BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15903 21. Wahlperiode 29.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 21.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Soziale Infrastruktur: Situation der Eltern-/Mutter-/Vater-Kind- Einrichtungen Eltern-Kind-Einrichtungen sind ein wichtiger Bestandteil der sozialen Infrastruktur in Hamburg. Die Belegung solcher Einrichtungen erfolgt in der Regel nach § 19 SGB VIII. Auch Aufnahmen nach den Paragrafen 27,34, 35a oder 41 SGB VIII sind möglich. In den letzten Jahren hat es auch diverse Spezialisierungen auf bestimmte Personengruppen gegeben. In einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drs. 21/6629, fragten wir nach dem Stand des Ausbaus dieser Art Einrichtungen. Zum damaligen Zeitpunkt hatte Hamburg 252 Plätze . Wir fragen den Senat: Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen bieten in Hamburg für volljährige Mütter beziehungsweise Väter überwiegend eine Teilbetreuung an, während Minderjährige unter 16 Jahren ausschließlich in rund um die Uhr betreuten Einrichtungen leben. Zielgruppe sind Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben und die aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung umfassende Unterstützung in der Versorgung und Erziehung ihrer Babys und Kleinkinder bedürfen. Auch können bereits schwangere Mütter in die Einrichtung aufgenommen werden. Diese Mütter beziehungsweise Väter sind häufig stark belastet unter anderem aufgrund eines Fluchthintergrundes , Traumatisierungen, einer Behinderung oder schwerer psychischer Erkrankungen . Im Übrigen siehe zu ambulanten Angeboten auch Drs. 21/6629. Eltern-Kind-Einrichtungen beziehen die soziale Infrastruktur durch sozialräumliche Vernetzung und Kooperation mit regionalen Institutionen, Angeboten und Projekten ein. Hierzu zählen unter anderem sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe und der Familienförderung. Sie kooperieren besonders eng mit Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, Kinderarztpraxen, freiberuflichen Hebammen und Hebammenprojekten und weiteren Gesundheitsdiensten sowie Familienbildungsangeboten und Netzwerken Früher Hilfen. Darüber hinaus arbeiten sie eng mit Einrichtungen und Maßnahmen zur beruflichen Integration, Beratungsstellen und Institutionen der Jugendsozialarbeit zusammen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Angaben der Jugendhilfeträger, die eine Leistungsvereinbarung nach § 19 SGB VIII abgeschlossen haben, wie folgt: 1. Wie viele Plätze in Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen beziehungsweise Wohngruppen nach § 19 SGB VIII gibt es in Hamburg mit insgesamt wie vielen Plätzen? Bitte tabellarisch auflisten bei Nennung der Einrichtung, Drucksache 21/15903 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Angabe des Bezirkes, Anzahl der Plätze, welche Zielgruppen und der Angabe voll- beziehungsweise teilstationär. Siehe Anlage 1. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Wie viele Plätze gab es 2017 und 2018 insgesamt jeweils zum Stichtag 31. Januar und 30. Juni? Die Platzanzahl wird zum Ende jedes Jahres statistisch erfasst. Im Übrigen siehe Anlage 1. 3. Mit welcher Personalquote wird in diesen Einrichtungen gearbeitet? Mit welchen Qualifikationen arbeitet das Personal in den Einrichtungen? In rund-um-die-Uhr betreuten Wohnformen variiert das Verhältnis von pädagogischem Betreuungspersonal zu Betreuten zwischen 1 zu 1,60 bis 1 zu 2,10. In teilbetreuten Wohnformen variiert das Verhältnis von pädagogischem Betreuungspersonal zu Betreuten zwischen 1 zu 1,68 bis 1 zu 2,10. Das Betreuungspersonal muss über eine der folgenden Qualifikationen verfügen: 1) Diplom Sozialpädagoginnen/Dipl. Sozialpädagogen beziehungsweise Dipl. Sozialarbeiterinnen /Dipl. Sozialarbeiter mit Fachhochschulabschluss und staatlicher Anerkennung oder Hochschulabschluss 2) Bachelorabschluss für originäre Aufgaben sozialpädagogischer Arbeitsfelder mit staatlicher Anerkennung 3) Fachkräfte mit einer sozialpädagogisch-pädagogischen Qualifikation und mindestens Fachhochschul- oder Hochschulabschluss wie Diplom, Magister, Bachelor, Master sowie – sofern als Abschluss des Studiengangs vorgesehen – staatlicher Anerkennung 4) Fachkräfte in der Tätigkeit einer Sozialpädagogin/eines Sozialpädagogen mit einer ausschließlich pädagogischen Qualifikation und mindestens Fachschulabschluss und staatlicher Anerkennung und mehrjähriger Berufserfahrung mit der Zielgruppe (eine Beschäftigung von Betreuungspersonal nach 4) ist – als Teil des Gesamtvolumens Pädagogisches Betreuungspersonal – ausschließlich zusätzlich zu beschäftigtem Betreuungspersonal nach 1) bis 3) möglich und darf 1) bis 3) nicht überwiegen). Erzieherische Tätigkeit erfolgt durch Fachkräfte mit einer ausschließlich pädagogischen Qualifikation und mindestens Fachschulabschluss sowie staatliche Anerkennung . 4. Handelt es sich bei den Einrichtungen um in sich geschlossene Gebäudekomplexe ? Oder sind die Einrichtungen in Wohnhäusern untergebracht (auf einer Etage zum Beispiel)? Die Einrichtungen sind sowohl in geschlossenen Gebäudekomplexen, Wohnhäusern als auch einzelnen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. 5. Wie ist die Nachtbereitschaft in den Eltern-Kind-Einrichtungen geregelt? Welche Personen mit welchen Qualifikationen sind vor Ort? Die Nachtbereitschaften werden in der Regel durch qualifiziertes pädagogisches Personal sichergestellt. In Einzelfällen werden auch nichtpädagogische, festangestellte Kräfte für diese Tätigkeit eingesetzt. 6. In der Anfrage Drs. 21/14054 werden zwei Eltern-Kind-Einrichtungen des LEB genannt, in denen Security-Personal eingesetzt wird. Hat sich an diesem Umstand etwas geändert? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? In den genannten Eltern-Kind-Einrichtungen des Landesbetriebes für Erziehung und Beratung (LEB) wird weiterhin ein Sicherheitsdienst eingesetzt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15903 3 Im Übrigen siehe Drs. 21/14054. 7. Wird Security-Personal inzwischen auch in anderen Einrichtungen dieser Art eingesetzt? Wenn ja, aus welchen Gründen? Nein. 8. Wie hoch sind die Belegungszahlen beziehungsweise ist die Auslastung in den Mutter-Kind-Einrichtungen? Für die Angabe der Gesamtauslastung der Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen wurden alle Jugendhilfeträger in Hamburg, die eine Leistungsvereinbarung nach § 19 SGB VIII abgeschlossen haben, befragt. Auf Grundlage der eingegangenen Rückmeldungen stellt sich die Auslastung der Träger wie folgt dar: Jugendhilfeträger Durchschnittliche Auslastung des Trägers 2017 Durchschnittliche Auslastung des Trägers 2018 Arbeiterwohlfahrt Landesverband Hamburg e.V. 99,73% 97,54% Margaretenhort Kinder- und Jugendhilfe gGmbH 94% 94% Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V. 87% 87% Kinderheim Erwin Steffen GmbH* 0% 0% Stiftung Das Rauhe Haus 90,25% 92,60% Sternipark 91,2% 91,2% LEB 91,30% 96,52% Quelle: Angaben der genannten Jugendhilfeträger * Es handelt sich um zwei Plätze. Eine Gesamtauslastung der Träger kann allerdings nicht allein mit Hamburger Belegungszahlen dargestellt werden, da die Träger auch durch auswärtige Jugendämter belegt werden. Im Übrigen siehe Anlage 2. 9. Wie hoch ist die Verweildauer? Die (Verweil-)Dauer umfasst den Zeitraum vom Beginndatum einer Hilfeleistung bis zum Enddatum der Hilfeleistung. Mit der Einführung von JUS-IT und der damit verbundenen Einführung der automatisierten Zahlweise wurden alle aus dem Vorläuferfachverfahren PROJUGA migrierten laufenden Hilfeleistungen mit einem neuen (fiktiven ) Beginndatum zum 01.07.2012 versehen. Sofern das tatsächliche Beginndatum einer Hilfeleistung vor diesem Datum liegt, ist es im JUS-IT/Datawarehouse nicht enthalten . Eine Verbindung der nach JUS-IT migrierten Hilfedaten mit den Hilfedaten in PROJUGA ist wegen der aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlichen Anonymisierung der Daten nicht möglich. In der nachfolgenden Übersicht wird die minimale und maximale Dauer der beendeten Hilfeleistungen nach dem § 19 SGB VIII angegeben, die sich als Differenz aus dem in JUS-IT je Hilfe angegebenen Beginn- und Enddatum ergibt. Zeiten vor dem 01.07.2012 können aus dem dargestellten Grund nicht berücksichtigt werden. Minimum: 2 Tage Maximum: 2 069 Tage 10. Seit Januar 2012 sind Konzepte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Jugend- und Eingliederungshilfe gesetzlich vorgeschrieben. (§§ 45 und 79a SGB VIII). Der Senat hat dazu ein Papier mit dem Titel „Leitfragen zur Erstellung von Schutzkonzepten in Einrichtungen“ erstellt. Existiert für alle Einrichtungen so ein Konzept entsprechend dieser Leitfragen? Drucksache 21/15903 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Wenn ja, sind Eckpunkte dieser Leitfragen umgesetzt? Wenn nein, warum gibt es nicht in allen Einrichtungen solche Konzepte und wie will der Senat diesen Zustand beenden? Für alle Einrichtungen liegt ein Kinderschutzkonzept vor. Die zuständige Behörde hat die Träger mit Leitfragen dabei unterstützt, diese Schutzkonzepte prozessorientiert zu entwickeln. Alle vorgelegten Schutzkonzepte erfüllen die im § 45 SGB VIII genannten Anforderungen vollständig. 11. Wer belegt die Einrichtungen? Nur Hamburger Bezirksämter oder auch auswärtige Ämter? Die Einrichtungen werden auch von auswärtigen Jugendämtern belegt. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. 12. Nach welchen Kriterien erfolgen die Belegungen? Gibt es vereinbarte Kriterien, nach denen die die Belegung erfolgen darf oder muss. Die Hilfe nach § 19 SGB VIII wird durch die Mutter beziehungsweise den Vater beantragt . Das Jugendamt stellt auf dieser Grundlage im Rahmen der Hilfeplanung fest, ob es sich dabei um die notwendige und geeignete Hilfe handelt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 13. Wie viele Mütter beziehungsweise Väter mussten 2016 – 2018 auswärtig untergebracht werden, weil alle Hamburger Einrichtungen belegt waren? Wie viele Mütter beziehungsweise Väter ein Hamburger Jugendamt außerhalb von Hamburg untergebracht hat, weil es an einem Platz innerhalb Hamburgs mangelte, wird statistisch nicht erfasst. Für die Beantwortung dieser Frage müssten die Fachkräfte der Jugendämter über hundert Fallakten auswerten. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 14. Gab es in den Einrichtungen „besondere Vorkommnisse“? Wenn ja welche? Gab es auch Fälle von Kindeswohlgefährdung? Wenn ja, welche? Die Tabelle zeigt die Art und die Anzahl der besonderen Vorkommnisse aus den Jahren 2017 und 2018. Von den insgesamt 32 Meldungen sind 19 als Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen eingegangen. Art der besonderen Vorkommnisse Anzahl der Vorkommnisse 2017 2018 Bedrohung 1 0 Brand 1 0 Entführung 1 0 Entlaufen 1 0 Körperverletzung 2 2 Körperverletzung, Betreute ist Opfer 0 4 Krankheit, schwer 1 2 Misshandlung 1 1 Polizeieinsatz 1 3 Sonstiges 1 3 Todesfall 1 Übergriff auf Betreuer 1 0 Unfall 2 0 Vernachlässigung 3 Quelle: Statistik der Trägerberatung und Aufsicht der zuständigen Behörde 15. Wie wurde vor Ort reagiert und wie hat der Senat beziehungsweise die Fachbehörde auf diese Vorkommnisse reagiert? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15903 5 In allen Fällen haben die Träger den Allgemeinen Sozialen Dienst, die Heimaufsicht und gegebenenfalls den Vormund informiert. In allen Fällen erfolgte zudem nach Eingang der Meldung in der Heimaufsicht der BASFI eine Abwägung, ob eine umgehende telefonische Kontaktaufnahme mit der Einrichtung, ein Besuch in der Einrichtung oder gegebenenfalls eine örtliche Prüfung notwendig sind. Bei Gewaltvorfällen haben die Träger einen Rettungswagen und die Polizei hinzugezogen . Die Betroffenen wurden beraten und zu Terminen bei Ärzten und Krankenhäusern begleitet. Falls nötig wurden Hausverbote ausgesprochen oder bei der Inobhutnahme von Kindern unterstützt. Bei einem Verdacht auf Vernachlässigung stellten die Träger umgehend die medizinische Versorgung des Kindes sicher. Sie begleiteten das Kind bei den folgenden Untersuchungen bei Ärzten und in Krankenhäusern. Im Falle des Entlaufens stellten die Träger bei der Polizei eine Vermisstenanzeige. Bei schwerer Krankheit haben die Träger Kontakt zum Arzt aufgenommen. Im Falle des Todes sind die Rettungskräfte umgehend gerufen worden. Bis zu deren Eintreffen haben Reanimationsversuche durch die Betreuerin in der Einrichtung stattgefunden . Im Anschluss fand eine Trauerbegleitung der Kindesmutter statt. 16. Wie erfolgt die Betreuung der dort untergebrachten Kinder? Besuchen sie eine Kita? Was für Gutscheine erhalten die Kinder? Bitte tabellarisch auflisten nach Anzahl und Alter der Kinder und Höhe und Art der Stundenzahl der Kita-Gutscheine. Siehe Anlage 3. Im Wesentlichen erfolgt die Betreuung der untergebrachten Kinder durch die Eltern. In welcher Stundenhöhe das Kind die Kita besucht, wird statisch nicht erfasst. Alle Jugendhilfeträger mit einer Leistungsvereinbarung nach § 19 SGB VIII wurden mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis befragt. 17. Wie belegen Hamburger Jugendämter diese Einrichtungen? Bitte für jeden Bezirk tabellarisch im Einzelnen darstellen. Siehe Anlage 4. 18. Belegen Hamburger Jugendämter auch auswärtige Einrichtungen dieser Art? Wenn ja, wie viele Belegungen erfolgten 2016 – 2018 in welchen Bundesländern und wie hoch ist der Anteil der auswärtigen Belegungen? Die Hamburger Jugendämter belegen auch auswärtige Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen . Die folgende Tabelle zeigt die Jahresdurchschnittsfälle der Hamburger Belegungen in den anderen Ländern an. 2016 2017 2018 Bayern 1,00 1,00 0,08 Berlin 1,00 1,59 1,41 Brandenburg 1,48 0,55 - Bremen - 0,33 1,00 Hessen - - 0,35 Niedersachsen 3,25 4,84 5,51 Nordrhein-Westfalen - 0,13 0,19 Schleswig-Holstein 29,46 30,45 31,17 Quelle:JUS-IT/Datwarehouse 2016 2017 2018 Anteil auswärtiger Belegungen 16,1% 15,9% 15,2% Quelle: JUS-IT/Datawarehouse Drucksache 21/15903 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 19. Welche anderen (ambulanten) Angebote zur Vermeidung der Herausnahme von Kindern aus der Familie hält Hamburg vor? 20. Vernetzung und Kooperation erhöhen die Qualität der Arbeit. Mit welchen anderen Einrichtungen und Bereichen kooperieren die Eltern-Kind- Einrichtungen? Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/6629. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15903 7 Anlage 1 Platzanzahl in Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen zum Stichtag 31.12.2017 Wohngruppen bzw. Standorte mit Betriebserlaubnis Bezirk Anzahl Plätze teilstationär Anzahl Plätze vollstationär Abendroth-Haus Hamburg-Mitte 1 Abendroth-Haus Eimsbüttel 10 Abendroth-Haus Wandsbek 1 Abendroth-Haus Hamburg-Mitte 1 Abendroth-Haus Hamburg-Mitte 1 Abendroth-Haus Hamburg-Mitte 1 Abendroth-Haus Hamburg-Mitte 1 Abendroth-Haus Hamburg-Mitte 1 Abendroth-Haus Hamburg-Mitte 1 Abendroth-Haus Hamburg-Mitte 1 Abendroth-Haus Wandsbek 3 Abendroth-Haus Eimsbüttel 4 Abendroth-Haus Wandsbek 1 Abendroth-Haus Wandsbek 1 Abendroth-Haus Wandsbek 1 Abendroth-Haus Wandsbek 1 Abendroth-Haus Wandsbek 1 Abendroth-Haus Wandsbek 1 Abendroth-Haus Wandsbek 1 Abendroth-Haus Wandsbek 1 Abendroth-Haus Wandsbek 1 Abendroth-Haus Wandsbek 1 Alida Schmidt-Stiftung Hamburg-Mitte 1 Alida Schmidt-Stiftung Hamburg-Mitte 1 Alida Schmidt-Stiftung Hamburg-Mitte 1 Alida Schmidt-Stiftung Hamburg-Mitte 1 Alida Schmidt-Stiftung Hamburg-Mitte 2 Alida Schmidt-Stiftung Hamburg-Mitte 2 Alida Schmidt-Stiftung Hamburg-Mitte 14 Alida Schmidt-Stiftung Hamburg-Mitte 10 Alida Schmidt-Stiftung Hamburg-Nord 1 Alida Schmidt-Stiftung Hamburg-Nord 1 alsterdorf assistenz ost gGmbH Bergedorf 3 alsterdorf assistenz ost gGmbH Wandsbek 1 AWO Bergedorf 6 AWO Bergedorf 6 AWO Eimsbüttel 4 AWO Eimsbüttel 2 AWO Eimsbüttel 2 AWO Eimsbüttel 2 AWO Eimsbüttel 2 AWO Eimsbüttel 2 AWO Hamburg-Mitte 7 Caritasverband Hamburg-Mitte 12 Das Rauhe Haus Hamburg-Mitte 1 Das Rauhe Haus Hamburg-Mitte 1 Das Rauhe Haus Hamburg-Mitte 1 Das Rauhe Haus Hamburg-Mitte 2 Das Rauhe Haus Hamburg-Mitte 1 Das Rauhe Haus Wandsbek 5 Das Rauhe Haus Eimsbüttel 4 Das Rauhe Haus Hamburg-Mitte 1 Das Rauhe Haus Hamburg-Mitte 1 Drucksache 21/15903 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Wohngruppen bzw. Standorte mit Betriebserlaubnis Bezirk Anzahl Plätze teilstationär Anzahl Plätze vollstationär Das Rauhe Haus Hamburg-Mitte 1 Das Rauhe Haus Hamburg-Mitte 1 Das Rauhe Haus Hamburg-Mitte 1 Das Rauhe Haus Hamburg-Mitte 1 Das Rauhe Haus Hamburg-Mitte 1 HaKiJu Harburg 5 HaKiJu Hamburg-Mitte 6 Kinderheim Erwin Steffen GmbH Harburg 2 LEB Wandsbek 14 LEB Hamburg-Nord 28 Margaretenhort Harburg 2 Margaretenhort Harburg 2 Margaretenhort Harburg 7 Margaretenhort Harburg 9 S&S g GmbH Hamburg-Mitte 7 SterniPark GmbH Eimsbüttel 5 SterniPark GmbH Eimsbüttel 3 SterniPark GmbH Eimsbüttel 15 SterniPark GmbH Eimsbüttel 3 SterniPark GmbH Eimsbüttel 2 Theodor-Wenzel-Haus Wandsbek 13 Theodor-Wenzel-Haus Wandsbek 2 Quelle: Statistik der Trägerberatung und Aufsicht der zuständigen Behörde Platzanzahl in Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen zum Stichtag 31.12.2018 Wohngruppen bzw. Standorte mit Betriebserlaubnis Bezirk Anzahl Plätze teilstationär Anzahl Plätze vollstationär Abendroth-Haus Hamburg-Mitte 1 Abendroth-Haus Eimsbüttel 10 Abendroth-Haus Wandsbek 1 Abendroth-Haus Hamburg-Mitte 1 Abendroth-Haus Hamburg-Mitte 1 Abendroth-Haus Hamburg-Mitte 1 Abendroth-Haus Hamburg-Mitte 1 Abendroth-Haus Hamburg-Mitte 1 Abendroth-Haus Hamburg-Mitte 1 Abendroth-Haus Hamburg-Mitte 1 Abendroth-Haus Wandsbek 3 Abendroth-Haus Eimsbüttel 4 Abendroth-Haus Wandsbek 1 Abendroth-Haus Wandsbek 1 Abendroth-Haus Wandsbek 1 Abendroth-Haus Wandsbek 1 Abendroth-Haus Wandsbek 1 Abendroth-Haus Wandsbek 1 Abendroth-Haus Wandsbek 1 Abendroth-Haus Wandsbek 1 Abendroth-Haus Wandsbek 1 Abendroth-Haus Wandsbek 1 Alida Schmidt-Stiftung Hamburg-Mitte 1 Alida Schmidt-Stiftung Hamburg-Mitte 1 Alida Schmidt-Stiftung Hamburg-Mitte 1 Alida Schmidt-Stiftung Hamburg-Mitte 1 Alida Schmidt-Stiftung Hamburg-Mitte 2 Alida Schmidt-Stiftung Hamburg-Mitte 2 Alida Schmidt-Stiftung Hamburg-Mitte 14 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15903 9 Wohngruppen bzw. Standorte mit Betriebserlaubnis Bezirk Anzahl Plätze teilstationär Anzahl Plätze vollstationär Alida Schmidt-Stiftung Hamburg-Mitte 10 Alida Schmidt-Stiftung Hamburg-Nord 1 Alida Schmidt-Stiftung Hamburg-Nord 1 alsterdorf assistenz ost gGmbH Wandsbek 1 alsterdorf assistenz ost gGmbH Bergedorf 3 alsterdorf assistenz ost gGmbH Wandsbek 1 alsterdorf assistenz ost gGmbH Bergedorf 6 alsterdorf assistenz ost gGmbH Bergedorf 6 alsterdorf assistenz ost gGmbH Eimsbüttel 4 alsterdorf assistenz ost gGmbH Eimsbüttel 2 alsterdorf assistenz ost gGmbH Eimsbüttel 2 alsterdorf assistenz ost gGmbH Eimsbüttel 2 alsterdorf assistenz ost gGmbH Eimsbüttel 2 alsterdorf assistenz ost gGmbH Eimsbüttel 2 alsterdorf assistenz ost gGmbH Hamburg-Mitte 7 Caritasverband Hamburg-Mitte 9 Das Rauhe Haus Hamburg-Mitte 1 Das Rauhe Haus Hamburg-Mitte 1 Das Rauhe Haus Hamburg-Mitte 1 Das Rauhe Haus Hamburg-Mitte 2 Das Rauhe Haus Hamburg-Mitte 1 Das Rauhe Haus Wandsbek 5 Das Rauhe Haus Eimsbüttel 4 Das Rauhe Haus Hamburg-Mitte 1 Das Rauhe Haus Hamburg-Mitte 1 Das Rauhe Haus Hamburg-Mitte 1 Das Rauhe Haus Hamburg-Mitte 1 Das Rauhe Haus Hamburg-Mitte 1 Das Rauhe Haus Hamburg-Mitte 1 Das Rauhe Haus Hamburg-Mitte 1 HaKiJu Harburg 5 HaKiJu Hamburg-Mitte 6 Kinderheim Erwin Steffen GmbH Harburg 2 LEB Wandsbek 14 LEB Hamburg-Nord 28 Margaretenhort Harburg 2 Margaretenhort Harburg 2 Margaretenhort Harburg 7 Margaretenhort Harburg 9 S&S g GmbH Hamburg-Mitte 7 SterniPark GmbH Eimsbüttel 5 SterniPark GmbH Eimsbüttel 3 SterniPark GmbH Eimsbüttel 15 SterniPark GmbH Eimsbüttel 3 SterniPark GmbH Eimsbüttel 2 Theodor-Wenzel-Haus Wandsbek 13 Theodor-Wenzel-Haus Wandsbek 2 Quelle: Statistik der Trägerberatung und Aufsicht der zuständigen Behörde Drucksache 21/15903 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Anlage 2 Die Tabelle gibt die Jahresdurchschnittsfälle der Hamburger Belegungen der Hamburger Mutter/Vater-Kind-Träger an. Da in JUS-IT systembedingt einzelne Standorte zusammengefasst werden, ist eine Vergleichbarkeit mit der Standortliste (Anlage 1) nur bedingt möglich. 2016 2017 2018 Abendroth Haus 29,90 33,42 32,90 Alida-Schmidt Stiftung 16,80 16,76 18,55 alsterdorf assistenz ost 0 1,26 2,50 AWO 29,88 29,78 30,05 Caritasverband HH 7,11 6,49 8,30 Das Rauhes Haus 11,01 13,36 17,91 family Support 6,48 6,68 6,2 HaKiJu 10,62 9,15 9,73 LEB 33,66 32,50 35,27 Margaretenhort 15,83 16,83 16,95 Sterni Park 13,23 14,38 15,04 Theodor-Wenzel-Haus 8,52 10,34 11,46 Summe 183,03 190,94 204,86 Quelle: JUS-IT/Datawarehouse An za hl de r K ita G uts ch ein e v on Ki nd ern in M utt er/ Va ter -K ind -Ei nr ich tun ge n AW O Mu tte r-/ Va ter - Kin d-E inr ich tun ge n Ca rita sv erb an d f ür Ha mb urg e. V.  Mu tte r-/ Va ter -K ind - Ein ric htu ng en Ma rg are ten ho rt Mu tte r-/ Va ter -K ind - Ein ric htu ng en LE B M utt er- / V ate r- Kin d-E inr ich tun ge n Ra uh es Ha us Mu tte r-/ Va ter - Kin d- Ein ric htu ng en Ste rni Pa rk Mu tte r-/ Va ter -K ind - Ein ric htu ng en Al ter de s Ki nd es Stu nd en za hl de s Gu tsc he ins Stu nd en za hl de s Gu tsc he ins Stu nd en za hl de s Gu tsc he ins Stu nd en za hl de s Gu tsc he ins Stu nd en za hl de s Gu tsc he ins Stu nd en za hl de s Gu tsc he ins 5 6 8 10 5 6 8 10 5 6 8 10 5 6 8 10 5 6 8 10 5 6 8 10 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 1 4 1 2 1 3 2 6 2 2 1 1 1 2 1 1 2 2 1 1 5 2 1 3 1 1 1 1 1 2 2 1 1 1 1 1 1 4 1 1 2 1 1 5 1 1 2 1 6 1 1 Qu ell e: An ga be n d er ge na nn ten Ju ge nd hilf etr äg er Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15903 11 Anlage 3 Belegung der Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen durch die Bezirksämter. Dargestellt sind die Jahresdurchschnittsfälle pro Träger. Hamburg-Mitte Jahresdurchnittsfälle JDF 2016 2017 2018 Abendroth-Haus Mutter-Kind-Betreuung 5,81 9,53 9,17 Alida Schmidt-Stiftung 6,10 6,95 5,91 Arbeiterwohlfahrt Landes-Verband Hamburg 10,66 13,58 13,50 Caritasverband für Hamburg e.V. 1,93 2,32 3,29 Das Rauhe Haus Kinder- und Jugendhilfe 4,29 4,79 5,38 Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V. 3,89 4,23 2,63 Landesbetrieb Erziehung und Beratung 4,35 5,46 3,16 Margaretenhort Kinder- und Jugendhilfe gGmbH 5,78 6,43 4,44 S&S gGmbH (Hamburger Angebote) 3,27 1,17 1,98 SterniPark GmbH 6,64 9,45 10,05 Theodor-Wenzel-Haus 1,74 1,25 1,28 Altona Jahresdurchnittsfälle JDF 2016 2017 2018 Abendroth-Haus Mutter-Kind-Betreuung 4,47 4,50 2,81 Alida Schmidt-Stiftung 0,84 0,60 1,33 Arbeiterwohlfahrt Landes-Verband Hamburg 1,36 0,52 2,47 Caritasverband für Hamburg e.V. 1,69 0,41 0,61 Das Rauhe Haus Kinder- und Jugendhilfe 0,42 Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V. 0,26 0,33 2,81 Landesbetrieb Erziehung und Beratung 2,71 2,27 1,99 Margaretenhort Kinder- und Jugendhilfe gGmbH 1,00 1,00 1,24 S&S gGmbH (Hamburger Angebote) 0,17 SterniPark GmbH 1,00 2,33 2,43 Theodor-Wenzel-Haus 0,49 0,49 Eimsbüttel Jahresdurchnittsfälle JDF 2016 2017 2018 Abendroth-Haus Mutter-Kind-Betreuung 3,60 5,48 6,67 Alida Schmidt-Stiftung 3,05 4,85 3,33 Arbeiterwohlfahrt Landes-Verband Hamburg 6,98 5,15 3,54 Drucksache 21/15903 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Anlage 4   Caritasverband für Hamburg e.V. 1,00 0,60 1,00 Das Rauhe Haus Kinder- und Jugendhilfe 2,81 4,37 4,37 Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V. 2,06 1,98 1,05 Landesbetrieb Erziehung und Beratung 0,24 0,42 Margaretenhort Kinder- und Jugendhilfe gGmbH 1,64 1,00 1,00 S&S gGmbH (Hamburger Angebote) 0,09 1,58 SterniPark GmbH 1,78 0,16 Theodor-Wenzel-Haus 1,30 1,49 1,00 Hamburg-Nord Jahresdurchnittsfälle JDF 2016 2017 2018 Abendroth-Haus Mutter-Kind-Betreuung 4,00 3,08 1,59 Alida Schmidt-Stiftung 2,52 1,35 2,46 Arbeiterwohlfahrt Landes-Verband Hamburg 2,56 0,91 Caritasverband für Hamburg e.V. 1,00 1,00 1,00 Das Rauhe Haus Kinder- und Jugendhilfe 2,04 1,00 2,23 Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V. 0,15 2,20 Landesbetrieb Erziehung und Beratung 10,65 9,46 9,67 Margaretenhort Kinder- und Jugendhilfe gGmbH 0,83 S&S gGmbH (Hamburger Angebote) 0,22 SterniPark GmbH 0,63 1,00 1,00 Theodor-Wenzel-Haus 0,89 1,40 1,88 Wandsbek Jahresdurchnittsfälle JDF 2016 2017 2018 Abendroth-Haus Mutter-Kind-Betreuung 11,25 9,44 12,01 Alida Schmidt-Stiftung 4,08 2,50 1,48 alsterdorf assistenz ost gGmbH 1,26 2,50 Arbeiterwohlfahrt Landes-Verband Hamburg 4,83 3,17 4,05 Caritasverband für Hamburg e.V. 0,20 1,16 1,40 Das Rauhe Haus Kinder- und Jugendhilfe 1,58 4,10 Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V. 1,29 0,22 0,08 Landesbetrieb Erziehung und Beratung 14,51 11,39 12,46 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15903 13   Margaretenhort Kinder- und Jugendhilfe gGmbH 1,66 3,69 4,11 S&S gGmbH (Hamburger Angebote) 1,50 0,76 SterniPark GmbH 1,96 1,43 1,13 Theodor-Wenzel-Haus 3,83 5,30 6,86 Bergedorf Jahresdurchnittsfälle JDF 2016 2017 2018 Abendroth-Haus Mutter-Kind-Betreuung 0,01 0,54 Alida Schmidt-Stiftung 0,26 1,62 Arbeiterwohlfahrt Landes-Verband Hamburg 1,49 4,54 4,87 Caritasverband für Hamburg e.V. 0,29 Das Rauhe Haus Kinder- und Jugendhilfe 0,46 1,00 1,57 Landesbetrieb Erziehung und Beratung 1,90 4,80 S&S gGmbH (Hamburger Angebote) 1,42 3,12 1,25 SterniPark GmbH 0,54 Harburg Jahresdurchnittsfälle JDF 2016 2017 2018 Abendroth-Haus Mutter-Kind-Betreuung 0,65 0,84 0,65 Alida Schmidt-Stiftung 0,20 0,25 2,42 Arbeiterwohlfahrt Landes-Verband Hamburg 2,00 1,92 1,61 Caritasverband für Hamburg e.V. 1,00 1,00 1,00 Das Rauhe Haus Kinder- und Jugendhilfe 1,00 0,62 0,25 Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V. 3,12 2,23 0,96 Landesbetrieb Erziehung und Beratung 0,88 1,13 2,19 Margaretenhort Kinder- und Jugendhilfe gGmbH 5,74 4,71 5,33 S&S gGmbH (Hamburger Angebote) 0,29 1,36 1,00 SterniPark GmbH 0,67 0,44 Theodor-Wenzel-Haus 0,27 0,41 0,43 Quelle: JUS-IT/Datawarehouse Drucksache 21/15903 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 15903ska_Text 15903ska_Anlagen 15903ska_Antwort_Anlage3 15903ska_Antwort_Anlage4