BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15899 21. Wahlperiode 29.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 21.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Marihuana-Plantage in Bramfeld entdeckt Einem Bericht des „Hamburger Abendblattes“ zufolge hat die Polizei am 18. Januar 2019 eine Marihuana-Plantage in Bramfeld entdeckt und den 33-jährigen Betreiber verhaftet. Im Keller eines Zweifamilienhauses, das der Tatverdächtige mit seiner Mutter bewohnt, stießen die Beamten auf eine Anlage mit sechs Gewächszelten, in denen insgesamt 76 Cannabis-Pflanzen untergebracht waren. Darüber hinaus hatte der Tatverdächtige bereits 2,3 Kilogramm in für den Verkauf vorgesehene Plastiktüten verpackt. Schließlich konnte die Polizei noch etwa 5 Kilogramm illegale Pyrotechnik konfiszieren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist die Polizei auf die Marihuana-Plantage aufmerksam geworden? Bei dem erfragten Sachverhalt handelt es sich um ein laufendes Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg; die polizeilichen Ermittlungen hierzu sind derzeit noch nicht abgeschlossen. . Zum Sachverhalt siehe Pressemitteilungen der Polizei vom 18. Januar 2019 unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4170023. 2. Wann hatte die Polizei erstmals von dieser erfahren und wie lange hat es daraufhin bis zum Zugriff gedauert? Die Fragestellung berührt die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden. 3. War der Tatverdächtige bereits vor seiner Festnahme strafrechtlich in Erscheinung getreten? Falls ja, wann und inwiefern? 4. Bestand zum Zeitpunkt seiner Festnahme eine Bewährungsstrafe gegen den Tatverdächtigen? Falls ja, seit wann und warum? 5. Ist der Tatverdächtige bereits im Vorfeld verurteilt worden? Falls ja, wann, wofür beziehungsweise wie sah das verhängte Strafmaß aus? Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, etwaige Ermittlungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung beendet worden sind. Dasselbe gilt für Ermittlungsverfahren, die zu einem Abschluss geführt haben, der entweder nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder nach den Til- Drucksache 21/15899 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes nicht mehr zu berücksichtigen ist. Danach liegen keine mitteilungsfähigen Erkenntnisse vor. 6. Welche Staatsangehörigkeit hat der Tatverdächtige? Der Beschuldigte hat die deutsche Staatsangehörigkeit. 7. Ist dem Senat bekannt, wie lange der Tatverdächtige bereits als Drogendealer aktiv war? Siehe Antwort zu 1. 8. Hat die Staatsanwaltschaft bereits Anklage erhoben? Falls ja, wie lautet diese? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 9. Wo befindet sich der Tatverdächtige gegenwärtig? Sitzt er in Untersuchungshaft ? Der Beschuldigte befindet sich seit dem 19. Januar 2019 in Untersuchungshaft. 10. Was wird mit den sichergestellten Materialen zur Aufzucht der Cannabis- Pflanzen geschehen? Alle sichergestellten Beweismittelmittel werden bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens amtlich verwahrt. Eine Vernichtung erfolgt erst nach einer entsprechenden justiziellen Entscheidung.