BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15850 21. Wahlperiode 25.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 17.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Verkehrsbelastung durch Oberbillwerder Gegen den Willen vieler Bergedorfer und zulasten der Umwelt will der Senat auf der grünen Wiese Siedlungsflächen in den Marschlanden neu planen und bebauen. Unabhängig von der Zerstörung der Kulturlandschaft, der ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe, der Fauna und Flora und der ungeklärten Probleme zum Beispiel bezüglich der verkehrlichen Anbindung gibt es auch logistische Bedenken hinsichtlich der Belastung durch den erforderlichen Materialtransport zur Vorbereitung des Marschenbodens als Bauland. Das Gelände eignet sich ohne Aufhöhung nicht für den Wohnungsbau. Alles dafür notwendige Material muss über die vorhandene Infrastruktur angeliefert werden . Angesichts der notwendigen Mengen ist von einer immensen Verkehrsbelastung auszugehen. Die Mengen werden greifbar durch die Dimension des Projekts. Die IBA Hamburg sieht einen Bedarf zur Erhöhung von 0,5 bis 1,5 Metern des natürlichen Niveaus im beabsichtigten Bereich eines möglichen neuen Stadtteils Oberbillwerder bezogen auf 56 Prozent der Gesamtfläche , entsprechend 730.000 m2. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Für jede Planung ist eine Abwägung zwischen allen Belangen erforderlich. Gemäß Statistischem Bundesamt wird das Bevölkerungswachstum für Hamburg bis in die 2030-iger Jahre anhalten, was eine nachhaltige Wohnungsbauaktivität und die Bereitstellung von dafür notwendigen Flächen erfordert. Mit rund 7 000 Wohnungen in unterschiedlichen Eigentumsformen hat Oberbillwerder das Potenzial, sich zu einem bezahlbaren Quartier mit hoher Vielfalt zu entwickeln. Auf Basis des Flächennutzungsplans von 1997 soll auf einer Fläche von circa 124 Hektar ein neuer urbaner Stadtteil mit lebendigen Nachbarschaften und vielseitigen Angeboten für Wohnen, Arbeit, Bildung, Kultur, Freizeit, Sport und Erholung entstehen. Günstige Voraussetzungen hierfür bietet die gute ÖPNV-Anbindung durch die unmittelbare Lage an der S-Bahn-Station Allermöhe, welche bereits auf die Entwicklung eines neuen Stadtteils ausgelegt ist. Weiterhin befindet sich das Areal bereits seit rund 100 Jahren im Eigentum die Freien und Hansestadt Hamburg und wurde schon im Achsenmodell von Fritz Schumacher als Teil der Süd-Ost-Achse für die Siedlungsentwicklung vorgesehen. Seit Anbeginn der Planung wurden die Öffentlichkeit im Rahmen eines groß angelegten Beteiligungsverfahrens über den Planungsprozess informiert sowie die Wünsche, Ideen und Bedarfe der Bevölkerung in den Planungsprozess eingebracht. Unter Abwägung aller Belange ist mit Oberbillwerder ein Quartier ausgewählt worden, an dem qualitätsvoller Wohnungsbau in nennenswerter Anzahl an einem attraktiven Standort geschaffen werden kann. Eine Belastung während der Bauzeit ist unvermeidbar , an welchem Standort auch immer gebaut wird. Auch diese Belastung wird Drucksache 21/15850 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 auf das unabdingbar notwendige Maß reduziert und die Abwicklung der Verkehrsströme verträglich gestaltet werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Bezieht sich der angenommene Erhöhungsbedarf in Bezug auf 56 Prozent der Gesamtfläche nur auf öffentliche Flächen? Wenn ja, wie viel Prozent der privaten Bereiche müssen ebenfalls aufgehöht werden, um bebaut werden zu können? Wenn nein, wie viel Anteil an 56 Prozent der Gesamtfläche sollen nach derzeitigem Stand als private Bereiche geplant werden? Ja. Das Aufhöhungskonzept der privaten Flächen steht in Abhängigkeit zur Gründung der Gebäude und kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ermittelt werden. 2. Gibt es Berechnungen, wie viel Kubikmeter Material allein zur Erhöhung von 730.000 m2 Fläche notwendig wären? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wieso nicht? Ja, es wären circa 950 000m³ Material erforderlich. 3. Soweit mehr als 56 Prozent der Gesamtfläche von Oberbillwerder zur Bebauung aufgehöht werden müssen, wie viel Kubikmeter Material wird gegebenenfalls für die zusätzlichen Flächen benötigt? Zusätzliche Aufhöhungen sind gegenwärtig nicht geplant. 4. Wie können die Kosten für die Aufhöhung des Geländes im langjährigen Entwicklungsbudget für Oberbillwerder berücksichtigt werden, bevor sie gutachterlich kalkuliert sind? Die Kostenprognose basiert zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf Einheitswerten, Erfahrungswerten und Annahmen und ist im Budget Oberbillwerder berücksichtigt. 5. Wie sollen die Lkw zur Baustelle kommen? Welches Verkehrskonzept ist dazu erarbeitet worden?´ Ein Verkehrs- und Baustellenlogistikkonzept wird gegenwärtig erarbeitet. 6. Mit welchen Belastungen, zum Beispiel bezüglich der verkehrlichen Anbindung, rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde und was wird unternommen, um diese Belastungen zu vermeiden oder zu kompensieren? Diese Aspekte werden im Zuge des Verkehrs- und Baustellenlogistikkonzepts geprüft. 7. Wo und wie soll die Sandgewinnung für den erforderlichen Materialeintrag zur Niveauerhöhung für die Baulanderstellung erfolgen? In Zusammenarbeit mit Gutachtern erarbeitet die IBA Hamburg ein umfangreiches Sandmanagement-Konzept, in das auch die Thematik der Sandgewinnung für den erforderlichen Materialeintrag einbezogen wird.