BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15859 21. Wahlperiode 25.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 17.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Krank machendes Schulsystem? (2) Der hohe Teilzeit- und Krankenstand bei Hamburger Lehrer/-innen führt dazu, dass Schüler/-innen hinsichtlich der Lerninhalte wie auch der Beziehungsbildung und Bindung an ihre Lehrkräfte benachteiligt sind. In der Praxis übernehmen einige Lehrkräfte eine übergroße Zahl an Schüler/-innen, von denen sie oftmals weder die Namen noch bildungsrelevante Kontexte kennen. Die Bemessung des Schlüssels der Relation von Lehrkraft zu Schüler/-innen geht am Alltag und der schulischen Wirklichkeit vorbei. In der schulischen Wirklichkeit der Schüler/-innen sind nicht nur Klassen beziehungsweise Kurse überbelegt, sondern bei Krankheit der Lehrperson fallen diese oftmals fast komplett aus. Ich frage den Senat: Auf der Grundlage der von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossenen Bedarfsgrundlagen erhält jede einzelne Schule die entsprechende Zuweisung an Stellen. Dabei werden von vornherein mehr Stellen als rechnerisch notwendig zugewiesen, damit Schulen einen personalwirtschaftlichen Puffer als Vertretungs- und Organisationsreserve haben. Den Schulen in Hamburg stehen im Rahmen des Lehrerarbeitszeitmodells und durch Zuweisung von Vertretung- und Organisationsmittel circa 9 Prozent ihres schulischen Bedarfs zusätzlich als Vertretungsreserve zur Verfügung. Siehe auch Drs. 21/14091. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hoch ist die Zahl der Klassen und die Anzahl der Schüler/-innen, die eine Lehrkraft im Durchschnitt unter Absehung des Krankenstandes unterrichtet? (Bitte für die letzten zehn Jahre1 in einer Excel-Tabelle angeben, in der die entsprechenden Zahlen nach Schule – mit Nennung der Schulform, KESS-Faktor und Bezirk –, Schulform, Schulstufe und Schulbezirk unterschieden wird.) Die erfragten Daten werden von der für Bildung zuständigen Behörde nicht erhoben. 2. Wie viele derjenigen, die vertretungsweise Unterrichtsverpflichtungen übernehmen, sind Seiten- beziehungsweise Quereinsteiger/-innen? (Bitte in einer Excel-Tabelle angeben, in der die entsprechenden Zahlen nach Vertretungsumfang im Verhältnis zur generellen Lehrverpflichtung, 1 Die Nennung der letzten zehn Jahre bezieht sich auf die Ausrufung des „Schulfriedens“ beziehungsweise die Einführung der Stadtteilschule. Sollte es aufgrund der zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich sein, den gesamten Zeitraum abzudecken, bitte ich darum, in den Jahren zurückzugehen, soweit es möglich ist. Dies gilt ebenso für den Rest dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage. Drucksache 21/15859 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Schule – mit Nennung der Schulform, KESS-Faktor und Bezirk –, Schulform , Jahrgang und Schulbezirk unterscheiden wird.) Der direkte Einstieg in den Hamburger Schuldienst nach abgeschlossenem Masterstudium (ohne Vorbereitungsdienst) wird als Seiteneinstieg bezeichnet und ist nicht regelhaft vorgesehen, siehe auch Drs. 21/14091.Die Anzahl der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die vertretungsweise Unterrichtsverpflichtungen erfüllen, sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Schulform Anzahl der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger Grundschulen 50 Sonderschulen/Regionale Bildungsund Beratungszentren 14 Stadtteilschulen 177 Gymnasien 133 Quelle: Daten der für Bildung zuständigen Behörde, Stand Dezember 2018 Als Quereinstieg wird in Hamburg der Zugang in den Hamburger Schuldienst durch das Absolvieren eines Vorbereitungsdienstes nach abgeschlossenem Masterstudium bezeichnet, siehe auch Drs. 21/14091. Diese Lehrkräfte verfügen nach dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes über eine volle Lehramtsqualifikation. Eine differenzierte Auswertung nach Vorqualifikationen ist daher über die in der für Bildung zuständigen Behörde eingesetzten personalstatistischen Verfahren nicht möglich. 3. Wie sieht die Personallage an den Stadtteilschulen (STS) aus, nachdem die unterschiedliche Aufgabenverteilung von STS und Gymnasium, die Schüler-/-innenzuwächse nach den Abschulungen nach Klasse 6, die Aufgaben der Inklusion, die Basis- und IV-Klassen, die sozioökonomisch belastetere Ausgangslage der Schüler-/-innenschaft und der Teilzeitfaktor der ans STS beschäftigten Lehrkräfte in die Berechnung einbezogen wird? (Bitte die Zahl der im Schulunterricht wirkenden Lehrkräfte in einer Excel-Tabelle angeben, die nach Schule, Schulform, KESS-Faktor, Schulbezirk differenziert.) Siehe Anlage. 4. Wie stellt sich die Relation von Schülern/-innen zu Lehrkräften dar, wenn der Teilzeitfaktor, die Beurlaubungen, der durchschnittlichen prozentualen Abwesenheit aus Krankheitsgründen – einschließlich Kuraufenthalten – sowie die Belastungen für die Einsetzung kommissarischer Schulleitungen einberechnet werden? (Bitte in einer Excel-Tabelle angeben, die nach Schule, Schulform, Jahrgang, Schulbezirk unterscheidet.) Diese Daten werden von der für Bildung zuständigen Behörde nicht erhoben. 5. Wie werden langzeiterkrankte Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Fachpersonal rechnerisch berücksichtigt? Langfristig erkrankte Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Fachpersonal werden auch während der Erkrankung zum Stammpersonal einer Schule gezählt. Die Schulen erhalten zur Kompensation von Ausfällen vorab eine zusätzliche Zuweisung. Bei Angestellten stehen der Schule darüber hinaus weitere finanzielle Mittel zur kurzfristigen Nachbesetzung zur Verfügung, wenn nach sechs Wochen die Lohnfortzahlung endet. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.  6. Wie hoch ist der Anteil der Kosten für Krankheit bezogen auf die Ausgaben für Schüler/-innen? (Bitte in einer Excel-Tabelle pro Schüler/in in Euro und Prozent angeben.) Da die Krankenstände nicht personenbezogen, sondern nur in aggregierter und anonymisierter Form ausgewertet werden, wird keine gesonderte Kostenbetrachtung für Krankheitstage von Lehrkräften erhoben. 7. Wie werden die langzeiterkrankten Lehrer/-innen in der Gesamtpersonalstatistik berücksichtigt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15859 3 Verbeamtete Lehrkräfte sind immer in der Gesamtpersonalstatistik enthalten und werden daher im Fall einer Langzeiterkrankung mitgerechnet. Tarifbeschäftigte Lehrkräfte werden im Falle einer Langzeiterkrankung nach einer Krankheitsdauer von sechs Wochen aus der Gesamtpersonalstatistik herausgerechnet. Dies entspricht den dienst- und tarifrechtlichen Bestimmungen. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 8. Wie hoch sind die Kosten für Krankheiten und Langzeiterkrankungen sowie Frühverrentungen unter Lehrkräften in Hamburg? (Bitte für die letzten zehn Jahre in einer Excel-Tabelle pro Jahr in Summe und Prozent am Etat der Schulbehörde angeben; dies als Gesamtzahl eines Jahres sowie in Summe und Prozent differenziert nach Schulform und Schulbezirk.) Siehe Antwort zu 6. 9. Wie bezieht der Senat/die zuständige Behörde die a) kurzfristige und b) langfristige Entwicklung der Krankenstände in die Personalplanung mit ein? Siehe Antwort zu 5. 10. Wie werden Krankenzeiten von Lehrern/-innen, die in die unterrichtsfreie Zeit fallen, dokumentiert und ausgeglichen? (Bitte konkret das Vorgehen beziehungsweise die Maßnahmen beschreiben.) 11. Wie hoch ist der Anteil der Krankentage in der unterrichtsfreien Zeit überhaupt und im Verhältnis zur gesamten Krankenzeit für die letzten zehn Jahre? (Bitte in einer Excel-Tabelle gesamt und differenziert nach einzelnen Jahren sowie Schulform und Schulbezirk in Summe und Prozent angeben.) 12. Werden Krankentage in der unterrichtsfreien Zeit in der Gesamtkrankenstatistik sowie der Ermittlung der durchschnittlichen Krankenzeit(en) berücksichtigt? Wenn ja, bitte erläutern, wie die Berücksichtigung vor sich geht. Wenn nein, bitte sachlich und fachlich begründen, weshalb keine Berücksichtigung stattfindet. Fehlzeiten von Lehrkräften in der unterrichtsfreien Zeit werden nicht erfasst oder berücksichtigt. Siehe auch Drs. 21/14860 und Personalbericht der Freien und Hansestadt Hamburg (Personalbericht 2018, Seite 56, https://www.hamburg.de/contentblob/ 11580484/a5796e1a42826d9fd24a1794c3130611/data/bp-2018-personalberichtgesamt .pdf). 13. Wie erfasst der Senat/die zuständige Behörde die Krankenzeiten systematisch und unter der Berücksichtigung der schulischen Selbstverwaltung sowie der Möglichkeit der Vergleichbarkeit? Die staatlichen Schulen erfassen das Datum des Beginns und des Ende der Erkrankung in dem schulischen Personalplanungssystem und übermitteln die Krankenstandsmitteilungen an die Personalverwaltung der für Bildung zuständigen Behörde. Dort wird die Erkrankung im Personalabrechnungssystem erfasst.  14. Werden Schulen mit hohen Krankenständen durch die Zuweisung von Lehrkräften aus Schulen mit niedrigeren Krankenständen entlastet? (Bitte für die letzten zehn Jahre pro Schule unter Angabe der aufnehmenden und abgebenden Schule sowie der Schulform, des KESS-Faktors und des Schulbezirks angeben.) Siehe Antwort zu 5. 15. Betreibt der Senat/die zuständige Behörde Untersuchungen zu den Ursachen der Krankheiten beziehungsweise der Krankenstände? Drucksache 21/15859 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Wenn nein, welche fachlichen und sachlichen Gründe liegen dafür vor? Wenn ja, welches Konzept liegt einer solchen Ursachenforschung zugrunde und welche Stellen sind damit befasst? Siehe Drs. 21/15858. 16. Wird Gesundheitsschutz im Rahmen der Schulinspektionen geprüft und dokumentiert? (Bitte die Prüfung und das Konzept konkret angeben.) Grundlage für die Inspektion ist der Orientierungsrahmen Schulqualität, der den Anspruch an die Qualität schulischer Arbeit abbildet und der die normative Grundlage für schulisches Handeln ist. Auf Basis des Orientierungsrahmens Schulqualität wurde die Bewertungsgrundlage der Schulinspektion entwickelt, die folgende Bewertungsbereiche enthält:  1. Steuerungshandeln 2. Unterrichtsentwicklung: Zusammenarbeit 3. Unterrichtsentwicklung: Begleitung und Beurteilung, Feedback und Datennutzung 4. Unterrichtsqualität 5. Wirkungen und Ergebnisse Das Thema Gesundheitsschutz wird nicht explizit geprüft oder dokumentiert. Anzahl der Lehrkräfte an Stadtteilschulen Hamburg-Mitte Stadtteilschule Mümmelmannsberg 1 121 Hamburg-Mitte Stadtteilschule Horn 2 114 Hamburg-Mitte Nelson-Mandela-Schule im Stadtteil Kirchdorf 1 112 Hamburg-Mitte Stadtteilschule Finkenwerder 3 67 Hamburg-Mitte Stadtteilschule Öjendorf 1 72 Hamburg-Mitte Stadtteilschule Wilhelmsburg 1 121 Hamburg-Mitte Brüder-Grimm-Schule 2 89 Hamburg-Mitte Schule auf der Veddel 1 66 Hamburg-Mitte Stadtteilschule Stübenhofer Weg 2 73 Hamburg-Mitte Stadtteilschule Hamburg-Mitte 2 125 Hamburg-Mitte Stadtteilschule Am Hafen 1 120 Bergedorf Stadtteilschule Bergedorf 4 135 Bergedorf Gretel-Bergmann-Schule 2 115 Bergedorf Stadtteilschule Kirchwerder 4 94 Bergedorf Stadtteilschule Lohbrügge 3 112 Bergedorf Stadtteilschule Richard-Linde-Weg 2 79 Harburg Goethe-Schule-Harburg 4 158 Harburg Stadtteilschule Süderelbe 2 85 Harburg Stadtteilschule Ehestorfer Weg 2 67 Harburg Lessing-Stadtteilschule 3 93 Harburg Stadtteilschule Fischbek/Falkenberg 4 128 Harburg Schule Maretstraße 1 87 Altona Geschwister-Scholl-Stadtteilschule 1 72 Altona Max-Brauer-Schule 5 159 Altona Stadtteilschule Blankenese 5 103 Altona Stadtteilschule Bahrenfeld 3 91 Altona Stadtteilschule Rissen 4 62 Altona Kurt-Tucholsky-Schule 2 64 Altona Stadtteilschule Flottbek 3 49 Altona Stadtteilschule Lurup 2 107 Eimsbüttel Julius-Leber-Schule 4 166 Eimsbüttel Ida Ehre Schule 3 147 Eimsbüttel Stadtteilschule Eidelstedt 2 92 Eimsbüttel Stadtteilschule Stellingen 3 110 Eimsbüttel Stadtteilschule Niendorf 5 100 Hamburg-Nord Stadtteilschule Am Heidberg 4 107 Hamburg-Nord Ilse-Löwenstein-Schule 4 55 Hamburg-Nord Albert-Schweitzer-Schule 6 62 Hamburg-Nord Stadtteilschule Alter Teichweg 2 160 Hamburg-Nord Heinrich-Hertz-Schule 4 134 Hamburg-Nord Fritz-Schumacher-Schule 4 84 Hamburg-Nord Stadtteilschule Winterhude 5 95 Hamburg-Nord Stadtteilschule Eppendorf 4 104 Hamburg-Nord Stadtteilschule Barmbek 2 98 Wandsbek Gyula Trebitsch Schule Tonndorf 4 130 Wandsbek Stadtteilschule Bergstedt 5 108 Wandsbek Max-Schmeling-Stadtteilschule 2 88 Wandsbek Erich Kästner Schule 3 163 Wandsbek Irena-Sendler-Schule 4 96 Wandsbek Schule am See 2 47 Wandsbek Stadtteilschule Poppenbüttel 5 71 Wandsbek Stadtteilschule Walddörfer 5 119 Wandsbek Stadtteilschule Meiendorf 4 48 Wandsbek Stadtteilschule Altrahlstedt 2 69 Wandsbek Stadtteilschule Bramfeld 3 58 Wandsbek Stadtteilschule Oldenfelde 3 69 Wandsbek Otto-Hahn-Schule 2 127 Anzahl Lehrkräfte Bezirk KESS-FaktorSchulname Quelle: Daten der für Bildung zuständigen Behörde, Stand Dezember 2018 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15859 5 Anlage 15859ska_Text 15859ska_Anlage