BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15873 21. Wahlperiode 25.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Dirk Nockemann und Detlef Ehlebracht (AfD) vom 18.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Förderung des Bürgerhauses Wilhelmsburg Die Bürgerhäuser in der Freien und Hansestadt Hamburg sind ein unverzichtbarer Bestandteil der soziokulturellen Landschaft der Stadt. Durch ihre kleinteiligen und flexiblen Ermöglichungs- und Angebotsstrukturen haben sie großen Anteil an der sozialräumlichen Stabilisierung und können schnell auf Veränderungen in den Stadtteilen reagieren. Als Begegnungsstätte für alle bieten die Bürgerhäuser Menschen jeder Kultur, jeder Religion, jeden Alters und Geschlechts eine Plattform zum Mitdenken, Mitgestalten und Mitentscheiden . Für diese gesellschaftlich wichtige Arbeit erhalten die Bürgerhäuser auf der Grundlage der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an Bürgerhäuser , Freizeitzentren, Begegnungsstätten und ähnliche Einrichtungen für die dort näher bezeichneten Zwecke Zuwendungen seitens der Freien und Hansestadt Hamburg. In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/2497 vom 15.12.2015 erklärt der Senat, dass das Bürgerhaus Wilhelmsburg unter anderem auch Räumlichkeiten für vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestufte Organisationen zur Verfügung gestellt hat. So tage dort seit Februar 2007 die „Marxistische Arbeiterschule e.V.“. In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/14899 vom 13.11.2018 bestätigt der Senat, dass weitere Raumvergaben an die vorgenannte Organisation erfolgt sind. Eine seitens der Verfassungsschutzbehörden erfolgte Einstufung dieser Organisation als extremistisch steht nach Auffassung des Senats der Bereitstellung von Räumlichkeiten nicht entgegen. In der Beantwortung der Schriftlichen Kleine Anfrage Drs. 21/14899 vom 13.11.2018 führt der Senat weiter aus, dass zwischen dem 10.12.2016 und dem 13.11.2018 die Räumlichkeiten des Bürgerhauses Wilhelmsburg in insgesamt 41 Fällen an politische Parteien oder Fraktionen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg vergeben wurden. Die Vergabe erfolgte hierbei in 19 Fällen durch die Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg und in den übrigen 22 Fällen durch die „nicht gemeinnützige, privatwirtschaftliche Tochtergesellschaft der Stiftung, die „Bürgerhaus Wilhelmsburg Servicegesellschaft UG (haftungsbeschränkt)““ als gewerbliche Vermietungen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg wie folgt: Drucksache 21/15873 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. In welchem Umfang ist die Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg an der Bürgerhaus Wilhelmsburg Servicegesellschaft UG (haftungsbeschränkt) beteiligt? Verfügt auch die Freie und Hansestadt Hamburg über eine Beteiligung an dieser Gesellschaft? Wer sind gegebenenfalls die weiteren Gesellschafter? Die Bürgerhaus Wilhelmsburg Servicegesellschaft UG (haftungsbeschränkt) ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg ohne weitere Gesellschafter oder Beteiligungen. 2. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Überlassung der Räumlichkeiten des Bürgerhauses Wilhelmsburg von der Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg an die Bürgerhaus Wilhelmsburg Servicegesellschaft UG (haftungsbeschränkt) zum Zwecke der gewerblichen Weitervermietung? Die Überlassung zum Zwecke der gewerblichen Weitervermietung ist vertraglich geregelt. 3. In welchem Umfang erfolgten in den Jahren 2016 und 2017 die Raumvergaben des Bürgerhauses Wilhelmsburg durch die Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg und die Bürgerhaus Wilhelmsburg Servicegesellschaft UG (haftungsbeschränkt)? (Bitte jeweils die Anzahl der Raumvergaben und die Summe der hieraus resultierenden Einnahmen zugunsten der Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg angeben.) Im Jahr 2016 erfolgten 431 Raumvermietungen mit einem Erlös von 293 844 Euro und im Jahr 2017 150 Raumvermietungen mit einem Erlös von 111 079 Euro durch die Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg. Die Bürgerhaus Wilhelmsburg Servicegesellschaft UG (haftungsbeschränkt) hat im Jahr 2017 251 Raumvermietungen mit einem Erlös von 188 347 Euro vorgenommen. 4. In welchem Umfang ist das Personal der Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg für die Bürgerhaus Wilhelmsburg Servicegesellschaft UG (haftungsbeschränkt ) tätig? In welchem Umfang erhält die Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg für die Personalüberlassung eine Vergütung? Personalüberlassungen sind vertraglich geregelt und beinhalten Rückvergütungen. Im Jahr 2017 war Personal der Stiftung in einem Umfang von circa 18 Prozent für die Bürgerhaus Wilhelmsburg Servicegesellschaft UG (haftungsbeschränkt) gegen eine Rückvergütung in Höhe von 90 435,00 Euro tätig. 5. Nach welchen Kriterien erfolgt die Entscheidung, ob eine Vermietung wahlweise seitens der Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg oder der Bürgerhaus Wilhelmsburg Servicegesellschaft UG (haftungsbeschränkt) erfolgt? Räumlichkeiten für gemeinnützige Organisationen werden von der Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg vergeben. Die Vermietung an nicht gemeinnützige Organisationen erfolgt durch die Bürgerhaus Wilhelmsburg Servicegesellschaft UG (haftungsbeschränkt ). 6. Inwieweit steht die Überlassung von Räumlichkeiten seitens der Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg an die nicht gemeinnützige Bürgerhaus Wilhelmsburg Servicegesellschaft UG (haftungsbeschränkt) zum Zwecke der gewerblichen Weitervermietung nach Auffassung des Senats der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, insbesondere dem Erfordernis der Selbstlosigkeit, entgegen? Ist nach Auffassung des Senats die zukünftige Förderung des Bürgerhauses Wilhelmsburg seitens der Freien und Hansestadt Hamburg mit Blick auf die Förderrichtlinie, insbesondere die dortigen Ziffern 2 und 3, gefährdet? Eine – auch kommerzielle – Vermietung von Räumen stellt seit Bestehen des Bürgerhauses eine wichtige Quelle der Eigenfinanzierung der Stiftung dar. Die Errichtung der Bürgerhaus Wilhelmsburg Servicegesellschaft UG (haftungsbeschränkt) erfolgte insbesondere , um größtmögliche Transparenz bezüglich der Verfolgung der gemeinnüt- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15873 3 zigen Zwecke der Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg gegenüber den Aufsichtsbehörden herzustellen und die Vorgaben der Förderrichtlinie einzuhalten. Die vertragliche Regelung steht der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke und insbesondere dem Erfordernis der Selbstlosigkeit nicht entgegen. 7. Beurteilt der Senat die Gemeinnützigkeit der Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg aufgrund der Vergabe von Räumlichkeiten an durch die Verfassungsschutzbehörden als extremistisch eingestuften Organisationen als gefährdet? Die Überlassung von Räumen durch eine gemeinnützige Stiftung an Organisationen, die durch die Verfassungsschutzbehörden als extremistisch eingestuft sind, hat nicht zwangsläufig Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.