BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1589 21. Wahlperiode 22.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding (FDP) vom 15.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Beschaffungswesen der Freien und Hansestadt Hamburg – Gibt der Senat zu viel Geld aus? Für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung sind auf der Homepage der Freien und Hansestadt Hamburg unterschiedliche Stellen zu finden. In manchen Behörden existieren mehrere Beschaffungsstellen. Entspricht der Gesamtauftragswert 100.000 Euro und mehr, ist die zentrale Vergabestelle der jeweiligen Behörde zuständig (§ 2 Absatz 2, Absatz 3 Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg ). Unter einem Auftragswert von 100.000 Euro werden interne Beschaffungsstellen für die Beschaffung von zum Beispiel Bürobedarf, Möbeln und anderen Waren in Anspruch genommen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Vergabe für Lieferungen und Leistungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) war in der Vergangenheit durch eine sehr heterogene Struktur gekennzeichnet, in der unter anderem keine belastbare Zuordnung von personellen und finanziellen Ressourcen zur entsprechenden Vergabetätigkeit möglich war. Mit dem im März 2011 eingesetzten Projekt „Konzentration des Einkaufs“ (siehe Drs. 20/9094 und 20/12816) soll eine einheitliche Struktur hergestellt und dabei ein für die FHH möglichst wirtschaftlicher Einkauf von Lieferungen und Leistungen erzielt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele und welche Stellen in der Hamburger Verwaltung sind für den Einkauf und die Beschaffung zuständig (bitte nach Behörden und Bezirksämtern aufgliedern)? Nach dem derzeitigen Umsetzungsstand des Projekts „Konzentration des Einkaufs“ (siehe Vorbemerkung) vier zentrale Vergabestellen in der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), der Behörde für Inneres und Sport (BIS), der Justizbehörde (JB) und der Finanzbehörde (FB) sowie fünf zentrale Beschaffungsstellen in der FB, der BIS, der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG), der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) und eine zentrale Beschaffungsstelle für die Bezirksämter im Bezirksamt Altona. Im Zuge der weiteren Umsetzung des Projekts ist vorgesehen , auch in den übrigen Behörden entsprechende Beschaffungsstellen einzurichten . 2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Hamburger Behörden und in den Hamburger Bezirksämtern mit Aufgaben des Beschaffungswesens betraut? In den in Antwort zu 1. genannten Beschaffungsstellen sind derzeit 75 Beschäftigte tätig. Drucksache 21/1589 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie viele Stellen sind nach der Neuordnung des Beschaffungswesens im Jahr 2013 eingespart worden (bitte nach Behörden und Bezirksämtern der Freien und Hansestadt Hamburg darstellen)? Welche Veränderungen sind nach den Plänen des Senats in den Behörden und Bezirksämtern seit 2013 umgesetzt worden? Gibt es Abweichungen von Planungen des Senats? Wenn ja, welche und warum? Wenn nein, warum nicht? Ein entsprechender Vergleich mit dem Personaleinsatz vor Umsetzung des Projekts „Konzentration des Einkaufs“ ist aus den in der Vorbemerkung genannten Gründen nicht möglich. 4. Wie hoch waren die jährlichen Gesamtkosten für den Einkauf der Freien und Hansestadt Hamburg in den Jahren 2013 bis 2015? Die erfragten Daten werden statistisch nicht erfasst. Für die Erhebung dieser Daten müssten rund 10.000 Einzelvorgänge ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Wie viele finanzielle Mittel sind in den Jahren von 2013 bis 2015 für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen ausgegeben worden (bitte je nach Behörde und Bezirksamt anhand der in Anlage 1 der Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg aufgezeigten Warengruppen und Dienstleistungen darstellen)? Die im Rahmen des Projektes durchgeführte Datenerhebung für die Jahre 2008 bis 2010 hat zu einem geschätzten jährlichen Beschaffungsvolumen im Bereich der Lieferungen und Leistungen von circa 200 Millionen Euro geführt. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. und Vorbemerkung. 6. Gibt es eine zentrale Stelle, die die einzelnen Beschaffungen aller Behörden und Ämter koordiniert? Wenn ja, welche und wie erfolgt die Koordination? Wenn nein, warum nicht? Im Bereich der Standardbedarfe gemäß Anlage 1 der Beschaffungsordnung arbeiten die vier Zentralen Vergabestellen zusammen und koordinieren ihre Tätigkeit. 7. Wurden in der Freien und Hansestadt Hamburg in den Jahren 2013 bis 2015 Bedarfsanalysen für den Einkauf und die Beschaffung in der öffentlichen Verwaltung durchgeführt? Wenn ja, mit welchen Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und wie kontrolliert der Senat die Beschaffungsdaten der Freien und Hansestadt Hamburg? Ja. Im Zuge der Vorbereitung von Ausschreibungen von Standardbedarfen werden regelhaft Bedarfsanalysen zu Menge und Qualität der zu beschaffenden Waren und Dienstleistungen durchgeführt, deren Ergebnisse aber nicht gesondert statistisch erfasst werden. Für eine Erhebung der erfragten Daten müssten rund 10.000 Einzelvorgänge ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 8. Wie viele feste Lieferantenverträge hat die Freie und Hansestadt Hamburg (bitte nach Behörden und Ämtern aufgliedern)? Für die FHH insgesamt bestehen 290 Rahmenverträge. a. Wie viele dieser Verträge bestehen i. länger als ein Jahr, ii. länger als drei Jahre, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1589 3 iii. länger als fünf Jahre? b. Bei wie vielen dieser Lieferverträge wurden die Lieferbedingungen angepasst? (Bitte für 8. a. i. – iii. separat aufführen.) Siehe Anlage. c. Wie viele Lieferverträge wurden in den Jahren 2014 und 2015 öffentlich ausgeschrieben? 58 im Jahr 2014 und 67 im Jahr 2015. 9. Wie können die Strukturen der Beschaffungsstellen der Freien und Hansestadt Hamburg noch effizienter und kostengünstiger ausgestaltet werden ? Welche Bedarfe können gegebenenfalls zusammengelegt werden? Siehe Drs. 20/9094, 20/12816 und 21/1565. Im Übrigen sind die Überlegungen und Planungen noch nicht abgeschlossen. Drucksache 21/1589 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Behörde/Amt a. a.i. b.i. a.ii. b.ii. a.iii. b.iii. Anzahl Rahmenvereinba - rungen Anzahl Rahmenvereinba - rungen Anpassung Lieferbedingun - gen Anzahl Rahmenverein - barungen Anpassung Lieferbe - dingungen Anzahl Rahmenvereinba - rungen Anpassung Lieferbe - dingungen älter als 1 Jahr älter als 3 Jahre älter als 5 Jahre jünger als 3 Jahre jünger als fünf Jahre Personalamt 13 6 0 0 0 1 1 Justizbehörde 57 30 25 15 2 8 2 Behörde für Schule und Berufsbildung 39 14 0 2 0 11 0 Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz 1 0 0 0 0 0 0 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen; Behörde für Umwelt und Energie 2 2 0 0 0 0 0 Behörde für Wirtschaft , Verkehr und Innovation 6 0 0 0 0 0 0 Behörde für Inneres und Sport 96 9 0 59 0 15 0 Finanzbehörde 64 27 2 14 4 0 0 Bezirksamt HamburgMitte 2 1 0 0 0 0 0 Bezirksamt Altona 1 0 0 0 0 0 0 Bezirksamt Wandsbek 9 8 0 1 0 0 0