BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15884 21. Wahlperiode 25.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke und Michael Kruse (FDP) vom 18.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung 2018 (II) Der Senat hat wesentliche Teile der mit Datum 15.01.2019 von ihm beantworteten Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 21/15687) zum aktuellen Stand der Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung 2018 unbeantwortet gelassen . Diese Nichtbeantwortung erfolgte unter fadenscheinigem Verweis auf den gemäß Landeshaushaltsordnung eh durch den Senat vorzulegenden Bericht zum 4. Quartal und andauernde „Arbeiten zur Periodenschließung“. Der reguläre Bericht zum 4. Quartal erreicht die Bürgerschaft erst bis Ende Februar und enthält zudem weitere Angaben, die in der eingangs erwähnten Anfrage gar nicht abgefragt wurden. Das verfassungsmäßige Frage- und Informationsrecht von Parlamentsabgeordneten und die hiermit korrespondierende Antwortpflicht der Exekutive sind zudem ohnehin höher zu bewerten als einfachgesetzlich normierte Berichtspflichten und von diesen völlig unabhängig. Wie bereits in der Einleitung der Drs. 21/15687 dargestellt, kann es sich bei den „Arbeiten zur Periodenschließung“ überdies kaum noch um solche der Finanzrechnung gehandelt haben, da die letzten Kassenbewegungen in der Regel zeitnah nach dem jeweiligen Monatsende gebucht werden. Die Gesamtfinanzrechnung hätte vom Senat somit dargestellt werden können und müssen. Darauf deutet auch die Tatsache hin, dass er seinerseits bereits mit Pressemitteilung vom 10.01.2019 über die insbesondere auch von der Gesamtfinanzrechnung abhängige Nettokreditaufnahme des Haushaltsjahres 2018 berichtet hatte. Aus dieser Pressemitteilung folgt zudem, dass der Senat zumindest die in Drs. 21/15687 ebenfalls unbeantwortet gebliebene Frage nach den per Jahresende 2018 neu aufgenommen sowie getilgten Kreditmarktschulden hätte beantworten können und müssen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat teilweise erneut: Mit einem gemeinsamen Antrag der SPD, CDU, den GRÜNEN und der FDP (Drs. 21/9801) wurde der Senat ersucht, der Bürgerschaft eine vorläufige Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung eines Haushaltsjahres bis Ende Februar des Folgejahres zuzuleiten. Daran hat der Senat seine Qualitätssicherungsprozesse zur Erstellung eines vorläufigen Jahresabschlusses ausgerichtet. Die abgefragten Daten befinden sich derzeit noch in einem Bearbeitungsstand. Der Senatsbeschluss über die Vorlage der erbetenen vorläufigen Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung ist für den 15. Februar 2019 vorgesehen. Im Übrigen nimmt der Senat aus grundsätzlichen Erwägungen auch im vorliegenden Fall für sich in Anspruch, zum Schutz seines internen Beratungs- und Entscheidungsbereichs von Auskünften über die Vorbereitung seiner Entscheidungen einschließlich etwaiger Entwurfsfassungen Drucksache 21/15884 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 abzusehen (vergleiche BVerfG, Beschluss vom 30. März 2004 – 2 BvK 1/01 – juris Rn. 44). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann genau waren in den Jahren seit 2017 jeweils die Gesamtergebnisrechnung sowie die Gesamtfinanzrechnung auf dem Ist-Sachstand der abgeschlossenen 12. Buchungsperiode (Dezember) des jeweiligen Vorjahres ? (Bitte differenziert nach Ergebnisrechnung und Finanzrechnung jahresweise auflisten und jeweils genaues Datum angeben.) Die 12. Buchungsperiode wurde für das Jahr 2016 am 16. Januar 2017, für das Jahr 2017 am 15. Januar 2018 und für das Jahr 2018 am 14. Januar 2019 abgeschlossen. 2. Wann genau wurden in den Jahren seit 2017 die Daten zur Monatsmeldung über die Einnahmen, Ausgaben und Kassenlage an das Bundesfinanzministerium gemeldet? a. Wann genau wurden sie zuvor wem zur abschließenden Entscheidung vorgelegt? b. Wann genau wurde diese Entscheidung jeweils getroffen? (Bitte für alle Fragen jahresweise jeweils genaues Datum angeben.) Die Meldung über die kamerale Kassenstatistik wurde für Dezember 2016 am 18. Januar 2017, für Dezember 2017 am 19. Januar 2018 und für Dezember 2018 am 21. Januar 2019 an das Bundesministerium der Finanzen gemeldet. Die Meldungen erfolgen durch das zuständige Referat nach Auswertung und Qualitätssicherung der abschließenden Daten für die 12. Periode. 3. Wie sehen auf Grundlage der zuletzt vorliegenden Beschlusslage der Fortgeschriebene Plan sowie das Soll 2018 der Gesamtergebnisrechnung aus? 4. Wie hoch lagen die jeweiligen Ist-Werte der Gesamtergebnisrechnung 2018 gemäß Sachstand nach der 12. Buchungsperiode? (Bitte Antworten zu Fragen 3. und 4. jahresweise analog zur Darstellung in den Quartalsberichten beziehungsweise Drs. 21/7585 auflisten.) 5. Wie sehen auf Grundlage der zuletzt vorliegenden Beschlusslage der Fortgeschriebene Plan sowie das Soll 2018 der Gesamtfinanzrechnung aus? 6. Wie hoch lagen die jeweiligen Ist-Werte der Gesamtfinanzrechnung 2018 nach der 12. Buchungsperiode? (Bitte Antworten zu Fragen 5. und 6. jahresweise analog zur Darstellung in den Quartalsberichten beziehungsweise Drs. 21/7585 auflisten.) 7. Wie hoch liegen die zum Stichtag 31.12.2018 neu aufgenommen sowie getilgten Kreditmarktschulden des Kernhaushalts sowie der Sondervermögen jeweils? Siehe Vorbemerkung.