BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15904 21. Wahlperiode 29.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 21.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Soziale Infrastruktur: Situation der Kinderschutzhäuser und der Bereitschaftspflege Ende 2017 hat die Stadt Hamburg die Zahl der Plätze in Kinderschutzhäusern auf 106 Plätze erhöht. 2016 gab es erst 65 Plätze. Die Anzahl der Einrichtungen ist auf neun Standorte zu diesem Zeitpunkt gestiegen. Im Jahresbericht 2017 des Landesbetriebes Erziehung und Beratung ist auf Seite 5 zu lesen: „Aus dem Engpass im Herbst 2016 haben wir noch eine weitere Konsequenz gezogen: Ende 2017 wurde ein neues Anfragemanagement installiert . Seither sind Belegungsanfragen der Jugendämter an das zentrale Anfragemanagement zu richten.“ Damit hat der Senat auf die damalige Kritik von ASD und Opposition reagiert. Denn in der Tat war es damals zeitweise schwierig, bei Notfällen Kinder in Kinderschutzhäusern unterzubringen. Im Bericht des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses (Drs. 21/7290) spricht die Fachbehörde auf Seite 4 auch davon, dass es schwierig sei, „gutes Fachpersonal einzustellen“. An anderer Stelle des Berichtes (Seite 5) gibt die Fachbehörde zu Protokoll, dass ein Drittel der Plätze durch Langzeitfälle blockiert seien. Auch in der Bereitschaftspflege waren damals nur 40 Plätze vorhanden, sodass auch hier Nachsteuerungsbedarf gegeben war. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: I. Kinderschutzhäuser 1. Wie viele Plätze in Kinderschutzhäusern beziehungsweise Kinderschutzgruppen gibt es in Hamburg? Bitte tabellarisch auflisten nach Einrichtung , Träger, Anzahl der Plätze, Belegungsquote und veranschlagten Haushaltsmitteln. Tabellarische Auflistung bitte für die Jahre 2016 – 2018 zum Stichtag 31. Dezember. 2. Wie viele Mittel sind dafür im Haushalt für die Jahre 2019 und 2020 insgesamt eingeplant? Wird es zusätzliche Mittel gegenüber 2018 geben? Wenn ja, für wann? Wenn nein, warum sind keine zusätzlichen Mittel eingeplant? 3. Wie viele freie Plätze standen in den Hamburger Kinderschutzhäusern beziehungsweise Kinderschutzgruppen für die Jahre 2016 – 2018 zum Stichtag 31. Dezember zur Verfügung? Angaben bitte tabellarisch auflisten pro Kinderschutzhaus beziehungsweise Kinderschutzgruppe und die Gesamtzahl der freien Plätze angeben. Drucksache 21/15904 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) betreibt Kinderschutzeinrichtungen für die Aufnahme von schutzbedürftigen Kindern gemäß § 42 SGB VIII und deren Versorgung. Unterschieden werden Kinderschutzhäuser (KSH) für die Zielgruppe der null- bis sechsjährigen Kinder mit drei speziell für Babys vorgesehenen Betreuungsgruppen und Kinderschutzgruppen (KSG) für die Zielgruppe der sechs- bis zwölfjährigen Kinder mit einer bedarfsgemäßen Öffnung im Einzelfall bis zum Eintrittsalter von drei Jahren . Die Zuschüsse an den LEB zur Finanzierung der Kinderschutzhäuser sind in den Transferkosten der Produktgruppe 254.04 „Erziehungshilfen“ enthalten und werden nicht gesondert veranschlagt. Planerisch waren für die Kinderschutzhäuser in den Haushaltsplänen für die Jahre 2016 bis 2018 jeweils 5 929 000 Euro berücksichtigt. Im Haushaltsplan 2019/2020 sind 10 855 000 Euro für 2019 sowie 11 180 000 Euro für 2020 planerisch berücksichtigt . Die Erhöhung im laufenden Doppelhaushalt gegenüber den Jahren 2016 bis 2018 resultiert aus einem Platzausbau sowie einer Änderung in der Haushaltsveranschlagung . Siehe hierzu auch Drs. 21/14000. Im Übrigen siehe Anlage 1. 4. Gab es in den Jahren 2016 – 2018 Engpässe? Wenn ja, was waren die Gründe? 5. Sind der Sozialbehörde Vorkommnisse aus den Jahren 2016 – Januar 2019 bekannt, in denen Kinder unter dem Verdacht der Kindeswohlgefährdung aus ihren Familien in Obhut genommen werden sollten und es aus Platznot nicht zu einer Unterbringung kam? Wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich? Welche weiteren Schritte konnten beziehungsweise mussten die zuständigen Jugendämter in diesen Fällen veranlassen? Bitte alle Vorkommnisse seit Dezember 2016 unter Nennung des Datums, des Bezirkes und des Grundes auflisten. In jedem Fall einer akuten Notlage wird eine Unterbringung und damit ein hinreichender Schutz von Kindern gewährleistet, siehe Drs. 21/6563, 21/6571, 21/6629 sowie 21/7290. 6. Mit welcher Personalquote wird in den Kinderschutzhäusern gearbeitet? Mit welchen Qualifikationen arbeitet das jeweilige Personal in den Einrichtungen in welchen Bereichen? Es gelten folgende Stellenschlüssel: Kinderschutzhaus: sieben Stellen für sieben Plätze, Kinderschutzhaus Babygruppe: 7,75 Stellen für sechs Plätze, Kinderschutzgruppe: 5,75 Stellen für acht Plätze, jeweils zuzüglich anteiliges Koordinations- und Leitungspersonal sowie Hauswirtschaftskräfte . Für die Betreuungsarbeit in den Kinderschutzhäusern werden staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher beziehungsweise Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger beschäftigt. In den Kinderschutzgruppen arbeiten auch Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen . Koordinations- und Leitungsaufgaben nehmen Beschäftigte mit einer (sozial-) pädagogischen Fachhochschul- beziehungsweise Hochschulqualifikation wahr. Im Hauswirtschaftsbereich arbeiten Fachkräfte mit einschlägiger Berufserfahrung beziehungsweise Berufsausbildung. 7. Darf von den Fachkräftevorgaben abgewichen werden? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15904 3 Wenn ja, in welchen Fällen? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die anspruchsvolle Arbeit in den Kinderschutzeinrichtungen des LEB setzt eine formale pädagogische Qualifikation voraus. 8. Wird oder wurde Security in den Kinderschutzhäusern eingesetzt? Wenn ja, in welchen Einrichtungen für welche Arbeiten wurden beziehungsweise werden solche Mitarbeiter/-innen eingesetzt? Nein. 9. Vor dem Hintergrund des „Fachkräftemangels“: Werden alle Stellen in den Kinderschutzhäusern besetzt? Wenn nein, wie viele Stellen waren in welchen Kinderschutzhäusern zum Stichtag 30. Juni und 31. Dezember in den Jahren 2016 – 2018 nicht besetzt? Bitte für die einzelnen Standorte tabellarisch auflisten. Der bundesweite Fachkräftemangel bei Erzieherinnen und Erziehern erschwert die Personalrekrutierung auch beim LEB. Trotzdem gelingt es – zum Teil mit temporären Vakanzen –, die Stellen zu besetzen. Die stichtagsbezogenen Stellenvakanzen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen : 2016 2017 2018 30.06. 31.12. 30.06. 31.12. 30.06. 31.12. KSH Altona 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,40 KSH Harburg 0,00 0,00 0,00 0,00 0,92 0,12 KSH Nord 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,72 KSH Südring 0,00 0,00 0,00 1,07 0,89 2,62 KSH Wandsbek 0,00 0,40 0,00 0,75 0,50 1,00 KSH Lerchenfeld *) *) *) 5,45 0,00 0,58 KSG Neuwiedenthaler Straße 1,18 0,00 0,00 0,50 0,00 0,75 KSG Rohrammerweg 0,00 0,00 0,50 0,00 0,00 0,00 KSG Rotenhäuser Damm 0,00 0,00 0,00 0,25 0,00 0,48 Gesamt 1,18 0,40 1,50 8,02 2,31 6,67 *) Die Inbetriebnahme des Kinderschutzhauses Lerchenfeld erfolgte im Dezember 2017 Quelle: LEB 10. Vor dem Hintergrund der anspruchsvollen Arbeit in den Kinderschutzhäusern : Wie viele Mitarbeiter/-innen sind in den Jahren 2016 – 2018 ausgeschieden? Angaben bitte tabellarisch auflisten pro Einrichtung und Gesamtzahl pro Jahr nennen. Die Fluktuation des pädagogischen Betreuungspersonals stellt sich wie folgt dar: 2016 2017 2018 KSH Altona 1 1 2 KSH Harburg 1 0 7 KSH Nord 7 7 4 KSH Südring 8 4 5 KSH Wandsbek 1 1 1 KSH Lerchenfeld *) *) 5 KSG Neuwiedenthaler Straße 5 1 0 KSG Rohrammerweg 0 2 3 KSG Rotenhäuser Damm 1 3 2 Gesamt 24 (davon 2 x Rente/ 2 x Elternzeit) 19 (davon 2 x Rente/ 5 x Elternzeit) 29 (davon 4 x Elternzeit) *) Die Inbetriebnahme des Kinderschutzhauses Lerchenfeld erfolgte im Dezember 2017 Drucksache 21/15904 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Quelle: LEB Gründe für Fluktuation waren im Berichtszeitraum: Kündigungen seitens der Beschäftigten , Auflösungsverträge, Ablauf Fristvertrag, Kündigungen seitens des Arbeitsgebers , Tod, Umsetzung in eine andere Einrichtung innerhalb des LEB. Aus der Gruppe der Fachkräfte mit Koordinationsaufgaben haben in den Jahren 2017 und 2018 jeweils zwei Personen den Arbeitsbereich verlassen. 11. Die Kinderschutzhäuser sollen als „Übergangszuhause“ dienen. Wie lang ist die durchschnittliche und maximale Verweildauerdauer der aufgenommenen Kinder in den Kinderschutzhäusern 2016 – 2018, bis eine Anschlussbetreuung sichergestellt ist? Bitte pro Kinderschutzhaus und Jahr darstellen unter Angabe des arithmetischen Mittelwertes sowie des Medians. In den Kinderschutzeinrichtungen des LEB werden Kinder im Rahmen von Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII aufgenommen und in Einzelfällen auch im Rahmen von Hilfen zur Erziehung nach § 34 SGB VIII fortgesetzt betreut. Die Verweildauern unterscheiden nicht nach der gesetzlichen Grundlage für die Betreuung. Verweildauern in Kinderschutzeinrichtungen (in Tagen): Im Referenzjahr beendete Aufenthalte 2016 2017 2018 Mittelwert Median Mittelwert Median Mittelwert Median KSH Altona 61,6 14 56,5 33 182,89 131 KSH Harburg 115,7 65 104,5 42 148,58 100 KSH Nord 90,4 56 105,27 46 120,94 69 KSH Südring 83,9 36 93,85 39 95,08 36 KSH Wandsbek 70,9 14 92,36 40 94,49 60 KSH Lerchenfeld *) *) *) *) 72,23 46 KSG Neuwiedenthaler Straße 105,6 37 114,24 64 190,94 176 KSG Rohrammerweg 141,8 40 65,47 22 106,48 37 KSG Rotenhäuser Damm 132,6 126 97,12 38 76,23 40 *) Die Inbetriebnahme des Kinderschutzhauses Lerchenfeld erfolgte im Dezember 2017 Quelle: LEB 12. Wie viele Kinder welchen Alters waren in den Kinderschutzhäusern beziehungsweise Kinderschutzgruppen untergebracht? Bitte tabellarisch auflisten nach Standorten unter Angabe der Altersgruppen bis zwei Jahre , bis drei Jahre, bis sechs Jahre und älter als sechs Jahre. Siehe Anlage 2. 13. Wie ist die Arbeit mit den Herkunftsfamilien, den Vormündern und dem sozialen Umfeld organisiert? 14. In welchem Zeitrahmen finden Elterngespräche statt? 15. Wie sind die Eltern an den Entscheidungen für das Kind beteiligt? Im Rahmen der sofort nach der Inobhutnahme einsetzenden Hilfeplanung wird die Beteiligung von Eltern, Vormündern und weiteren Erziehungsberechtigten sowie der Kinder und Jugendlichen mit allen Beteiligten besprochen. In den Kinderschutzeinrichtungen des LEB findet die Arbeit mit den Herkunftsfamilien im Rahmen von zwei bis drei Besuchskontakten pro Woche und bei Bedarf auch außerhalb der Besuchszeiten statt. Bei einer geplanten Rückkehr zur Familie werden Kontakte auch häufiger organisiert. Die Kontakte werden von pädagogischen Fachkräften, der sozialpädagogischen Koordination und in besonderen Einzelfällen durch die Leitung begleitet. Bei Bedarf findet eine Vor- und Nachbereitung der Umgangskontakte statt und im Ausnahmefall wird hierbei eine Begleitung sichergestellt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15904 5 Bei jedem Besuchskontakt sowie zusätzlich nach Bedarf und Vereinbarung finden Gespräche zwischen den pädagogischen Fachkräften und den Eltern statt. Der Zeitrahmen eines Gesprächs wird von der Themenstellung bestimmt. Die pädagogischen Fachkräfte unterstützen die Eltern bei der Kontaktgestaltung zum Kind. Sie informieren die Eltern bei jedem Besuchskontakt über die aktuelle Lebenssituation des Kindes. Die Eltern werden von ihnen entsprechend des jeweiligen Entwicklungsstandes des Kindes in Fragen der Pflege, Förderung der Entwicklung, Ernährung, medizinischen Versorgung und Fragen der Interaktion mit dem Kind informiert und nach Möglichkeit angeleitet. Die Eltern werden an Entscheidungen über Angelegenheiten des täglichen Lebens beteiligt und bei zunehmender Verweildauer auch in die Sorge für das Kind, zum Beispiel bei Arztterminen, Friseurbesuchen, Einkäufen und Ausflügen einbezogen. Die sozialpädagogische Koordination führt zudem Elterngespräche im Hinblick auf den aktuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf, die Annahme möglicher flankierender Unterstützungsangebote sowie die weitere Perspektivplanung, zum Beispiel bei einer Rückkehr des Kindes in das Elternhaus oder einer geplanten Fremdunterbringung. Die pädagogischen Fachkräfte und die Koordination stehen in einem regelmäßigen Austausch mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und den Vormündern. Im Einzelfall wird eine Kooperation mit der (bisher) betreuenden Kita, Vorschule, Schule, Nachbarn, Freunden, Sportvereine und so weiter gefördert. 16. Gibt es für die Kinderschutzhäuser ein Kinderschutzkonzept? Wenn ja, bitte als Anlage beifügen oder Eckpunkte dazu erläutern. Wenn nein, warum ist das für die Kinderschutzhäuser nicht vorgesehen? Der LEB hat ein Schutzkonzept nach § 79a SGB VIII, das die Rechte von Betreuten in Einrichtungen und die diesbezüglichen Aufgaben und Pflichten für das Personal klarstellt . Es beinhaltet auch das Verfahren bei Verdacht auf Übergriffe gegen Betreute und das Beschwerdemanagement, siehe hierzu: https://www.hamburg.de/contentblob/4543552/ b86d84ec558b32f4ce0d3e69902dd9a4/data/leb-schutzkonzept.pdf. 17. Was sind aus Sicht der Behörde die Gründe für längere Unterbringungen ? Gibt es Vorstellungen in der Fachbehörde, mit denen die Dauer der Unterbringung verkürzt werden kann oder ist das ein länger anhaltender Trend, der neue Planungen in diesem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe erfordert? Durch eine kontinuierliche Weiterentwicklung der fachlichen Standards sowie durch die Berücksichtigung der Erkenntnisse der Jugendhilfeinspektion und des Qualitätsmanagementsystems entwickelt die zuständige Behörde Fortbildungsangebote für eine zielorientierte Hilfeplanung. Diese Angebote unterstützen die Fachkräfte bei ihrer Aufgabe, für jedes Kind, das nicht länger in seiner Familien verbleiben kann, schnellstmöglich den passenden dauerhaften Lebensort zu finden. Im Übrigen siehe Drs. 21/6629 und Antwort zu 11. 18. Sind der Fachbehörde beziehungsweise dem Senat „besondere Vorkommnisse “ aus Kinderschutzhäusern bekannt? Wenn ja, bitte tabellarisch auflisten nach Zeitpunkt und Vorkommnis. Zeitpunkt Vorkommnis 02.02.2016 Übergriff auf Betreuer 16.05.2016 Todesfall 13.06.2016 Körperverletzung - Betreuter ist Opfer 11.08.2016 Unfall 17.08.2016 Körperverletzung - Betreuter ist Opfer 09.02.2017 Sonstiges 02.04.2017 Körperverletzung 02.04.2017 Körperverletzung - Betreuter ist Opfer Drucksache 21/15904 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Zeitpunkt Vorkommnis 15.06.2017 Krankheit - Meldepflicht 18.08.2017 Sonstiges 11.12.2017 Entführung 04.01.2018 Sonstiges 22.03.2018 Krankheit - Meldepflicht 22.03.2018 Krankheit - Meldepflicht 18.04.2018 Krankheit - Meldepflicht 14.06.2018 Unfall 18.06.2018 Unfall 23.06.2018 Sonstiges 12.10.2018 Sonstiges 17.10.2018 Übergriff auf Betreuer Quelle: Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), Heimaufsicht 19. Wie wurde vor Ort reagiert? Die Reaktion auf besondere Vorkommnisse ist abhängig von der Art des Vorkommnisses : ‐ Soweit es um Beschwerden über das Personal oder um dessen Fehlverhalten geht, werden diese von der Geschäftsführung untersucht und je nach Ergebnis Maßnahmen ergriffen. ‐ Bei medizinischen Angelegenheiten erfolgt die Einschaltung von Ärzten. ‐ Bei Entziehung eines Kindes durch dessen Bezugspersonen oder bei Entlaufen eines Kindes oder sonstigen Straftaten wird die Polizei eingeschaltet. ‐ Übergriffe unter Betreuten oder von Betreuten gegen das Personal werden pädagogisch und personalfürsorgerisch bearbeitet. ‐ Ebenfalls erfolgen jeweils Informationen an Sorgeberechtigte, ASD und Heimaufsicht der zuständigen Behörde. Im Übrigen siehe auch Antwort zu 16. 20. Wie hat die Fachbehörde beziehungsweise der Senat diese Vorfälle bewertet und welche Maßnahmen wurden ergriffen? In allen Fällen wird nach Eingang der Meldung in der Heimaufsicht der zuständigen Behörde entschieden, ob eine umgehende telefonische Kontaktaufnahme mit der Einrichtung, ein Besuch in der Einrichtung oder gegebenenfalls eine örtliche Prüfung erfolgt. Bei Bedarf werden mit dem Träger Maßnahmen vereinbart und ihre Umsetzung durch die Heimaufsicht nachverfolgt. 21. Wie werden Fortbildung, Urlaub und Krankheit bei der Berechnung der Betreuungsschlüssel berücksichtigt? Ist dafür eine Personalreserve vorgesehen ? 22. Wenn es keine Personalreserve gibt: Wie werden Personalengpässe anderweitig aufgefangen, die durch Fortbildung, Urlaub oder Krankheit entstehen? Die Personalbedarfsberechnung berücksichtigt einen Durchschnittswert pro Fachkraft und pro Jahr für Ausfälle, die durch Urlaub, Krankheit und Fortbildung bedingt sind, und sieht dafür eine entsprechende Kompensation vor. Bei darüberhinausgehenden Ausfällen werden je nach Verfügbarkeit Vertretungskräfte eingesetzt, zum Beispiel auch Zeitarbeitskräfte. II. Bereitschaftspflege 23. Wie viele Bereitschaftspflegestellen gab es in Hamburg in den Jahren 2016 – 2018? Angaben bitte jeweils zum Stichtag 31. Dezember. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15904 7 Stichtag 31.12. Anzahl Bereitschaftspflegestellen 2016 34 2017 37 2018 33 Angaben der Bezirksämter und der PFIFF gGmbH Die Pflegestellen nehmen zum Teil bis zu zwei Kinder in Bereitschaftspflege auf. 24. Ist die Zahl der Bereitschaftspflegestellen aus Sicht der Behörde ausreichend ? Wenn ja, warum? Wenn nein, wie will der Senat die Zahl der Bereitschaftspflegstellen erhöhen? Die zuständige Behörde sieht einen weiteren Bedarf an Bereitschaftspflegestellen. Deshalb hat sie mit den Bezirksämtern Altona, Wandsbek, Eimsbüttel und Bergedorf einen Ausbau von bezirklichen Bereitschaftspflegestellen vereinbart. Zudem hat die zuständige Behörde mit dem Träger PFIFF gGmbH, der im Rahmen seiner Zuwendung hamburgweit für die Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Akquise für die Hamburger Pflegekinderhilfe zuständig ist, einen „Schwerpunkt Bereitschaftspflege “ vereinbart. So sollen mit gezielten Maß-nahmen weitere Bereitschaftspflegefamilien gewonnen werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/6629 und 21/9608. 25. Wie ist die finanzielle Ausstattung der Bereitschaftspflege geregelt? Wie viel Mittel werden bereitgestellt? Stehen die Mittel generell bereit oder werden sie nur bei Inanspruchnahme der Dienste gezahlt? Ab dem 01.01.2019 werden während der Unterbringung eines Kindes, entsprechend des Alters, folgende Mittel an die Bereitschaftspflegefamilie gezahlt: Bereitschaftspflege 0-5 Jahre 6-11 Jahre ab 12 Jahre Unterhalt des Kindes 560 € 644 € 709 € Pauschale Nebenleistungen 33 € 33 € 33 € Erziehungskosten 856 € 856 € 856 € Summe 1 449 € 1 533 € 1 598 € P lä tz e B e le g u n g im J a h r in P ro z e n t F re ie P lä tz e 3 1 .1 2 . P lä tz e B e le g u n g im J a h r in P ro z e n t F re ie P lä tz e 3 1 .1 2 . P lä tz e B e le g u n g im J a h r in P ro z e n t F re ie P lä tz e 3 1 .1 2 . K S H A lt o n a 7 8 7 ,9 7 2 7 8 6 ,0 0 1 7 8 5 ,6 2 K S H H a rb u rg 7 9 6 ,3 8 1 7 8 8 ,9 4 1 7 8 2 1 K S H N o rd 1 4 8 7 ,8 8 3 1 4 9 3 ,8 4 1 1 4 8 6 ,0 4 0 K S H S ü d ri n g 2 0 9 0 ,3 4 3 2 0 8 5 ,5 8 5 2 0 8 2 ,9 6 4 K S H W a n d s b e k 1 4 9 4 ,0 2 1 1 4 8 7 ,2 5 1 4 8 9 ,1 6 4 K S H L e rc h e n fe ld 1 9 3 K S G N e u w ie d e n th a le r S tr a ß e 8 9 8 ,4 2 0 8 1 0 0 0 8 1 1 9 ,8 6 2 K S G R o h ra m m e rw e g 8 1 0 7 ,4 2 1 8 9 8 ,9 7 2 8 8 4 ,6 1 0 K S G R o te n h ä u s e r D a m m 8 1 0 0 ,7 3 0 8 9 8 ,9 8 1 8 8 6 ,4 8 3 G e s a m t 8 6 1 8 8 6 2 7 1 0 5 3 0 Q u e lle : L E B 2 0 1 6 2 0 1 7 2 0 1 8 P lä tz e i n H a m b u rg e r K in d e rs c h u tz h ä u s e r u n d K in d e rs c h u tz g ru p p e n 2 0 1 6 - 2 0 1 8 , m it d u rc h s c h it tl ic h e r B e lg u n g u n d f re ie r P lä tz e z u m S ti c h ta g 3 1 . D e z e m b e r Drucksache 21/15904 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 1 A u fn a h m e a lt e r d e r B e tr e u te n i n K in d e rs c h u tz e in ri c h tu n g e n im R e fe re n z ja h r b e tr e u te F ä lle b is 2 J a h re 3 J a h re 4 b is 6 J a h re ä lt e r a ls 6 J a h re b is 2 J a h re 3 J a h re 4 b is 6 J a h re ä lt e r a ls 6 J a h re b is 2 J a h re 3 J a h re 4 b is 6 J a h re ä lt e r a ls 6 J a h re K S H A lt o n a 3 8 5 6 1 8 3 2 1 8 2 4 K S H H a rb u rg 1 8 5 9 2 7 2 1 1 3 2 3 K S H N o rd 4 1 3 1 9 3 8 6 9 3 1 5 1 0 K S H S ü d ri n g 6 4 1 3 1 4 6 8 9 1 0 4 7 7 1 3 K S H W a n d s b e k 4 6 1 0 7 4 7 9 7 3 9 1 1 5 K S H L e rc h e n fe ld -- -- -- -- -- -- -- -- 8 0 4 4 K S G N e u w ie d e n th a le r S tr a ß e 7 1 8 1 6 8 1 0 1 6 4 9 1 1 K S G R o h ra m m e rw e g 1 3 3 2 1 4 3 3 1 1 1 2 9 K S G R o te n h ä u s e r D a m m 2 6 3 1 2 6 2 8 2 8 3 2 Q u e lle : L E B 2 0 1 6 2 0 1 7 2 0 1 8 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15904 9 Anlage 2 15904ska_Text 15904ska_Anlagen 15904ska_Antwort_Anlage1 15904ska_Antwort_Anlage2