BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15900 21. Wahlperiode 29.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 21.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Vier Exzellenz-Cluster für die Universität Hamburg Im September 2018 haben die Deutsche Forschungsgemeinschaft, der Wissenschaftsrat und die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz in Bonn bekannt gegeben, dass die Universität Hamburg den Zuschlag für vier Exzellenzcluster („Photonen- und Nanowissenschaften: Advanced Imaging of Matter “, „Klimaforschung: Climate, Climatic Change, and Society (CliCCS)“, „Mathematik, Teilchenphysik, Astrophysik, Kosmologie: Quantum Universe“, „Manuskriptforschung: Understanding Written Artefacts“) erhalten hat, wodurch sämtliche im Frühjahr beantragten Cluster in der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder eingeworben werden konnten. Die Exzellenzcluster forschen auf höchstem Niveau und sind disziplin- und institutionenübergreifende Verbünde von zahlreichen Wissenschaftlern, die gemeinsam an besonders relevanten Themenkomplexen arbeiten. Dass die Universität Hamburg gleich vier Exzellenzcluster einwerben konnte, stellt einen bemerkenswerten Erfolg dar, zumal alle Anträge der Universität Hamburg ohne Kooperationen mit anderen Hochschulen entstanden sind. Zu Beginn des Wettbewerbs waren insgesamt 195 Anträge bei der DFG eingegangen, 88 hatten es in die letzte Runde geschafft, wohingegen jedoch nur 57 als Exzellenzcluster gefördert werden. Dass alle vier Anträge erfolgreich waren und ab Januar 2019 mit ihrer Arbeit beginnen können, ist auch deshalb ein Grund zur Freude, weil die Universität Hamburg damit die Voraussetzung erfüllt, sich beim Wissenschaftsrat um die Förderung als „Exzellenzuniversität“ zu bewerben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann werden die einzelnen Exzellenzcluster mit ihrer Arbeit beginnen? Die Exzellenzcluster haben am 1. Januar 2019 ihre Arbeit aufgenommen. 2. Wie viele Wissenschaftler werden den einzelnen Exzellenzclustern jeweils angehören? Bitte für jeden einzelnen gesondert beantworten. Den Exzellenzclustern werden neben Wissenschaftlern auch Wissenschaftlerinnen angehören. Im Folgenden wird die in den Anträgen der Exzellenzcluster vorgesehene Anzahl an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aufgeführt. Im Übrigen siehe Drucksache 21/15881. Nicht alle an den Projekten Beteiligten werden aus Fördermitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) im Rahmen der Exzellenzclusterförderung finanziert, an den Vorhaben arbeiten auch in größerem Umfang Personen mit, deren Stellen anderweitig finanziert sind. Drucksache 21/15900 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Exzellenzcluster Vorgesehene Anzahl an beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Advanced Imaging of Matter – AIM: Structure, Dynamics and Control on the Atomic Scale (Neue Einblicke in die Materie: Struktur, Dynamik und Kontrolle auf atomarer Skala) Etwa 160 Quantum Universe – QU (Das Quantisierte Universum) Etwa 400* Understanding Written Artefacts – UWA: Material, Interaction and Transmission in Manuscript Cultures (Schriftartefakte verstehen: Material, Interaktion und Transmission in Manuskriptkulturen) Etwa 300 Climate, Climatic Change, and Society – CliCCS (Klima, Klimawandel und Gesellschaft) Etwa 230 * Am Exzellenzcluster Quantum Universe sind besonders viele Partner, insbesondere aus dem Deutschen Elektronen-Synchrotron (DESY) und aus internationalen Großexperimenten , beteiligt. Siehe dazu auch: https://www.uni-hamburg.de/newsroom/forschung/2018/0927-exzellenzstrategie.html. 3. Wie viele der involvierten Fachleute sind: a) Lehrstuhlinhaber; b) Privatdozenten; c) promoviert; d) Doktoranden; e) Masterabsolventen; f) Bachelorabsolventen? Der weitaus größte Teil der beantragten Personalmittel ist zur Finanzierung von Personalstellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs vorgesehen: für Doktorandinnen und Doktoranden sowie Postdoktorandinnen und Postdoktoranden. Ausschreibungsund Einstellungsverfahren beginnen ab Januar 2019 schrittweise. Bei den an den Exzellenzclustern beteiligten federführenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern handelt es sich um Professorinnen und Professoren der Universität Hamburg und deren Partnereinrichtungen. 4. Wie hoch ist der Bedarf an ausländischen Fachleuten, um die Exzellenzcluster betreiben zu können? Es gibt keinen spezifischen „Bedarf an ausländischen Fachleuten“, um die Exzellenzcluster betreiben zu können. Die Personalrekrutierung in den Exzellenzclustern richtet sich nach wissenschaftlicher Exzellenz und fachlicher Passfähigkeit. Dies bringt mit sich, dass an den Exzellenzclustern selbstverständlich auch wissenschaftliches Fachpersonal aus dem Ausland beteiligt sein wird. 5. Wie hoch beläuft sich die bewilligte Fördersumme insgesamt? Die bewilligte Fördersumme beläuft sich auf insgesamt 163,5 Millionen Euro für den Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2025. 6. Wie wird die Fördersumme auf die einzelnen Exzellenzcluster verteilt? Bitte für jeden einzelnen gesondert beantworten. 7. Mit wie viel Geld unterstützt die Universität Hamburg die Exzellenzcluster während der nächsten sieben Jahre? Siehe Drs. 21/15914. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15900 3 8. Wie viele Stellen sind zur Betreibung der Exzellenzcluster geschaffen worden? Zum Zeitpunkt der Antragstellung war je Exzellenzcluster die Schaffung von etwa 80 – 100 Stellen für wissenschaftliches Personal aus den Exzellenzfördermitteln der DFG vorgesehen. Der Stellenplan wird aktuell an die tatsächlich zur Verfügung stehenden DFG-Fördermittel angepasst. 9. Um was für Stellen handelt es dabei? Siehe Antwort zu 3. 10. Wann plant die Universität Hamburg, sich als „Exzellenzuniversität“ zu bewerben? Die Universität Hamburg hat ihre Bewerbung fristgerecht am 10. Dezember 2018 beim Wissenschaftsrat eingereicht.