BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15826 21. Wahlperiode 22.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 16.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Umsetzung des Bebauungsplans Wohldorf-Ohlstedt 19 (Bredenbekkamp ) – Wie geht es weiter? Am 18. Oktober 2018 hat die Bezirksversammlung Wandsbek dem Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 19 (Bredenbekkamp) zugestimmt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann wird mit der Feststellung und dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplans gerechnet? Welche Schritte stehen dafür noch aus? Die Feststellung des Bebauungsplanes Wohldorf-Ohlstedt 19 ist nach Genehmigung durch die zuständige Behörde und Aufhebung des Landschaftsschutzes in den zur Bebauung vorgesehenen Teilbereichen für das erste Halbjahr 2019 vorgesehen. 2. Wie ist der Stand des Verkaufsverfahrens für die städtischen Flächen in diesem Bereich? Wann wurde der Kaufvertrag abgeschlossen? Ein Kaufvertrag ist bisher nicht geschlossen worden. Die Kommission für Bodenordnung hat dem Verkauf der Grundstücke zugestimmt. Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse etwaiger Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu laufenden Verhandlungsverfahren Stellung zu nehmen. 3. Wann sollen die für das Eigenheimprogramm vorgesehenen Grundstücke in diesem Bereich angeboten werden? Die vorgesehenen Grundstücke können erst nach Feststellung des Bebauungsplanes Wohldorf-Ohlstedt 19 und Aufbereitung des Grundstücks für das Eigenheimprogramm angeboten werden. 4. Wann soll mit der Erschließung begonnen werden? Wurde bereits ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Erschließung mit dem Investor abgeschlossen ? Wenn nein, bis wann wird mit einem Abschluss gerechnet? Die Erschließungsplanung Bredenbekkamp erfolgt durch einen Investor, das Bezirksamt Wandsbek begleitet und prüft die Planung. Der Zeitplan der Erschließungsplanung wird im Wesentlichen vom Investor bestimmt. Voraussetzungen für den Bau der Erschließungsstraße sind ein gültiger Bebauungsplan und das Vorliegen einer abgestimmten (verschickten) Planung. Laut aktuellem Zeitplan des Investors erfolgt die 1. Verschickung im März 2019. Der Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages ist für Ende des 2. Quartals 2019 vorgesehen. 5. Gibt es bezüglich der im Bebauungsplan vorgesehenen Unterführung der U-Bahn-Trasse zur Anbindung des Plangebiets an den Hochbahnwanderweg einen neuen Sachstand gegenüber den Angaben in Drs. Drucksache 21/15826 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 21/13724? Ist beabsichtigt, die Planung einer solchen Fußgängerunterführung in die entsprechenden Arbeitsprogramme der zuständigen Fachbehörde beziehungsweise der HOCHBAHN aufzunehmen? Nein. Im Übrigen siehe Drs. 21/13724.