BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15827 21. Wahlperiode 22.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 16.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Gefährliche Verkehrssituationen in der Straße Fiersbarg in Lemsahl- Mellingstedt In der Straße Fiersbarg in Lemsahl-Mellingstedt kommt es immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen durch Ausweichverkehre und damit verbunden zu hohen Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer. Viele Anwohnerinnen und Anwohner sind in Sorge über ihre und die Sicherheit ihrer Kinder, wenn sie im Fiersbarg mit dem Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen. Bisher haben die mehrfachen Beschwerden bei der örtlichen Polizei über diese Situation kaum zu Verbesserungen geführt. Derartige Wohnstraßen wie der Fiersbarg müssen möglichst sicher gemacht werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Fahren mit überhöhter oder nicht angepasster Geschwindigkeit stellt eine der Hauptursachen von Verkehrsunfällen (VU) mit Personenschäden dar. Zur Bekämpfung dieses Phänomens führt die Polizei daher zu allen Tages- und Nachtzeiten mit den ihr zur Verfügung stehenden technischen und personellen Ressourcen Geschwindigkeitskontrollen durch. Dabei orientiert sich die Polizei bei den zeitlichen und örtlichen Festlegungen für die Durchführung dieser Maßnahmen im Wesentlichen an identifizierten Verkehrsunfallbrennpunkten, vor allem solchen mit Personenschäden. Darüber hinaus liegt ein weiterer Schwerpunkt für Geschwindigkeitskontrollen im Umfeld sogenannter besonders schützenswerter Einrichtungen, wie zum Beispiel Kindergärten, Schulen, Altenheimen und Krankenhäusern. Die Verkehrs- und Unfalllage im Fiersbarg ist unauffällig, an der Straße oder in ihrem Umfeld liegen keine besonders schützenswerten Einrichtungen. Geschwindigkeitsmessungen werden weiterhin im Rahmen der personellen und technischen Ressourcen durchgeführt, eine Schwerpunktsetzung in der Straße Fiersbarg ist aus polizeilicher Sicht derzeit nicht erforderlich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann wurde die letzte Verkehrszählung in der Straße Fiersbarg durchgeführt ? In welchem Zeitraum und an welchem Wochentag ist dies genau geschehen? Die letzte Verkehrszählung in der Straße Fiersbarg wurde am 25. August 2005 (Donnerstag ) am Knoten Fiersbarg/Huulkamp in der Zeit von 6 bis 20 Uhr durchgeführt. 2. Wie viele Fahrzeuge verkehren in der Straße Fiersbarg durchschnittlich wochentags und am Wochenende? Angaben zur durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV), zur durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke an Werktagen (DTVw) sowie zur durchschnittlichen Verkehrsstärke an Wochenenden liegen nicht vor. Drucksache 21/15827 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bei der unter der Antwort zu 1. genannten Verkehrszählung am Knoten Fiersbarg/ Huulkamp vom 25. August 2005 wurde der folgende Tagesverkehr ermittelt: Fiersbarg nordwestlich Huulkamp: circa 2 300 Kfz/24 Stunden, Schwerverkehrsanteil circa 5 Prozent Fiersbarg südöstlich Huulkamp: circa 2 900 Kfz/24 Stunden, Schwerverkehrsanteil circa 5 Prozent Die Schwerverkehrsanteile beziehen sich auf alle Fahrzeuge > 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht. 3. Wie beurteilen der Senat und die Fachbehörde die Ergebnisse der letzten Verkehrszählung? Bei der Straße Fiersbarg handelt es sich um eine Anliegerstraße mit einem Anteil an Sammelverkehr aus den anliegenden Wohngebieten. Das gezählte Verkehrsaufkommen bestätigt quantitativ diese Einschätzung. 4. Wie häufig werden in der Straße Fiersbarg Geschwindigkeitsmessungen durch die zuständige Fachbehörde vorgenommen? Siehe Vorbemerkung. 5. Wann hat die zuständige Fachbehörde zuletzt eine Geschwindigkeitsmessung in der Straße Fiersbarg vorgenommen, auf welcher Höhe wurde die Messung genau durchgeführt, wie viele Geschwindigkeitsübertretungen sind dabei festgestellt worden und welche Strafen wurden dabei jeweils verhängt (bitte den genauen Messzeitraum angeben)? Die Polizei hat zuletzt am 25. Juli 2018 zwischen 10 Uhr und 11.30 Uhr im Fiersbarg 20 eine Geschwindigkeitsmessung in Richtung Lemsahler Landstraße durchgeführt. Es wurden fünf Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen. Die vorgeworfene Geschwindigkeit und die dafür laut bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog vorgesehenen Verwarnungs- und Bußgelder sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen : Geschwindigkeit Verwarnungs- oder Bußgeld 40 km/h 15 EUR 42 km/h 25 EUR 42 km/h 25 EUR 42 km/h 25 EUR 52 km/h 80 EUR 6. Wie beurteilen der Senat und die Fachbehörde die Ergebnisse der letzten Geschwindigkeitsmessung? Das Ergebnis ist unauffällig. 7. Wie viele Unfälle welcher Art gab es seit 2011 in der Straße Fiersbarg und was waren jeweils die genauen Ursachen? Die Verkehrsunfallzahlen sind durch eine Abfrage in der Datenbank Elektronische Unfalltypensteckkarte (EUSka) am 17. Januar 2019 für die Straße Fiersbarg ohne Endknoten ermittelt worden. Auswertbare Verkehrsunfallzahlen liegen bis 30. November 2018 vor. Die Zahlen für 2018 sind vorläufig. Im abgefragten Zeitraum wurden insgesamt 14 Verkehrsunfälle (VU) registriert, Unfallhäufungsstellen sind in der Straße Fiersbarg nicht vorhanden. Jahr Unfallart Ursachengruppe 2011 Unfall anderer Art Überholen 2012 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das anfährt, anhält oder im ruhenden Verkehr steht Geschwindigkeit ** Zusammenstoß mit Fahrzeug, das anfährt, anhält oder im ruhenden Verkehr steht Sonstige Fehler des Fahrzeugführers 2013 Unfall anderer Art Sonstige Fehler des Fahrzeugführers Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15827 3 Jahr Unfallart Ursachengruppe Zusammenstoß mit Fahrzeug, das anfährt, anhält oder im ruhenden Verkehr steht Sonstige Fehler des Fahrzeugführers 2014 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das anfährt, anhält oder im ruhenden Verkehr steht Sonstige Fehler des Fahrzeugführers 2015 Unfall anderer Art Abbiegen 2016 Abkommen von Fahrbahn nach rechts Sonstige Fehler des Fahrzeugführers 2017 Unfall anderer Art Sonstige Fehler des Fahrzeugführers Zusammenstoß mit Fahrzeug, das anfährt, anhält oder im ruhenden Verkehr steht Sonstige Fehler des Fahrzeugführers Zusammenstoß mit Fahrzeug, das anfährt, anhält oder im ruhenden Verkehr steht Sonstige Fehler des Fahrzeugführers Zusammenstoß mit Fahrzeug, das vorausfährt oder wartet Geschwindigkeit ** 2018* Zusammenstoß mit Fahrzeug, das anfährt, anhält oder im ruhenden Verkehr steht Sonstige Fehler des Fahrzeugführers Zusammenstoß mit Fahrzeug, das anfährt, anhält oder im ruhenden Verkehr steht Wenden/Rückwärtsfahren * 1. Januar bis 30. November. ** Jedoch nicht in Verbindung mit der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. 8. Was hat die zuständige Fachbehörde in den letzten Jahren für die Verkehrssicherheit in der Straße Fiersbarg getan? Siehe Vorbemerkung und Antworten zu 5. und zu 6., darüber hinaus: keine. 9. Welche konkreten baulichen Maßnahmen hat die zuständige Fachbehörde seit 2011 veranlasst? Keine. 10. Was plant die zuständige Fachbehörde für eine Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Straße Fiersbarg zu tun? Wann sollen die Maßnahmen umgesetzt werden? Im Rahmen der Herstellung der Erschließung des Bebauungsplangebietes Lemsahl- Mellingstedt 19 wird eine Querungshilfe auf der Höhe der neuen Erschließungsstraße hergestellt. Die bauliche Umsetzung hängt von dem Fortschritt des Genehmigungsverfahren und des Baufortschrittes des Neubaugebietes ab.