandelt wird das Bündnis BoB ferner in den Berichten aus dem Jahr 2014.13 II. An der Demonstration beteiligte Gruppierungen, die nachweislich von Linksextremisten beeinflusst werden a) Hamburger Bündnis gegen Rechts Im Bericht des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz aus dem Jahr 2010 wird das „Hamburger Bündnis gegen Rechts“ als „linksextremistisch beeinflusst“ eingestuft14 und den „antifaschistischen Organisationen mit orthodox-kommunistischen Hintergrund“ zugeordnet.15 Im Hamburger Bündnis gegen Rechts (HBgR), so das Landesamt, „arbeiten Linksextremisten verschiedener Zugehörigkeit und Nichtextremisten“ zusammen.16 Zu den linksextremistischen Bündnispartnern im HBgR zählt das Landesamt die gewaltorientierte und den Autonomen zuzurechnende Gruppierung AVANTI17, autonomen Antifa-Gruppen18 und die DKP.19 Der Hamburger Linksextremist und Vorsitzende des Hamburger Landesverbandes der DKP, 9 Drs. 21/1364. 10 Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg, Bericht 2012, Seite 132. 11 Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg, Bericht 2013, Seite 128. 12 Ebenda: 132. 13 Landesamt für Verfassungsschutz, Bericht 2014, Seite 107. 14 Landesamt für Verfassungsschutz, Bericht 2010, Seite 118. 15 Ebenda. 16 Ebenda. 17 Ebenda. 18 Ebenda 119. 19 Ebenda 132. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15822 5 Olaf Harms, zeichnet bis heute presserechtlich verantwortlich für den Internet -Auftritt des „Hamburger Bündnisses gegen Rechts“.20 Darüber hinaus engagieren sich derzeit folgende linksextremistische oder linksextremistisch beeinflusste und zum Teil auch gewaltorientierte Gruppierungen im HBgR: Antifa 309, Antifa Altona Ost, Antifa Bergedorf, Antifainfopool, Antifa Jugend Hamburg, AntifaTresen, Aufstehen gegen Rassismus, a2 Hamburg, Interventionistische Linke Hamburg, Kuratorium Gedenkstätte Ernst Thälmann, PRP Hamburg – Antifa, SDAJ Hamburg, Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) Landesverband Hamburg.21 Aufgrund der seit Jahren andauernden gemeinsamen Bündnisaktivitäten mit offen linksextremistischen und auch gewaltorientierten Gruppierungen, die im Falle der DKP und der VVN-BdA auch steuernden Einfluss auf das Bündnis haben, übt das Bündnis eine Scharnierfunktion zwischen nicht extremistischen linken und linksextremistischen Gruppierungen aus. III. Verflechtungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hamburg mit Linksextremisten Im Haus der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (Landesverband Hamburg, Curiohaus, Rothenbaumchaussee 15) fanden in der jüngeren Vergangenheit Veranstaltungen der linksextremistischen Gruppierung „Marxistische Abendschule – MASCH e.V.“ sowie Veranstaltungen des aufgrund linksextremistischer Bestrebungen von mehreren Landesämtern für Verfassungsschutz aufgeführten Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus“ (Bündnisunterstützer unter anderem die gewaltorientierte Interventionistische Linke ) statt: Am 14. November 2018 veranstaltet die vom Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz im Bericht 2016 als linksextremistisch eingestufte und den „orthodoxen Kommunisten“ zugerechnete Gruppe „Marxistische Abendschule MASCH e.V.“22 eine Veranstaltung unter dem Titel „Alle gegen alle. Die aktuellen Konflikte zwischen den großen Mächten und die Kriegsgefahr“ im Curiohaus (Rothenbaumchaussee 15). Seit 1948 ist das Curiohaus Eigentum und Sitz des Landesverbands Hamburg der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.23 Am 4. März 2017 veranstaltete die vom Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz im Bericht 2016 als linksextremistisch eingestufte und den „orthodoxen Kommunisten“ zugerechnete Gruppe „Marxistische Abendschule – MASCH e.V.“24 einen Vortrag zum Thema „Der mörderische Krieg in Syrien“ im Curiohaus (Rothenbaumchaussee 15).25 Regelmäßig finden im Curiohaus (Rothenbaumchaussee 15) sogenannte Stammtischkämpfer/-innen-Ausbildungs-Seminare des von verschiedenen Landesämtern für Verfassungsschutz aufgeführten linksextremistisch beeinflussten Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus“ statt.26 Zur personellen Organisation und ideologischen Ausrichtung der im Curiohaus tagenden linksextremistischen Gruppierungen ergänzend einige Ausführungen einzelner Landesämter: 20 https://www.keine-stimme-den-nazis.org/impressum (abgerufen am 09.01.2018). 21 Ebenda. 22 LfV, Bericht 2016, Seite 124 fortfolgende. 23 https://www.gew-hamburg.de/veranstaltungsorte/curiohaus (abgerufen am 23.10.2018). 24 LfV, Bericht 2016, Seite 124 fortfolgende. 25 https://www.facebook.com/events/1261595647256640/ (abgerufen am 23.10.2018). 26 https://www.facebook.com/462790577094179/photos/a.474772015896035/ 1943835708989651/?type=3&__tn__=-R (abgerufen am 13.01.2018). Drucksache 21/15822 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 a) Marxistische Abendschule MASCH e.V. In seinem Bericht aus dem Jahr 2016 listet das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg den eingetragenen Verein „Marxistische Abendschule MASCH“ unter der Kategorie „Orthodoxe Kommunisten und andere revolutionäre Marxisten“ und führt aus: „Die „Marxistische Abendschule – MASCH e.V.“ wurde 2007 auf Initiative der DKP in Wilhelmsburg gegründet. Laut seiner Satzung fördert der Verein die Volksbildung, Wissenschaft und Forschung vor allem durch die Vermittlung von Grundlagenkenntnissen über den Marxismus, insbesondere anhand von Originaltexten von Marx, Engels und Lenin.“27 Der Verein wird explizit im Registeranhang unter jenen Gruppen aufgeführt, „bei denen die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, es sich mithin um eine extremistische Gruppierung handelt“.28 b) „Aufstehen gegen Rassismus“ (AgR) Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg erwähnt das Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ unter der Rubrik „Linksextremismus“ und stellt fest: „Zum Zweck, den Rassismus in Staat, Parteien und der „Mitte der Gesellschaft“ zu bekämpfen, wurden verschiedene Kampagnen und Bündnisse initiiert, die Linksextremisten zumindest mittrugen. Im Frühjahr gründete sich etwa ein Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ (AGR), das sich insbesondere die Bekämpfung der AfD mittels unterschiedlichster Aktionsformen zum Ziel setzte. (…) Dem AGR gehört neben anderen die „Interventionistische Linke“ (IL) an; diese ist ihrerseits einer der erfolgreichsten Ansätze zu einer „postautonomen Organisation“, die über reine Vernetzung hinausgeht. Sie ist bundesweit angelegt und baut gleichzeitig ihre lokale Verankerung immer weiter aus.“29 Unter der Rubrik „Anti-AfD-Agitation“ führt das Landesamt für Verfassungsschutz Schleswig-Holstein das Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ an und berichtet: „Als Reaktion auf den zunehmenden Erfolg der AfD wurden zu Beginn des Berichtsjahres die bundesweiten Kampagnen „Nationalismus ist keine Alternative“ (NIKA) und „Aufstehen gegen Rassismus“ (AgR) ins Leben gerufen. Beide Protestbewegungen zielen darauf ab, zu verhindern, dass die AfD bei den anstehenden Wahlen weitere Erfolge verzeichnen kann. Die Wahlkämpfe der Partei sollen massiv gestört werden, dafür wird auch bewusst die direkte Konfrontation mit dem Gegner gesucht. (…) Das Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus" (AgR) ist ein bundesweites Bündnis aus verschiedenen Organisationen, Parteien und Verbänden des bürgerlichen und zum Teil auch des linksextremistischen postautonomen Spektrums (Interventionistische Linke, IL). Derzeit lässt sich die Rolle der IL in dem Bündnis nur unzureichend bestimmen. Fraglich ist, ob die IL nur in dem Bündnis mitwirkt oder ob sie es verantwortlich mitgestaltet. (…) Unter dem Deckmantel der Kampagnen ist mit Blick auf die Landtagswahl am 7. Mai 2017 sowie das Näherrücken der Bundestagswahl am 24. September 2017 zu erwarten, dass die Quantität und auch die Qualität der Aktionen von Linksextremisten deutlich zunehmen werden. Es ist davon auszugehen, dass weitere Wahlerfolge der AfD die bestehende große Emotionalisierung intensivieren und das ohnehin vorhandene Gewalt- und Aggressionspotenzial linksextremistischer Aktivisten verstärken werden. Daher muss im Vorfeld und begleitend zu den Wahlkämpfen mit militanten Aktionen linksextremistischer Gruppen im Rah- 27 Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg, Bericht 2016, Seite 126. 28 Ebenda 292. 29 Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, Bericht 2016, Seite 211. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15822 7 men der Kampagnen jedoch auch von Kleingruppen bzw. Einzelpersonen außerhalb der Kampagnen gerechnet werden.“30 c) Weitere Verflechtungen zwischen der GEW Hamburg und Linksextremisten Der stellvertretende Landesvorsitzende der GEW Hamburg, Fredrik Dehnerdt , gehört zu den Initiatoren des Aufrufs „Hamburg ist unsere Stadt – Wir wollen unsere Grundrechte nicht zum G20-Gipfel abgeben!“.31 Der Aufruf wurde von der offen linksextremistischen und gewaltorientierten Gruppierung „Interventionistische Linke (IL) Hamburg“ sowie von der extremistischen Gruppierung mit Auslandsbezug „NAV-DEM Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland e.V.“ unterstützt; auch der Landesverband Hamburg der GEW unterstützte den Aufruf.32 Immer wieder beteiligen sich Vertreter der GEW Hamburg (zumeist unter Benutzung ihres Erkennungszeichens) an Demonstrationen des (extrem) linken Spektrums, an denen auch linksextremistische, zum Teil auch gewaltorientierte linksextremistische Gruppierungen, teilnehmen. Öffentliche Distanzierungen der GEW Hamburg gegenüber linksextremistischen Gruppierungen sind nicht bekannt. Abschließend sollen exemplarisch noch zwei Hamburger Veranstaltungen der letzten beiden Jahre aufgeführt werden, an denen die GEW Hamburg sowie mehrere linksextremistische Gruppierungen mit erheblichem Einfluss beteiligt waren: Am 2. September 2018 fand in Hamburg die Demonstration „Seebrücke“ statt. Auf der Abschlusskundgebung auf dem Rathausmarktplatz sprachen an gleicher Stelle mit weitergereichtem Mikrophon unter anderem Christiane Schneider (Vizepräsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft, DIE LINKE), Anna Gallina (Vorsitzende der GRÜNEN Hamburg) und Emily Laquer (Sprecherin Interventionistische Linke Deutschland). Auch unter den Teilnehmern wurden mehrere Fahnen der Parteien DIE LINKE und der GRÜNEN sowie weiterer Parteien/Parteiorganisationen (Piraten, Grüne Jugend, Sozialistische Linke (SoL)), Gewerkschaften und Organisationen aus dem (extrem) linken Spektrum geschwenkt, darunter unter anderem Fahnen in der ersten Reihe des Demonstrationszuges von der linksextremistischen SAV (Sozialistische Alternative), der linksextremen Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten (ATIK), dem linksextremen Kommunistischen Jugendverband (KJV), der DKP33 und der DIDF (Föderation der Demokratischen Arbeitervereine, türkisch: Demokratik İşçi Dernekleri Federasyonu).34 Die Organisatoren der Marktplatzkundgebung nennen in einem Videomitschnitt unter Beifall des Publikums folgende Unterstützer des Bündnisses „Seebrücke“: „AStA Universität Hamburg, Antifa Altona-Ost, Bündnis 90/Die Grünen, Caritas Hamburg , Paritätischer Wohlfahrtsverband Hamburg, DGB Hamburg, Diako- 30 Landesamt für Verfassungsschutz Schleswig-Holstein, Bericht 2016, S. 93 ff.. 31 http://grundrechte-verteidigen.hamburg/ueber-uns/ (abgerufen am 09.01.2019). 32 http://grundrechte-verteidigen.hamburg/ (abgerufen am 09.01.2019). 33 https://www.facebook.com/DKPHamburgNord/posts/297103234438224?__xts__[0]=68. ARDWeSv5Mwso5PpVwiIQpC2VG_N_ RME7bB6ad7Tlfn3cAokk04gjEF9MX3ZcDqaYuLmD9gEPf43SKkza2q359USITXPnQa08Mr UC7qXljEObDx2YptBcTaWOQ6_ BGF2nAMpzE9Xq0Lgzm3Dvu8SPo9XofUfOtWrLsWy0zptz9i6ixsmURnnX&__tn__=-R (abgerufen am 12.09.2018). 34 https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/kulturjournal/Fluchtkrise-Wie-Sprache-unser- Denken-praegt,kulturjournal6240.html (abgerufen am 11.09.2018); https://www.welt.de/regionales/hamburg/article181397278/Grossdemonstration-in-Hamburg- Eine-todbringende-Spirale.html#cs-Demonstration-fuer-unbehinderte-Seenotrettung-im- Mittelmeer-2.jpg (abgerufen am 11.09.2018). Drucksache 21/15822 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 nie Hamburg, DIE LINKE Hamburg, FC St. Pauli, GEW, Hinz und Kunz, Interventionistische Linke, Jugend rettet, Mission Lifeline, Piraten Hamburg , Sea-Eye, Sea-Watch, Seemannsmission Hamburg Altona e.V., SOS Mediterranae, Welcome united (…)“.35 Bereits vor der Demonstration wurde die Veranstaltung auf der offiziellen Facebookseite www.facebook.com/seebrueckehamburg/ (mutmaßlich betrieben von den Organisatoren/Anmeldern der Demonstration) beworben und explizit auch auf die Teilnahme der Rednerin Emily Laquer von der Interventionistischen Linken hingewiesen.36 Auf dem offiziellen Twitter-Account https://twitter.com/seebrueckehh?lang=de (ebenfalls mutmaßlich betrieben von den Organisatoren/Anmeldern der Demonstration) werden Beiträge der Interventionistischen Linken Hamburg und der Sprecherin Emily Laquer retweetet.37 Unter anderem folgende Parteien oder Fraktionen riefen auf ihren Facebook- oder Twitter-Accounts zur Teilnahme an der Demonstration „Seebrücke“ auf und/oder berichteten von ihrer Teilnahme : DIE LINKE Landesverband Hamburg38, Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft39, Grüne Landesverband Hamburg und Bürgerschaftsfraktion40, Grüne Jugend Hamburg41, einzelne hochrangige Vertreter der Partei DIE LINKE42 und GRÜNE.43 Am 5. und 6. Juli 2017 fand auf dem Gelände des öffentlich geförderten Kunstprojektes Kampnagel der „Gipfel für globale Solidarität“ statt. Unter dem Aufruf zum Gipfel befinden sich unter anderem folgende linksextremistische oder linke Unterstützergruppen: Interventionistische Linke, linksjugend [’solid], Föderation demokratischer Arbeitervereine (DIDF), Rosa-Luxemburg-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, GEW Hamburg, ver.di Jugend Hamburg, DGB-Jugend Hamburg.44 Im offiziellen Programm werden auch folgende Workshops unter Leitung linksextremistischer oder extrem linker Organisationen angekündigt: „Resilienzkapitalismus – Ein politisch-ökonomisches Konzept in Zeiten der Unsicherheit“, Veranstalter: Interventionistische Linke Münster; „Das Gesundheitssystem vergesellschaften “, Veranstalter: unter anderem Interventionistische Linke; Queerfeministische Ökonomiekritik, Veranstalter: FAntifa-Gruppe aus Berlin; „Aktionstraining“, Veranstalter: Interventionistische Linke; „Ein alternatives Gesellschaftskonzept“, Veranstalter: NAV-DEM; „Alternativen zu G20? Über Sozialismus und Rätedemokratie“, Veranstalter: Sozialisti- 35 https://www.youtube.com/watch?v=NoFu61PLgTs (abgerufen am 11.09.2018). 36 https://www.facebook.com/seebrueckehamburg/photos/a.2078255852258417/ 2136194123131256/?type=3&theater (abgerufen am 11.09.2018). 37 https://twitter.com/seebrueckehh?lang=de (abgerufen am 11.09.2018). 38 https://www.facebook.com/DIELINKE.Hamburg/posts/2085531601471379?__xts__[0]= 68.ARCG8aEu_YmvXcCdKfJBls0ySaOlKqjc2PusAm1ITmsqFZYPUB2vn3VrZ_oX7mSYYSo gkqehyf9-_w7CghSn_DtgoaG03hH6XAHqXJs6I54jzHhLywnoDmX0Kj6FpLI43FXHdi0Mo OX4ZIF9lK220NsaTB3wP5yAfE9mPoZp-N1Mv0WExs4uA&__tn__=-R (abgerufen am 11.09.2018). 39 https://www.facebook.com/Fraktion.DIE.LINKE.Hamburg/photos/a.406551246022904/ 2240324889312188/?type=3&theater (abgerufen am 11.09.2018). 40 https://www.facebook.com/gruene.hamburg/photos/a.389457282041/10156850435602042/ ?type=3&theater (abgerufen am 11.09.2018). 41 https://www.facebook.com/pg/gjhamburg/posts/?ref=page_internal (abgerufen am 11.09.2018). 42 Exemplarisch: https://www.facebook.com/christiane.schneider.9883/posts/ 1190264404444612__xts__[0]=68.ARAY7quD7RpVboe-yt8rl5SiGZBtPl2BdvwXkti By8twrD6MbCdr_QvFL9lKEIoU1R6OMoOENEM_ PxRN13lwuoR4exKUpwb1OF4NF9KfNgQc0VJeTCgeQdjr2Gl3SM2iohFkneOD4E- PRBf93bt9SXVi6DSJhE0CLi8eX3JitBiO6OnrNR4Bg&__tn__=-R (abgerufen am 11.09.2018). 43 https://www.facebook.com/photo.php?fbid=10216937042088740&set=a. 1305483727623&type=3&theater (abgerufen am 11.09.2018). 44 http://solidarity-summit.org/aufruf-zum-mitmachen/ (abgerufen am 21.10.2018). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15822 9 sche Alternative (SAV).45 In einer Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des AfD-Bürgerschaftsabgeordneten Dirk Nockemann bestätigt der Senat, die Veranstaltung über die Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung (NUE) mit 46 000 Euro gefördert zu haben. Über dies hinaus wird das Projekt Kampnagel seit vielen Jahren von der Freien und Hansestadt Hamburg gefördert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Aufruf zu Demonstrationen, in welcher Form auch immer, verstößt gegen das Verbot politischer Werbung an Schulen. Davon unbenommen bleibt das Recht der Gewerkschaften auf Betätigung auch innerhalb der Betriebe, sowie es das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 14. November 1995 – 1 BvR 601/92 –, BVerfGE 93, 352-361 umrissen hat. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wer hat die Demonstration am 3. Dezember 2018 unter dem Motto „Wir gehen auf die Straße. Demonstration gegen Schülerportal der AfD“ angemeldet und wer waren die maßgeblichen Organisatoren? Die Demonstration wurde von einem Vertreter der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft angemeldet. 2. Welche Korrespondenzen gab es im Vorfeld der Demonstration zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung und a) einzelnen Schulen beziehungsweise Vertretern einzelner Schulen, b) der Schülerkammer Hamburg, c) der Lehrerkammer Hamburg, d) der GEW Hamburg? Bitte umfassend die Inhalte der Korrespondenzen darlegen und insbesondere darauf eingehen, welche Empfehlungen oder Anweisungen seitens der BSB hinsichtlich einer rechtskonformen Bewerbung und Durchführung der Demonstration an wen gegeben wurden. Der für Bildung zuständigen Behörde ist keine Korrespondenz bekannt. 3. Hatte die Behörde für Schule und Berufsbildung im Vorfeld der Demonstration Erkenntnisse oder Hinweise darüber, dass an der Demonstration mehrere offen linksextremistische Organisationen und Bündnisse (siehe Einleitung) teilnehmen würden? 4. Wurde in den behördlichen Räumlichkeiten der BSB, im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung oder in der Landeszentrale für politische Bildung Hamburg für die Demonstration geworben oder darauf verwiesen? Bitte umfassend die Art der Bewerbung darlegen. Nein. 5. An welchen Hamburger Schulen wurde durch wen, mit welchen Materialien (Plakate, Flyer et cetera), an welchen Standorten und über welche Medien für die Demonstration geworben? Bitte hierzu eine Abfrage an sämtlichen Hamburger Schulen durchführen. 6. An welchen Schulen wurden Demonstrationsaufrufe darüber hinaus auch gegenüber Lerngruppen kommuniziert? Da die erfragten Daten weder von der für Bildung zuständigen Behörde noch von den Schulen statistisch erfasst werden, wurde eine Abfrage an allen 341 staatlichen allgemeinbildenden Schulen durchgeführt. 45 http://solidarity-summit.org/unser-programm/ (abgerufen am 21.10.2018). Drucksache 21/15822 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 In der für die Beantwortung dieser Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit haben 319 Schulen eine Rückmeldung übersandt, ob die vorgenannten Materialien an den Schulen verteilt wurden. Insgesamt haben vier Schulen dies bejaht: Schule Fünfhausen- Warwisch (Flyer), Gymnasium Bornbrook (Flyer), Geschwister-Scholl-Stadtteilschule (Briefe), Max-Brauer-Schule (Plakate und Flyer). Eine Qualitätssicherung war in der für die Beantwortung dieser Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nur begrenzt möglich. Hinsichtlich der Fragestellung, wer die Materialien verteilt hat und ob die Demonstrationsaufrufe gegenüber Lerngruppen kommuniziert wurden, hätten die Schulleitungen aller 341 Schulen bei sämtlichen 7 890 Klassen entsprechende Nachfragen stellen, diese zusammentragen und der Behörde übermitteln müssen. Dieser Aufwand ist in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit für die Schulen nicht leistbar. 7. Wie haben sich verbeamtete Lehrer der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß § 33 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) zu verhalten, wenn sie – wie am 3. Dezember 2018 nachweislich geschehen46 – an einer Demonstration teilnehmen, auf der gleichzeitig und in unmittelbarer Nähe verschiedene Organisationen und Bündnisse, die vom Bundesoder von einzelnen Landesämtern für Verfassungsschutz als offen linksextremistisch eingestuft werden, unter sichtbarer Benutzung ihrer Erkennungszeichen , demonstrieren? 8. Wie haben sich verbeamtete Lehrer der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß § 33 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) zu verhalten, wenn sie an einer Demonstration teilnehmen, auf der gleichzeitig und in unmittelbarer Nähe verschiedene Gruppierungen, die vom Bundes- oder von einzelnen Landesämtern für Verfassungsschutz als offen rechtsextremistisch eingestuft werden, unter sichtbarer Benutzung ihrer Erkennungszeichen , demonstrieren? Auch bei einer Demonstrationsteilnahme sind die beamtenrechtlichen Pflichten (Treuepflicht , Neutralitätspflicht, Mäßigungspflicht) nach § 33 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern zu befolgen. Im Übrigen siehe Drs. 21/12825. 9. War das nachweisliche und wiederholte Skandieren der Parole „Ganz Hamburg hasst die AfD“ einzelner Lehrer auf der Demonstration mit § 33 Beamtenstatusgesetz vereinbar? Siehe Drs. 21/10085. 10. Welche Erkenntnisse liegen dem Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg über unmittelbare oder nachträgliche zeitnahe Distanzierungen von Vertretern folgender Organisationen gegenüber den nachweislich an der Demonstration beteiligten linksextremistischen Organisationen und Bündnissen vor: a) GEW Hamburg, b) DGB Hamburg, c) Hamburger Lehrerkammer? Die genannten Organisationen sind keine Beobachtungsobjekte des Landesamts für Verfassungsschutz Hamburg. 11. Hat die BSB Erkenntnisse über unmittelbare oder nachträgliche zeitnahe Distanzierungen von an der Demonstration nachweislich beteiligten 46 Exemplarisch wird an dieser Stelle auf die an der Demonstration beteiligte Gruppierung der „Hamburger Lehrerkammer“ verwiesen, deren Vorsitzender auch an der Abschlusskundgebung mit einem Redebeitrag teilnahm. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15822 11 Lehrkräften47 gegenüber den an der Demonstration beteiligten linksextremistischen Organisationen? Nein. 12. Welche Rechtshinweise, Anordnungen oder Anweisungen hat die BSB in der Vergangenheit hinsichtlich der rechtskonformen Anwendung des § 33 Beamtenstatusgesetz beziehungsweise vergleichbarer Regelungen für tarifbeschäftigte Lehrkräfte – insbesondere im Zusammenhang mit der Teilnahme an politischen Demonstrationen und der Abgrenzung zu extremistischen Organisationen – den Mitarbeitern der BSB (einschließlich der Lehrkräfte) zugeleitet? Bitte die Schriftstücke im Wortlaut dieser Schriftlichen Kleinen Anfragen beifügen. Alle Lehrkräfte werden bei ihrer Einstellung über ihre allgemeinen Pflichten und Rechte schriftlich informiert. 47 Vergleiche Fußnote 46.