BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15847 21. Wahlperiode 25.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 17.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Zur aktuellen Situation der im Rahmen der Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes erforderlichen Qualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern Entgegen des in Hamburg eigentlich geltenden Grundsatzes des unbefristeten Arbeitsverhältnisses beschäftigt die Freie und Hansestadt Hamburg derzeit 52 Rettungsassistenten und Notfallsanitäter auf 77 befristeten Stellen. Die restlichen Stellen sind ausgeschrieben.1 Die befristeten Stellen dienen dabei laut der Senatsantwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 11. Dezember 2018, Drs. 21/15514, primär der Kompensation des Ausfalls der sich im Rahmen der Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) in Qualifizierung befindlichen Feuerwehrbeamten. Aufgrund der ab dem 1. Januar 2021 geltenden Verpflichtung zur flächendeckenden Besetzung von RTW/NEF mit Notfallsanitätern sollen die zur Umsetzung des NotSanG notwendigen Prozesse und insbesondere die Qualifizierung der Feuerwehrbeamten bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen. Danach sollen die aktuell durch befristet angestellte Notfallsanitäter und Rettungsassistenten ausgeübten Tätigkeiten – soweit möglich – wieder durch dann zum Notfallsanitäter qualifizierte Feuerwehrbeamte übernommen werden . Doch was passiert mit den befristet angestellten Notfallsanitätern und Rettungsassistenten , die gerade die Arbeit machen? Welche Weiterbeschäftigungs - beziehungsweise Jobaussichten haben sie? Und inwiefern wird hinsichtlich der Rettungsassistenten der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers genügt, wenn diese ohne eine etwaige Qualifizierung zum Notfallsanitäter ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr im Rettungsdienst beschäftigt werden können ? Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Als Beschäftige im Rettungsdienst (BiR) versteht die Feuerwehr Hamburg lediglich tarifbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach TV-L angestellt sind. Diese nehmen im vollen Umfang Ihrer Tätigkeit rettungsdienstliche Aufgaben wahr, entweder als Rettungsassistentin beziehungsweise Rettungsassistent oder als Notfallsanitäterin beziehungsweise Notfallsanitäter. Die Feuerwehr Hamburg hat mit diesen Beschäftigten befristete oder unbefristete Arbeitsverhältnisse geschlossen. Es gibt bei der Feuerwehr Hamburg keine Beamtinnen und Beamten, die lediglich rettungsdienstliche Aufgaben wahrnehmen. Daher werden die nachfolgenden Fragen nur bezüglich der tarifbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantwortet. 1 Siehe Drs. 21/15514. Drucksache 21/15847 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es werden regelhaft 60 unbefristete Stellen für BiR vorgehalten, die im Rahmen von Fluktuationen durch bisher befristet eingestellte BiR nachbesetzt werden können. Darüber hinaus wird grundsätzlich allen BiR die Übernahme in die Ausbildung für die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes angeboten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Beschäftigte gibt es im Rettungsdienst der Feuerwehr Hamburg aktuell gesamt? Bitte unter Angabe des jeweiligen Stellen-Solls und der jeweiligen Vollzeitäquivalente nach Beamten sowie Angestellten, befristet und unbefristet, gesondert darstellen. 2. Wie viele der Beschäftigten im Rettungsdienst der Feuerwehr Hamburg (BiR) sind aktuell als Rettungsassistenten beziehungsweise als Notfallsanitäter qualifiziert und wie viele der aktuell als Notfallsanitäter qualifizierten Beschäftigten haben ihre Ausbildung bei der Feuerwehr Hamburg absolviert? Bitte jeweils nach Beamten sowie Angestellten, befristet und unbefristet, gesondert darstellen. Der Feuerwehr Hamburg liegt von 39 Beschäftigten der Nachweis vor, dass Sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter zu tragen. Hiervon sind acht befristet beschäftigt. Fünf weitere BiR (alle unbefristet beschäftigt) sollen die Qualifikation zur Notfallsanitäterin beziehungsweise zum Notfallsanitäter erlangt haben, ohne jedoch die entsprechende Urkunde bisher der Dienststelle vorgelegt zu haben. Von den 39 vorgenannten BiR haben 19 Beschäftigte ihre Qualifizierung bei der Feuerwehr Hamburg erlangt. Hiervon sind alle unbefristet beschäftigt. 3. Jeweils wie viele Beschäftigte im Rettungsdienst der Feuerwehr Hamburg sind weniger als zwei Jahre, zwischen zwei und fünf Jahren beziehungsweise länger als fünf Jahre als Rettungsassistent tätig? Bitte jeweils nach Kategorie, Beamten sowie Angestellten, befristet und unbefristet , gesondert darstellen. Ein BiR (befristet beschäftigt) ist weniger als zwei Jahre als Rettungsassistentin beziehungsweise Rettungsassistent tätig. 27 Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten sind zwischen zwei und fünf Jahren in diesem Beruf tätig, davon sind zwei unbefristet beschäftigt. 32 BiR sind länger als fünf Jahre als Rettungsassistentin beziehungsweise Rettungsassistent tätig, von denen 18 befristet und 14 unbefristet beschäftigt sind. 4. Jeweils wie viele Beschäftigte im Rettungsdienst der Feuerwehr Hamburg sind weniger beziehungsweise bereits mehr als zwei Jahre als Notfallsanitäter tätig? Bitte jeweils nach Kategorie, Beamten sowie Angestellten , befristet und unbefristet, gesondert darstellen. Die für die Beantwortung dieser Frage benötigten Daten werden nicht erhoben und können daher nicht ausgewertet werden. 5. Wie vielen Beschäftigten im Rettungsdienst der Feuerwehr Hamburg wurde seit dem Inkrafttreten des NotSanG im Januar 2014 eine Weiterbildung zum Notfallsanitäter konkret angeboten? Bitte nach Beamten sowie Angestellten, befristet und unbefristet, gesondert darstellen. Die für die Beantwortung dieser Frage benötigten Daten werden nicht erhoben und können daher nicht ausgewertet werden. Darüber hinaus wurden BiR für die Kompensation der Ausfallzeiten befristet eingestellt , die durch die Qualifizierung von Feuerwehrbeamtinnen und -beamten und unbefristeten BiR an den Feuer- und Rettungswachen entstehen. Deshalb wurde die Qualifizierung der befristeten BiR zunächst zurückgestellt. 6. Wie viele der Beschäftigten im Rettungsdienst der Feuerwehr Hamburg sind seit dem Inkrafttreten des NotSanG im Januar 2014 zum Notfallsanitäter qualifiziert worden? Bitte nach Beamten sowie Angestellten, befristet und unbefristet, gesondert darstellen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15847 3 Siehe Antwort zu 2. 7. Wie viele der Beschäftigten im Rettungsdienst der Feuerwehr Hamburg sind aktuell noch nicht als Notfallsanitäter qualifiziert? Bitte nach Beamten sowie Angestellten, befristet und unbefristet, gesondert darstellen. Siehe Antwort zu 3. 8. Wie viele Beschäftigte im Rettungsdienst der Feuerwehr Hamburg haben seit dem Inkrafttreten des NotSanG im Januar 2014 eine angebotene Qualifizierung zum Notfallsanitäter abgelehnt? Bitte jahresweise nach Beamten sowie Angestellten, befristet und unbefristet, gesondert darstellen. Die für die Beantwortung dieser Frage benötigten Daten werden nicht erhoben und können daher nicht ausgewertet werden. 9. Wurden gegenüber Beschäftigten im Rettungsdienst der Feuerwehr Hamburg infolge der Ablehnung der Qualifizierung zum Notfallsanitäter (Ziffer 8.) etwaige arbeitsrechtliche oder disziplinarische Maßnahmen ergriffen? Falls ja, welche und jeweils wann? Bitte jahresweise nach Beamten sowie Angestellten, befristet und unbefristet, gesondert darstellen. Nein. 10. Wie plant die Feuerwehr Hamburg die erforderliche Weiterqualifizierung der Beschäftigten vor Ablauf der Weiterbildungsfrist am 31.12.2020? Bitte nach Beamten sowie Angestellten, befristet und unbefristet, gesondert darstellen. Die Feuerwehr Hamburg bietet in den Jahren 2019 und 2020 unbefristet beschäftigten BiR weiterhin die Möglichkeit an, Vorbereitungslehrgänge für die Ergänzungsprüfungen gemäß § 32 NotSanG zu belegen. Diese Lehrgänge sind in Teilen durch die vorgenannte Übergangsvorschrift des NotSanG gesetzlich vorgeschrieben. Befristet beschäftigten BiR soll es ermöglicht werden, in 2020 an Weiterbildungsmaßnahmen zur Notfallsanitäterin beziehungsweise zum Notfallsanitäter teilzunehmen. Weiter wird den BiR die Übernahme in die Ausbildung für die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes angeboten. 11. Wie hoch waren die jeweiligen Belegungszahlen der Notfallsanitäter- Ergänzungslehrgänge der Berufsfachschule der Feuerwehr Hamburg für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter seit dem Inkrafttreten des Not- SanG im Januar 2014 jeweils? Bitte jahresweise nach Lehrgang, Maximalkapazität , tatsächlicher Belegung und jeweiliger Auslastungsquote gesondert darstellen. Lehrgang Zeitraum Teilnehmer*innen Kapazität 1. EG I 29.09.14-31.10.14 22 24 2. EG I 03.11.14-05.12.14 26 24 3. EG I 12.01.15-13.02.15 24 24 4. EG I 09.03.15-13.04.15 24 24 5. EG I 07.09.15-16.10.15 24 24 6. EG I 09.11.15-11.12.15 24 24 1. EG II 02.03.15-01.06.15 24 24 2. EG II 07.04.15-03.07.15 23 24 1. EG III 01.06.15-18.12.15 24 24 7. EG I 18.01.16-19.02.16 25 24 8. EG I 01.08.16-02.09.16 22 24 9. EG I 31.10.16-02.12.16 24 24 10. EG I 21.11.16-23.12.16 18 24 3. EG II 11.01.16-08.04.16 24 25 4. EG II 11.04.16-08.07.16 13 25 1. AuL 16.05.16-08.08.16 23 25 Drucksache 21/15847 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Lehrgang Zeitraum Teilnehmer*innen Kapazität 2. AuL 22.08.16-11.11.16 25 25 11. EG I 30.01. - 03.03.2017 22 25 12. EG I 01.05. - 02.06.2017 23 25 13. EG I 04.09. - 06.10.2017 24 25 14. EG I 09.10. - 10.11.2017 23 25 15. EG I 13.11. - 15.12.2017 24 25 5. EG II 09.01. - 07.04.2017 20 25 6. EG II 20.11. - 02.03.2018 24 25 3. AuL 10.04. - 30.06.2017 25 25 16. EG I 02.01. - 02.02.2018 24 25 17. EG I 22.01. - 23.02.2018 25 25 18. EG I 12.02. - 16.03.2018 23 25 19. EG I 03.04. - 04.05.2018 21 25 20. EG I 14.05. - 15.06.2018 20 25 21. EG I 04.06 - 06.07.2018 15 25 22. EG I 23.07. - 24.08.2018 20 25 23. EG I 06.08. - 07.09.2018 24 25 24. EG I 10.09. - 12.10.2018 22 25 25. EG I 05.11. - 07.12.2018 24 25 EG: Ergänzungslehrgänge; AuL: Aufbaulehrgang 12. Wie viele und jeweils welche Notfallsanitäter-Ergänzungslehrgänge sind für die Jahre 2019 und 2020 an der Berufsfachschule der Feuerwehr Hamburg für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter jeweils vorgesehen ? Bitte jahresweise nach Lehrgang und Maximalkapazität gesondert darstellen. Für die Jahre 2019 und 2020 sind inklusive des aktuell laufenden Lehrgangs 20 Lehrgänge mit insgesamt 500 Lehrgangsplätzen geplant. Diese Plätze verteilen sich auf zehn EG1 in 2019 sowie acht EG1 und 2 EG2 in 2020. Jeder Lehrgang ist für 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgelegt. 13. Wann sollen die unter Ziffer 12. abgefragten Notfallsanitäter-Ergänzungslehrgänge jeweils beginnen? Bitte jahresweise und nach Lehrgang gesondert darstellen. Die Ergänzungslehrgänge in 2019 beginnen nach aktueller Planung an folgenden Terminen: 7.01.2019, 28.01.2019, 18.02.2019, 11.03.2019, 06.05.2019, 03.06.2019, 05.08.2019, 19.08.2019, 16.09.2019, 11.11.2019. Für die in 2020 durchzuführenden Lehrgänge ist die terminliche Planung noch nicht abgeschlossen. 14. Wie viele der maximal vorhandenen Plätze der für die Jahre 2019 und 2020 avisierten Notfallsanitäter-Ergänzungslehrgänge (Ziffer 12) sind bereits an Bedienstete/Beschäftigte des Rettungsdienstes in jeweils welchem Beschäftigungsverhältnis vergeben? Bitte jahresweise nach Lehrgang , Beamten sowie Angestellten, befristet und unbefristet, gesondert darstellen. Für 2019 sind acht BiR (unbefristet) für die Ergänzungslehrgänge vorgesehen. Darüber hinaus siehe Antwort zu 13. 15. Standen allen Beschäftigten im Rettungsdienst der Feuerwehr Hamburg seit Inkrafttreten des NotSanG Zugang zu und Teilnahme an den Notfallsanitäter -Ergänzungslehrgängen gleichermaßen offen? Falls nein, welchen und weshalb jeweils nicht? Bitte nach Beamten sowie Angestellten, befristet und unbefristet, gesondert darstellen. Die zur Verfügung stehenden Plätze auf Ergänzungslehrgängen wurden den Feuerwehrbeamtinnen und -beamten sowie den unbefristet beschäftigten BiR angeboten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15847 5 16. Stehen allen Beschäftigten im Rettungsdienst der Feuerwehr Hamburg Zugang zu und Teilnahme an den für die Jahre 2019 und 2020 avisierten Notfallsanitäter-Ergänzungslehrgängen gleichermaßen offen? Falls nein, welchen und weshalb jeweils nicht? Bitte nach Beamten sowie Angestellten, befristet und unbefristet, gesondert darstellen. Siehe Antworten zu 10. und 15. 17. Sind zur Einhaltung der Umsetzungsfrist zusätzlich zu den Notfallsanitäter -Ergänzungslehrgängen unter Ziffer 12 etwaige andere Weiterbildungsmaßen an anderen Lehrinstituten geplant? Falls ja, welche Weiterbildungsmaßnahmen an jeweils welchen Lehrinstituten und jeweils wann? Aktuell sind keine Qualifizierungsmaßnahmen zum NotSan an anderen Lehrinstituten geplant. 18. Inwieweit sind die befristet Beschäftigten im Rettungsdienst über eine mögliche Ausbildung und Terminierung zum Notfallsanitäter schriftlich informiert worden? Über die Qualifizierungsmöglichkeit zur Notfallsanitäterin beziehungsweise zum Notfallsanitäter gibt es eine schriftlich protokollierte Entscheidung der Amtsleitung der Feuerwehr Hamburg, die auf dem Dienstweg bekannt gegeben wurde. 19. Wie rechtfertigt die Behörde die Benachteiligung der befristet Beschäftigten im Rettungsdienst gegenüber den unbefristeten BiR bezüglich der Vergütung, da die unbefristeten BiR, die die Notfallsanitäterausbildung besuchen dürfen, auch eine Zulage (KR7A-Eingruppierung) nach TV-L 37 bekommen? Inwieweit findet bei der Auswahl eine Berücksichtigung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz statt? Es ist vorgesehen, dass die befristet und unbefristet als BiR Beschäftigten, die die Notfallsanitäterqualifizierung abgeschlossen haben, eine Zulage erhalten sollen. Alle BiR – befristet oder unbefristet –, die keine Notfallsanitäterausbildung abgeschlossen haben, erhalten gleichermaßen keine Zulage. Die BiR, die befristet eingestellt worden sind, kompensieren die Ausfälle durch in der Qualifizierung befindlichen Feuerwehrbeamten . Sobald diese Kompensation nicht mehr erforderlich ist, soll den befristet beschäftigten Rettungsassistenten im Rahmen der Möglichkeiten die Weiterqualifizierung zum NotSan angeboten werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.