BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15881 21. Wahlperiode 25.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 18.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Wie steht es um die Exzellenz der Universität Hamburg? Die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/15007 beantwortet die Fragen zur Finanzierung der Exzellenzcluster nur teilweise, weshalb nun Nachfragen notwendig sind. So unterlässt der Senat etwa die Antwort auf die Frage, in welcher Höhe die vier geförderten Cluster Mittel bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) beantragt haben und um wie viel diese Mittel gekürzt wurden. Zudem berichtet das „Hamburger Abendblatt“ am 16.01.2019, dass ab dem 31.01.2019 eine 20-köpfige Gutachtergruppe die Hamburger Universität in Bezug auf den Titel Exzellenzuniversität unter die Lupe nehme. Um die elf zu vergebenen Titel „Exzellenzuniversität“ konkurrieren derzeit 19 Universitäten, darunter zwei Universitätsverbünde. Gleichzeitig berichtet das „Hamburger Abendblatt“, dass alle bisher bestätigten Exzellenzcluster ihre Mittel um 26 Prozent gekürzt bekommen, was im Hamburger Fall 55,2 Millionen Euro ausmachen würde. Ich bitte darum, die Fragen ohne Verweis auf andere Drucksachen zu beantworten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg wie folgt: 1. a) In welcher Höhe haben die einzelnen Cluster Mittel bei der DFG für den aktuellen Förderzyklus beantragt? Bitte differenziert nach Projektmittel , Verwaltungsmittel und Programmpauschale je Cluster darstellen. Siehe Anlage 1. b) In welcher Höhe sind die beantragten Mittel aus dem aktuellen Förderzyklus gekürzt worden und aus welchem Grund? Und wenn die Kürzungen noch nicht vorgenommen wurden: Wann ist mit einer Entscheidung über die möglichen Kürzungen zu rechnen? Bitte differenziert nach Projektmittel, Verwaltungsmittel und Programmpauschale je Cluster darstellen. Aufgrund der hohen Qualität der insgesamt 88 Exzellenzclusteranträge beziehungsweise Exzellenzclustervorhaben wurde in der Sitzung der Exzellenzkommission am 27. September 2018 entschieden, statt 45 bis 50 Vorhaben insgesamt 57 Vorhaben zu fördern. Da für die Förderung der Exzellenzcluster 385 Millionen Euro pro Jahr Drucksache 21/15881 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 vorgesehen waren, wurde durch die Exzellenzkommission eine finanzielle Kürzung aller 57 Exzellenzcluster vorgenommen, um mehr exzellente Vorhaben als geplant fördern zu können. Die beantragten Mittel sind für das Jahr 2019 auf 80 Prozent und für die Folgejahre auf 74 Prozent gekürzt worden, dies entspricht einer durchschnittlichen Kürzungen um 25 Prozent über die Gesamtlaufzeit von sieben Jahren. Für die vier Hamburger Exzellenzcluster bedeutet dies folgende Kürzungen über die Gesamtlaufzeit von sieben Jahren: AIM: um 15,2 Millionen Euro, QU: um 8,9 Millionen Euro, UWA: um 15,5 Millionen Euro, CliCCS: um 15,6 Millionen Euro. Die Kürzungen sind pauschal erfolgt, es gibt keine Untergliederung in Projektmittel, Verwaltungskosten und Programmpauschale. c) Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die erfolgten oder die eventuell anstehenden Kürzungen? Und sind die Exzellenzcluster trotz der beschlossenen oder der möglichen Kürzungen in der Lage, ihre Forschungsprojekte durchzuführen? Die Kürzungen sind ein Kompromiss, der der hohen Qualität der Exzellenzcluster- Vorhaben und der damit verbundenen Förderung von 57 Vorhaben Rechnung trägt und durch die Exzellenzkommission, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft, der Länder und des Bundes, beschlossen wurde. In den Exzellenzclustern wird weiterhin exzellente Forschung möglich sein. Jedoch wird das Forschungsprogramm an die veränderten Finanzbedingungen angepasst werden müssen. d) Welche Maßnahmen wollen der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde ergreifen, damit die beantragten Mittel den geförderten Clustern in voller beziehungsweise in beantragter Höhe zufließen ? e) Welche Maßnahmen wollen der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde ergreifen, wenn die Mittel gekürt werden sollten? Die Länder sind im Gespräch mit dem Bund darüber, den Finanzrahmen der Förderlinie Exzellenzcluster in der Exzellenzstrategie durch zusätzliche Mittel zu erhöhen. Bei einer dahin gehenden Bereitschaft des Bundes wird über die entsprechenden Folgen für die Länderfinanzierung zu entscheiden sein. f) Welche Hamburger Exzellenzcluster wurden in welcher Höhe bisher aus den vorigen Förderzyklen ab 2006 gefördert? Bitte differenziert nach Cluster, Höhe der Förderung, Förderzyklen und Jahr darstellen . Eine Förderung aus der früheren Exzellenzinitiative von Bund und Ländern haben die Exzellenzcluster Integrated Climate System Analysis and Prediction (CliSAP) und Hamburg Centre for Ultrafast Imaging (CUI) erhalten. CliSAP wurde über zwei Förderperioden (11/2007 bis 10/2017), und CUI über eine Förderperiode (11/2012 bis 10/2017) gefördert. In beiden Fällen wurde außerdem eine Überbrückungsfinanzierung für den Zeitraum November 2017 bis Dezember 2018 zur Verfügung gestellt. Die jeweiligen Fördersummen pro Jahr sind in der Anlage 2 aufgeführt. g) Hatte es bei den vorigen Exzellenzclustern unter 1.f) bereits Kürzungen der beantragten und/oder bewilligten Mittel gegeben? Ja. 2. a) Wie hoch sind dabei die Verwaltungskosten beziehungsweise der Verwaltungskostenanteil insgesamt pro Jahr und Cluster? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15881 3 Die Verwaltungskosten sind eine Teilmenge der Programmpauschale und in geringerem Umfang der Projektmittel und werden daher nicht gesondert ausgewiesen. b) Laut Antwort des Senats auf oben genannte Schriftliche Kleine Anfrage werden die Verwaltungskosten der Universität Hamburg im Rahmen einer Programmpauschale durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft zur Verfügung gestellt. Wann, für welchen Zweck und in welcher Höhe? c) Wird diese Programmpauschale auch den einzelnen Clustern zur Verfügung gestellt? Wenn ja: wann, von wem und für welchen Zweck und in welcher Höhe? Zur Höhe der bewilligten Programmpauschale siehe Drs. 21/15914. Die Fördermittel werden bedarfsgerecht bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) abgerufen. Die Mittel werden für die Belange der Exzellenzcluster zur Verfügung gestellt. Da es sich um pauschale Mittel handelt, steht derzeit noch nicht fest, für welchen Zweck und in welcher Höhe genau diese Mittel in der Laufzeit von sieben Jahren verwendet werden . d) Inwieweit und in welcher Höhe deckt diese Programmpauschale die bisherige Höhe der Verwaltungskosten ab, die im Zuge der Exzellenzcluster bisher den Clustern zur Verfügung gestellt wurden? Diese Programmpauschale wird für die aktuellen Exzellenzcluster AIM, QU, UWA und CliCCS verwendet und hat keinen Bezug zur den bisherigen Exzellenzclustern, die Ende 2018 ausgelaufen sind. e) Inwieweit und in welcher Höhe deckt diese Programmpauschale die durch die Cluster beantragte Höhe der Verwaltungskosten ab? f) Inwieweit und in welcher Höhe deckt diese Programmpauschale die tatsächliche Höhe der Verwaltungskosten ab? Die Programmpauschale deckt generell nur einen Teil der tatsächlich an den Hochschulen entstehenden Vollkosten der Verwaltung im Zusammenhang mit drittmittelgeförderten Vorhaben ab. Dies unterscheidet die Programmpauschale in der Exzellenzstrategie nicht von den Programmpauschalen in anderen Drittmittelprojekten. 3. a) Wie bewerten der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Chancen, den Titel Exzellenzuniversität zu erhalten? b) Wie genau setzt sich das 20-köpfige Gutachter-Gremium zusammen , das die Hamburger Universität ab dem 31.01.2019 besucht, und welche Termine mit welchen Teilnehmen sind hier geplant? c) Welche 19 Universitäten haben sich bisher um den Titel der Exzellenzuniversität beworben, und welche davon waren bereits bisher beziehungsweise im vorigen Förderzyklus von 2012 bis 2019 Exzellenzuniversität ? d) Welche Maßnahmen werden der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde ergreifen, wenn Hamburg den Zuschlag als Exzellenzuniversität nicht erhält, um i) die dann nicht erhaltenen Fördergelder von bis zu 15 Millionen Euro pro Jahr zu kompensieren, und um ii) die Hamburger Universität ab dem folgenden Förderzyklus ab 2026 zur Exzellenzuniversität zu machen beziehungsweise um die Chancen der Hamburger Universität zu steigern? Der Senat unterstützt die Bewerbung der Universität Hamburg im Rahmen der 2. Förderlinie „Exzellenzuniversitäten“ der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder. Die Zusammensetzung von Gutachtergremien ist generell vertraulich; ebenso der Drucksache 21/15881 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Verlauf von Begutachtungen. An der Begutachtung ab dem 31. Januar 2019 werden auch einige Mitglieder des Expertengremiums der Exzellenzstrategie teilnehmen. Die Mitglieder dieses Gremiums sind unter folgendem Link einsehbar: https://www.gwkbonn .de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/Papers/2019_01_15_Expertengremium_ Exzellenzstrategie.pdf. Zur Liste der antragsberechtigten Universitäten in der 2. Förderlinie der Exzellenzstrategie (Exzellenzuniversitäten) siehe: https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/Liste_Antragsberechtigte_Universita eten_2018.pdf. In der bisherigen Exzellenzinitiative 2012 bis 2017 wurden keine Exzellenzuniversitäten gefördert. Die bisher geförderten Universitäten in der 2. Förderlinie der Exzellenzinitiative (Zukunftskonzepte) siehe unter https://de.wikipedia.org/wiki/ Exzellenzinitiative. Im Übrigen nimmt der Senat in ständiger Praxis zu hypothetischen Fragestellungen Praxis nicht Stellung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15881 5 Anlage 1 Exzellenzcluster Advanced Imaging of Matter: Structure, Dynamics and Control on the Atomic Scale – AIM Tabelle 1: Übersicht der beantragten Finanzmittel des Exzellenzclusters AIM, Angaben in Mio. Euro Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Summe Projektmittel 7,42 8,21 6,73 7,43 6,73 6,68 6,63 49,83 22% Programmpauschale 1,63 1,81 1,48 1,63 1,48 1,47 1,46 10,96 Beantragte Gesamtfinanzierung 9,05 10,02 8,21 9,06 8,21 8,15 8,09 60,79 Exzellenzcluster Quantum Universe - QU Tabelle 2: Übersicht der beantragten Finanzmittel des Exzellenzclusters QU, Angaben in Mio. Euro Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Summe Projektmittel 1,89 4,13 4,42 4,52 4,62 4,72 4,83 29,13 22% Programmpauschale 0,42 0,91 0,97 0,99 1,02 1,04 1,06 6,41 Beantragte Gesamtfinanzierung 2,31 5,04 5,39 5,51 5,64 5,76 5,89 35,54 Exzellenzcluster Understanding Written Artefacts: Material, Interaction and Transmission in Manuscript Cultures - UWA Tabelle 3: Übersicht der beantragten Finanzmittel des Exzellenzclusters UWA, Angaben in Mio. Euro Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Summe Projektmittel 5,50 7,00 7,00 7,35 7,19 7,46 7,83 49,33 22% Programmpauschale 1,21 1,54 1,54 1,62 1,58 1,64 1,72 10,85 Beantragte Gesamtfinanzierung 6,71 8,54 8,54 8,97 8,77 9,10 9,55 60,18 Exzellenzcluster Climate, Climatic Change, and Society - CliCCS Tabelle 4: Übersicht der beantragten Finanzmittel des Exzellenzclusters CliCCS, Angaben in Mio. Euro Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Summe Projektmittel 5,03 7,33 7,48 7,97 8,18 7,96 7,24 51,19 22% Programmpauschale 1,11 1,61 1,65 1,75 1,80 1,75 1,59 11,26 Beantragte Gesamtfinanzierung 6,14 8,94 9,13 9,72 9,98 9,71 8,83 62,45 Verwaltungsmittel werden in den Anträgen nicht separat ausgewiesen. Drucksache 21/15881 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 2 Exzellenzcluster CliSAP (Angaben in Euro) Förderperiode November 2007 – Oktober 2012 Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Projektmittel 76.200 7.308.300 7.157.900 7.601.100 5.511.300 4.649.000 Programmpauschale 15.200 1.461.700 1.431.600 1.520.200 1.102.300 929.800 Gesamte Fördersumme 91.400 8.770.000 8.589.500 9.121.300 6.613.600 5.578.800 Förderperiode Überbrückung bis November 2012 – Oktober 2017 31.12.2018 Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2017/2018 Projektmittel 1.004.400 6.216.900 5.804.000 5.810.200 4.653.600 3.327.700 4.030.200 Programmpauschale 200.900 1.243.400 1.160.800 1.162.000 930.700 665.500 806.000 Gesamte Fördersumme 1.205.300 7.460.300 6.964.800 6.972.200 5.584.300 3.993.200 4.836.200 Exzellenzcluster CUI (Angaben in Euro) Förderperiode Überbrückung bis November 2012 – Oktober 2017 31.12.2018 Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2017/18 Projektmittel 734.200 2.336.100 5.671.600 6.676.600 5.026.600 4.151.800 5.918.400 Programmpauschale 146.800 467.200 1.134.300 1.335.300 1.005.300 830.400 1.183.700 Gesamte Fördersumme 881.000 2.803.300 6.805.900 8.011.900 6.031.900 4.982.200 7.102.100