BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1587 21. Wahlperiode 22.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann, Dr. Alexander Wolf und Dr. Joachim Körner (AfD) vom 15.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Verzicht auf Anzeige bei Ladendiebstählen Eine Schriftliche Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vom 12.08.2015 (Drs. 21/1275) hatte den Umstand zum Gegenstand, dass der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) in einem internen Schreiben seine Kontrolleure darauf hingewiesen hatte, bei der Kontrolle von Asylsuchenden und Flüchtlingen viel „Augenmaß“ walten zu lassen. Da der HVV in städtischer Hand ist, war in diesem Zusammenhang auch in einer Schriftlichen Kleinen Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering von der Fraktion der CDU (Drs. 21/1212) die Frage aufgeworfen worden, wer eine solche Entscheidung getroffen hätte. Parallel zu der Problematik des Nutzens der HVV-Beförderungsmöglichkeiten durch Asylsuchende und Flüchtlinge, ohne dabei gültige Fahrausweise vorweisen zu können, kam und kommt es nach Auskunft von Polizeibeamten und Einzelhandelsmitarbeitern in den vergangenen Wochen in ganz Deutschland und auch in Hamburg verstärkt zu Ladendiebstählen. Es ist dabei die regelmäßige Beobachtung, dass selbst die Taten von auf frischer Tat ertappten Tätern nicht zur Anzeige gebracht werden. Es entspricht den Aussagen mehrerer Mitarbeiter verschiedener Lebensmittelgeschäfte , dass diese Angestellten von ihren Vorgesetzten die Anweisung bekommen hätten, bei derlei Fällen von Strafanzeigen abzusehen. Da ein Interesse an solchem Handeln seitens der Einzelhändler nicht nachvollziehbar ist, drängt sich die Überlegung auf, dass die Stadt Hamburg hier – wie im Falle der „Augen-zu-Anweisung“ des HVV – dahin gehende Gespräche mit den Einzelhändlern geführt haben könnte. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Gab es zwischen dem Hamburger Senat und Einzelhändlern beziehungsweise Einzelhandelsketten Gespräche, die sich mit dem Umgang mit Ladendiebstählen durch Asylbewerber beziehungsweise Flüchtlinge befassen? Wenn ja, mit wem konkret, zu welchem Zeitpunkt, mit welchem Inhalt und mit welcher Zielsetzung? 2. Sind die Einzelhändler beziehungsweise Einzelhandelsketten in diesem Zusammenhang aufgefordert worden, von Strafanzeigen abzusehen? 3. Ist zuletzt Einzelhändlern beziehungsweise Einzelhandelsketten in solchen Gesprächen in Aussicht gestellt worden, dass der durch von Asyl- Drucksache 21/1587 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 bewerbern und Flüchtlingen durch Ladendiebstahl verursachte Schaden aus Steuer- beziehungsweise Haushaltsmitteln ausgeglichen wird? Nein. Derartige Gespräche sind nicht geführt worden.