BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15832 21. Wahlperiode 22.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Philipp Heißner, Thomas Kreuzmann und Wolfhard Ploog (CDU) vom 16.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Ausbau des Hallenbads Elbgaustraße 2016 hat der Senat den Masterplan „Active City“ veröffentlicht, in dem verschiedene Handlungsvorschläge und stadtplanerische Strategien vorgestellt werden. Zu den Projekten gehört das Hallenbad an der Elbgaustraße. Aktuell verfügt das Hallenbad über ein Mehrzweckbecken mit sechs 25-Meter- Bahnen und einen Nichtschwimmerbereich. „Active City“ sieht vor, dass ein zusätzliches 25-Meter-Becken mit drei Bahnen vorstellbar sei. Der Ausbau soll laut „Active City“ 4,2 Millionen Euro kosten und bis Ende 2020 realisiert werden. Der zuständige Wahlkreisabgeordnete der SPD ließ sich am 16.01.2018 in der Zeitung „Schenefelder Bote“ zitieren: „Ich freue mich sehr, dass auch das Bad an der Elbgaustraße vom Masterplan Active City profitiert und erweitert wird. Damit werden sich die Bedingungen für den Vereinssport im Hamburger Westen deutlich verbessern.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) wie folgt: 1. Der Masterplan „Active City“ sieht vor, dass die Realisierung des Anbaus bis Ende 2020 erfolgt ist. Haben Bauarbeiten an diesem Bauvorhaben bereits begonnen? Wenn nein, aus welchen Gründen? 2. Ist die Finanzierung des Ausbaus geklärt? Wenn ja, wie? Seitens BLH und der zuständigen Behörden wurden jeweils die Bedarfe für eine Wasserflächenerweiterung erhoben. Im Ergebnis war festzustellen, dass derzeit keine wirtschaftliche Auslastung einer zusätzlichen Wasserfläche absehbar ist. Insbesondere ist festgestellt worden, dass aus dem Bereich des Schulschwimmens keine zusätzliche Nachfrage nach Schwimmzeiten geltend gemacht wird. Ohne diese Nachfrage lässt sich der Ausbau des Hallenbades wirtschaftlich nicht darstellen. Vor diesem Hintergrund wurde die Realisierung zunächst ausgesetzt. 3. Wie sind die Betriebskosten des Anbaus berechnet worden? Mit welchem Ergebnis? Der Senat ist durch die gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflicht gemäß §§ 52 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) i.V.m. §§ 394, 395 Aktiengesetz (AktG) an der detaillierten Beantwortung der Frage gehindert. Zu den Geschäftsgeheimnissen der Gesellschaft, die durch die gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflicht geschützt werden, zählt die Rechtspre- Drucksache 21/15832 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 chung etwa auch Umsätze, Ertragslagen, Marktstrategien und Kalkulationsunterlagen, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebs maßgeblich bestimmt werden können. Hierzu zählen auch die Betriebskosten. Die hier erfragten Daten sind eine gute Grundlage für eine Marktanalyse der Wettbewerber wie zum Beispiel Fitnessclubs und Hotels, die von ihnen mit eigenen Daten verglichen und so zu einer Angebotsoptimierung der Konkurrenzangebote genutzt werden könnten. Dies würde sich negativ auf die Wettbewerbssituation von BLH auswirken. 4. Was ist die derzeitige Auslastung des Hallenbads? Das Bad hat eine konstante Gesamtbesucherzahl von rund 125 000 bis 130 000 Gästen pro Jahr. Die Nutzung durch Schulen, Vereine und die allgemeine Öffentlichkeit entspricht dabei vergleichbaren Bädertypen in Hamburg. 5. Wie soll das ausgebaute Bad im Rahmen des Schul- und Vereinsschwimmens genutzt werden? Entfällt, siehe dazu auch Antwort zu 1. und 2. 6. Wie wird das Bad derzeit genutzt? Bitte insbesondere zahlen zur Nutzung im Rahmen des Schul- und Vereinsschwimmens angeben. Im laufenden Schuljahr 2018/2019 wird das Bad Elbgaustraße von 18 Schulen mit insgesamt 84 Klassen zum obligatorischen und fakultativen Schwimmunterricht genutzt. Diese Form der Nutzung bleibt im Bereich des Schulschwimmens mit Berücksichtigung der Entwicklung der Schülerzahlen in Altona bestehen. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 7. Wird die Erweiterung bei laufendem Betrieb erfolgen? Wie lange soll das Bad geschlossen bleiben? Entfällt, siehe dazu auch Antwort zu 1. und 2.