BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1590 21. Wahlperiode 22.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg und Daniel Oetzel (FDP) vom 15.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung des Cannabiskonsums und dessen Bewertung Nach einer Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist der Cannabiskonsum bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen erheblich gestiegen. Dies erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung unter anderem wie folgt: „Offenbar wirkt sich die Gesundheitsgefahren verharmlosende Argumentation einer Legalisierung von Cannabis bereits negativ aus“. Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich der Cannabiskonsum in Hamburg in der Altersgruppe zwölf – 25 Jahre seit 2008 entwickelt? Bitte den Prozentsatz der Personen in dieser Altersgruppe mitteilen, die angaben, in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert zu haben und dabei nach Jahren aufschlüsseln. Der BGV liegen für die Altersgruppe der 12- bis 13-Jährigen keine Daten über den Konsum von Cannabis vor. Für die 14- bis 17-Jährigen kann auf Daten aus den Jahren 2009 und 2012 (SCHULBUS-Studie) zurückgegriffen werden. Bezogen auf die 18- bis 25-Jährigen können nur Aussagen zu den Gruppen der 18- bis 24-Jährigen und der der 25- bis 29-Jährigen bezogen auf das Jahr 2009 getroffen werden (Suchtsurvey 2009). Insofern kann die Frage wie folgt beantwortet werden: 12 Monatsprävalenz 12- 17 Jahre 18 -24 Jahre 25 – 29 Jahre 2009 18% 25% 15,8% 2012 25% Keine Daten Keine Daten 2. Wie erklären sich der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diese Entwicklung? Der Anteil der cannabiskonsumierenden Jugendlichen ist Schwankungen unterworfen und seit 2009 um 7 Prozent auf 25 Prozent angestiegen. Damit ist er vergleichbar mit dem Anteil, der in den Jahren 2004 und 2005 erhoben wurde und bei 26 Prozent beziehungsweise bei 25 Prozent lag. 3. Teilt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die im Einführungstext zitierte Bewertung des Drogenbeauftragten der Bundesregierung ? 4. Teilt der Senat die Auffassung, dass die Drogenbeauftragte schon von einer falschen Annahme ausgeht, da niemand eine Legalisierung von Cannabis, sondern lediglich dessen kontrollierte Abgabe fordert? Der Senat nimmt nicht Stellung zu Aussagen von Mitgliedern des Bundes.