BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15829 21. Wahlperiode 22.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 16.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Wann ist mit der Vorlage der Studie zum Thema freiwilliges Engagement rund um Flüchtlingsunterkünfte zu rechnen? Anfang 2017 beschloss die Bürgerschaft, eine „Best-Practice-Studie zur Weiterentwicklung des freiwilligen Engagements rund um Flüchtlingsunterkünfte“ (Drs. 21/7613) in Auftrag zu geben. Hierfür wurden der Technischen Universität Hamburg 86 200 Euro zur Verfügung gestellt, um den „Beitrag des zivilgesellschaftlichen Engagements für die Integration von Flüchtlingen am Beispiel ausgewählter Flüchtlingsunterkünfte in Hamburg“ zu ermitteln. Drs. 21/13679 vom Juli 2018 nennt als Fazit der Studie: „Im Ergebnis wurde festgestellt , dass die untersuchten Nachbarschaftsinitiativen kaum voneinander lernen und kein Austausch stattfindet. Lernprozesse werden durch die Ehrenamtskoordination von f & w vermittelt.“ Nun ist aber für die Weiterentwicklung des freiwilligen Engagements rund um die Flüchtlingsunterkünfte – gerade vor dem Hintergrund, dass hier immer mehr ehrenamtliche Helferinnen und Helfer von ihrer Unterstützung Abstand nehmen – nicht nur die Kernaussage, sondern auch der gesamte Inhalt der Studie von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In Anerkennung des im Vertrag vom 29.05.2017 vereinbarten und vom Autor der Studie „Dreiecksverhältnis zwischen Migrantinnen und Migranten, freiwillig Engagierten und hauptamtlichen Betreuerinnen und Betreuern von Flüchtlingsunterkünften – Gelingensbedingungen für eine erfolgreiche (sozialräumliche) Integration“ erbrachten Aufwandes wurde die letzte, am 20.06.2018 in Rechnung gestellte Rate der vereinbarten Vergütung im Oktober 2018 angewiesen und damit das Vertragsverhältnis beendet . Von der Auftraggeberin wurden zentrale methodische Fragen in der Studie schon während des Prozesses der Erstellung kritisch hinterfragt, diese Fragestellungen wurden vom Autor der Studie jedoch nicht aufgenommen. Zudem gab es an einigen Stellen datenschutzrechtliche Bedenken, die ebenfalls zunächst geprüft und vor einer Veröffentlichung im Transparenzportal behoben werden mussten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Seit wann liegt der Sozialbehörde die Studie vor? Der Abschlussbericht wurde der zuständigen Behörde am 20.05.2018 elektronisch übermittelt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Wird sie veröffentlicht? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 3. Wann ist mit einer Veröffentlichung der Studie zu rechnen? Drucksache 21/15829 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Studie ist unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben im Hamburger Transparenzportal veröffentlicht unter folgendem Link: http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/integrationsfonds-drs-21-7613- studie?forceWeb=true. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Mittel in welcher Höhe wurden jeweils wann für die Studie abgerufen? Die Vergütung wurde entsprechend der vertragsgemäß festgelegten Arbeitspakete mit Rechnungsstellung durch den Auftragnehmenden wie folgt abgerufen: - am 19.06.2017 16 000 Euro für die Entwicklung von Interviewleitfäden und Aufbau der Feldkontakte, - am 27.07.2017 19 000 Euro für die Durchführung der Interviews, - am 13.10.2017 12 500 Euro für Auswertung und Analyse und - am 20.06.2018 insgesamt 38 500 Euro für den Endbericht sowie die Präsentation der Ergebnisse der Studie. 5. Die in Drs. 21/13679 genannten Erkenntnisse aus der Studie sind durchaus ernüchternd. Welche Maßnahmen hat der Senat wann mit welchen Beteiligten ergriffen, um die in der Studie aufgeführten Defizite zu beheben und welche Stelle wurde wann damit beauftragt? 6. Soll es eine Folgestudie geben? Wenn ja, wann mit welchen Vorgaben durchgeführt von wem? Wenn nein, warum hält der Senat diese trotz noch vorhandenen sechs Erstaufnahmeeinrichtungen plus Ankunftszentrum mit 1 224 Bewohnern und 128 öffentlich-rechtlichen Unterkünften mit 34 227 Bewohnern nicht mehr für nötig? Die laufende Fortschreibung der Engagementstrategie (siehe Drs. 21/14056) wird über ein multimethodisches Verfahren zur Informationsgewinnung unter Beteiligung der Zivilgesellschaft die bestehenden Strukturen und Bedarfe der Hamburger Engagementlandschaft analysieren. Hierbei werden auch Ergebnisse der genannten Studie Berücksichtigung finden. Eine Folgestudie ist daher nicht erforderlich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/14861.