BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15897 21. Wahlperiode 29.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht und Peter Lorkowski (AfD) vom 21.01.19 und Antwort des Senats Betr.: 25-Millionen-Deal für die A 26? Die bundesweite Presse berichtete am 08.01.2019, dass nach einem einstündigen Vieraugengespräch von Verkehrssenator Michael Westhagemann (62, parteilos) mit NABU-Boss Alexander Porschke (64, GRÜNE) am Dienstag im Senatorenbüro Herr Porschke versprach, auf Klagen gegen das 8,7 Kilometer lange Teilstück der Trasse zu verzichten. „Die Einigung mit dem Nabu gibt‘s übrigens nicht zum Nulltarif. Nach BILD- Informationen fließen 25 Millionen Euro zusätzlich in Naturschutzmaßnahmen .“1 Dies vorausgeschickt, fragen wir den Senat: Die wachsenden Verkehrsmengen südwestlich Hamburgs belasten die Ortschaften und Wohngebiete im Alten Land. Es besteht der dringende Bedarf an einer leistungsfähigen überregionalen Verknüpfung in West-Ost-Richtung zur großräumigen Verbindung des Unterelberaums mit Hamburg und den Häfen an Nord- und Ostsee. Die Autobahn 26 soll alternativ zur B 73 eine attraktive Verkehrsverbindung für den Pendlerverkehr im Unterelberaum an die A 7 anschließen. Die Autobahn 26 ist im Bedarfsplan des Bundes im Vordringlichen Bedarf eingestuft. Auf Hamburger Gebiet liegt der 4. Bauabschnitt, für den derzeit das Planfeststellungsverfahren läuft (sogenannte A26- West). Die Baudurchführung wird in Abstimmung mit Niedersachsen durch Hamburg erfolgen. Die erste Auslegung der Planfeststellungsunterlagen zum 4. Bauabschnitt in Hamburg erfolgte im Jahr 2012. Diese wurden von den Naturschutzverbänden stark kritisiert. Mit dem Ziel einer gütlichen Einigung und zur Vermeidung einer Klage gegen die A26- West wurden intensive Konsensgespräche mit den Verbänden und den betroffenen Landwirten geführt. Das Ergebnis der Konsensgespräche war eine Vereinbarung mit flächenbetroffenen Landwirten für die Umsetzung von Auflagen eines Pflege- und Entwicklungsplans und eine weitere Vereinbarung mit den Naturschutzverbänden für eine Planungsoptimierung und in Abstimmung mit der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) die Umsetzung eines Biotopkorridors als ergänzende flankierende Maßnahme zusätzlich zu den gesetzlich erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen. Als Ergebnis der Erörterungen im Rechtsverfahren wurden ab dem Jahr 2015 wesentliche Änderungen und Ergänzungen der ausgelegten Planfeststellungsunterlagen erforderlich. In der Folge wurden in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden ein Planänderungsverfahren und der zweite Erörterungstermin im Mai des Jahres 2018 1 https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/neue-autobahn-kommt-25-millionendeal -fuer-die-a-26-59426636.bild.html. Drucksache 21/15897 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 durchgeführt. Auf dieser Grundlage erging im Dezember des Jahres 2018 der Planfeststellungsbeschluss , der noch nicht bestandskräftig ist. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist die Information der Zeitung „Die Bild“ korrekt, dass es eine Absprache gab, über 25 Millionen Euro zusätzlich in Naturschutzmaßnahmen zu investieren? a) Wenn ja, in welche Naturschutzmaßnahmen sollen diese Mittel fließen ? Bitte aufschlüsseln, nach Ort, Maßnahme und Kosten. b) Wenn nein, wie hoch waren die Zusagen des Verkehrssenators bei dieser Absprache? Bitte auch für diese Maßnahmen aufschlüsseln, nach Ort, Maßnahme und Kosten. Im Rahmen der Planungsverdichtung durch den Vorhabenträger sind seit dem Jahr 2015 in enger Abstimmung mit den Naturschutzverbänden und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bereits Naturschutzmaßnahmen in das Planänderungsverfahren eingeflossen. Im Zuge der naturschutzfachlichen Optimierungen werden für die Fauna insgesamt acht Querungshilfen vorgesehen. Dabei handelt es sich unter anderem um die Aufweitung von Brückendurchlässen, Fledermausbrücken und eine Grün- und Faunabrücke sowie deutliche Verbesserungen im Bereich des Lärmschutzes. Von den vom BMVI getragenen Mehrkosten entfallen 24,8 Millionen Euro auf Maßnahmen zur Verbesserung des Arten- und Umgebungsschutzes . Mit einer ergänzenden Vereinbarung im Januar 2019 wurden in Abstimmung mit den Naturschutzverbänden, den betroffenen Landwirten und der BUE weitere ökologisch wichtige Aufwertungsmaßnahmen im Biotopkorridor festgelegt. Diese tragen maßgeblich zu dessen Funktionsfähigkeit bei. Die Gesamtsumme für die Umsetzung der Maßnahmen gemäß dem Konzept des durch die BUE beauftragten Gutachters beträgt circa 3,9 Millionen Euro. Vorrangig werden dabei verschiedene Einzelmaßnahmen zur Strukturanreicherung umgesetzt, die vor allem als Teilhabitate und Ausbreitungswege für Amphibien, für die Wirbellosenfauna strukturreicher Brachen/Säume/Röhrichte beziehungsweise für blütenbesuchende Insekten des Offenlandes geeignet sind. 2. Herr Porschke betont auf der Homepage des NABU: „Der Bau der A26 in einem Moorkörper wie dem Moorgürtel würde unweigerlich die Zerstörung dieser einmaligen Naturlandschaft und der Wachtelkönig- Population bedeuten.“2 a) Wie wird durch diesen Deal die Zerstörung dieser einmaligen Naturlandschaft verhindert? b) Wie wird durch diesen Deal die Zerstörung der Wachtelkönig- Population verhindert? c) Wenn der Deal die Zerstörung dieser einmaligen Naturlandschaft und der Wachtelkönig-Population nicht verhindert, warum geht der Senator ihn ein? Das in der Frage genannte Zitat von Herrn Porschke ist 13 Jahre alt und bezieht sich auf einen damaligen und längst nicht mehr aktuellen Planungsstand. Die Eingriffe in Natur- und Landschaft und die Auswirkungen der Maßnahme auf besonders geschützte Tier und Pflanzenarten wie den Wachtelkönig sind in den naturschutz- und artenschutzrechtlichen Fachbeiträgen der Planfeststellungsunterlagen detailliert beschrieben. Mit dem Planfeststellungsbeschluss sind die erforderlichen Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen angeordnet worden. Darüber hinaus wird die Einrichtung des Biotopverbunds einen wichtigen Beitrag leisten , um die für die Artenvielfalt gebotene Vernetzung der Naturräume trotz der durch die Autobahn verursachte Zerschneidungswirkung zu verbessern. 2 https://hamburg.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/stadtentwicklung/verkehr/17512.html. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15897 3 d) Wie wird sichergestellt, dass nicht ein anderer Umweltverband klagt? Es obliegt den Einwenderinnen und Einwender zu entscheiden, ob sie von ihren gesetzlichen Klagerechten Gebrauch machen. 3. Wie beurteilt der Senat das Ergebnis dieser Verhandlungen? Aus Sicht des Senats ist es angemessen, im Zusammenhang mit einer solchen Großmaßnahme einen umfassenden Interessenausgleich herbeizuführen. Mit den Vereinbarungen zum Süderelbefonds und zum Biotopkorridor im Bereich der alten Süderelbe sind mehrere Ziele erreicht worden: die verträgliche Integration der A26-West in Natur und Landschaft, die Einrichtung eines funktionsfähigen Biotopkorridors im Süderelberaum, die Stärkung der Landwirtschaft und die Verbesserung der Rechtssicherheit der Planung. 4. Wie oft fanden in dieser Legislaturperiode Verhandlungen zwischen dem Senat und anderen Interessenvertretungen statt? Bitte eine Aufstellung: a) Wer waren die Verhandlungsparteien? Dienstleister, die Behörde für Umwelt und Energie, Naturschutzverbände und flächenbetroffene Landwirte. b) Um welche Projekte ging es? A26-West und Biotopkorridor Alte Süderelbe – Moorgürtel (BSM). c) Wann wurden die Verhandlungen geführt? In den Jahren 2014 bis 2019. d) Was für Maßnahmen wurden für die Zustimmung angeboten? e) Wie hoch beliefen sich die Kosten? Siehe Antwort zu 1.